1812  ab,  bestehend  nur  aus  Tauf-  und  Trauregister,
  befinden  sich  bei  den  betreffenden
Kirchen.

Vom  Jahre  1812  bis  zum  Jahre  1875
sind  neben  den  Kirchenbüchern  Zivilstandsregister
  für  die  Geburten,  Sterbefälle  und
Proklamationen  geführt  worden  und  befinden
sich  diese  Register  ebenfalls  beim  Stadt-  und
Landamt  (Abteilung  Standesamt),  wohin  auch
alle  Anfragen  zu  richten  sind.

Die  geschichtliche,  gesellschaftswissenschaftliche
und  sozialpolitische  Bedeutung  der  Genealogie.

Vortrag  gehalten  in  der  43.  Sitzung  der  Ortsgruppe
Dresden,  6.  Februar  1908,  von  Dr.  Armin  Tille,
Landtagsbibliothekar  in  Dresden.

(Auszug.)

Nicht  von  der  Genealogie  als  geschichtlicher
  Hilfswissenschaft  im  alten  Sinne  soll  die
Rede  sein,  wenn  hier  von  ihrer  geschichtlichen
  Bedeutung  gesprochen  wird,  sondern
  von  der  genealogischen  Methode
als  Mittel  zur  Erlangung  neuer  geschichtlicher
  Erkenntnisse.  Diese  Methode,  eine
Weiterbildung  der  historisch  -  statistischen,
ist  geeignet,  jene  in  der  jetzt  üblichen  Form
in  vielen  Fällen  zu  verdrängen.  Um  Massenerscheinungen
  vergangener  Zeiten,  besonders
  gesellschaftliche  Zustände,  dem  Verständnis
  näher  zu  bringen,  beutete  man  seit
etwa  25  Jahren  solche  Quellen,  die  —  wie
Steuerlisten  —  alle  einer  gewissen  Gemeinschaft
  angehörigen  Personen  verzeichnen,
statistisch  aus  und  gewann  so  gewisse  Einblicke
  in  die  Zusammensetzung  dieser  Gemeinschaften.
  Es  liegt  aber  auf  der  Hand,
dass  in  dem  angezogenen  Falle  z.  B.  nur
die  Steuerzahler,  die  Familienhäupter,  aufgeführt,
  dass  sich  also  nur  deren  Zahl  und
wirtschaftliche  Lage  betrachten  lässt,  während
  die  erwachsene  weibliche  Bevölkerung
fast  ganz  unberücksichtigt  bleibt.  Diesem
Mangel  ist  nun  die  genealogische  Methode
abzuhelfen  geeignet,  da  sie  sich  die  Aufgabe
  stellt,  alle  einer  Gemeinschaft  angehörigen
  Personen  nach  Möglichkeit  in  ihren
Familienzusammenhängen  zu  verfolgen  und

163°  —

auf  diese  Weise  einesteils  die  gesellschaft:
liche  Gliederung  zu  studieren,  andernteils
Längsschnitte,  Ueberblicke  über  2  bis  3
Generationen,  zu  gewinnen  anstatt  der  durch
die  statistische  Methode  bestenfalls  zu  erzielenden
  Querschnitte,  die,  selbst  wenn  viele
vorliegen,  innerlich  in  keinem  Verhältnis  zu
einander  stehen.  Die  genealogische  Methode
hat  erfolgreich  Alois  Schulte  (Bonn)  mit
seinen  Schülern  angewandt,  um  die  Standesverhältnisse
  der  mittelalterlichen  Klosterinsassen
  zu  erforschen,  und  unter  Benutzung
des  reichen  Materials  der  Kirchenbücher  hat
Roller  ein  umfassendes  Buch  über  die  Bevölkerung
  der  Stadt  Durlach  im  18.  Jahrh.
geschrieben,  worin  er  die  Sozialgeschichte
unter  Zuhilfenahme  der  Stammtafeln  auf  eine
ganz  neue  Grundlage  stellt  und  dadurch  eine
Fülle  neuer  Erkenntnisse  gewinnt.  Für  die
genealogische  Sonderforschung  ist  Rollers
Buch  nicht  minder  wichtig  als  für  die  sozialgeschichtliche,
  da  es  in  beiden  Beziehungen
ganz  neue  Ausblicke  eröffnet.

Hiermit  ist  bereits  die  gesellschaftswissenschaftliche
  Bedeutung  der  Genealogie
  berührt;  denn  was  für  die  Sozialgeschichte
  gilt,  das  gilt  auch  für  die  Beschreibung
  bestehender  gesellschaftlicher  Zustände,
  der  bekanntlich  vornehmlich  die
Statistik  dient,  und  für  die  auf  Grund  des
so  gewonnenen  Tatsachenstoffs  entwickelten
Theorien.  In  Hinsicht  auf  beide  krankt  die
Wissenschaft  daran,  dass  die  irrige  Meinung
noch  immer  vorherrscht,  die  Summe  der
Einzelwesen  mache  die  Gesamtheit,  während
  doch  in  der  Tat  bei  gesellschaftlichen
Bildungen  die  Gesamtheit  früher  ist  als  der
Einzelne  und  diesen  erst  hervorbringt.  Dies
wird  ohne  weiteres  klar,  wenn  man  die
kleinste  gesellschaftliche  Einheit,  die  Familie,
betrachtet;  denn  nicht  beliebige  5  bis  6  Personen
  bilden  eine  solche,  sondern  ganz  bestimmte
  Personen,  die  im  Verhältnis  von
Eltern  und  Kindern  zu  einander  stehen  und
naturnotwendig  an  Geschlecht  und  Alter
verschieden  sein  müssen.  Die  gesellschaftswissenschaftliche
  Untersuchung  müsste  deshalb
  grundsätzlich  stets  nicht  die  Einzelperson,
  sondern  die  Einzelfamilie  zum