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Albrechts  II.  als  Stammwappen  von  Habsburg
  und  nicht  viel  später  auch  im  Wappen
der  Markgrafen  von  Meissen  erscheint.  Wie
oft  kommt  im  12.  Jahrhundert  der  Bär,  der
König  der  Wälder,  als  Wappentier  vor!  1162
tritt  auch  der  Hirsch  der  Meding  auf  und
nicht  erheblich  später  auch  der  Hirsch  des
Grafen  Ludwig  II.  von  Oettingen  (1160  bis
1220  urkundend),  und  1163  findet  sich  der
Eber  des  Grafen  Rudolf  von  Ramsberg  als
Siegel  vor.  Im  12.  Jahrhundert  lassen  sich
aus  der  Vogelwelt:  Hahn,  Kranich,  Pfau,
Rabe,  Schwan,  Falke,  Geier,  Storch,  Taube
usw.  nachweisen,  so  dass  die  Willkür,  von
symbolischen  Beweggründen  geleitet,  klar
auf  der  Hand  liegt.  Wollte  man  eine  «Verleihung»
  annehmen  und  die  Urwappen  von
Tierbildern  freihalten,  dann  müsste  das
Wappenwesen  des  Königreichs  Polen,  trotzdem
  es  keine  Turniere  kennt,  auf  viel  höherer
Stufe  stehen:  Nach  Zernicki-Szeliga,  Polnische
  Stammwappen,  wechselte  bereits  im
Jahre  996  Dzierzykraj  seine  2  Säulen  haltenden
  Greife  in  eine  Binde  (Stammwappen
Nalencz,  S.  52).  963  wurde  durch  Persztein
der  Ochsenkopf  des  Wappens  Wieniawa
aus  Böhmen  in  Polen  eingeführt  (S.  95).
Der  Löwe  des  Stammes  Lewart  wurde  1180
durch  einen  Ritter  Wichfried  vom  Rhein
nach  Polen  gebracht  (S.  45),  und  das  Vorkommen
  des  Widders  im  Stammwappen
Junosza  soll  nach  S.  37  bis  in  die  Zeit  des
Heidentums  zurückreichen.')  Es  würde  auch
unverständlich  bleiben,  wenn  der  Adler  der
römischen  Republik  mit  den  Initialen  S.  P.
Q.  R.  (=  Senatus  populus  que  Romanus,
d.  h.  Senat  und  römisches  Volk  im  Sinne:
der  ganze  römische  Staat),  der  sehr  wohl
als  Vorläufer  der  Schildwappen  angesehen
werden  kann,  obwohl  er  kaum  mehr  als  ein
blosses  Heereszeichen  war,  ebenso  wie  die
bekannten  Fahnenzeichen  der  andern  geschichtlichen
  Völker  des  Altertums  so  aus

)  Der  Wert  dieser  polnischen  Wappengeschichten
ist  allerdings  problematisch;  Zernicki  nimmt  hier
sicherlich  viel  später  entstandene  Wappensagen  voraussetzungslos
  als  wahr  an;  in  die  Reihe  vollgültiger
geschichtlicher  Tatsachen  können  sie  aber  nicht  ohne
weiteres  treten.

dem  Gedächtnis  verschwunden  wäre,  dass
der  Adel  erst  auf  eine  Verleihung  dieser
Tiere  hätte  warten  müssen.

In  den  30er  Jahren  des  13.  Jahrhunderts
kommen  auch  Helmsiegel  vor,  selbständige,
neben  dem  Wappen  rechtsgiltig  anerkannte
Abzeichen.  Der  Topfhelm,  dessen  flache
Oberseite  eine  Art  Postament  bildete,  war
zum  Helmschmuck  wie  berufen:  entweder
trug  er  das  ihm  angepasste  Wappenbild
oder  aber  willkürliche  Zier,  z.  B.  Federn,
Hörner,  Fächer  u.  a  Eine  Zusammengehörigkeit
  von  Schild  und  Helm  im  Sinne
unseres  heutigen  Wappenbegriffs  war  dem
ganzen  13.  Jahrhundert  noch  fremd,  trotzdem
  schon  in  Siegeln  dieses  Jahrhunderts
bereits  beides  auftritt.  Die  nächstliegende
Art  der  Zusammensetzung  war  die,  den
Helm  auf  den  Schild  zu  stülpen,  wie  es  bei
der  den  Turnieren  vorangehenden  Waffenschau
  häufig  geschehen  mochte.  Das  geschah,
  indem  man  den  Schild  entweder
stürzte  oder  seitlich  neigte  und  darauf  den
Helm  mit  seinem  Kleinod  setzte.

Die  einzige  ausserkriegerische  Anwendung
  der  Wappen  bilden  in  jener  Zeit  die
Siegel.!)  Die  Siegelstecher,  die  nur  nach  den
Angaben  ihres  Auftraggebers  und  nach  gelieferten
  Vorbildern  arbeiteten,  nahmen  sich
die  Form  des  Schildes  und  die  Verbindung
des  Kleinods  mit  dem  Helm  so.  zum  Vorbilde,
  wie  sie  der  Kampfschild  und  der
Kampfhelm  ihrer  Natur  nach  gaben.  Waren
schon  die  Schildmaler  bei  leeren  Flächen  des
Schildes  vor  die  Frage  gestellt,  diese  durch
Damaszierung  auszufüllen,  so  war  eine
solche  Tauschierarbeit  für  den  Siegelstecher
bei  der  farblosen  Darstellung  für  shpragistische
  Zwecke  noch  zwingender.  Wie  weit
hier  die  Siegelstecher  freie  Hand  hatten  und
ob  sie  etwa  zu  weit  gingen,  so  dass  die
Damaszierung  für  spätere  Zeiten  Heroldsbilder
  wurde,  ist  heute  kaum  mehr  einwandfrei
  festzustellen.

1)  Mit  dem  Wappenschilde  wurde  gleichsam  die
Ehre  zum  Pfande  gesetzt;  unter  der  Urkunde  bildete
das  Siegel  nicht  nur  ein  Porträt  zur  Bekräftigung,
sondern  ein  unwandelbares  Ehren-Selbstbildnis,