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Bis  zum  Ende  des  14.  Jahrhunderts
blieben  die  wappengeschmückten  Schilde
Waffen.  Als  das  Schiesspulver  die  Kampfweise
  umgestaltete,  verschwanden  sie  allmählich.
  So  bedienten  sich  die  österreichischen
  Ritter  mit  ihren  Verbündeten  1386  in
der  Schlacht  bei  Sempach  schon  keiner
Schilde  mehr.  Trotzdem  erschienen  zu  Anfang
  des  15.  Jahrhunderts  noch  Setz-,  Faustund
  Brechschildee  Um  Mitte  des  15.  Jahrhunderts
  fing  man  an,  auch  die  Turniere
durch  sogenannte  bäurische  Spottturniere
ins  Lächerliche  zu  ziehen;  sie  erhielten  sich
aber  noch  bis  ins  16.  Jahrhundert,  und  erst
dann  traten  an  ihre  Stelle  die  Ringelstechen
und  Karussells,  wo  die  Schilde  ein  Hindernis
  bildeten.  Mit  dieser  Zeit,  die  die  Tartschen
  (Turnierschilde)  entbehrlich  machte,
wurden  die  Wappen  nur  Sinnbilder,  Schmuckstücke.
  Der  Schild  war  nicht  mehr  ein
Schutzmittel,  er  wurde  die  Grundlage  des
Wappens;  ihn  deckte  man  mit  dem  Helm,
um  an  den  geharnischten  Kämpfer  zu  erinnern,
  brachte  Figuren  darauf  an,  die  nie
eine  Verbindung  mit  dem  Kampfhelm  zugelassen
  hätten,  liess  Helmdecken,  die  bis
zu  Ende  des  14.  Jahrhunderts  schlicht  und
einfarbig  sind,  immer  ornamentaler  herabwallen
  —  kurz  die  Wappen  wurden  so,  wie
wir  sie  noch  heute  kennen.

Ich  habe  bereits  erwähnt,  dass  die  Siegel
der  Ort  sind,  wo  wir  ausser  den  Turnieren
Wappen  begegnen.  Von  den  Reiter-  und
Frauensiegeln  soll  nicht  weiter  die  Rede
sein  und  auch  im  übrigen  nur  betont  werden,
dass  die  Grafensiegel  meist  nur  den  Helm
mit  dem  Kleinod  (ohne  den  Schild)'!),  die
Siegel  der  Edelleute  meist  den  Schild  ohne
Helm  zeigen.  Die  Siegel  sind  auch  der  Ort,
wo  sich  bürgerliche  und  adelige  Wappen  berühren.
  Wenn  ich  den  Wappenbegriff  noch
einmal  dahin  zusammenfasse:  Ein  Wappen
ist  ein  Namen  und  Person  rechtsgiltig  ersetzendes
  Merkzeichen,  das  in  späterer  Zeit
die  erbliche  Formel  für  dieFamilienzusammengehörigkeit
  wurde,  dann  ergibt  sich  auch
das  Wappenrecht  der  Bürgerlichen  von  selbst.

1)  Mit  solcher  Bestimmtheit  dürfte  sich  das  nicht
behaupten  lassen.  Schriftleitung.

Hauptmann  konnte  in  seinem  «Wappenrecht»
auf  grund  seiner  Definition  als  Geschlechtsoder
  Familienzeichen  zur  Verneinung  kommen,
  und  auch  Seyler  gelangt  in  seiner
pyramidal  angelegten  «Geschichte  der  Heraldik»
  zu  keiner  inneren  Einheit,  weil  er  auch
den  bürgerlichen  Wappen  den  kampfmässigen
Schild-  und  Waffengebrauch  aufnötigt.  Es
ist  gewiss  richtig,  dass  die  wehrhaften  Personen
  in  Stadt  und  Land,  die  nur  im  Falle
der  Not,  bei  Verteidigung  von  Haus  und
Herd  zu  den  Waffen  griffen,  dem  Beispiele
der  Einzelritter  folgten  und  ihren  Schild  mit
Abzeichen  geschmückt  haben  werden.  Auch
daraus,  dass  in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts
  Spottgedichte  auf  diese  «Wappen»
zielen  und  besonders  den  Wappenbrauch
des  Bauernstandes  lächerlich  zu  machen
suchen,  lässt  sich  ein  Schluss  auf  das
nicht  seltene  Vorkommen  solcher  wappengeschmückter
  Waffenschilde  ziehen.  Meines
Erachtens  sind  aber  einmal  die  Siegelbilder
und  zum  andern  die  Hausschilder  im  allgemeinen
  die  Vorgängerbürgerlicher  Wappen.

Die  Siegel  waren  ebenso  wie  die  Familienoder
  Geschlechtsnamen  eine  Folge  der  vielseitiger
  gewordenen  Rechtsverhältnisse.  Anfangs
  genügte  es,  wenn  Rechtsgeschäfte
mündlich  vor  Zeugen  abgeschlossen  wurden.
Um  die  Vereinbarungen  der  Anfechtung
wegen  Irrtums  und  der  Vergesslichkeit  der
Beteiligten  zu  entziehen,  wurde  bald  die
Schriftform  üblich.  Die  über  das  Verabredete
errichteten  Urkunden  wurden  nun  dadurch
beglaubigt,  dass  man  sie  untersiegelte.
Mittels  eines  geschnittenen  Siegelstocks
drückte  man  die  Siegel  in  kleine  Wachsscheiben
  und  befestigte  sie  mit  durchgezogenen
  Pergamentstreifen  an  der  Urkunde.
Wer  noch  kein  Siegel  besass  oder  es  nicht
zur  Hand  hatte,  siegelte  mit  dem  Siegelstocke
eines  andern;  geschah  das,  wurde  es  im
Texte  der  Urkunde  erwähnt  und  auch  der
Name  des  Siegelherrn  (Besitzers  des  Siegelstocks)
  genannt.  War  die  Urkunde  weniger
wichtig,  setzte  man  das  Siegel  einfach  unter
den  Text  oder  auf  deren  Rückseite.

Die  ersten  Siegelbilder  des  Bürgertums
sind  Hauszeichen,  Marken.  Wappen  sind