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aber  immer  Bilder,  während  Hausmarken
lediglich  Zeichen  bleiben;  Unterscheidungszeichen
  stellt  das  eine  wie  das  andere  dar.
Die  Hausmarken  sind  das  ältere  von  ihnen,
manches  alte  Rittergeschlecht  hat  deshalb
seine  angestammte  Haus-  und  Hofmarke
als  Schildzeichen  beibehalten.  In  den  Wappen
  vorkommende  Heroldsbilder:  Kesselhaken,
  Spaten,  Leiter,  Anker,  Sense,  Pfeilund
  Hufeisen,  Gänsefuss  u.  a.  sind  zweifellos
  unverändert  angenommene  Hausmarken,
die  durch  traditionelle  Deutung  im  Siegel
zu  Bildern  wurden  (Michelsen,  die  Hausmarke,
  S.  53).  Mit  dem  Augenblick,  wo
die  Marke  in  den  Schild  aufgenommen
wurde,  teilte  sie  ohne  weiteres  den  Uebergang
  auf  die  Familie.  (Homeyer,  Haus-  und
Hofmarken,  S.  187).  Da  der  wappenfähige
Ritterstand  eine  bevorzugte  Klasse  war,
haftete  auch  dem  Wappen  seiner  äusseren
Erscheinung  und  seinem  Wesen  nach  etwas
Vornehmes  an;  die  Wappen  waren  nie  eine
so  allgemeine  Sache  wie  die  Hausmarken,
die  sich  als  einfache,  schlichte  Unterscheidungszeichen
  überallhin  verbreiteten.  Entweder
  war  die  Marke  dinglicher  oder  durchaus
  persönlicher  Natur.  Im  ersten  Sinne
war  sie  mit  dem  Grundstücke  (dem  Landbesitz)
  und  mit  Gerätschaften  eng  verbunden;
sie  vererbte  sich  auch  mit  ihnen.  Bei  einem
Verkaufe  wurde  sie  dem  Nachbesitzer  unter
Lebenden  ausgehändigt.  Die  Wappen  dagegen
  wurden  bald  vom  Grundbesitz  abgelöst
  und  als  erbliches  Familienzeichen  eine
angeborene  Auszeichnung.

Als  die  Edelleute  anfingen,  für  ihre  Siegel
vollständige  Wappen,  vor  allem  Schilde  mit
Kleinodhelmen,  stechen  zu  lassen,  folgten
ihnen  die  ratsfähigen  Familien  in  den  Städten
und  die  freien  Landsassen,  die  Besitzer
grösserer  Freihöfe,  darin.  Es  war  dies  keine
eitle  Regung,  keine  Standesüberhebung;
denn  dass  nur  den  Ritterbürtigen  die
Wappenfähigkeit  zukäme,  war  mit  dem  Begriff
  Wappen  ebensowenig  verbunden,  wie
das  Bürgertum  daraus  Rechte  für  sich  abgeleitet
  hat.  Ihm  war  und  blieb  das  Wappen,
wie  Michelsen  sagt,  die  dekorierte  Marke.
Die  Hausschilder  taten  das  ihrige,  dem

Wappenbrauch  der  Bürgerlichen,  der  seinen
Weg  von  der  Schweiz  und  von  Süddeutschland
  in  raschen  Schritten  nach  dem  Norden
Deutschlands  nahm,  die  Bahn  zu  ebnen.
Zu  nutz  des  leseunkundigen  ‚Volkes  trug
jedes  Haus  nicht  wie  heute  eine  tote  Nummer,
  sondern  in  anschaulicher  Weise  das
Bild,  das  den  ihm  vom  Besitzer  des  Hauses
gegebenen  Namen  verdolmetschtee  Was
hätte  es  auch  den  Kutschern,  Sänften-  und
Lastträgern  oder  Läufern  der  mittelalterlichen
Städte  genützt,  wenn  das  Schild  eine  Nummer
  oder  einen  geschriebenen  Namen  gezeigt
  hätte!  Nein,  es  mussten  Zeichen,  Bilder
  sein,  die  auch  dem  Unwissendsten  geläufig
  wurden.  Ein  Bild  wie  Bär,  Stier,
Löwe,  Taube  oder  Schwan  prägte  sich  dem
Gedächtnis  ohne  weiteres  ein:  ein  Grund,
dass  auch  die  Hotels  und  Gasthöfe  unserer
Zeit  diese  lebendigen  Namen  behalten  haben.

Wenn  sich,  wie  durch  viele  Familiennamen
  beweisbar,  die  Eigentümer  nach  dem
Schild  ihres  Hauses  nannten,  dann  lag  es
ebenso  nahe,  auch  dessen  Bild  zum  redenden
  Wappen  anzunehmen  und  damit  zu
siegeln.  Aber  auch  das  eigene  Gewerbe
oder  das  der  Voreltern  kam  für  diese  Wappenbildwahl
  in  Betracht.  Die  Schreibweise  des
Namens  oder  sein  Ursprung  (Etymologie)
war  dabei  höchst  gleichgiltig,  so  dass  die
Beer  ruhig  einen  Bären,  die  Grembs  eine
Gemse  als  Wappen  führten.

So  allgemein  wie  in  der  Schweiz  und
in  Vorarlberg  ist  das  bürgerliche  Wappenwesen
  im  deutschen  Reiche  nie  geworden.
Während  in  der  Schweiz  bis  in  die  untersten
  Stände  hinab  Wappen  gefunden  werden,
scheint  sie  in  Deutschland  der  »achtbare«
Bürgerstand  (etwa  der  heutige  bürgerliche
Mittelstand)  für  sich  reserviert  zu  haben.')
Die  ältesten  Bürgerwappen  treten  um  1300
auf;  im  Lübeckschen  sind  sie  um  1345,  in
Wernigerode  1373,  1375  und  1400  siegelmässig
  nachzuweisen.

Es  kommt  nun  auch  vor,  wie  Meyermann
  in  den  »Göttinger  Hausmarken  und

!)  »Es  ist  eine  Ehre,  Wappen  zu  tragen  und  zu
besitzen«,  sagt  D.  Bartholomaeus  Cassaneus  in  seiner
1529  erschienenen  Wappenlehre,