mögen  sicher  seltsame  Orte  ausgesucht
worden  sein,  um  ein-bürgerliches  Wappen
anzubringen,*)  die  mehr  ein  kecker  Uebermut
  als  ein  Bedürfnis  veranlasst  hatte.  Wenn
auch  einzelne  Pfalzgrafenämter  nicht  über
den  »Mangel  an  Beschäftigung«  zu  klagen
hatten  und  sogar  Vizekomites  einsetzten,
so  scheinen  die  Einnahmen  aus  manchen
Komitiven  weit  unter  Wunsch  geblieben  zu
sein,  so  dass  deren  Verweser  beim  Kaiser
vorstellig  geworden  sein  dürften,  die  Eigenmacht
  bei  der  Annahme  von  Wappen  bürgerlicher
  Geschlechter,  ebenso  wie  die  schon
längst  aufgehörte  Willkür  hierin  bei  Adelsfamilien,
  auszuschliessen.  Dazu  war  jetzt
auch  die  Gelegenheit  günstig.  Die  Tage
der  Fugger  und  Welser  waren  vorüber;  der
30jährige  Krieg  hatte  den  Reichtum  der
Städte  verschlungen,  die  Landwirtschaft,  die
sich  von  den  Schädigungen  des  Bauernkrieges
  kaum  wieder  erholt  hatte,  fast  vernichtet
  und  den  Gewerbefleiss  wie  den
Handel  nicht  bloss  aus  stolzer  Höhe  gestürzt,
  sondern  geradezu  verkümmert.  Ganze
Dörfer  waren  vom  Erdboden  verschwunden,
meilenweite  Strecken  Ackerland  lagen  verödet,
  und  von  18  Millionen  hatte  sich  die
Bevölkerung  auf  7  Millionen  vermindert.
Mit  der  Auflösung  der  gesetzlichen  Ordnung
  ging  die  Verwilderung  des  Volkes
Hand  in  Hand;  je  mehr  die  kaiserliche
Macht  abnahm,  um  so  mehr  hob  sich  die
Selbständigkeit  der  Fürsten,  die  volle  Landeshoheit
  erlangten.  Deutschland  war  nicht
mehr  ein  einheitliches  Reich,  sondern  seinem
Wesen  nach  ein  Staatenbund  von  über  300
fast  unabhängigen  Staaten,  der  seine  Vorrangstellung
  in  Europa  eingebüsst  hatte.
Die  aus  allen  Ländern  zusammengewürfelten

*)  1562  brauchte  Dresden  einen  neuen  Galgen.
Unter  den  Gefangenen  befand  sich  ein  Kaspar  Erlich,
  der  seinem  Namen  indes  keine  Ehre  gemacht
hatte;  denn  er  war  als  Dieb  zum  Hängen  verurteilt
worden.  Sein  Landesherr,  der  Herzog  von  Pommern,
bat  ihn  frei.  Erlich  wurde  auch  begnadigt,  aber  landverwiesen.
  Vorher  musste  er  sich  jedoch  verpflichten,
einen  neuen  Oalgen  auf  seine  Kosten  zu  errichten.
Das  tat  er  gern.  Aus  Erkenntlichkeit  wurde  des  ehrlichen
  Kaspar  Name  und  Wappen  in  Stein  gehauen
am  Oalgen  angebracht.

1866  °  —

Söldnerscharen,  die  sich  nach  dem  Kriege
in  den  Städten  ansässig  zu  machen  begannen,
  und  vielleicht  auf  Grund  ihrer  erworbenen
  Reichtümer  in  schroffer  Weise
den  »Edelmann«  herauszukehren  unternahmen,
  werden  die  oben  erwähnten  Klagen
über  die  Missbräuche  vermehrt  haben.  Hiergegen
  richtete  sich  also  das  kaiserliche  Verdikt,
  insofern  es  auch  die  bürgerlichen
Wappen  streifte.  Es  wollte  die  Wappen
dem  achtbaren  Bürgerstande  erhalten  und
diesen  von  Elementen  befreien,  die  zu  Uebergriffen
  neigten.  Solange  das  Bürgertum
selbst  stark  genug  war,  sich  davor  zu
schützen,  eine  Art  Lynchjustiz  zu  üben,
waren  solche  kaiserliche  Verordnungen
unnötig,  und  daraus,  dass  sich  vor  allem  das
nordwestliche  Deutschland  in  Stadt  und
Land  die  bürgerstolze  Wappensitte  unverfälscht
  zu  erhalten  gewusst  hat,  ist  der
Schutzcharakter  der  Wappenverbote  am
besten  zu  entnehmen.  Für  die  Städte,
die  die  Kriegswogen  nur  vorübergehend
gestreift  hatten,  waren  sie  aber  gegenstandslos.


Wäre  damit  übrigens  ein  das  ganze  Reich
treffendes  gesetzliches  Verbot  beabsichtigt
gewesen,  dann  hätten  doch  die  Stadtvertretungen
  ihrerseits  dem  Gesetze  durch  Anschläge
  und  Anweisungen  Geltung  verschaffen
  oder  der  Kaiser  hätte  Beamte  zur
Ueberwachung  einsetzen  müssen.  Nichts
von  alledem  ist  geschehen.  Dass  die  Hofpfalzgrafen,
  deren  finanzielles  Interesse  ja
im  Vordergrund  stand,  aus  dem  kaiserlichen
Wunsche  einen  Befehl  machten,  darf  natürlich
nicht  befremden.  Wenn  es  das  aber  gewesen
wäre,  hätten  die  Rechtsgelehrten,  die  die
Klinke  der  Gesetzgebung  in  der  Hand  hatten
(wie  Seyler  treffend  bemerkt),  sich  ja  ins
eigene  Fleisch  geschnitten:  der  bürgerliche
Gelehrtenstand  wäre  dann  ebenso  vom
Wappenbrauche  ausgeschlossen  gewesen.
Folgerichtig  hätte  auch  den  Zünften  (Gilden)
und  Ortschaften  (Städten,  Marktflecken  usw.)
die  eigenmächtige  Annahme  von  Wappen
verboten  werden  müssen;  denn  die  meisten
hatten  sich  ihre  Wappen  frei  gewählt,  und
sehr  vereinzelt  war  der  Kaiser  hier  um