IV. Die Verfassung der Gesellschaft Jesu. ur Verfassung des Ordens rechnen wir die Art und Weise, wie der Jesuit wird, und die— jenige, wie er wirkt. Erstere ist enthalten in den Exerzitien, dem Werke des schwärmerischen Stifters, das seinen eigenen Erlebnissen nach— gebildet ist, letztere in den Konstitutionen, welche nach seinem Entwurfe von seinem staatsklugen Nach- folger Jakob Lainez überarbeitet wurden. Jene sind das geistige Wesen, diese der Leib der Gesellschaft Jesu. Als Zweck des Ordens wird von diesem selbst angegeben: „nicht nur, mit Hilfe der göttlichen Gnade an der Seligkeit und Vervollkommnung derjenigen zu arbeiten, welche die Gesellschaft ausmachen, sondern auch mit derselben Hilfe aus allen Kräften an der Seligkeit und Vervollkommnung des Nächsten.“ Um diesen Zweck zu erreichen, werden von den Mitgliedern die drei Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams abgelegt. Dasjenige der Armut soll so ver- standen werden, daß sowohl die Einzelnen, als die Kirchen und Häuser der Gesellschaft keine Einkünfte haben, sondern von Almosen leben sollen. Die Mitglieder zerfallen in vier Klassen, welche von unten herauf folgende sind: 4