% r. — # r□J D 4 C c2 –□ — VI. Die Politik der Zesuiten. ie Jesuiten haben es zu allen Zeiten ver- schmäht, dem Staate und den Gesetzen zu gehorchen, soweit der erstere nicht ihnen — gehorchte und die letzeren nicht nach ihrem Sinne waren. Die Jesuiten Ozorius und Gretser schrieben dem Papste das Recht zu, Kaiser und Könige ein= und abzusetzen und ihre Reiche aufzulösen. Unser Zeitgenosse Gury lehrt die nach seinem Buche „gebildeten“ Geistlichen, und durch sie mittel- bar die von ihnen geleiteten Gläubigen, denjenigen Gesetzen sich nicht zu unterwerfen, welche der kirchlichen Immunität oder den Gesetzen der Kirche entgegen sind, während er da- gegen nicht nur den Katholiken, sondern allen Christen vor- schreibt, den Kirchengesetzen zu gehorchen und letztere auch dann als verbindlich erklärt, wenn sie vom Staate nicht anerkannt werden. (Comp. Pars I, No. 91 fl.) Noch 1871 und 1872 nannte die Civilta cattolice den Papst den obersten Richter und Gesetzgeber der Christenheit, und der Jesuit Tarquini leitete aus dieser Würde — und nicht aus Verträgen — die Konkordate ab. — Es ist klar, daß ein geordneter Staat solche Ansichten nicht dulden darf, weil er mit ihnen nicht bestehen kann.