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        <title>Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten, vorzüglich der Gegenwart.</title>
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            <forname>Otto</forname>
            <surname>Henne am Rhyn</surname>
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          <msIdentifier>
            <idno>rhyn_sittenpolizei_1893</idno>
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        Die
Gebrechen  und  Sünden

der

Sittenpolizei

aller  Zeiten,
vorzüglich  der  Gegenwart.

Von

Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn,

Staatsarchivar.

Motto:

Es  ergeht  ein  Notruf,  ein  gellender  Schmerzensschrei
  durch  die  Länder  der  Erde;  er  erhebt  sich  anklagend
  gegen  tiefe  und  herbe  Wunden  der  Gesellschaft
  und  des  sittlichen  Lebens,  er  protestiert  gegen
die  Ausbeutung  des  schutzlosen  schwachen  Geschlechtes
durch  die  zügellosen  und  selbstsüchtigen  Gelüste  des
sogenannten  starken  Geschlechtes,  vorzüglich  der
Reichen  und  Vornehmen  dieser  Erde.  —

„Clarissa.“

 

Leipzig.
Verlag  von  Max  Spohr.
1893.
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        Einleitung  1
Erster  Abschnitt.  Blicke  auf  überwundene  Kulturstufen  19
Zweiter  Abschnitt.  Die  Hetären  des  klassischen  Alterum  27
Dritter  Abschnitt.  Die  Frauenhäuser  im  Mittelalter  44
Vierter  Abschnitt.  Die  Wandlungen  der  Prostitution  in  neuerer  Zeit  61
Fünfter  Abschnitt.  Die  Sünden  der  Sittenpolizei  unserer  Zeit:

1.  Frankreich..  72

2.  Belgien..  88
3.  Itallen  96
4.  Schweiz..  98
5.  Deutschlnd  105
6.  Österreich-Ungarn  119
7.  England  und  Inden  119
8.  Rußland..  130
9.  Der  ferne  Osteen  .  .132

Sechster  Abschnitt.  Der  Handel  mit  weißen  Sklavinnen,  deren
Loos  und  Ende:
1.  Die  Voraussetzungen  dieses  Handess  136
2.  Der  Mädchenhandel  in  verschiedenen  Ländern  141
Siebenter  Abschnitt.  Wann  wird  der  Rächer  kommen  diesem  Elend?  168
Nachwort...    177
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        In  unserer  Umgangssprache  ist  es  eine  weit
verbreitete  Auffassungsweise,  die  Begriffe
pbon  Sittlichkeit  und  Unsittlichkeit  gewöhnlich
  auf  das  geschlechtliche  Leben  zu  beschränken,
  ohne  dabei  zu  berücksichtigen,
daß  es  zahlreiche  Arten  der  Unsittlichkeit
giebt,  welche  in  der  Schädlichkeit  ihrer  Verübung  und  in  der
Gefährlichkeit  ihrer  Folgen  meist  ebenso  schlimm  und  oft  noch
schlimmer  sind  als  die  Lasterhaftigkeit  in  geschlechtlicher  Beziehunng.
  Es  gilt  dies  z.  B.  von  der  Lügenhaftigkeit,  der
Trunk-,  Spiel-,  Streitsucht,  der  Unterdrückung  und  Ubervorteilung
  Anderer,  der  Habsucht,  dem  Geize,  der  Arbeitscheu.
Doch  ist  wahrscheinlich  keines  dieser  Laster  so  weit  verbreitet
und  greift  so  tief  in  die  allgemeinen  Verhältnisse,  besonders
in  die  der  Familie  und  des  Hauses  hinein  wie  die  Unkeuschheit,
  und  dies  ist  auch  wohl  der  Grund,  die  letztere  vorzugsweise
  als  Unsittlichkeit  zu  bezeichnen,  wie  es  denn  auch  eine
unausrottbare  Gewohnheit  geworden  ist,  die  amtlichen  Veranstaltungen
  gegen  die  Ausschreitungen  dieses  Lasters,  und  nur
diese,  unter  den  Begriff  der  Sittenpolizei  zu  bringen.

Die  Aufgabe  der  Sittenpolizei  gehört  wohl  zu  den
schwierigsten,  die  es  giebt,  und  es  ist  nicht  zum  Verwundern,

Dr.  Ollo  Henne  am  Rhun,  Sittenpolizei.  1
        <pb n="6" />
        —  2  —

daß  in  dieser  Richtung  noch  kein  System  gefunden  ist,  das
den  Anforderungen  entspräche,  welche  Vernunft  und  Sittlichkeit
an  diejenigen  Organe  zu  stellen  berechtigt  sind,  denen  die
Aufsicht  über  das  Verhalten  der  beiden  Geschlechter  gegen—
einander  obliegt.

Diese  Unsicherheit  ist  um  so  erklärlicher,  als  es  eine
Menge  abweichender  Ansichten  über  die  richtige  Art,  wie
über  den  Zweck  jenes  Verhaltens  giebt,  welche  schlechterdings
unvereinbar  mit  einander  sind.  Da  finden  wir  auf  der
äußersten  Rechten  bei  der  Reaktion  und  Orthodoxie  die
Ansicht,  daß  die  beiden  Geschlechter  nur  dazu  da  seien,
um  nach  dem  Bibelwort:  „seid  fruchtbar  und  mehret  euch“
legitime  Nachkommen  zu  erzeugen.  Und  hinwieder  wird  auf
der  äußersten  Linken,  bei  der  Sozialdemokratie  und  Anarchie,
gelehrt,  daß  die  Wollust  der  einzige  Zweck  des  Daseins  der
Geschlechter  und  deren  Folgen,  die  Erzeugung  von  Kindern,
nur  eine  lästige  Beigabe  sei,  deren  man  sich  durch  öffentliche
Erziehungs=  (warum  nicht  auch  Beseitigungs-?)  Anstalten  so
rasch  als  möglich  entledigen  solle.

Es  ist  für  den  gesunden  Menschenverstand  nicht  einzusehen,
warum  das  Verhältnis  der  Geschlechter  nur  einen  einzigen
Zweck  haben  sollte,  während  deren  Wesen,  wie  es  die  Natur
selbst  offenbart,  einen  doppelten  Zweck  ihres  Verkehrs  darlegt,
dessen  beide  Glieder  sich  wieder  in  einer  höheren  Einheit
zusammen  finden.  Dieser  Doppelzweck  ist  derjenige  der  Liebe
und  der  Kinderzeugung,  und  die  höhere  Einheit,  zu  der
sich  beide  verbinden,  ist  das  Familienleben.

Würden  die  beiden  Geschlechter  sich,  wie  die  reaktionär—
orthodoxe  Ansicht  will,  einzig  und  allein  zum  Zwecke  der
Erzeugung  von  rechtmäßigen  Nachkommen  verbinden,  wo
bliebe  da  die  Liebe,  die  doch  unleugbar  in  der  menschlichen
Natur  liegt?  Die  Natur  des  Triebes,  um  den  es  sich  hier
handelt,  zeigt,  daß  das  Bedürfnis  einer  Vereinigung  der
Geschlechter  das  Maß  dessen,  was  zu  einer  Zeugung  erforderlich
        <pb n="7" />
        —  3  —

ist,  um  das  hundert-  und  tausendfache  übersteigt.  Dies  zu
leugnen  oder  die  Berechtigung  jener  Vereinigung  auf  die  Absicht
der  Zeugung  zu  beschränken,  —  dazu  gehört  entweder  Fisch—
blut  oder  Heuchelei,  oder  beides!  Diese  Ansicht  bedarf  der
Liebe  nicht;  denn  was  sie  will,  ist  den  einander  gleichgiltigsten
Menschen  möglich;  es  dürfte  daher  ziemlich  durchsichtig  sein,
daß  dieser  Standpunkt  im  Hintergrunde  die  Begünstigung
der  Konvenienzehe  und  die  Beschränkung  oder  noch  lieber
Unterdrückung  der  Ehe  aus  Liebe  birgt.

Ebenso  sehr  aber,  widerstreitet  den  Thatsachen  der  Natur
die  Verleugnung  des  Zweckes  der  Kinderzeugung  und  die
Beschränkung  des  Verhältnisses  der  Geschlechter  auf  das
„Vergnügen.“  Wollte  man  diesen  Standpunkt  „stierisch“
nennen,  so  würde  man  vielen  und  gerade  den  intelligentesten
Tieren  unrecht  thun,  da  diese  für  ihre  Jungen  zärtlich  besorgt
sind,  wenigstens  bis  auf  eine  gewisse  Zeit.  Er  ist  demnach
schlimmer  als  tierisch  und  kommt  im  wesentlichen  dem  Verlangen
nach  einer  allgemeinen  Prostitution  gleich.

Die  Konvenienzehe  ist,  da  sie  die  Liebe  ausschließt,
zugleich  unnatürlich  und  unsittlich;  beides  ist  auch  in  der
Regel  der  geschlechtliche  Umgang  ohne  Ehe,  weil  er  die
Sorge  für  die  Nachkommenschaft  meist  ausschließt,  was  freilich
auch  in  der  Ehe  oft  vorkommt,  aber,  der  Natur  dieses  Ver—
hältnisses  gemäß  nicht  immer  mit  Absicht,  sondern  meist  nur
infolge  mißlicher  Umstände  oder  aus  anderen  Ausnahmegründen.
Aus  dieser  Anomalie  geht  mit  Notwendigkeit  hervor,  daß  es
Fälle  geben  kann,  in  welchen,  die  gegenseitige  Treue  vorausgesetzt,
  ein  fortgesetzter  Umgang  ohne  anerkannte  Sanktion
in  sittlicher  Beziehung  der  Ehe  gleichwertig  ist.  Hat  ja  die
letztere  verschiedene  Formen.  Der  Kirche  gilt  die  Civilehe
ohne  kirchliche  Weihe,  dem  modernen  Staate  aber  die  kirchliche
Trauung  ohne  Civilakt  nicht  als  rechtmäßige  Eheschließung.
Eine  bloße  Gewissensehe  zwischen  ehrbaren  Leuten,  nicht  aber
eine  wilde  Ehe  ohne  ethische  Weihe,  kann,  unter  allerdings

1
        <pb n="8" />
        —  4  —

seltenen  Umständen,“)  sittlicher  sein,  als  eine  doppelt,  bürgerlich
und  kirchlich  geschlossene  Ehe,  die  den  Gatten  zur  Pein  wird
oder  zum  frivolen  Spiele  dient,  das  man  leichtfertig  aufgiebt
und  anderwärts  wieder  aufs  neue  treibt.  Solches  Gebaren
ist  nicht  besser  als  die  wilde  Ehe  und  nicht  viel  besser  als
die  Prostitution.

Und  was  ist  nun  Prostitution?  Die  Frage  ist  verschieden
beantwortet  worden.  Wir  zählen  dazu  jeden  Geschlechtsverkehr
  ohne  die  redliche  Absicht  der  Sorge  für  das  Wohl
der  mitbeteiligten  Person,  jede  vorübergehende,  der  Liebe
und  Treue  entbehrende,  die  Folgen  nicht  berücksichtigende
Befriedigung  des  Geschlechtstriebs.  Findet  dafür  eine
Bezahlung  statt,  so  kann  man  dies  Prostitution  im  engeren
Sinne  nennen.  Findet  eine  solche  nicht  statt,  so  kann  es
oft  streitig  sein,  ob  die  betreffende  Handlung  zur  Prostitution
gehört.  Ja  es  kann  vorkommen  und  kommt  auch  vor,  daß
die  Handlungsweise  des  einen,  und  zwar  des  männlichen
Teils,  eine  prostituierende  ist,  die  des  weiblichen  Teils  aber
nicht;  dies  ist  z.  B.  der  Fall  bei  der  Verführung,  deren
Urheber  in  schlechter,  wissentlich  trügerischer  Absicht  handelt,
deren  Opfer  aber  durch  Versprechungen  betrogen  wird.  Weiß
das  Weib,  daß  der  Fehltritt  zu  keiner  Sühne  führt,  so  ist
sie  eine  Prostituierte,  mag  sie  dafür  Geld  oder  Geldeswert
annehmen  oder  nicht.  Wir  halten  es  für  ein  untrügliches
Kennzeichen  des  sittlichen  Wertes  eines  Mannes,  ob  er  einer
Verführung  oder  des  Umgangs  mit  Prostituierten  fähig  ist  oder
nicht.  Nur  wer  zu  beiden  unfähig  und  allein  zu  einem  Umgange
mit  ehrlichen  Absichten  und  in  der  Regel  mit  vorangegangener
Eheschließung  fähig  ist,  kann  auf  sittlichen  Wert  Anspruch
erheben.

Indessen  darf  jetzt,  nach  dem,  was  in  dieser  traurigen

 

*)  Wir  denken  dabei  z.  B.  an  Goethes  Gewissensehe,  während  diejenige
  Hamanns  nur  mißbilligt,  diejenige  Rousseaus  aber  vollends  nur
verabscheut  werden  kann.
        <pb n="9" />
        Beziehung  untrüglich  erhoben  vorliegt,  kühn  ausgesprochen
werden:  die  gesamte  Prostitution  ist  ursprünglich  Verführung
des  Weibes  durch  den  Mann.  Kein  Weib  wird  schamlos
und  prostituiert  sich,  ohne  ursprünglich,  mittelbar  oder  unmittel—
bar,  durch  männliche  Einwirkung  verführt  und  verdorben
oder  gar  durch  List  oder  Gewalt  zu  dieser  grauenvollen
Laufbahn  gebracht  zu  sein.  Diese  Thatsache  ist  es  in  weit
höherem  Grade,  als  die  Prostitution  an  sich,  welche  wir  den
dunkelsten  Fleck  in  unserer  Kultur  nennen  möchten.  —

Die  Verführung  der  weiblichen  Jugend  im  Großen,
die  massenhafte  Verführung,  mit  einem  Worte  der  Mädchen—
handel  ist  es,  welcher  die  Prostitution  zu  der  Pestbeule
macht,  die  sie  ist.  Beständen  die  ihr  dienenden  Heere  aus
Freiwilligen,  wie  Jene  behaupten,  die  an  ihrer  Ausbreitung
und  Machtausübung  ein  Interesse  haben,  so  wäre  sie  im
Vergleiche  zu  ihren  wirklichen  heutigen  Zuständen  verhältnismäßig
  harmlos  und  weniger  schlimm  oder  kaum  so  schlimm
als  die  Trunk-,  Spiel=  und  Raufsucht.

Eine  in  höchst  rohem  Tone  gehaltene  Flugschrift  „Judenbordelle“
  von  Alexander  Berg  sucht  den  Mädchenhandel,
dieses  entsetzlichste  aller  Verbrechen,  ausschließlich  den  Juden
zur  Last  zu  legen?)  und  beweist  damit,  daß  dem  Verfasser
weniger  an  Unterdrückung  dieses  Verbrechens,  als  am  Antisemitismus
  liegt  und  daß  er  nur  für  diesen  Kapital  schlagen
will.  Ein  solches,  der  guten  Sache  nur  schadendes  Verfahren
liegt  uns  fern.  Mögen  die  an  diesem  Greuel  Schuldigen
dieser  oder  jener  Religion  oder  Nationalität  angehören,  —
gleichviel;  es  ist  Pflicht  des  Staates,  gegen  sie  mit  der  strengsten
Untersuchung  und  mit  den  schärfsten  Strafen  vorzugehen.
Gelänge  dies,  so  wäre  die  Wurzel  aller  Übel,  die  mit  der
Prostitution  verbunden  sind,  abgeschnitten,  und,  diese  selbst

*)  Es  giebt  zwar  Juden  unter  den  Mädchenhändlern,  aber  auch

genug  Christen  verschiedener  Nationalitäten  und  Konfessionen,  wie  sich
weiter  unten  ergeben  wird.
        <pb n="10" />
        —  6  —

müßte  im  höchsten  Grade  geschwächt  werden;  völlig  auszurotten
  wird  sie  vielleicht  niemals  sein.

Eine  solche  Schwächung  des  Übels  aber  würde  nicht
erzielt,  ja  dieses  würde  vielmehr  gestärkt  werden,  wenn  die
Regierungen  dem  Rate  des  Herrn  Dr.  Hülsmeyer  in
Berlin  folgen  wollten,  welcher  ihnen  zumutet,  „Staatsbordelle“"
  zu  errichten,  d.  h.  dem  Laster  eine  privilegierte
Stellung  einzuräumen,  den  Mädchenhandel,  ohne  welchen
Bordelle  schlechterdings  nicht  bestehen  können,  zu  unterstützen,
und  eine  Kategorie  von  Beamten  einzuführen,  welchen  in
der  öffentlichen  Meinung  der  Fluch  der  Verachtung  an  der
Ferse  haften  würde.  Offenbar  weiß  der  genannte  Arzt  nicht,
wie  die  Bordelle  rekrutiert  werden.  Die  Thatsachen,  welche
das  vorliegende  Buch  enthüllen  wird,  dürften  ihn,  sowie
andere  unbedachtsame  Anhänger  einer  Beteiligung  des  Staates
am  Laster  (sonderbare  Schwärmerl!),  in  allen  Beziehungen  eines
Besseren  belehren.

Ebenso  verderblich  und  widersinnig  wie  die  Zumutung
an  den  Staat,  selbst  Bordelle  zu  errichten,  ist  aber  diejenige,
die  Errichtung  solcher  durch  Privatpersonen  zu  gestatten;
ja  diese  Einrichtung  ist  noch  die  gefährlichere.  Denn  würden
Staatsbeamte,  wenn  auch  vom  Publikum  verachtet,  doch  eine
gewisse  Garantie  für  Ordnung  und  Sicherheit  bieten,  so
fällt  diese  bei  Privatpersonen  weg,  welche  notwendig  und
unvermeidlich  übelbeleumdete,  meist  sogar  ganz  schlechte
Subjekte  sind;  denn  andere  würden  sich  zu  einem  solchen
saubern  Beruf  und  Geschäft  nicht  hergeben,  und  solchen  Leuten
Konzessionen  zu  erteilen,  verstößt  gegen  die  Würde  des
Staates.

Die  Bordelle  haben  aber  auch  noch  andere  Nachteile
im  Gefolge.  Erstens  ist,  statistisch  nachgewiesen,  daß  sie  die
ansteckenden  Krankheiten  im  höchsten  Grade  verbreiten  und
daß  keine  anderen  Verhältnisse  einen  so  hohen  Prozentsatz
von  Erkrankungen  nachweisen,  wie  diese  Schlupfwinkel  des
        <pb n="11" />
        –  –

Lasters.  Es  liegt  ja  auf  der  Hand,  daß  die  übermäßige
Bethätigung,  welche  von  ihren  Bewohnerinnen  verlangt  wird,
jede  ärztliche  Untersuchung,  die  doch,  wenn  auch  vielleicht
täglich,  was  aber  gewiß  selten  vorkommt,  doch  nicht  nach  jedem
Vorkommnis  stattfinden  kann,  illusorisch  macht.

Zweitens  bieten  diese  Häuser  den  meisten  Anlaß  zur
Verführung  der  männlichen  und  zur  Uberlistung  und  Vergewaltigung
  der  weiblichen  Jugend  und  zu  Skandalen  der
rohesten  Art.  Ihr  bloßes  Dasein,  das  stets  rasch  bekannt
wird,  verführt  zu  ihrem  Besuche  unzählige  junge  Männer,  die
sonst  nicht  an  Ausschweifungen  denken  würden,  dort  aber  nicht
nur  zur  Unzucht,  sondern  zugleich  zum  Trunke,  zur  Schamlosigkeit
  und  zu  Streitigkeiten  verleitet  werden,  ja  sogar  zu
Diebstählen  und  Unterschlagungen,  um  diesem  „Vergnügen“
nachgehen  zu  können.  Sie  untergraben  ferner  die  Ruhe,
Ordnung  und  Sicherheit  der  Stadtteile,  in  welchen  sie  liegen,
vermindern  den  Wert  der  benachbarten  Grundstücke,  verletzen
die  Gefühle  der  Bewohner  derselben  und  verpesten  die  Erziehung
der  in  ihrer  faulen  Atmosphäre  heranwachsenden  Jugend.

Drittens  haben  die  Bordelle  noch  niemals  und  nirgends,
wie  ihnen  von  ihren  Bewunderern  nachgerühmt  wird,  die
geheime  und  vereinzelte  Prostitution  verhindert.  Diese
letztere,  so  skandalös  sie  ist,  hat  doch  noch  einen  Vorzug
vor  den  Bordellen,  indem  die  sie  ausübenden  Dirnen  doch
keine  gefangenen  Sklavinnen  sind,  wie  die  der  Bordelle,  welche
stets  in  der  betrügerischen  und  diebischen  Schuld  der  Besitzer
dieser  Lasterhöhlen  stehen,  keine  freie  Bewegung  haben  und
zu  Anstrengungen  gezwungen  werden,  welche  sie  nach  kurzer
Zeit  dem  Hospital  oder  dem  Tode  überliefern.  Diese  Häuser
dürfen  daher  mit  Recht  Räuber=  und  Mörderhöhlen  genannt
werden.

Und  auf  diese  Schandhäuser  wagte  noch  im  Jahre  1870
der  anonyme  Verfasser  des  Buches  „Die  Sinnenlust  und
ihre  Opfer“  (Berlin)  an  dessen  Schluß  eine  Lobeshymne
        <pb n="12" />
        —  8  –

anzustimmen,  nach  welcher  man  dieselben  für  die  höchsten
Horte  der  Menschheit  hätte  halten  können.  Es  giebt  wohl
kein  Verbrechen,  welches  nach  dieser  Expektoration  nicht  durch
die  Bordelle  verhütet,  keine  Tugend,  die  nicht  durch  sie
befördert  werden  sollte.  Aber  alles,  was  dieselbe  sagt,  beruht
auf  vorgefaßten  Meinungen  und  auf  Unkenntnis  der  wahren
Natur  dieser  Sündennester.

Seit  der  am  Ende  der  siebenziger  Jahre,  wie  wir
weiterhin  zeigen  werden,  erfolgten  Entdeckung  des  Mädchenhandels,
  welchen  bis  dahin  Niemand  außer  den  Beteiligten
kannte  und  noch  heute  kein  Bordellfreund  kennen  will,  hat
ohnehin  Niemand  mehr  eine  Spur  von  Recht,  diese  Häuser
zu  verteidigen,  wenn  er  sich  nicht  zum  Mitschuldigen  jenes
entsetzlichen  Schachers  machen  will.  Heute  kann  es  für
keinen  Unbefangenen  mehr  zweifelhaft  sein,  daß  die  Bordelle
größtenteils  durch  betörte  und  verkaufte  Mädchen,  nicht  nur
gegen  deren  Neigung,  sondern  selbst  ohne  ihr  Wissen,  bevölkert
werden;  denn  ohne  dieses  Verbrechen  der  spystematischen
Korruption  weiblicher  Unschuld  würde  sich  das  „schöne
Geschäft“  durchaus  nicht  „rentieren.“  Für  jeden  Menschen
im  wahren  Sinne  des  Wortes  ist  damit  die  Frage  entschieden,
für  Bestien  in  Menschengestalt  allerdings  nicht.  Auf  die
Zahl  kommt  es  dabei  nicht  an,  auch  wenn  nur  der  kleinere
Teil  der  Bordellmädchen  verkauft  wäre,  bliebe  die  Sache
dieselbe;  das  Verbrechen  trifft  aber  ihre  größte  Masse!  Ganz
unhaltbar  ist  nun  aber  der  Standpunkt,  welcher  behauptet.
man  müsse  die  Bordelle  aufrecht  erhalten  oder  gar  wieder
(beziehungsweise  neu)  einführen,  damit  die  vereinzelte  Prostttution
  sich  nicht  weiter  ausdehne.  Da  hilft  nun  einmal
nichts;  die  Bordelle  verlieren  ihre  Anziehungskraft  unleugbar,
es  ist  eine  Thatsache,  daß  sie  langsam  aussterben  (wie
wir  weiter  unten  mit  Zahlen  nachweisen  werden).  Alles  in
der  Welt  hat  seine  Zeit;  auch  sie  haben  die  ihrige  gehabt,
und  sie  geht  vorüber;  ihre  Freunde  leben  daher  in  einem
        <pb n="13" />
        beschämenden  Anachronismus.  Dies  ist  aber  kein  Grund,
den  Kampf  gegen  sie  aufzugeben.  Man  darf  nicht  ihr  endliches
Aussterben  ruhig  abwarten,  sondern  muß  auf  ihre  möglichst
rasche  Unterdrückung  hinarbeiten;  denn  diese  Arbeit  ist  ein
notwendiger  Bestandteil  des  Kampfes  gegen  die  Unsittlichkeit
überhaupt  einerseits  und  gegen  die  Unsicherheit  des  weiblichen
Geschlechtes  gegenüber  den  Seelenverkäufern  anderseits.

Die  Bordellfreunde  glauben  endlich  den  höchsten  Trumpf
auszuspielen,  indem  sie  behaupten,  daß  diese  ihre  Lieblingshäuser
  den  Einbruch  gewaltthätiger  Unzucht  in  die  Familien
verhindern,  die  Ehre  der  rechtschaffenen  Frauen  und  Töchter
schitzen.  Diese  kühne  Behauptung  ist  schon  durch  die  eine
Thatsache  hinfällig,  daß  dies  auch  von  der  heimlichen  und
vereinzelten  Prostitution  gesagt  werden  könnte,  wenn  es
wahr  wäre.  Es  ist  aber  durchaus  unwahrscheinlich,  daß,  bei
Wegfall  der  Bordelle  oder  der  vereinzelten  Prostitution  oder
beider,  diejenigen  Männer,  welche  bisher  diesen  Gelegenheiten
nachgingen,  sich  nun  sofort  auf  die  Verführung  oder  Vergewaltigung
  ehrbarer  weiblicher  Personen  verlegen  würden.
Noch  sprechender  aber  ist  der  Umstand,  daß  die  amtliche
„Regelung“  der  Prostitution  die  ehrbaren  Frauen  nicht
gegen  unbemittelte  Wüstlinge  schützt,  welche  die  in  den

Bordellen  und  von  Seite  einzelner  Dirnen  übliche  Ausbeutung
nicht  zu  bestreiten  vermögen.  Zur  Verhütung  solchen  Greuels
sind  ja  die  Strafgesetze  und  die  Polizei  da.  Ubrigens
geben  wir  uns  nicht  der  Täuschung  hin,  als  ob  die  geheime
Prostitution  jemals  völlig  auszurotten  wäre.  Dagegen
darf  der  Staat,  wenn  er  seiner  Würde  gerecht  sein  will,
dieselbe  niemals  begünstigen,  indem  er  z.  B.  Personen  durch
Einschreibung  mit  oder  ohne  Karten  gestattet,  sich  diesem
ekeln  Berufe  zu  widmen.  Dies  widerstreitet  seiner  Aufgabe
beinahe  ebenso  sehr,  wie  die  Gestattung  von  Bordellen.
Man  führt  zu  Gunsten  dieses  Systems,  welches  sowohl  in
Bordellstaaten  neben  den  Bordellen,  als  in  bordellfreien
        <pb n="14" />
        —  10  —

Staaten  herrscht,  den  Umstand  an,  daß  die  ärztliche  Unter—
suchung  der  eingeschriebenen  Dirnen  die  Verbreitung  ansteckender
Krankheiten  beschränke.  Die  dabei  den  hierzu  berufenen
Arzten  obliegende  Thätigkeit  ist  aber,  wie  bereits  angedeutet,
stets  ungenügend;  denn  zwischen  einer  und  der  andern  Untersuchung
  können  zahllose  Ansteckungen  stattfinden.  Diese
Untersuchungen  nützen  daher  so  gut  wie  nichts;  denn  sie
können  vielleicht  höchstens  eine  unter  hundert  Ansteckungen
verhindern,  was  zu  ihrem  kostbaren  Apparat  in  keinem  Verhältnis
  steht.

Die  Kontrolle,  von  der  hier  die  Rede  ist,  bleibt  weiter
auch  aus  dem  Grunde  wirkungslos,  weil,  wie  nachgewiesen
worden,  nur  ein  kleiner  (in  Berlin  z.  B.  nur  etwa  der
zehnte)  Teil  der  Prostituierten  unter  sittenpolizeilicher  Aufsicht
steht,  welcher  sich  die  große  Mehrzahl  zu  entziehen  weiß.
Sie  enthält  aber  überdies  noch  eine  schreiende  Ungerechtigkeit.
All  ihre  Schmach  und  Schande  und  alle  ihre  Unannehmlichkeiten
  treffen  allein  die  Mädchen  und  Frauen,  die  ihr  unterworfen
  und  ursprünglich  durch  Männer  verführt  sind,  nicht
aber  die  Letzteren,  die  doch  weit  mehr  Schuld  an  diesem
Übel  tragen.  Es  liegt  daher  auf  der  Hand,  daß  diese  ganze
Einrichtung,  wenn  auch  vielleicht  nicht  mit  Absicht,  doch
thatsächlich  zu  Gunsten  der  schuldigen  Männer  und  zu
Ungunsten  der  verführten  Frauen  getroffen  ist,  daß  sie  nur
den  Zweck  hat,  die  Wüstlinge  gegen  Ansteckungen  zu  schützen,
deren  Opfer  aber,  ob  man  will  oder  nicht,  vollends  zu  vernichten.

Endlich  sind  auch  die  isolierten  und  vagierenden  Prostituierten,
  wenn  schon  keine  Gefangene,  wie  die  Bordelldirnen,
doch  gleich  diesen  Sklavinnen,  nämlich  Sklavinnen  des  Lasters
und  der  Sittenpolizei,  unter  deren  Aufssicht  sie  stehen,  —
einer  Aufsicht,  von  welcher  sie,  auch  wenn  sie  sich  bessern
wollen,  an  vielen  Orten  nur  unter  erschwerenden  Bedingungen
oder  gar  nicht  sich  frei  machen  können.

Überall,  wo  der  Staat  oder  die  Stadt  die  Unzucht
        <pb n="15" />
        —  11  —

entweder  in  Bordellen  oder  mittelst  einer  Kontrolle  derselben
förmlich  als  ein  notwendiges  Übel  anerkennt,  wird  die
Unkeuschheit  durch  die  Behörden,  man  mag  sagen  was  man
will,  förmlich  ermutigt.  Jeder  Jüngling,  der  dieser  von
oben  dargebotenen  Versuchung  unterliegt,  kann  sich  damit
entschuldigen,  daß  er  durch  die  Behörden  zum  Laster  ermächtigt
sei.  Was  würde  man  sagen,  wenn  der  Staat  Mörder,
Räuber.  Diebe,  Betrüger,  Fälscher,  Brandstifter,  Körperverletzer
  u.  s.w.  unter  Kontrolle  stellen,  sie  einschreiben  und
ihnen  unter  gewissen  Bedingungen  die  Verübung  ihrer  Verbrechen
  gestatten  wollte?  „Aber  die  bloße  Unzucht  ohne
Verletzung  der  Rechte  Anderer  (z.  B.  ohne  Notzucht,  Ehebruch,
Jugendschändung,  Blutschande  u.  s.  w.)  ist  ja  kein  Verbrechen,“
wird  man  uns  einwenden.  „Der  Geschlechtstrieb  ist  ja  von
der  Natur  gegeben,“  wird  man  behaupten.  So?  Ist  es  kein
Verbrechen,  an  der  physischen  und  moralischen  Zugrunderichtung
armer  Mädchen,  auch  wenn  sie  von  Anderen  begonnen  wurde,
weiter  zu  arbeiten,  bis  sie  vollendet  ist?  Und  sind  Haß,
Rache,  Eigentumserwerb  u.  s.  w.,  welche  zu  Mord,  Raub,
Diebstahl  u.  s.  w.  führen,  nicht  eben  so  sehr  von  der  Natur
in  die  Menschenseele  gelegt,  wie  der  Geschlechtstrieb  in  den
Körper?  Und  führt  die  einfache  Unzucht  nicht  unzählige  Male
zu  den  bereits  genannten  Unzuchtsverbrechen  und  auf  dieser
schiefen  Ebene  oft  genug  auch  zu  anderen  Verbrechen?
Man  braucht  aber  die  Unzucht  nicht  einmal  mit  den
Verbrechen  zu  vergleichen,  sondern  nur  mit  anderen  Lastern.
Wäre  es  z.  B.  nicht  abgeschmackt  und  empörend,  wenn  Staat
oder  Stadt  Anstalten  zur  Ausübung  der  Spiel=  und  Trunksucht
  gestatten,  oder  Spieler  und  Trinker  unter  Kontrolle
stellen  und  einschreiben  wollten?  Zwar  geschieht  ersteres
wirklich  durch  das  Mittel  der  Staatslotterien  und  geschah
früher  (und  geschieht  noch  heute  in  Monaco)  durch  die  Gestattung
von  Spielhöllen.  Die  Begünstigung  der  Trunksucht  aber  ist
so  gut  wie  ausgeführt  durch  die  Gestattung  von  mehr
        <pb n="16" />
        Wirtshäusern  und  Schenken  als  notwendig  sind.  Beide
nun  findet  gerechten  Tadel  bei  allen  Rechtlichgesinnten.  Muß
aber  dieser  Tadel  nicht  auch  die  Ermächtigung  der  Unzucht
durch  Bordelle  und  Sittenkontrolle  treffen?

Soll  denn  also,  wird  man  fragen,  der  Staat  die  geheime
Prostitution,  die  aber  in  den  meisten  Fällen,  und  zwar  nicht
nur  soweit  sie  auf  der  Straße  spielt,  eine  öffentliche  ist,
einfach  gewähren  lassen?  Keineswegs!  Sie  darf  so  wenig
geduldet  werden  wie  diejenige  in  Bordellen.  Ja  wir  möchten
mit  Dr.  F.  W.  Müller“)  theoretisch  die  gewerbsmäßige
Unzucht  überhaupt  als  strafbares  Vergehen  betrachten,  wenn
sich  dies  ohne  Mißbräuche  und  „Mißverständnisse“  (von  diesen
weiterhin)  durchführen  ließe  und  wenn  es  überhaupt  gerecht
wäre  (wovon  das  Gegenteil  sofort  gezeigt  werden  soll.)  Die
Polizei  widmet  sich,  wie  männiglich  bekannt  und  überall  ein
Gegenstand  allgemeiner  Klage  ist,  so  vielen  kleinlichen  und
zum  Teil  lächerlichen  Chikanen  gegenüber  dem  Publikum,
indem  sie  z.  B.  seit  dem  Erlasse  des  Sonntagsruhegesetzes
sogar  das  Stricken  und  Photographieren  verbietet,  daß  sie
füglich  zu  einer  umfassendern  Thätigkeit  gegenüber  der
Prostitution  angehalten  werden  könnte.  Sie  müßte  verpflichtet
werden,  sowohl  Dirnen,  welche  auf  der  Straße  oder  an
Fenstern  und  Thüren  u.  s.  w.  sich  in  herausfordernder  Weise
benehmen,  als  auch  Männer,  welche  sich  dem  entsprechend
verhalten  oder  ehrbare  Frauen  belästigen,  und  endlich  beide
Klassen  im  Falle  lärmender  Gelage  in  Wirts=  oder  Privathäusern
  unnachsichtlich  zu  verhaften.  Jene  Dirnen  wären
dann  in  eine  Arbeitsanstalt  zu  befördern,  jene  Männer
aber  mit  einer  Geldbuße  und  im  Rückfalle  mit  Gefängnis
zu  bestrafen.

Dabei  wäre  aber  sorgfältigst  darauf  zu  achten,  daß
nicht,  wie  in  großen  Städten  (besonders  in  Paris)  oft  vor-*)

  Ein  ernstes  Wort  über  die  Prostitution,  Regensb.  1891
und  Die  Prostitution  in  Deutschland  ebd.  1892.
        <pb n="17" />
        kommt,  ehrbare  Frauen  und  Mädchen  unter  falschem  Verdachte
polizeilich  behandelt  (verhaftet  und  sogar  eingesperrt)  werden.
Eine  einigermaßen  geübte  Polizei  kann,  wenn  sie  ernstlich
will,  Dirnen  von  anderen  weiblichen  Personen  leicht  unterscheiden,
  müßte  sich  aber,  um  die  ehrbaren  Frauen  besser  zu
schützen,  auf  wirklich  auffälliges  Betragen  beschränken.
Denn  wenn  das  bloße  Anreden,  Anhalten  oder  Zusammengehen
zum  Einschreiten  berechtigte,  könnten  ja  alle  harmlosen
Bekannten,  die  sich  treffen,  einer  unerträglichen  Polizeiwillkür
zum  Opfer  fallen.  Darum  wäre  es  auch  zu  empfehlen,  diese
Aufgabe  der  allgemeinen  Polizei  zu  übertragen  und  eine
besondere  Sittenpolizei  gar  nicht  mehr  bestehen  zu  lassen.
Auch  ist  es  durchaus  notwendig,  daß  die  in  solchen  Fällen
einschreitenden  Beamten  Uniformen  tragen,  damit  es
nicht  jedem  zweifelhaften  Individuum  möglich  wird,  unter
der  Maske  eines  Polizisten  in  Civil  das  Publikum  zu  belästigen.

Am  leichtesten  wäre  diese  Aufgabe  dort  zu  erfüllen,  wo
Kinder  zur  Prostitution  herabgesunken  sind.  Unerwachsene
Mädchen  sollten  unter  keinen  Umständen  nach  Sonnenuntergang
auf  der  Straße  zu  dulden  sein  und  müßten,  falls  betroffen,
nach  Hause  oder  in  passende  Anstalten  (Asyle)  gebracht  werden.

Im  Interesse  der  Sittlichkeit  müßte  es  den  obengenannten
Zwangsarbeitsanstalten  für  Dirnen  ausschließlich  zustehen,
diese  ärztlich  untersuchen  zu  lassen  und  wenn  krank  befunden,
in  das  Spital  zu  versetzen.  Selbstverständlich  müßten  diese
Anstalten  auch  reuigen  Gefallenen  offen  stehen.  Es  wird  zur
Pflicht  des  Staates  werden  müssen,  dieselben  ins  Leben  zu
führen  und  dies  wird  um  so  leichter  sein,  wenn  die  Kosten
einer  besondern  Sittenpolizei  wegfallen.

Da  weibliche  Personen,  welche  in  den  Abgrund  der
Prostitution  versinken,  ursprünglich  immer  einer  Verführung,
Uberlistung  oder  Vergewaltigung  unterlegen  sind,  so  darf
sie  wegen  der  bloßen  Thatsache  der  Prostitution  keine  Strafe
treffen.  Wohl  aber  muß  dies  geschehen,  wenn  sie  so  tief
        <pb n="18" />
        —  14  —

gesunken  sind,  bei  Ausübung  ihres  „Berufes“  öffentliches
Ärgernis  zu  erregen,  oder  wenn  sie  die  genannten  Anstalten
verlassen,  um  ihr  früheres  „Leben“  wieder  zu  beginnen.
In  diesen  Anstalten  aber  müßten  sie  verbleiben,  bis  sie
ehrbare  Stellen  erhalten,  sich  verheiraten  oder  in  einer  Familie
Aufnahme  finden.

Durch  diese  vorgeschlagenen  Maßregeln  müßten  die
schlimmsten  Schäden  der  Prostitution  unterbunden  werden.
Solche  Vorkommnisse  dieser  dunkeln  Seite  des  Lebens,  welche
weder  in  „öffentlichen  Häusern,“  noch  auf  Straßen  vor  sich
gehen  und  Niemanden  stören  oder  verletzen,  werden  dagegen
niemals  völlig  zu  beseitigen  sein,  und  sie  ohne  Not  aufzustöbern,
würde  mehr  Schaden  als  Nutzen  stiften.  Es  genügt,  wenn
der  Staat  sie  nicht  durch  eine  nutzlose  Kontrolle  anerkennt
und  wenn  er  sich  vorbehält,  gegen  sie  einzuschreiten,  sobald
gegen  sie  von  rechtschaffener  Seite  geklagt  wird  oder  sobald
sie  Skandal  herbeiführen.  Unbedingt  und  erbarmungslos
zu  vernichten  sind  aber  der  Mädchenhandel,  sowie  alle  Bordelle
und  bordellähnlichen  Veranstaltungen,  alle  Kuppelei  und
Zuhälterei  und  alle  sich  nur  im  geringsten  an  die  Offentlichkeit
wagende  zweifellose  Prostitution.

Wäre  einmal  durch  unnachsichtige  Unterdrückung  dieser
Übelstände  und  Greuel  das  Laster  der  Unzucht  in  der  That
auf  Freiwillige  beschränkt,  welche  unauffällig  leben  und  sich
durch  Eintritt  in  die  erwähnten  Anstalten  leicht  ein  besseres
Lvoos  verschaffen  können,  so  wäre  die  Prostitution  nicht  mehr
gefährlich,  und  es  wäre  Aussicht  vorhanden,  daß  auch  jene
„Freiwilligen“  sich  eines  besseren  besinnen  und  am  Ende
aussterben  würden,  was  sicher  im  Falle  übertriebener  polizeilicher
  Spürerei  nicht  einträte,  weil  die  Opposition  nun  einmal
dem  Menschen  angeboren  ist.

Aus  den  angeführten  Gründen  glauben  wir  uns  keiner
Inkonsequenz  schuldig  zu  machen,  wenn  wir  finden,  daß  die
Polizei,  um  ungerechte  Verfolgungen  zu  vermeiden,  und  im
        <pb n="19" />
        —  15  —

Bewußtsein,  die  Prostitution  doch  nicht  völlig  aus  der  Welt
schaffen  zu  können,  sich  in  ihrer  Thätigkeit  auf  die  Beseitigung
wirklichen  öffentlichen  Ärgernisses  beschränken  sollte.  Niemand
hat  das  Recht,  ehelosen  Männern,  namentlich  solchen,  die
zu  diesem  Stande  gezwungen  sind  (wie  Studierenden,  Geschäftsreisenden,
  Soldaten,  Matrosen,  Gesellen  u.  s.  w.)  völlige
Enthaltsamkeit  vorzuschreiben;  denn  das  würde  doch  nichts
nützen,  und  die  Enthaltsamkeit  hat  nur  dann  einen  Wert,
wenn  sie  freiwillige  Gewissenssache  ist  (gerade  wie  die  Mäßigkeit,
die  bei  dem  Verbote  aller  geistigen  Getränke  auch  kein  Verdienst
wäre).  Auf  der  andern  Seite  aber  hat  der  Staat  (bez.  die
Stadt)  keine  Pflicht,  ja  auch  kein  Recht,  solchen  Leuten  zur
Befriedigung  ihrer  Bedürfnisse  zu  verhelfen  und  väterlich
für  ihre  Gesundheit  zu  sorgen.  Sie  sollen  die  Gelegenheiten
zur  Befriedigung  ihrer  Lüste  selbst  aufsuchen,  und  je  schwieriger
dies  wird,  um  so  eher  sehen  sie  davon  ab;  denn  schließlich
müssen  sie  die  Thatsache  anerkennen,  daß  man  von  der  Unzucht
sehr  oft  krank  wird,  von  der  Enthaltsamkeit  aber  niemalsl
Was  sie  aber  sich  leichtfertig  zuziehen,  sollen  sie  auch  tragen.
Eine  Verminderung  der  geschlechtlichen  Krankheiten  ist  bisher
weder  durch  die  Bordelle,  noch  durch  die  Einschreibung
freier  Dirnen  erzielt  worden.  Die  Wegschaffung  alles  Skandals
müßte  dieselben  notwendig  beschränken,  und  die  Arzte  könnten
dies  noch  weiter  führen,  indem  sie  die  Hand  zu  Veranstaltungen
böten,  die  wir  als  Nichtfachmann  ihnen  überlassen  müssen,
etwa  nach  Art  derjenigen,  die  gegen  Pocken,  Cholera,  Typhus
u.  s.  w.  getroffen  werden.  Syphilitiker  beider  Geschlechter
sollten  z.  B.  zum  Eintritte  in  Hospitäler  gezwungen  werden
können.“)

Ubrigens  ist  die  Gefahr,  welche  die  Syphilis  mit  sich
bringt,  lange  nicht  so  groß,  wie  diejenige,  die  aus  anderen
ansteckenden  oder  epidemischen  Krankheiten  hervorgeht.  Denn
das  genannte  Ubel  beschränkt  sich  immerhin  auf  eine  gewisse
«  *  Dies  schlägt  auch  Georg  Keben  (die  Prostitution,  Zürich  1892)  vor.
        <pb n="20" />
        —  16  —

eng  umgrenzte  Anzahl  von  Menschen.  Wer  an  ihm  leidet,
hat  es  sich  entweder  durch  unsittliches  Leben  selbst  zugezogen
oder  ererbt.  Es  sind  aber  unter  der  Herrschaft  der  bis—
herigen  Sittenpolizei  weder  diese  unglücklichen  Erben,  noch
die  aus  Leichtfertigkeit  kranken  Männer,  mit  Ausnahme  der
Soldaten  und  der  Mitglieder  von  Gesellenkrankenkassen,  sondern
nur  diese  und  die  Prostituierten  ärztlich  untersucht  worden,
und  niemals  ist  nachgewiesen  worden,  daß  diese  Untersuchungen
eine  Besserung  im  öffentlichen  Gesundheitszustande  bewirkt
haben.“)  Im  Gegenteil:  Die  Bordelle  und  die  sitten—
polizeilichen  Reglemente  haben  die  Erkrankungen  überall  vermehrt.
  Warum?  Weil  sie  der  Unsittlichkeit  Vorschub
leisten,  sie  ermutigen  und  ermächtigen  und  die  Gelegenheit
zu  ihrer  Ausübung  erleichtern.  Dies  befördert  den  unrechtmäßigen
  Geschlechtsverkehr  und  damit  auch  das  Vorkommen
der  aus  ihm  hervorgehenden  Krankheiten!

Es  ist  mit  Recht  von  einer  Seite,  welche  sonst  nicht
die  unserige  ist,  darauf  hingewiesen  worden,  wie  gewisse
Parteirichtungen  die  Klöster  zu  beseitigen  suchen  und  dagegen
die  Bordelle  begünstigen.  Wir  verwerfen  dieses  Verfahren
gleich  jenen  unseren  geistigen  Gegnern  und  sagen  mit  Überzeugung:
  Tausendmal  lieber  Klöster  als  Bordelle!  Die
Klöster  waren,  so  tief  sie  auch  zeitweise  und  an  vielen  Orten
gesunken  sind,  bei  richtiger  Auffassung  Anstalten  von  großer
sozialer  Bedeutung  und  können  jetzt  noch  nicht  nur  dies,
sondern  auch  Vorbilder  für  zeitgemäßere  Anstalten  sein.
Wir  sehen  nicht  ein,  warum  nicht  heutzutage,  hier  Männer,
dort  Frauen,  welche  für  die  Ehe  nicht  passen  oder  ihr  nicht
geneigt  sind,  nennen  sie  es  nun  „Klöster“  oder  anderswie,
freiwillig  gemeinsame  Wohnungen  beziehen  und  in  denselben

 

*)  Nur  ein  Beispiel!  In  Paris  wurde  von  1855  bis  1870  ein
Krankheitsfall  auf  3,76  eingeschriebene  und  einer  auf  2,85  heimliche
Dirnen  beobachtet.  Wahrlich,  ein  geringfügiger  Unterschied!  Ja,  Dr.
Mauriac  weist  sogar  nach,  daß  auf  tausend  Bordelldirnen  251,  auf
tausend  freie  Dirnen  aber  nur  170  Krankheitsfälle  kommen.
        <pb n="21" />
        religiösen,  wissenschaftlichen,  künstlerischen,  technischen  oder
ökonomischen  Aufgaben  leben  sollten  und  könnten.

Wären  einmal  durchweg  oder  wenigstens  vorwiegend,
die  erwachsenen  Männer  und  Frauen  entweder  in  der  Eheoder
  in  Anstalten  der  oben  angedeuteten  Art,  oder,  soweit
die  Gesellschaft  gegen  sie  einzuschreiten  Ursache  hätte,  in  den
ebenfalls  erwähnten  Zwangsarbeitshäusern  versorgt,  so  wäre
nach  unsener  Ansicht  ein  Hauptteil  der  sozialen  Frage  und
damit  größtenteils  auch  die  so  schwierige  Prostitutionsfrage
gelöst.

Eine  wichtige  Voraussetzung  dieser  Lösung  ist  nämlich
die  Erleichterung  der  Eheschließung.  Was  derselben  hauptsächlich
  im  Wege  steht,  ist  die  Genußsucht  beider  Geschlechter
und  die  Putzsucht  des  weiblichen  insbesondere.  Um  diesen
Übelständen  entgegenzuarbeiten,  ist  zweierlei  notwendig:  1.  die
Beschränkung  der  Wirtshäuser  auf  das  Bedürfnis  der
Reisenden  (denn  für  die  Einheimischen  sind  sie  absolut
kein  Bedürfnis)  und  die  Aufhebung  der  Tanz=  und  Konzertlokale.*')
  2.  Ein  moralischer  Unterricht  in  der  Schule,
welcher  für  Angehörige  aller  religiösen  Bekenntnisse,  ohne
deren  besonderen  Glauben  zu  berühren,  gemeinsam  zu  erteilen
wäre,  was  bei  einigem  ernstlichen  Willen  und  entschiedener
Toleranz  möglich  sein  sollte.  Thatsächlich  enthalten  alle
civilisierten  Religionen  dieselben  moralischen  Gebote,  wie  sie
im  Dekalog  des  Mose  enthalten  sind  und  von  Juden,  Christen
und  Islamiten  anerkannt  werden  —  und  mit  diesen  bieten
die  ebenfalls  zehn  Gebote  der  Buddhisten  die  größte  Ahnlichkeit
  dar.

*)  Essen  und  Trinken  sollen  Mann,  Frau  und  Kinder  nur  zu
Hause,  im  Familienkreise,  oder  bei  Freunden.  Künstlerische  Konzerte
aber  sollen,  gleich  dem  Theater,  ohne  wirtschaftliche  Beimengung  genossen
und  aller  Tingeltangel,  als  eine  Hauptquelle  der  Prostitution,  verboten
werden.  —

Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn.  Sittenpolizei.  2

—
        <pb n="22" />
        —  18  —

Doch,  über  diese  Punkte  ließen  sich  besondere  umfangreiche
Bücher  schreiben.  Um  unserer  Aufgabe,  die  Schäden  der
Prostitution  zu  bekämpfen,  gerecht  zu  werden,  müssen  wir
uns  mit  jenen  Andeutungen  begnügen  und  schreiten  nun
zur  geschichtlichen  Darstellung  der  Zustände  und  Verhältnisse
jenes  dunkelsten  Fleckes  unserer  Kultur.
        <pb n="23" />
        Erster  Abschnitt.

Blicke  auf  überwundene  Kulturstufen.

 

 

 

on  Unsittlichkeit  kann  bei  den  sog.  Natur—
völkern,  welche  überhaupt  nur  sehr  unent-«
  wickelte  sittliche  Begriffe  haben,  nicht  die
Rede  sein;  denn  wo  jene  Begriffe  nicht
äentwickelt  sind,  kann  auch  ihre  Mißachtung
und  Verletzung  keinem  Tadel  unterliegen.
Was  auf  höheren  Stufen  der  Kultur  als  unsittlich  gilt,  ist
auf  den  tieferen  Stufen  durch  die  öffentliche  Meinung  erlaubt;
Diebstahl  gilt  als  Gewandtheit,  Raub  als  Kühnheit,  Mord,
als  Tapferkeit,  Unzucht  als  ein  ebenso  natürliches  Bedürfnis
wie  Essen,  Trinken  und  Schlafen.

Viele  Zustände  der  Naturvölker  deuten  darauf  hin,  daß
in  den  Urzuständen  der  Menschheit  der  geschlechtliche  Verkehr
keinerlei  Schranken  noch  Zügel  kennt;  einige  Kulturforscher
nennen  diesen  Zustand  „Hetärismus.“  Noch  jetzt  besteht  bei
vielen  Naturvölkern  keine  Ehe  und  überhaupt  kein  dauerndes
Zusammenleben  von  Mann  und  Frau.  Bei  manchen  dieser
Völker,  welche  etwas  wie  Ehe  kennen,  darf  sie  nur  im
geheimen  vollzogen  werden,  während  Zügellosigkeit  offen
getrieben  wird.  Gewisse  Gesellschaften  von  religiösem  Charakter
üben  die  schamlosesten  Orgien  und  ernten  dafür  nicht  nur
27
        <pb n="24" />
        —  20  —

keinen  Tadel,  sondern  höchsten  Ruhm.  So  die  Erih  oder
Areoi  auf  den  Gesellschaftsinseln,  welche  ehelos  mit  schönen
Weibern  ihres  Stammes  leben  und  ihre  natürlichen  Kinder
töten.  So  die  mit  dem  Namen  Klöbbergölls  bezeichneten
Gesellschaften  von  Männern  und  Frauen  auf  den  Karolinen
und  Palau-Inseln.  Die  weibliche  Bedienung  in  den  Männer-Klöbbergölls
  und  heimliche  Zusammenkünfte  zwischen  diesen
Vereinen  verschiedener  Geschlechter  bieten  zu  manchen  Argernissen
  Veranlassung.

Das  Vordringen  der  Europäer  in  die  Sitze  der  Naturvölker
  hat  teils  gute,  teils  schlimme  Einwirkungen  gehabt,
erstere  durch  Geltendmachung  echt  christlicher  Prinzipien  von
Seite  der  Missionäre,  letztere  durch  das  Verhalten  zügelloser
Matrosen  und  Soldaten,  und  zwar  leider  in  der  Weise,  daß
die  schlimmen  Einwirkungen  die  guten  überwuchern  und  die
Naturvölker  an  diesem  fatalen  Überschuß  des  europäischen
Lasters  zu  Grunde  gehen,  welcher  Prozeß  in  raschem  Fortgange
  begriffen  ist.

In  verschiedenen  Kolonien  europäischer  Mächte  gehen
die  dort  niedergelassenen  Weißen  mit  Töchtern  des  Landes
zeitweise  Verhältnisse  ein  und  verlassen  sie,  die  solches  ganz
natürlich  finden,  wenn  sie  nach  Europa  zuxückkehren.  Auch
unter  den  Mischlingen  Mittel-  und  Südamerikas  ist  die
wilde  Ehe  sehr  gebräuchlich.

Im  alten  Peru  war  die  Ehestiftung  ein  Staatsmonopol.
Jeder  Jüngling  mußte  mit  24  und  jede  Jungfrau  mit  18
bis  20  Jahren  heiraten.  Die  jungen  Leute  wurden  jährlich
einmal  auf  einen  Platz  zusammenberufen  und  durch  die
Beamten  oder  Kurakas  (Vornehmen)  einander  zugeteilt,  indem
dieselben  ihnen  die  Hände  in  einander  legten.  Bei  den  Inkas
(Fürsten)  that  es  der  König  selbst;  doch  war  die  Einwilligung
der  Eltern  zur  Wahl  erforderlich.  Jedes  neue  Ehepaar
erhielt  ein  Haus  und  ein  Stück  Land  und  einen  fernern
Teil  für  jedes  Kind,  für  Söhne  aber  zwei  Teile.  Viel-
        <pb n="25" />
        —  21  —

weiberei  war  ein  Vorrecht  des  Adels.  Das  Harem  des
Königs  wurde  aus  den  Schönsten  der  „Sonnenjungfrauen“
rekrutiert,  welche  sich  im  übrigen  bei  Todesstrafe  kein  Liebes—
verhältnis  zu  schulden  kommen  lassen  durften  und  in  Kloster—
gebäuden  streng  abgeschlossen  dem  Sonnen=  und  Tempeldienste
lebten.  War  der  Herrscher  der  Auserwählten  überdrüssig,
so  wurden  sie  als  „Bräute  des  Inkas“  nach  Hause  gesandt
und  blieben  allgemein  geachtet.

Schlimmer  steht  es  in  dem  dem  Namen  nach  christlichen
Abessinien.  Die  geschlechtlichen  Sitten  dieses  Landes  sind
derart,  daß  man  dasselbe  als  in  allgemeine  Prostitution  versunken
  bezeichnen  darf.  Die  Frauen  spielen  eine  große  Rolle
in  diesem  Lande,  und  zwar  nicht  nur  die  ehrbaren,  sondern
namentlich  die  Buhlerinnen,  die  am  Hofe  nicht  nur  Zutritt
haben,  sondern  Huldigung  empfangen,  und  so  überall.
Pantoffelherrschaft  ist  derart  üblich,  daß  ein  Mann,  der
seiner  Frau  irgend  etwas  zu  thun  vorschreiben  wollte,  verhöhnt
  würde.  Und  doch  ist  die  Frau  rechtsunfähig,  sowohl
subjektiv  als  objektiv;  sie  kann  nicht  nur  nicht  erben,  Zeugnis
ablegen  u.  s.  w.,  sondern  auch  wegen  keines  Vergehens
bestraft  werden;  in  allem  steht  der  Mann  für  sie  ein.  Diese
Widersprüche  in  der  Stellung  der  Geschlechter  und  der  völlige
Mangel  an  Schulunterricht,  für  den  auch  die  Geistlichkeit
nichts  thut,  erklären  die  angedeuteten  unsittlichen  Zustände.
Wo  die  Pflicht  und  die  Verantwortlichkeit  fehlen,  ist  auch
keine  ethische  Handlungsweise  denkbar.

Wahrscheinlich  haben  sich  in  jenem  Winkel  Afrikas  Erinnerungen
  an  das  alte  Agypten  erhalten,  von  welchem  ja  „Athiopien“
  am  oberen  Nil  eine  Kulturkolonie  war.  Wenn  wir  auch
die  nun  zu  erwähnenden  Anekdoten,  welche  der  ehrwürdige
Herodot  dort  vernahm,  nicht  als  bare  Münze  nehmen  können,
ja  in  dieser  Form  als  durchaus  unwahrscheinlich  betrachten
müssen,  so  zeigen  sie  doch  unleugbar,  daß  im  Nillande  zur
Zeit  seiner  alten  Kulturblüte  eine  arge  Prostitution  herrschte.
        <pb n="26" />
        —  22  —

Der  „Vater  der  Geschichte“  hörte  nämlich  im  Nillande,
dessen  Priester,  wie  es  scheint,  den  bei  ihnen  „Weisheit“
suchenden  Fremden  gern  Märchen  erzählten,  daß  der  Farao
Rampsinit  (womit  ohne  Zweifel  Einer  der  Ramessiden  gemeint
ist),  um  den  Urheber  einer  in  seinem  Schatzhause  verübten
Reihe  von  Diebstählen  zu  entdecken,  das  Mittel  ergriffen
habe,  „seine  Tochter  in  einer  Bude  feil  sitzen  zu  lassen,“
wo  sie  „Jeden  ohne  Unterschied  anzunehmen  hatte;“  ehe  sie
sich  ihm  aber  ergab,  mußte  er  ihr  den  klügsten  und  den
lästerlichsten  Streich  seines  Lebens  erzählen.  Der  Thäter
sollte  wirklich  in  diese  plumpe  Falle  gegangen  sein,  sich  aber
durch  List  aus  derselben  gezogen  haben,  worauf  ihn  der
Farao  habe  auffordern  lassen,  sich  unter  dem  Versprechen
nicht  nur  der  Straflosigkeit,  sondern  auch  der  Belohnung
zu  stellen,  und  ihn  zu  seinen  Schwiegersohn  erhoben  habe
(Herodot  II.  121).  Einen  ganz  ähnlichen  Greuel  erzählt
derselbe  Geschichtschreiber  von  Cheops,  dem  Erbauer  der
größten  Pyramide,  der  ebenfall  seine  Tochter  zur  Prostituierten
gemacht  habe,  um  durch  ihre  Besucher  Beiträge  zu  seinem
Werke  zu  erhalten;  die  Tochter  aber  habe  außerdem  von
jedem  Besucher  einen  Stein  verlangt,  um  ihrerseits  dem
Werke  des  Vaters  ein  ähnliches,  wenn  schon  kleineres  beizugesellen
  (Herodot  II.  126).

Diese  beiden  abgeschmackten  Lügenmärchen  beweisen
indessen,  das  Eine  unleugbar,  daß  im  alten  Agypten  die
Prostitution,  und  zwar  mehr  als  wahrscheinlich  unter  dem
Schutze  des  Staates,  eine  sehr  ausgebildete  Einrichtung  war.
Dafür  sprechen  auch  obscöne  Gebräuche  im  Nillande,  so  z.  B.
das  Herumtragen  riesiger  Abbilder  der  Männlichkeit  —  durch
Weiber  (Herodot  II.  48),  das  Mitgeben  solcher  von  kleinerm
Format  in  die  Gräber  und  ihre  Abbildung  an  Tempelwänden
  und  an  Götterstatuen.  Denn  auch  hier  wurde  die
„heilige“  Prostitution  geübt,  d.  h.  die  jungfräuliche  Ehre
und  Reinheit  wurde  den  Göttern  als  Opfer  dargebracht.
        <pb n="27" />
        —  23  —

Das  gelobte  Land  dieser  Ungeheuerlichkeit  war  indessen
Chaldäa.  Hier  mußte  jede  Frau  des  Landes  sich  einmal
im  Leben  zum  Heiligtum  der  Göttin  begeben,  welche  die
Hellenen  Aphrodite  nannten,  die  in  Assyrien  und  Babylonien
Belit  (bei  Herodot  Mylitta)  hieß.  Die  Reichen  fuhren  in
Wagen  dahin,  begleitet  von  zahlreicher  Dienerschaft.  Im
heiligen  Hain  der  Göttin  setzten  alle  Jungfrauen  sich,  das
Haupt  mit  einem  Stricke  umwunden,  in  Reihen  nieder.
Zwischen  diesen  gingen  dann  die  in  Babylon  angekommenen
Fremden  hin  und  her  und  hielten  Auswahl.  Jede  Babylonierin
mußte  da  verweilen,  die  Häßlichen  oft  Jahre  lang,  bis
einer  der  Fremden  ihr  ein'  Goldstück  in  den  Schoß  warf,
mit  dem  Worten:  „Wohlan  im  Namen  der  Göttin  Mylitta.“
Dann  mußte  sie  sich  mit  ihm  entfernen  und  ihm  zu  Willen
sein,  ob  er  ihr  gefiel  oder  nicht.  Darauf  durfte  sie  nach
Hause  gehen,  und  Herodot  behauptet,  daß  eine  solche  Frau  von
nun  an  nicht  mehr  zu  erkaufen  gewesen  (I.  199.  Strab.  XVI  1).
Dem  widerspricht  aber  der  Ruf,  den  Babylon  im  Altertum
immer  und  überall  hatte.  Erzählt  ja  der  Genannte  selbst,
daß  die  armen  Leute  in  Babylon,  seit  dessen  Unterwerfung
durch  die  Perser,  ihre  Töchter  prostituierten  (I.  196).  Quintus
Curtius,  der  Geschichtschreiber  Alexanders  des  Großen,  nennt
Babylon  die  verdorbenste  Stadt  der  Welt,  in  welcher  Bäter
die  Töchter  und  Gatten  die  Gattinnen  den  Gästen  preisgaben
  und  sogar  Matronen  und  Jungfrauen  an  Schamlosigkeitmit
  den  öffentlichen  Dirnen  wetteiferten,  ja  bei  Gastmählern
stufenweise  frecher  wurden  und  zuletzt  alle  Kleider  abwarfen
(Curt.  V.  1,  6).

Diese  babylonischen  Unsitten  herrschten  in  religiöser
und  weltlicher  Beziehung  bei  allen  semitischen  Völkern  des
Altertums,  namentlich  bei  den  Phönikern  und  auf  der
Insel  Kypros,  und  zwar  in  diesen  beiden  Gegenden  in
der  Art,  daß  die  Jungfrauen  den  Fremden  an  das  Meeresufer
  entgegen  gingen.  Eine  ähnliche  Prostitution  waltete
        <pb n="28" />
        —  24  —

auch  bei  ihren  Nachbarn:  Ägyptern,  Persern,  Armeniern
u.  s.  w.,  ob  nun  die  gefeierte  Göttin  Isis,  Astarte  oder
Anahita  hieß;  die  schamloseste  Verbindung  der  gastlichen
mit  der  heiligen  Prostitution  war  bei  diesen  Völkern  die
Regel,  und  zwar  in  wachsender  Schamlosigkeit  bis  zu  Ein—
führung  des  Christentums,  indem  der  religiöse  Charakter
immer  weiter  zurück  und  die  nackte  Habsucht  immer  mehr
in  den  Vordergrund  trat.  In  Kypros  und  Karthago  brachten
die  Jungfrauen  auf  diesem  Wege  ungescheut  ihre  Mitgift
zusammen,  und  je  mehr  sie  erwarben,  desto  mehr  Anspruch
hatten  sie  auf  eine  „gute  Partie“.

Daß  sowohl  eine  heilige  als  auch  eine  sehr  ausgedehnte
weltliche  Prostitution  bei  den  alten  Hebräern  bestanden
und  in  älterer  Zeit  keinen  Anstoß  erregt  hat,  kann  nach  mehr
oder  weniger  offenen  Zeugnissen  des  Alten  Testaments  keinem
Zweifel  unterliegen.  Die  Vermählung  der  sogenannten
Gottessöhne  mit  den  Töchtern  der  Menschen  vor  der  Sint—
flut,  wenn  auch  später  als  ein  Umgang  mit  bösen  Geistern
verstanden,  deutet  ursprünglich  wohl  auf  gastliche  Prostitution
gegenüber  fremden  Ankömmlingen.  Eine  ganz  empörende
Verkommenheit  wird  den  untergegangenen  Städten  Sodom
und  Gomorra  zugeschrieben,  und  wie  schamlos  selbst  die
besten  ihrer  Bewohner  waren,  zeigt  das  ekle  Beispiel  von
Lots  Töchtern.  Die  Geschichte  von  Juda  und  Thamar
weist  auf  allgemein  anerkannte  Prostitution  in  sehr  alter
Zeit  hin,  und  wenn  Juda  seine  Schwiegertochter  verbrennen
lassen  will,  so  hat  das  wieder  nur  rechtliche  und  keine
sittlichen  Gründe.  Nicht  weniger  verkommen  als  die  Sodomiten
werden  im  Buche  der  Richter  die  Bewohner  von  Gibea
geschildert.  Die  nach  Mose  benannten  Gesetze  weisen  eben—
falls  auf  ganz  abscheuliche  Zustände  (Blutschande  und  wider—
natürliche  Unzucht)  hin,  denen  zu  steuern  für  notwendig
gehalten  wurde.  Wir  weisen  nur  auf  das  18.,  19.  und
20.  Kapitel  des  dritten  und  auf  das  23.  des  fünften  Buches
        <pb n="29" />
        Moses  hin  und  erwähnen,  daß  es  (2.  Mos.  21,  7—11)
nichts  Anstößiges  war,  seine  Tochter  als  Beihälterin  zu
verkaufen  und  für  den  Sohn  eine  solche  zu  erwerben,  diese
Bräuche  vielmehr  gesetzlich  geregelt  wurden.  Auch  geht  aus
dem  15.  Kapitel  des  dritten  und  aus  dem  5.,  25.  und  31.
des  vierten  Buches  Moses  und  aus  anderweitigen  Zeugnissen
des  Altertums  hervor,  daß  ansteckende  geschlechtliche  Krankheiten,
  und  zwar  mit  tötlichem  Ausgange,  schon  im  Altertum
bekannt  waren  und  nicht  erst  aus  dem  neuentdeckten  Amerika
in  die  Alte  Welt  kamen.)

Auch  Reste  der  heiligen  Prostitution  des  Heidentums
finden  sich,  von  den  Kanaanäeren  angenommen,  im  ältern
israelitischen,  Kultus,  sowohl  bei  Männern  als  Frauen,  den
sog.  Kedeschen.  Noch  in  später  Zeit  mußte  den  Israeliten
verboten  werden,  „Hurenlohn  und  Hundegeld,“  d.  h.  durch
diese  Art  der  Unzucht  erworbenes  Geld  dem  Heiligtum
Jahwes  zu  geloben  (5.  Mos.  23,  18.))

Mit  welchem  Beispiele  die  Könige  David  und  Salomo
in  sittlicher  Beziehung  ihrem  Volke  vorangingen,  ist  bekannt
genug.  Die  Bibel  erzählt  unbefangen  und  ohne  Entrüstung,
wie  David  vor  der  Bundeslade  einen  unzüchtigen  Tanz
aufführte  (2.  Sam.  6,  16.  20  ff),  worüber  sich  nur  seine
Gattin  Michal,  Sauls  Tochter  aufhielt,  wie  treulos  er  Urias
Weib  Batseba  verführte,  wie  schamlos  sich  der  Aufrührer
Absalom  vor  allem  Volk  auf  dem  Dache  des  Palastes  mit
den  Kebsweibern  seines  Vaters  benahm  (2.  Sam.  16,  22)
und  wie  Salomo  tausend  Weiber  hielt  (1.  Kön.  11,  3).

Das  siebente  Kapitel  der  dem  König  Salomo  zugeschriebenen,
  aber  weit  jüngeren  „Sprichwörter“  schildert  eine
Scene  der  Prostitution,  wie  sie  noch  jetzt  vorkommen.

*)  Rosenbaum,  Dr.  Jul.,  Geschichte  der  Lustseuche  im  Altertum,
5.  Aufl,  Halle  1892.
**)  Vergl.  Stade,  Geschichte  des  Volkes  Israel  1.  S.  479.
        <pb n="30" />
        —  26  —

Im  „Hohenliede,“  diesem  glühend  sinnlichen  Liebesgedichte
  (5,  7),  finden  wir  geradezu  die  älteste  Nachricht
von  einer  Sittenpolizei;  denn  es  werden  darin  Wächter
erwähnt,  die  während  der  Nacht  in  Jerusalem  herumgingen
und  verdächtige  weibliche  Personen  schlugen,  ja  verwundeten,
und  ihnen  die  Kleider  wegnahmen!  —

Im  Ganzen  erscheinen  uns  die  sittlichen  Zustände  des
Orients,  nicht  nur  im  Altertum,  sondern  auch  noch  heute,
von  einer  fast  rührenden  Naivetät  durchdrungen.  Das  Recht
und  die  gesellschaftliche,  besonders  aber  die  religiöse  Ordnung
galten  dort  stets  und  gelten  noch  jetzt  mehr  als  die  Gebote
der  Sittlichkeit.  Das  Bewußtsein,  daß  eine  Handlungsweise
an  sich,  ohne  Rücksicht  auf  die  Verletzung  der  Rechte  Anderer
durch  dieselbe,  verwerflich  sein  kann,  ist  noch  sehr  unvollkommen.
  Es  bedurfte,  ja  bedarf  noch  jetzt  bei  uns  großer
Anstrengungen,  um  jenes  Bewußtsein  zum  Siege  zu  bringen
und  die  große  Menge  zu  überzeugen,  daß  allein  in  diesem
Siege  das  Glück  der  Menschen  liegt.
        <pb n="31" />
        #
2

 

 

 

Sweiter  Albschnitt.

Die  hetären  des  Rlassischen  Altertums.

 

(Mejenigen  Religionen,  welche  auf  der  Verehrung

  der  Natur  beruhen,  also  durchweg
  die  ältesten,  konnten  keinen  Anstand
nehmen,  alles,  was  der  Natur  als  solcher
gemäfß  ist,  zu  billigen,  ja  sogar  zu  heiligen.
Der  freieste  Verkehr  der  Geschlechter  ist
nach  dem  Standpunkte  dieser  Religionen  nicht  nur  erlaubt,
sondern  geradezu  geheiligt,  indem  er  ja  eine  Wiederholung
dessen  ist,  was  die  Natur  selbst  thut,  was  die  höchsten
Gottheiten:  Himmel,  Sonne,  Erde  u.  s.  w.  begünstigen  und
befördern,  nämlich  der  unausgesetzten  Befruchtung.  Hat
nun  der  Orient  diesen  Standpunkt  roh  und  plump  vertreten,
  so  hat  ihn  dagegen  Hellas,  wenn  auch  im  Grunde
nicht  verändert,  doch  seinem  Charakter  gemäß  mit  dem  Glanze
der  Schönheit  umkleidet.  Die  Prostitution  wurde  in  Hellas
nicht  nur  von  der  Religion  geheiligt,  sondern  auch  von  der
Kunst  verherrlicht,  ja,  von  den  Trägern  der  WMissenschaft
und  den  weisesten  Lenkern  des  Staates  gebilligt.  Der  Kultus
der  Aphrodite  trug  unter  allen  griechischen  Götterdiensten
am  meisten  orientalischen  Charakter  und  bestand  im  wesentlichen
  in  einer  Ubertragung  desjenigen  der  babylonischen
Istar  und  der  phönikischen  Astarte  nach  Hellas  daher
        <pb n="32" />
        auch  diese  Göttin  die  Schaumgeborene,  d.  h.  die  über  das
Meer  gekommene  hieß.  Sie  wurde  als  Aphrodite  Urania,
d.  h.  die  Himmlische  (ideale,  reine  Liebe)  und  Aphrodite
Pandemos,  d.  h.  die  allgemeine  (niedrige,  sinnliche  Liebe)
unterschieden,  und  ihr  Dienst  war  wesentlich  ein  Kultus  der
Prostitution,  dessen  thatsächliche  Priesterinnen  die  Hetären,
dessen  Publikum  alle  unzüchtigen  Leute  beider  Geschlechter
waren.  Wie  andere  Opfergaben,  weihte  man  der  Aphrodite
junge  Mädchen,  indem  man  sie  unter  die  in  ihrem  Tempel
dienenden  Hetären  einreihte,  und  selbst  ein  Pindar  besang
diese  Art  von  Frömmigkeit  in  begeisterten  Versen.  Namen
berühmter  Hetären  wurden  sogar  zu  Beinamen  ihrer  Göttin,
deren  Kultus  übrigens  in  Adonis  das  ergänzende  männliche
Element  erhielt.  Umfassender  als  die  religiöse  war  aber  in
Griechenland  die  weltliche  Prostitution.  Der  große  Gesetzgeber
  Athens,  Solon,  war  der  Verfasser  des  ältesten
bekannten  Prostitutionsreglements  und  wurde  dafür  vom
Dichter  Philemon  als  „Wohlthäter  des  Menschengeschlechtes"
gepriesen.  Freilich  waren  die  Hetären  und  ihre  Kinder  in
Athen  bürgerlich  rechtlos;  aber  in  Folge  ihrer  Anerkennung
durch  das  Gesetz  sollen  ehrbare  Frauen  gegen  alle  unzüchtigen
Angriffe  geschützt  gewesen  sein,  —  eine  Überlieferung,  welche
bis  auf  den  heutigen  Tag  das  Lieblingsargument  aller  Verteidiger
  der  reglementarischen  Prostitution  bildet.  Freie
Personen,  die  sich  der  Prostitution,  deren  gewöhnliche
Dienerinnen  Sklavinnen  waren,  ergaben,  wurden  in  älterer
Zeit  mit  dem  Tode,  in  späterer  mit  einer  Geldbuße  bestraft.
Daher  mußten  die  Hetären  besondere  vorgeschriebene  Kleidung
tragen,  deren  Kennzeichen  bunte  grelle  Farben  und  sehr  oft
gemalte  Blumen  bildeten,  wie  die  Verlorenen  auch  auf  dem
Kopfe  Kränze  von  wirklichen  Blumen  trugen;  diesem  Zwange
gesellte  sich  die  Gewohnheit  bei,  das  Haar  blond  zu  färben
oder  blonde  Perücken  zu  tragen.  Thatsächlich  freilich  ruhte
aller  Zwang  und  alle  Zurücksetzung  nur  auf  den  gemeinen
        <pb n="33" />
        —  29  —

Hetären,  die  aber  diesen  Namen  nicht  führen  durften,  sondern
ihn  den  reicheren  Buhlerinnen  überlassen  mußten.  Wie
bekannt,  spielten  diese  im  griechischen  Leben,  besonders  in
Athen,  eine  große  Rolle,  sie  ersetzten  den  vornehmen  und
hochstehenden  Hellenen  den  Geist,  den  sie  an  ihren  in  häus—
licher  Zurückgezogenheit  lebenden  Frauen  vermissen  mußten.
Es  war  nämlich  in  Griechenland  allgemeine  Sitte,  daß  die
ehrbaren,  d.  h.  in  der  Familie  lebenden  Frauen,  um  von
jeder  Beschädigung  ihres  guten  Rufes  frei  zu  bleiben,  auf
die  Gynaikonitis  (das  Frauenhaus)  angewiesen  und  vom  öffent—
lichen  Leben  ausgeschlossen  waren.  Die  Griechen  waren  aber
nicht  der  Art,  daß  sie  in  ihrem  vorzugsweise  öffentlichen
Leben  auf  bildenden  Umgang  mit  dem  weiblichen  Geschlechte
verzichten  konnten  und  wollten.  So  bot  ihnen  nur  das
Hetärenwesen  das,  was  heute  gemischte  Gesellschaften  bieten
—  sollen,  nämlich  geistreiche  Unterhaltung.  Natürlich  waren
bei  solcher  nur  die  besseren  Hetären  beteiligt,  d.  h.  jene,
welche  dem  Geiste  vor  materiellen  Rücksichten  und  Gelüsten
den  Vorzug  gaben.  Der  Umgang  mit  Hetären,  namentlich
den  besseren,  hatte  für  den  Mann  nichts  Ehrenrühriges,
und  selbst  die  Hetären  wurden  nur  dann  verachtet,  wenn
sie  sich  im  Pfuhle  schlechter,  d.  h.  ruhm=  und  geistloser
Gesellschaft  bewegten.  Natürlich  sahen  die  Ehefrauen  solchen
Umgang  nicht  gerne;  allein  sie  konnten  ihn  nicht  verhindern,
und  eine  Klage  dagegen  hätte  keinen  Erfolg  gehabt  und
wäre  unter  damaligen  und  dortigen  Verhältnissen  einfach
lächerlich  gewesen.  Die  Behörden  duldeten  das  Hetärenwesen
  absichtlich,  wie  es  scheint,  um  der  Übervölkerung  vorzubeugen.
  Ja  es  kommen  sogar  gerichtliche  Entscheidungen
vor,  welche  uns  staunen  machen.  Nach  athenischem  Gesetze
sollte  jede  Fremde,  welche  einen  Bürger  heiratete,  als  Sklavin
verkauft  werden.  Mit  Berufung  hierauf  wurde  die  Hetäre
Neaira,  welche  der  Athener  Stephanos  zur  Frau  genommen,
vor  Gericht  verklagt  und  bei  dieser  Gelegenheit  durch  Zeugen-
        <pb n="34" />
        —  30  —

aussage  festgestellt,  daß  ein  früheres  Schiedsgericht  über  die
zwischen  dem  Phrynion  und  dem  Stephanos  streitige  Neaira
in  der  Art  entschieden  habe,  daß  sie  jedem  von  beiden
abwechselnd  angehören  solle  (Demosth.  Rede  gegen  Neaira
pag.  1360.  1361).  Ein  anderes  Beispiel  ist  das  bekannte,
daß  der  Redner  Hypereides,  Zeitgenosse  und  Freund  des
Demosthenes,  dadurch,  daß  er  der  wegen  Religionsentweihung
angeklagten  Hetäre  Phryne  vor  den  Richtern  den  Busen
enthüllte,  ihre  Freisprechung  herbeiführte.  Derselbe  Hypereides
hielt  übrigens  selbst  drei  Hetären,  eine  in  Athen,  eine  im
Peiraieus  und  eine  auf  seinen  Gütern  in  Eleusis  (Plutarch,
zehn  Redner,  9,  Hypereides).  Auch  in  Hellas  gab  es  ver—
schiedene  Klassen  von  Hetären.  Die  niedrigste  wohnte  teils
in  Wirtshäusern  der  Hafenplätze,  die  daher  höchst  verrufen
waren,  teils  in  eigentlichen  Bordellen,  porneia,  welche
Anstalten  der  Staat  nicht  nur  duldete,  sondern  sogar  von
sich  aus  errichtete,  indem  er  von  den  darin  lebenden  Personen
eine  Steuer  erhob,  ja  sogar  sie  zu  Asylen  stempelte,  in  die
kein  Störenfried  eindringen  durfte.  Der  Eintrittspreis  in
diese  Lasterhöhlen,  die  —  für  uns  ungeheuerlich  —  als
Abzeichen  einen  gemalten  oder  ausgehauenen  Phallos  hatten,
betrug  einen  Obolos  (etwa  12  Pf.)  wozu  für  den  Genuß
noch  2  Oboloi  oder  1  Drachme  (80  Pf.)  kamen.  Die  nächsthöhere
  Klasse  (wenn  man  so  sagen  darf)  befand  sich  in  scheinbaren
  Privathäusern,  in  welchen  Männer  oder  Frauen,  Kuppler
und  Kupplerinnen  (pornoboskoi)  Dirnen  hielten,  die  sie  auch
wohl  für  ihre  Frauen  oder  Töchter  ausgaben,  zeitweise  an
Lüstlinge  vermieteten  oder  gar  verkauften,  Fremde  anlockten
und  wenn  diese  Gimpel  anbissen,  sie  unter  der  Drohung
der  Anklage  auf  Verführung  in  schamlosester  Weise  brandschatzten.
  Diese  beiden  Klassen  (pornai)  rekrutierten  sich
meist  aus  den  ausgesetzten  Mädchen  und  den  Sklavinnen;
es  gab  aber  unter  ihnen  Einzelne,  welche  geistig  und  sittlich
höher  standen  und  auch  bisweilen  eine  ehrenhaftere  Stellung
        <pb n="35" />
        —  31  —

errangen.  Höher  standen  die  einzeln  lebenden  eigentlichen
Hetären,  meistens  Freigelassene,  welche  die  Flöten-  und
Zitherspielerinnen  zu  Hausopfern  und  Symposien,  sowie
Tänzerinnen  zu  letzteren  lieferten,  —  am  höchsten  aber  die
wenig  zahlreichen  Hetären,  welche  sich  durch  Geist  auszeichneten
und  ohne  sich  Jedem  hinzugeben,  eine  hervorragende  Rolle
spielten,  wie  eine  Phryne,  Thais,  Lais,  Lamia  u.  s.  w.,  nicht
aber  die  viel  verleumdete  Aspasia,  welche  von  der  Zugehörigkeit
  zu  dieser  Klasse  durchaus  freizusprechen  ist.  Die  losen
Mäuler  der  Komödienschreiber  und  der  persönlichen  Gegner
ihres  Gatten,  des  großen  Perikles  haben  jene  ungerechte
Verleumdung  in  die  Welt  gesetzt.  Nicht  eine  einzige  als
wissenschaftliche  Quelle  zu  betrachtende  Angabe  kann  Aspasia
im  geringsten  sittlich  verdächtigen.  Drängten  sich  ja  sogar
die  in  ihrem  Gynaikeion  so  streng  eingezogen  lebenden
athenischen  Frauen,  die  Bekanntschaft  der  weisen  Milesierin
zu  machen!  Ihre  fremde  Herkunft,  ihre  Verbindung  mit
dem  größten  hellenischen  Staatsmanne  Perikles  und  ihr
Einbruch  in  die  orientalische  Absperrung  der  Geschlechter
waren  ihre  Verbrechen  in  den  Augen  des  süßen  Pöbels  von
Athen.  Nur  durch  ungezwungene  Bewegung  in  Männerund
  Frauengesellschaft  konnte  sie  die  Lehrerin  des  Sokrates,
die  Beschützerin  des  Anaxagoras,  die  Freundin  der  größten
Künstler  ihrer  Zeit  werden,  und  die  Proben,  die  wir  von
ihrer  Dialektik  besitzen,  sind  schlagende  Beweise  für  eine
würdige  und  edle  Auffassung  aller  Lebensverhältnisse.  Ihre
Che  mit  dem  geistig  größten  und  sittlich  reinsten  Athener
war  ein  Muster  von  Innigkeit  und  Glück  und  blieb  auch
ihre  einzige,  da  ihre  angebliche  zweite  Ehe  mit  dem  schon
ein  Jahr  nach  Perikles  gestorbenen  Lysikles,  der  lediglich  ihr
Sachwalter  war,  ebenso  schlecht  begründet  ist  wie  die  erwähnte
Verleumdung.  In  das  hellste  Licht  aber  werden  die  Charaktere
des  Perikles  und  der  Aspasia  gesetzt  durch  die  von  ihm
bewirkte  Aufhebung  des  von  priesterlicher  Seite  betriebenen
        <pb n="36" />
        —  32  —

Verbotes  der  persönlichen  Verspottung  in  der  Komödie,
unter  welcher  jenes  edle  Paar  doch  am  meisten  litt.  Beide
waren  über  jedes  kleinliche  Vorurteil  erhaben,  und  dies
waren  auch  die  Freunde,  die  mit  ihnen  einen  schönen  Kreis
Gleichstrebender  bildeten.

Der  Geliebten  des  Harmodios,  der  Hetäre  Leaina,
welche  diesen  Tyrannenmörder  nicht  verraten  wollte  und
auf  der  Folter  starb,  wurde  ein  Denkmal  in  Gestalt  einer
Löwin  ohne  Zunge  errichtet.

Die  meisten  Hetären,  und  zwar  sowohl  die  schönsten,
als  die  geistreichsten,  gab  es  in  Korinth,  wo  dieses  Ver—
hältnis  auch  zu  religiösen  Zwecken,  als  Abzweigung  semitischer
Tempelprostitution,  in  den  Hierodulen  bestand,  deren  der
Tempel  Aphroditens  tausend  zählte  (Strabon  VIII,  6,  20).
Ein  „korinthisches  Mädchen“  war  in  Hellas  gleichbedeutend
mit  einer  Prostituierten,  und  Korinthiazesthai  hieß  soviel  als
dieses  Gewerbe  treiben.  Athen  stand  in  ähnlichem  Rufe,
während  dagegen  von  Sparta  das  Gegenteil  gesagt  werden
kann.  Doch  bestanden  in  Athen  strenge  Gesetze  zum  Schutze
der  Tugend  seiner  Bürgerinnen.  Wenn  ein  Bürger  seine
Tochter  verkuppelte,  so  war  er  des  Todes  schuldig,  und  eine
Bürgerstochter,  die  sich  preisgab,  konnte  vom  Vater  als
Sklavin  verkauft  werden.  So  sehr  die  Hefe  des  Hetären—
tums  zur  Entsittlichung  und  Verwilderung  des  Volkes  bei—
tragen  mußte,  so  sehr  ist  zuzugeben,  daß  der  Umgang  mit
schönen,  geistreichen  und  über  die  Gemeinheit  erhabenen
Hetären,  welche  in  ihren  Neigungen  eine  Auswahl  trafen,
auf  das  Schönheitsgefühl  und  damit  auf  den  Kunstsinn  der
bedeutenderen  Hellenen  einen  vorteilhaften  Einfluß  ausübte,
und  zwar  um  so  mehr,  als  die  ehrbaren  Frauen  nicht  so
erzogen  wurden,  um  dies  thun  zu  können.  Einige  dieser
höheren  Hetären  hörten  sogar  die  Philosophen,  so  Lastheneia
den  Platon  und  Leontion  den  Epikuros,  der  zugleich  ihr
Geliebter  war.  Manche  von  ihnen  sowohl,  als  von  den
        <pb n="37" />
        —  33

niederen  Hetären  zogen  auch  wohl,  allein  oder  mit  Liebhabern
Griechenland  und  dessen  Kolonien  herum  und  führten  ein
wechselvolles  Leben.  Die  Preise  der  Gunst  stiegen  von  den
niedrigsten  bis  zu  fabelhaft  hohen.  Was  die  griechische
Prostitution  besonders  gefährlich  machte,  war  ihre  Ausdehnung
auf  den  Verkehr  zwischen  Personen  desselben  Geschlechtes.
Die  Hauptrolle  spielte  in  dieser  Hinsicht  die  vorzugsweise
so  bezeichnete  griechische  oder  die  sogenannte  Knabenliebe
paiderastia  was  ursprünglich  nichts  weniger  als  die  jetzige
abscheuliche  Bedeutung  hatte).  Abgesehen  davon,  daß  der
angenommene  deutsche  Name  unrichtig  ist,  indem  „Pais“  in
Bezug  auf  dieses  Verhältnis  nicht  einen  eigentlichen  Knaben
sondern  einen  mannbaren  Jüngling,  in  Griechenland  etwa
von  15  bis  20  Jahren  bezeichnet,  ist  bei  diesem  heikeln
Gegenstande  vor  allem  zu  berücksichtigen,  daß  auch  dieses
Verhältnis  in  allen  Zeiten  und  bei  allen  Völkern  vorgekommen
ist,  aber  allein  bei  den  Griechen  außer  der  verächtlichen
rohsinnlichen  und  unnatürlichen  Seite  auch  eine  geistige  und
hochbegeisterte  hatte.  Bei  ihnen  wurde  eine  Verirrung  der
Natur,  die  an  sich  rätselhaft  ist,  zugleich  zu  einem  Kult  der
Sh  und  zu  einer  sublimierten  Art  der  Freund  hast
Hobe  der  gecchischen  A  luffassung,  welche  für  die  männcche
Schönheit  ein  ebenso  offenes  Auge  hatte  wie  für  die  weibliche
und  für  die  Liebe  zu  ihresgleichen  ein  ebenso  fühlendes  Herz,
wie  für  die  zum  andern  Geschlechte.

Es  ist  oft  streitig  gewesen,  läßt  sich  aber  unmöglich
untersuchen,  ob  die  ideale  oder  die  sinnliche  Art  der  Paidophilie
die  vorherrschende  gewesen.  Es  ist  dies  gleichgiltig;  denn
es  versteht  sich  von  selbst,  daß  die  edeln  Charaktere  (und
nur  diese  sind  für  die  Kulturgeschichte  maßgebend)  auch  diese
Sache  edel  auffaßten;  die  unedeln  Menschen  ziehen  alles  in
den  Schmutz.  Bei  letzterm  wollen  wir  uns  nicht  an  fhalten
und  nur  kurz  sagen,  daß  diese  Schändlichkeit  in  allen  Graden

Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn,  Sittenpolizei.  3
        <pb n="38" />
        und  Weisen  durchaus  parallel  mit  der  gemischten  Prostitution
ging,  sogar  dieselben  Klassen  und  Veranstaltungen  hatte
und  auch  in  gewissem  Maße  von  Staate  geduldet  wurde,
doch  in  der  Regel  nur,  soweit  es  Sklaven  betraf,  so  daß
in  Athen  gesetzlich  diejenigen  Bürger,  die  sich  gewerbemäßig
dazu  hergaben,  zu  allen  Ämtern  und  zum  Auftreten  vor
Gericht  unfähig  erklärt  und  mit  schweren  Strafen  belegt
wurden,  was  aber  oft  nicht  viel  fruchtete.  Am  verrufensten
in  dieser  Hinsicht  waren  die  Landschaften  Boiotien  und  Elis.

Für  diejenigen  Griechen,  welche  wirklich  Vertreter  des
griechischen  Geistes  und  der  hellenischen  Kultur  im  schönen
Sinn  sind,  war  die  Paidophilie  ein  durchaus  edles  Verhältnis.
Sie  ist  auch  nach  Platon,  der  sie  im  „Symposion“  nach
ihrem  ganzen  Wesen  darstellte,  und  die  drei  Arten  von
Geschlechtsliebe  durch  eine  sonderbare  Mythe  zu  erklären
suchte,  „platonische  Liebe“  genannt  worden,  welcher  Ausdruck
keinen  Bezug  auf  das  weibliche  Geschlecht  hat.  Der  An—
knüpfungspunkt  dieses  Verhältnisses  sowohl  als  seiner  unreinen
und  schmählichen  Entartung  waren  die  Gymnasien,  wo  die
jungen  Leute  nackt  rangen  und  wettliefen,  —  und  wie  vom
Besuche  der  Gymnasien,  waren  die  Sklaven  auch  von  der
Paidophilie  ausgeschlossen.  Es  liegt  nun  allerdings  in  der
Natur  dieses  Ursprungs  der  Sache,  daß  auch  die  edle
Paidophilie  nicht  ohne  sinnliche  Beimischung  war,  die  sich
aber  auf  das  sinnliche  Wohlgefallen  beschränkte.  Eine  solche
Liebe  war  selbst  bei  den  ausgezeichnetsten  Männern  so  allgemein,
daß  man  z.  B.  den  Patrioten  Harmodios  und  Aristogeiton
ein  solches  Verhältnis  und  den  Mord  des  Hipparchos  der
Eifersucht  des  Aristogeiton  auf  ihn  wegen  des  Harmodios,
sowie  daß  man  die  Feindschaft  des  Aristeides  und  Themistokles
der  Nebenbuhlerschaft  in  der  Liebe  zu  einem  Jüngling  zuschrieb.
Ja  die  Paidophilie  bildete  den  eigentlichen  Kern  der  heiligen
Schaar  Thebens,  welche  aus  Liebenden  und  Geliebten  bestand,
sich  so  sehr  auszeichnete  und  bei,  Chaironeia  heldenmütig
        <pb n="39" />
        fiel“.)  Uberreich  sind  die  Erzählungen  der  griechischen  Schriftsteller
  von  Beispielen  der  hingebendsten  Liebe  zwischen  Männern
und  Jünglingen.

In  allen  griechischen  Staaten  und  Kolonien  galt  der
männliche  Eros  als  ebenso  berechtigt,  wie  der  dem  weiblichen
Geschlechte  zugewandte,  ja  in  früherer  Zeit  als  der  einzig
wahre.  Denn  bis  etwa  zur  Zeit  Alexanders  des  Großen
hatte  die  Liebe  zwischen  Mann  und  Weib  keine  höhere  ideale
Bedeutung  und  die  Ehe  nur  den  Zweck  der  Fortpflanzung.
Wer  keinen  Geliebten  oder  Liebhaber  im  reinen  Sinn  hatte,
war  an  manchen  Orten  ehrlos.  —

Die  dritte  Art  der  Liebe,  nämlich  die  zwischen  Personen
des  weiblichen  Geschlechts,  gewöhnlich  als  die  lesbische
(nach  der  Insel  Lesbos)  bezeichnet,  liegt  sehr  im  Dunkeln.
Offenbar  hatte  sie  in  ihrer  reinen  Form  einen  ebenso  hohen
idealen  Charakter  wie  die  Paidophilie;  der  Natur  der  Sache
gemäß  kann  dagegen  ihre  unreine  Abart  nur  wenig  verbreitet
  und  verhältnismäßig  wenig  gefährlich  gewesen  sein.
Nach  Lukians  Hetärengesprächen  kam  sie  in  höchst  leidenschaftlichem
  Maße  unter  den  Hetären  vor,  die  gewissermaßen
von  dem  Verkehre  mit  den  Männern  übersättigt  und  angeekelt
und  auf  ihre  jüngeren  Geliebten  eifersüchtiger  waren  als
auf  männliche  Liebhaber.  —  Daß  die  große  Dichterin  Sappho
eine  Lesbierin,  der  reinen  Form  dieser  Liebe  huldigte,  nicht
aber  der  unreinen,  kann  wohl  kaum  zweifelhaft  sein.

So  rein,  wie  gesagt,  Sparta,  von  den  Schäden  der
Prostitution  sowohl,  als  von  den  Ausartungen  der  Jünglingsliebe
  war,  die  dort  vielmehr  in  ihrem  schönen  Sinn  allgemeine
Sitte  war,  so  beherbergte  es  doch  Gebräuche,  die  uns  jetzt
haarsträubend  erscheinen.  Ein  Verheirateter,  der  seine  jüngeren
Brüder  unterhielt,  teilte  in  jenem  Staate  auch  seine  Frau
mit  diesen.  Ein  bejahrter  Ehemann  konnte  seiner  jungen

 

*)  Thukyd.  VI,  54.  Plut.  Themist.  3.  Pelop.  18.
37
        <pb n="40" />
        Frau,  die  von  ihm  kein  Kind  hatte,  einen  jüngern  Freund
zuführen  und  betrachtete  dann  ihr  Kind  von  ihm  wie  das
seinige.  Noch  merkwürdiger  ist,  daß  der  Liebhaber  einer  Frau
von  ihrem  Manne  den  Mitgenuß  derselben  verlangen  durfte!*)

Am  schlimmsten  waren  dagegen  die  Verhältnisse  der
Prostitution  in  denjenigen  Teilen  Griechenlands,  welche  mit
Asien  im  regsten  Verkehre  standen.  Dorther,  namentlich  aus
den  ionischen  Kolonien,  kamen  die  raffiniertesten  Buhlerinnen,
welche  nicht  selten  für  die  persischen  Interessen  arbeiteten.
Die  bekannteste  unter  den  Hetären,  von  denen  dies  gilt,
war  die  schöne  Thargelia  aus  Milet,  welche  ihre  Liebhaber
oft  wechselte  und  in  Thessalien  sogar  einen  Fürsten,  Antiochos,
in  ihre  Netze  bekam,  nach  dessen  Tode  sie  selbst  dort  die
Herrschaft  ausübte.  Durch  diese  Personen  wurde  auch  Athen
demoralisiert.

Es  ist  bemerkenswert,  daß  mit  der  durch  die  Züge
Alexanders  des  Großen  bewirkten  Verlegung  des  Schauplatzes
und  des  Charakters  der  griechischen  Kultur  nach  Vorder—
asien  und  Ägypten  die  Liebe  zwischen  Mann  und  Weib  vor
der  Ehe  zum  ersten  Male  ihren  Einzug  in  die  Kunst  und
Dichtung  eines  europäischen  Volkes  feierte,  womit  wohl  ohne
Zweifel  die  vorzugsweise  auf  den  Kampfspielen  fußende
eigenartig  griechische  Auffassung  des  Eros  eine  wesentliche
Abnahme  erfuhr.  Unser  heutiger  Begriff  der  Liebe  errang
sich  damals  einen  Platz  in  der  Werkstatt  des  Bildhauers
und  Malers,  wie  in  der  Arbeitstube  des  Dichters  und  auf
der  Bühne,  welche  die  Welt  bedeutet.  Allein,  und  das  ist
die  Schattenseite  dieser  Erscheinung,  —  es  ist  keine  irgend—
wie  bestimmte  Grenze  zwischen  der  reinen  Liebe,  d.  h.  der
zur  unberührten  Jungfrau,  und  derjenigen  zur  Hetäre  zu
entdecken.  Ja,  das  Hetärenwesen  nimmt  erst  zu  jener  Zeit
seine  abstoßendsten  Formen  an.  Der  größte  Held  und  der

 

*)  Plutarch,  Lykurg  15.  Schoemann,  griechische  Altertumskunde  1.
S.  221,  273  ff.  «
        <pb n="41" />
        —  37  —

Gründer  der  neuen  Periode  ging  hierin  mit  dem  schlimmsten
Beispiele  voran.  Alexander  lebte  in  Bigamie  mit  den  beiden
Perserinnen  Barsine  und  Roxane  und  stand  in  engster
Beziehung  zur  berüchtigten  Tänzerin  Thais,  die  ihn  nach
der  Sage  sogar  zur  Zerstörung  von  Persepolis  bewogen
hätte,  angeblich  um  die  Verbrennung  Athens  durch  die
Perser  zu  rächen.  Sicherer  ist,  daß  sie  an  den  bereits  ver—
mählten  größten  seiner  Nachfolger,  den  ersten  Ptolemäer
überging  und  diesem  drei  Kinder  schenkte.  Alexander's  Zeit—
genosse  und  Schützling,  der  berühmte  Apelles  (356—308
v.  Chr.)  kann  als  der  Maler  des  Hetärentums  bezeichnet
werden.  Nicht  nur  stand  er  in  naher  Beziehung  zu  einer
Lais,  wahrscheinlich  der  dritten  des  Namens;  er  malte
auch  die  übelberufene  Phryne  als  Aphrodite  Anadyomene,
in  deren  „Tracht“  dieselbe  bei  Eleusis  vor  den  Augen  des
festfeiernden  Athen  aus  dem  Meere  stieg.  Dem  Apelles
vorangegangen  waren  in  derselben  Richtung  des  Naturalismus
  die  Bildhauer  Skopas  aus  Paros  und  Praxiteles  aus
Athen.  Jener  schuf  seine  Mänade  „in  voller  Ekstase,  mit
zurückgeworfenem  Haupte  und  flatternden  Locken,  alle  Pulse
des  erhitzten  Lebens  in  dem  Marmor  schlagend,“  dieser  die
erste  unbekleidete  Aphrodite,  die  von  Knidos.  Noch  weiter
ging,  wenn  auch  mit  berückender  Kunst  verbunden,  die  sinnliche
Richtung  in  dem  Ganymedes  des  Leochares  und  wurde  zur
Unnatur  in  dem  Hermaphroditos  des  Polykles.  Doch  ist
nicht  zu  vergessen,  daß  auch  erhabene,  reine  Kunstwerke,
wie  die  Gruppen  der  Niobe,  des  Laokoon  und  des  farnesischen
Stieres,  welche  von  den  Einzelfiguren  zu  dramatischer  Festhaltung
  lebensvoller  Scenen  vorschritten,  derselben  Zeit
angehören.

Auf  der  Komödienbühne  (eine  Tragödie  gab  es  längst
nicht  mehr)  fehlten  diese  erhebenden  Momente.  Prahlerische
Soldaten  aus  den  Kriegen  Alexanders  und  seiner  Nachfolger
spielten  die  Hauptrolle;  Hetären  sekundierten  ihnen.  Als
        <pb n="42" />
        —  38  —

stehende  Figuren  folgten  der  betrogene  Ehemann  oder  Vater,
der  lüderliche  Sohn,  der  gewissenlose  Sklave,  der  Weiber—
feind,  der  Kuppler  u.  s.  w.  Als  Verwicklungen  dienten
untergeschobene  Kinder,  Skandalprozesse  u.  dergl.

Hauatee  in  Hellas,  ungeachtet  aller  dort  betriebenen  Unkeuschheit,
  doch  durch  eine  nicht  unbedeutende  Anzahl  geistvoller
Hetären,  welche  die  größten  Männer  der  Hellenen  zu  fesseln
wußten,  die  Prostitution  sich  mit  einem  idealen  Schimmer
umgeben,  so  fiel  derselbe  bei  den  Schülern  und  Besiegern
der  Griechen,  den  rechts=  und  kriegskundigen  Römern  weg.
Hier  gab  es  nur  entweder  streng  tugendhafte  Matronen  oder
feile  Weiber.  Die  römische  Prostitution  stammt  nicht  von
der  griechischen,  sondern  ist  Italien  ursprünglich  eigen.
Schon  mit  der  Sage  vom  Ursprunge  Roms  hängt  sie  zusammen.
  Die  „Wölfin“,  welche  die  fabelhaften  Gründer  der
„Stadt“,  Romulus  und  Remus  säugte,  war  nach  rationalistischer
  Auffassung  der  späteren  Römer  die  Hetäre  Acca
Larentia,  welche  den  Beinamen  „Lupa“  (Wölfin)  trug,  wie
wegen  ihrer  Habgier  alle  ihres  Gelichters,  und  nach  diesem
Beinamen  hießen  die  Orte  der  Unzucht  bei  den  Römern
Lupanar;  das  ausgelassene  Fest  der  Lupercalien  erinnerte
angeblich  stets  an  diesen  bedenklichen  Ursprung  der  Weltherrscherin.
  Von  altem  Ursprung  sind  auch  die  schamlosen
Floralien,  bei  welchen  die  Prostitution  geradezu  öffentlich
vor  allem  Volke  stattfand.  Noch  bevor  sie  mit  der  griechischen
Aphrodite  verschmolzen  war,  gestattete  oder  vielmehr  ermutigte
die  italische  Venus  unter  verschiedenen  Gestalten  in  und
bei  ihren  Tempeln  und  unter  ihren  Priestern  und  Verehrern
  zwanglose  Ausschreitungen.  Ja  selbst  die  ehrbarsten
Römerinnen  erröteten  nicht,  dem  schamlosen  Bilde  Priaps
ihre  Verehrung  darzubringen  und  selbes  als  Amulet  in  allen
möglichen  Verhältnissen  zu  verwenden.  So  waren  schon
seit  alter  Zeit  die  Vorbedingungen  zu  der  scheußlichen  Entartung
  gegeben,  in  welche  die  Sitten  Roms  seit  der  Aus-
        <pb n="43" />
        —  39  —

breitung  seiner  Weltherrschaft  und  seit  dem  Eindringen
griechischer  Kulte,  Sitten  und  Unsitten  im  weitesten  Maße,
stufenweise  immer  mehr  verfielen.  Das  Zusammenströmen
von  Leuten  aller  Völker  des  weiten  Reiches  und  seiner  Nach—
barschaft  im  riesigen  Rom,  die  Einführung  des  teilweise  scham—
losen  ägyptischen  Isis-,  phönikischen  Astarte-  und  phrygischen
Kybele-Dienstes,  die  Zunahme  der  kaiserlichen  Macht  über
den  seiner  Würde  vergessenden  Staat  und  das  seiner  Freiheit
nicht  mehr  bewußte  Volk  machten  den  kaiserlichen  Hof  und
ganz  Rom  nicht  nur  zu  einem  einzigen  riesenhaften  Lupanar
mit  zahllosen  in  ein  System  gebrachten  Klassen  von  öffent—
lichen  Dirnen,  sondern  zu  dem  scheußlichsten  Bordell  der
Weltgeschichte,  und  diese  Entwickelung  raubte  dem  Reiche
die  Fähigkeit,  dem  kraftvollen  Ansturm  der  Barbaren  zu
widerstehen.

War  auch  in  den  älteren  Zeiten  bei  dem  ernsten
Charakter  der  Römer  die  Prostitution  beinahe  ganz  auf
gewisse  Kreise,  wie  die  freilich  immer  zahlreicheren  Fremden,
die  vornehmen  Jünglinge  und  die  Sklavinnen  beschränkt,
so  gab  doch  schon  früh  zu  einer  frivolen  Auffassung  der
geschlechtlichen  Verhältnisse  die  am  häufigsten  geübte  Form
der  Ehe  Veranlassung.  Diese,  der  Usus  genannt,  bestand
darin,  daß  die  ohne  förmliche  Eheschließung  heimgeführte
Frau  ein  Jahr  lang  ununterbrochen  bei  dem  Manne  blieb,
wodurch  sie  Familienglied  wurde.  Eine  Abwesenheit  von
nur  drei  Nächten  aus  dem  Hause  des  Mannes  befreite  sie
aber  aus  dessen  Gewalt.  Dies  war  offenbar  ein  Rest
ältester  formloser  Familiengründung,  gewissermaßen  eine
Versteinerung  des  Weiberraubes,  von  dessen  Dasein  im  ältesten
Rom  die  Sage  vom  Raube  der  Sabinerinnen  zeugt.  Diese
Eheform  ging  leicht  in  förmlichen  Konkubinat  und  dieser  in
die  Prostitution  über.  Einen  nicht  bessern  Einfluß  übten
die  bei  den  Hochzeitsfeierlichkeiten  üblichen  obscönen  Gesänge
der  Fackeln  tragenden  Begleitung  des  Brautpaares.  Ver-
        <pb n="44" />
        —  40  —

schlimmert  wurden  diese  Auffassungen  durch  die  Kriegszüge
der  Römer,  besonders  jene  nach  Griechenland,  Kleinasien
und  Nordafrika  (wo  Karthago  als  ein  zweites  Babylon  galt).
Die  von  dort  zurückkehrenden  Krieger  brachten  sowohl  die
Gewohnheiten  mit,  aus  denen  die  bereits  erwähnte  Ver—
schlechterung  der  Sitten  Roms  hervorwuchs,  als  die  goldenen
Mittel,  um  Genossinnen  der  Orgien,  die  ihnen  ein  Bedürfnis
geworden,  zu  erkaufen.

Seit  dieser  Zeit  griff  in  Rom  und  dessen  Herrschafts—
gebiet  eine  zunehmende  Verderbnis  der  Frauen  Platz,  die
sich  sogar  in  religiösen  Veranstaltungen  äußerte.  In  der
Nacht  vom  3.  zum  4.  Dezember  brachten  die  römischen
Frauen  in  der  Wohnung  des  jeweiligen  Konsuls  unter
Leitung  seiner  Gattin  und  strenger  Fernhaltung  aller  Männer
der  Bona  Dea  ein  Opfer  an  zarten  Schweinen,  auf  welches
eine  orgiastisch-mysteriöse  Feier  folgte.  Dieselbe  wurde  einst
berüchtigt  durch  das  Eindringen  des  verkleideten  Clodius  und
ist  überhaupt  in  späterer  Zeit  durch  Sittenlosigkeit  befleckt
worden.

Noch  weit  schlimmer  aber  war  der  Skandalprozeß  des
Jahres  186  v.  Chr.,  zu  welchem  die  aus  Griechenland  ein—
geführten,  in  Rom  aber  völlig  entarteten  Bacchanalien
Anlaß  boten.  Es  waren  geheime  Orgien,  die  im  Haine  der
Stimula  (Semele)  an  der  Tibermündung  bei  Ostia  gefeiert
wurden  und  zuerst  auf  Frauen  beschränkt  waren,  bis  eine
campanische  Priesterin  es  dahin  brachte,  auch  Männer  zuzu—
lassen  und  die  Feier  bei  öfterer  Wiederholung  nachts  abzu—
halten,  wobei  die  entsetzlichsten  Laster  und  Verbrechen  verübt
wurden.  Als  nun  ein  Sohn  aus  vornehmem  Hause  auf
Antrieb  seines  verworfenen  Stiefvaters  eingeweiht  werden
sollte,  damit  er  sich  zu  Grunde  richte  und  beerbt  werden
könne,  bekannte  ihm  die  Hetäre  Hispala,  mit  der  er  ein
Verhältnis  hatte,  daß  sie  einst  in  jene  Höhlen  eingeschleppt
worden,  worauf  beide  bei  dem  Konsul  Anzeige  machten,  eine
        <pb n="45" />
        —  41  —

riesenhafte  Untersuchung  angehoben  und  eine  große  Anzahl
von  Personen  mit  schwerer  Strafe  belegt  wurde.

Besser  als  die  Zeit,  in  welcher  Rom  eigentliche  Lupanare
entstehen  sah,  kennt  man  aus  seinen  Schriftstellern  die
Einrichtungen  dieser  schmutzigen  Orte.  Sie  lagen  besonders
in  den  Vorstädten  an  der  Stadtmauer,  wo  auch  die  Kasernen
und  die  Wirtshäuser  ihren  Stand  hatten.  Die  Lupanare
hatten  nichts  weniger  als  den  Ruf  der  Reinlichkeit;  ihre
„Zellen“  waren  dunkle  Löcher  mit  einem  Ruhebett  und
einer  Lampe  als  Ausstattung,  sie  waren  mit  dem  Spitznamen
der  Dirne,  der  sie  dienten,  und  mit  dem  Preise  ihrer  Gunst
überschrieben;  solange  dieselben  nicht  „beschäftigt“  waren  und
daher  an  der  Thüre  „occupata“  stand,  lungerten  sie  vor
derselben  herum,  sehr  leicht  und  durchsichtig  oder  auch  gar
nicht  bekleidet.

Der  Kuppler  (Leno),  ein  ebenso  niederträchtiges  Subjekt“)
wie  seine  heutigen  Nachfolger,  diese  Wächter  der  Sittenpolizei
nach  dem  Herzen  der  Bordellfreunde,  war  in  älterer  Zeit
bloß  Vermieter  der  „Zellen“,  später  aber,  als  ihm  auch  die
würdige  Genossin  Lena,  eine  frühere  Prostituierte,  an  die
Seite  trat,  der  Sklavenhalter  der  Unglücklichen,  die  er,  wie
heute,  gekauft  oder  bethört  oder  deren  Verführung  durch
Wüstlinge  er  zu  seinem  Vorteil  benutzt  hatte.  Ihm  fehlte
auch  der  Sklavenaufseher  (villicus  puellarum)  nicht,  der  das
Geschäftliche  besorgte  und  den  Dirnen  ihre  Kleidung  verabreichte,
  nämlich  nicht  anständige  weibliche,  sondern  die
männliche  Toga,  die  ihre  Blößen  nur  mangelhaft  bedeckte.
Er  trieb  die  Einnahmen  der  Dirnen  ein,  von  den  gekauften
die  ganzen,  von  den  anderen  aber  ein  As  für  die  Zelle  als
Miete.  Eröffnet  wurden  die  Lupanare  in  der  neunten

——

*)  Der  Verfasser  ist  kein  Freund  solcher  Kraftausdrücke,  findet  sie
aber  gegen  derartige  Menschen,  die  schlimmer  sind  als  Mörder,  durchaus
gerechtfertigt.
        <pb n="46" />
        —  42  —

Stunde  (4  Uhr  abends)  und  blieben  es  bis  zum  nächsten
Morgen.  Auch  die  Wirte  der  Schenken  und  Garküchen  und
die  Bäcker  hielten  Sklavinnen  zum  Vergnügen  ihrer  Kunden,
als  Tänzerinnen,  Sängerinnen  und  Prostituierte,  wozu  sich
auch  die  Wirtinnen  hergaben,  wenn  man  wollte.  Endlich
trieben  sich  freie  Dirnen  in  den  Bädern,  bei  den  Cirkussen,
Amphitheatern  und  Theatern  und  auf  den  Straßen  herum,
waren  bei  den  Grabmälern  und  in  Hainen  zu  finden,  wahrscheinlich
  auch  meist  Sklavinnen,  die  ihren  Lohn  ihren  Herren
bringen  mußten.  Unabhängiger,  besser  gekleidet  und  weniger
gemein,  oft  sogar  gebildet  waren  die  meist  fremden  Schauspielerinnen,
  Musikerinnen  und  Tänzerinnen  (Ambubajac),
denen  es  aber  nicht  möglich  wurde,  den  Einfluß  der
griechischen  Hetären  auf  die  Politik  zu  erreichen,  die  sich  vielmehr
  mit  einem  solchen  auf  Mode,  leichte  Litteratur  und  Theater
begnügen  mußten.  Sie  waren  wählerisch  und  begünstigten
oft  nur  einen  Einzigen  oder  Ausgewählte,  natürlich  Reiche.
Verblüht,  sanken  sie  natürlich  „von  Stufe  zu  Stufe“  tiefer  herab.

In  der  Kaiserzeit  wurde  die  Sittenlosigkeit  so  allgemein,
daß,  wie  Tacitus  und  Martialis  bezeugen,  auch  Gattinnen
und  Töchter  von  römischen  Rittern  zu  Prostituierten  entarteten
und  kein  tugendhaftes  Mädchen  mehr  in  Rom  gefunden  wurde.
Die  Bäder  waren  vollständig  zu  Lupanaren  geworden,  und
der  Staat  bezog  eine  Abgabe  von  der  Prostitution.  Außer
den  oben  genannten  geheimen  Tempeldiensten  trug  zu  dieser
entsetzlichen  Entwickelung  namentlich  das  Beispiel  der  ersten
fünf  Kaiser  bei,  von  denen  nach  dem  Zeugnisse  des  ehrlichen
Suetonius,  Augustus  ungescheut  die  Frauen  seiner  Günstlinge
verführte,  Tiberius  in  seinem  Wahnsinn  auf  Capri  die  unglaublichsten
  Ausschweifungen  ersann,  Caligula  die  Prostitution
und  die  Blutschande  hoffähig  machte,  des  Claudius  Gattin
Messalina  unter  falschen  Namen  Lupanare  aufsuchte  und  sich
dort  Jedem  preisgab,  Nero  bald  als  Mann,  bald  als  Weib
sich  mit  Sklaven  vermählte.  Alle  diese  Greuel  suchte  später
        <pb n="47" />
        —  43  —

der  elende  Commodus,  besonders  aber  der  Schandbube
Elagabal  zu  überbieten,  denn  auch  männliche  Prostitution
war  in  Rom  längst  nichts  fremdes  mehr,  und  zwar  sowohl
die  Päderastie  (ohne  die  griechische  Jünglingsliebe  neben  sich),
als  die  Preisgebung  von  Athleten  und  anderen  schönen,
aber  verworfenen  Männern  an  lüsterne  Damen  der  Aristokratie.

Alle  diese  Unzucht  war  straflos,  nur  der  Ehebruch  nicht,
der  aber  auf  viehische  Weise  durch  die  gewaltsame  öffentliche
Preisgebung  der  schuldigen  Frau  an  den  Pöbel  (1)  bestraft
wurde,  während  ihr  Genosse  frei  ausging.  Um  dieser  Schmach
zu  entgehen  und  doch  ihren  Lüsten  zu  fröhnen,  ließen  sich
die  verdorbenen  Weiber  bei  den  Adilen,  denen  die  Sittenpolizei
  oblag,  gleich  den  gemeinen  Dirnen  als  Prostituierte
einschreiben!  Dies  wurde  aber  durch  die  lexk  Papia  verboten.
Unter  Caligula  wurde  die  Besteuerung  der  Prostitution
als  Staatseinnahme  eingeführt.

Kaiser  Alexander  Severus  versuchte  eine  scharfere  Sittenpolizei
  einzuführen,  indem  er  die  Namen  aller  bekannten
Prostituierten  veröffentlichen  ließ.  Freie  Männer  durften  sich
nicht  mit  Freigelassenen  der  Lenonen  vermählen.  Diokletian
und  Maximian  verboten  den  Senatoren  die  Heirat  nicht  nur
mit  Prostituierten,  sondern  auch  mit  Töchtern  von  Kupplern.
Das  römische  Gesetz  stempelte  die  Bordellhalter  und  die
Dirnen  zu  einer  ehrlosen  Kaste,  deren  Glieder  weder  über
ihr  Vermögen  verfügen,  noch  die  väterliche  Gewalt  ausüben,
noch  ein  öffentliches  Amt  bekleiden,  noch  vor  Gericht  klagen
oder  einen  Eid  leisten  durften.  Diesen  Nachteilen  konnten
sie  sich  aber  entziehen,  indem  sie  ihren  Beruf  aufgaben.)

Alles  dies  aber  vermochte  die  öffentliche  Sittenlosigkeit
nicht  zu  beseitigen  oder  auch  nur  zu  beschränken.

––  .  —“—.  4

Diese  Thatsachen  finden  sich  bei  Suetonius  (Tiberius  35),  Tacitus
(Annalen  II,  85),  Livius  (X.  31.  XXV.  2.,  Seneca  de  vita  beata  7,  u.  s.  w.
        <pb n="48" />
        Dritter  Abschnitt.

Die  Frauenhäuser  im  Meittelalter.

 

  

1t  dzin  .

r  doppelte  Einfluß  der  Verbreitung  des
Christentums  und  der  Gründung  von
Reichen  germanischen  Stammes  in  fast
sganz  Europa  führte  nicht  nur  in  der  allgemeinen
  Geschichte  der  Menschheit,  sondern
  ganz  speziell  auch  in  der  Geschichte
der  Sitten  zu  neuen  Verhältnissen  und  Anschauungen.
Nirgends  so  wie  im  Gebiete  der  geschlechtlichen  Liebe
giebt  sich  der  Abstand  zwischen  der  natürlichen  und  der
ethischen  Religion  kund.  Unter  der  Herrschaft  der  letzteren
ist  es  undenkbar,  geschlechtliche  Ausschweifungen  auf  das
Beispiel  der  Götter  zurückzuführen,  welche  die  Vertreter  der
Naturkräfte  sind,  und  sie  hierdurch  zu  entschuldigen,  ja  zu
rechtfertigen.  Einen  Einfluß  dieser  Art  muß  in  Ostasien  der
Buddhismus  als  ethische  Religion  gehabt  haben;  doch  sind
wir  hierüber  nicht  so  genau  unterrichtet  wie  über  denjenigen
des  Christentums  in  Vorderasien  und  Europa.  Die  Aufgabe
  des  Christentums  war  in  dieser  Hinsicht  um  so  umfangreicher,
  als  zur  Zeit  seines  Auftretens  in  dem  Gebiete,  das
sich  seine  Apostel  zur  Verbreitung  ihres  Glaubens  ausersehen,
im  römischen  Reiche,  die  Sitten  so  tief  gesunken  waren,  wie
        <pb n="49" />
        sich  dies  nur  immer  denken  läßt.  Gegen  Nichts  außer  dem
Götzendienste  traten  die  Apostel  und  Kirchenväter  mit  solcher
Entschiedenheit  auf,  wie  gegen  die  allerdings  mit  ersterem
eng  verbundene  geschlechtliche  Zuchtlosigkeit;  sie  schlossen  die
sich  ihr  ergebenden  Personen  von  der  Gemeinde  aus  und
anerkannten  als  Berechtigung  zum  geschlechtlichen  Umgange
lediglich  die  monogamische  Ehe,  und  zwar  mit  Ausschluß
einer  zweiten  Ehe  Verwitweter,  ja  auch  dieses  nur  mit
Widerstreben;  wäre  es  ganz  nach  ihrem  Sinne  gegangen,  so
wäre  die  Menschheit  ausgestorben  —  ohnedies  erwarteten
sie  ja  binnen  kurzer  Zeit  die  Wiederkunft  Christi  und  das
jüngste  Gericht,  —  wozu  also  eine  Fortpflanzung?  Christentum
  und  Keuschheit  wurden  daher  nahezu  sich  deckende
Begriffe.  Das  Christentum  wandte  sich  zuerst  an  die  Armen
und  Unterdrückten,  welche  mehr  die  Opfer  als  die  Mitschuldigen
  der  heidnischen  Ausschweifungen  waren,  und  dies
beförderte  seine  Ausbreitung  nicht  wenig.  Obschon  dieser
asketische  Geist  auch  bei  Heiden  jener  Zeit  vorkam,  z.  B.  bei
dem  Pseudomessias  Apollonios  von  Tyana,  bei  Kaiser  Julian,
dem  Apostaten,  bei  der  Philosophin  Hypatia  und  der  Kaiserin
des  Ostens,  Zenobia.  Wehrte  sich  doch  das  offizielle  Heidentum
gegen  die  ihm  von  jeder  Seite  drohende  Gefahr  durch  Verleumdung
  descchristlichen  Gottesdienstes  als  eines  solchen  der
Sittenlosigkeit,  —  als  ob  in  dieser  Richtung  damals  noch
etwas  hätte  verschlimmert  werden  können!  Ja,  es  rächte  sich
für  die  Angriffe  auf  seine  Lieblingsneigungen  durch  die
teuflisch  erfundene  Praxis,  die  Christinnen  zur  Strafe  für
ihren  Abfall  zur  Prostitution  zu  zwingen!  Christliche  Jungfrauen
  wurden,  da  das  römische  Gesetz  ihren  Stand  vor  der
Todesstrafe  schützte,  erst  vom  Henker  geschändet  und  dann
hingerichtet!  Auf  der  andern  Seite  gab  es  zahlreiche  Prostituierte,
  welche  die  Taufe  annahmen  und  damit  ein  keusches
Leben  begannen,  ja  zu  Heiligen  wurden.  —

Die  Keuschheit  blieb  jedoch  nicht  immer  und  überall
        <pb n="50" />
        —  46  —

das  Kennzeichen  der  Christen.  Eine  Anzahl  ihrer  Sekten
wetteiferte  in  Folge  verkehrter  Auslegung  von  Schriftstellen
in  scheußlicher  Ausschweifung  mit  den  heidnischen  Kulten.
Und  je  weiter  sich  das  Christentum  ausbreitete,  desto  mehr
verlor  es  von  seiner  Reinheit;  denn  es  konnte  die  Menschen
nicht  anders  machen.  Sind  auch  unzüchtige  Verirrungen
im  christlich-religiösen  Leben  nur  vereinzelt,  so  wurzelte  doch
im  weltlichen  Leben  der  Christen  die  Prostitution  bald  so
sehr  ein,  daß  sie  eben  so  offiziell  wurde,  wie  unter  den
Heiden.  Umsonst  suchten  die  ersten  christlichen  Kaiser  gegen
die  Prostitution  einzuschreiten.  Es  ist  wahr,  daß  die  Concilien
gegen  die  Unzucht  stets  strenge  Dekrete  erlassen  haben;  aber
trotzdem  standen  im  Mittelalter  selbst  die  Geistlichen  und
sogar  die  Bewohnerinnen  der  Frauenklöster  vielfältig  in
üblem  Rufe.  Der  Kampf  gegen  die  Prostitution  war  so
fruchtlos,  daß  ihn  die  Kirche  endlich  insofern  aufgab,  als  sie
dieselbe  anerkannte,  sie  zu  regeln  und  von  Verursachung
großen  Schadens  abzuhalten  suchte.  Es  ging  der  Kirche
hierin  wie  mit  dem  Theater;  auch  dieses  hatte  sie  erst  als
„den  Vorhof  des  Lupanars“  verdammt;  aber  es  ging  in
neuer  Gestalt  aus  ihrem  eigenen  Schoße,  aus  dem  Gottes—
dienste  selbst  hervor.  Und  so  konnte  sowohl  die  Hetäre  wie
der  Schauspieler,  die  unter  den  Heiden,  so  sehr  ihnen  Alles
huldigte,  auf  Lebenszeit  ehrlos  waren,  als  Christen  ehrlich
und  sogar  heilig  werden.  Die  Kaiserin  Theodora,  welche,
wie  man  wenigstens  vorwiegend  glaubt,  Kaiser  Justinian
aus  dem  Schmutze  auf  den  Thron  gehoben,  gründete  ein
Asyl  oder  eine  Zuchtanstalt  für  reuevolle  Genossinnen  ihres
frühern  Berufs.  «

Man  konnte  eine  Besserung  der  Sitten  unter  den  trotz
des  Christentums  verdorben  gebliebenen  Völkern  des  römischen
Reiches  von  dem  Einbruche  der  Germanen  in  dasselbe  zur
Zeit  der  Völkerwanderung  erwarten;  denn  die  Germanen
waren  nach  einstimmigem  Zeugnisse  selbst  ihrer  Feinde  sitten-
        <pb n="51" />
        —  47  —

rein.  Beinahe  allein  unter  den  heidnischen  Religionen  wußte
die  germanische  nichts  von  einer  durch  sie  geheiligten  Prostitution.
  Auch  die  alten  Gesetzbücher  der  germanischen  Stämme
verpönten  gleichsam  einstimmig  die  Prostitution,  und  das
westgotische  bedrohte  die  ihr  verfallenen  Personen  im  Rückfalle
  mit  300  Peischenhieben.  Aber  die  dumpfe  Atmosphäre
des  südlichen  Europa  trug  nicht  nur  den  Sieg  über  die
keuschen  Söhne  des  kältern  Nordens  davon,  sondern  verbreitete
  sich  auch  durch  die  Verbindung  mit  ihnen  nach  ihrer
Heimat.  Schon  die  Frankenkönige  aus  dem  Geschlechte  der
Merowinger  sanken  tief  in  die  niedrigsten  Ausschweifungen
herab;  die  Unsitten  und  Verbrechen  eines  Chilperich  und
einer  Fredegunde  sind  unsterblich  geworden,  und  alles  dies
war  mit  strengem  kirchlichen  Glauben  nicht  unverträglich.
Karls  des  Großen,  des  mächtigen  Gründers  der  christlichgermanischen
  Kultur,  üppiger  Hof  war  nicht  besser.  Die
Unsittlichkeit  des  Mittelalters  muß  nach  gleichzeitigen  Berichten,
sogar  was  Neigungen  wider  die  Natur  betrifft,  mit  der
griechisch-römischen  gewetteifert  und,  wenigstens  bezüglich
öffentlicher  Schamlosigkeit,  die  Zustände  unserer  Zeit  übertroffen
  haben.

An  Einzelheiten  zur  Bezeugung  der  Richtigkeit  dieser
allgemeinen  Sätze  ist  kein  Mangel.  Aus  der  fränkischen
Geschichte  des  wohlmeinenden  Bischofs  Gregor  von  Tours,
der  selbst  ein  Gallier  war,  geht  klar  hervor,  wie  die  Franken,
wenn  auch  roh,  doch  noch  sittlich  unverdorben  waren,  bis  das
Beispiel  der  Galloromanen  entsittlichend  auf  sie  einwirkte,  und
zwar  gingen  hierin,  wie  Felix  Dahn  nachgewiesen,  die  Geistlichen
  voran,  —  nicht  durch  die  Schuld  des  Christentums,  sondern
  durch  die  der  damaligen  Staatsreligion.  Skandale,  die
wohl  einzig  in  der  Geschichte  dastehen,  lieferten  die  Nonnenklöster
  in  Tours  und  Poitiers.  Im  letztern  war  König  Chariberts
  Tochter  Chrodieldis  die  Rädelsführerin  eines  Komplottes
  zur  Vertreibung  der  Abtin  Leubovera  und  zu  ihrer
        <pb n="52" />
        —  18  —

eigenen  Erhebung  an  deren  Stelle.  Die  über  vierzig  Verschworenen,
  darunter  auch  Basina,  die  Tochter  des  furchtbaren
Chilperich,  verließen  das  Kloster;  einige  verheirateten  sich;  die
Königstöchter  aber,  die  vergebens  bei  König  Guntchram  und
den  Bischöfen  ihr  „Recht“  gesucht,  verschanzten  sich  in  der
Kathedrale  zu  Poitiers,  versammelten  Diebe,  Mörder  und  andere
Verbrecher  um  sich  und  erklärten,  nicht  zu  weichen,  bis  die
Abtin  „hinausgeworfen“  wäre,  —  und  als  Bischöfe  und  andere
Geistliche  den  Verirrten  zusprechen  wollten,  wurden  sie  von
jenem  Gesindel  blutig  mißhandelt.  Weder  des  Staates  noch  der
Kirche  Gewalt  vermochte  etwas  gegen  die  unsinnigen  Nonnen;
erst  der  Winter  und  die  Kälte  ihres  Asyls  zerstreuten  sie.  Die
Königstöchter  aber  blieben,  ließen  durch  ihre  Bande  einen
Einbruch  in  das  Kloster  ausführen,  dieses  ausplündern  und
in  Brand  stecken  und  die  Abtin  in  ein  Gefängnis  schleppen.
Sie  wurden  dann  von  einem  bischöflichen  Gerichte  exkommuniziert,
  worauf  sich  Basina  unterwarf,  Chrodieldis  aber
sich  weigerte,  in  das  Kloster  zurückzukehren  und  einen  Hof
bezog,  den  ihr  der  König  geschenkt  hatte.

Die  Männer  jener  Zeit  und  jenes  Landes  waren  aber,
wie  die  Greuelthaten  der  meisten  Merowinger  zeigen,  weit
verworfener,  grausamer  und  gewissenloser  als  die  Frauen,
die  nur  durch  ihr  Beispiel  verdorben  waren.  Das  zeigt
schon  die  Vielweiberei,  in  der  viele  von  ihnen  ungeachtet
ihres  Christentums  lebten.  Chlothachar  I.  hatte  zugleich  zwei
Schwestern,  Ingunde  und  Aregunde,  zu  Frauen.  Charibert
verstieß  seine  Frau,  weil  sie  seine  beiden  Buhlerinnen  nicht
dulden  mochte,  heiratete  eine  der  letzteren  und  nahm  noch
eine  weitere  Frau  dazu.  Chilperich  hatte  bereits  mehrere
Weiber,  als  er  um  Gaileswintha  warb.  Ja  noch  in  späterer
Zeit  hatte  Dagobert  I.  drei  Ehefrauen  neben  einander,
Nantechildis,  Wulfgundis  und  Berchildis,  welche  alle  den
Titel  von  Königinnen  trugen  (1),  und  daneben  noch  eine
ungezählte  Menge  von  Kebsweibern.
        <pb n="53" />
        Im  siebenten  Jahrhundert  waren,  sagt  Dahn,  „die
ehelichen  und  Familien-Zustände  im  fränkischen  Reiche  so
erschreckend  herabgesunken,  daß  Abnahme  der  Bevölkerung
einzutreten  drohte,  weil  Viele  die  üble  Gewöhnung  ange—
nommen  hatten,  die  Geborenen  lieber  umkommen  zu  lassen,
als  sie  aufzuziehen.“

Karl  der  Große  sah  sich  durch  die  sittenlosen  Zustände
seiner  Zeit  genötigt,  in  seinen  Kapitularien  den  Geistlichen,
besonders  den  Mönchen  und  Nonnen,  Unzucht  und  den
Ersteren  unnatürliche  Sünde,  sowie  Beiden  schwelgerische
Feste  und  unzüchtige  Gesänge  zu  verbieten.  Gegen  die
öffentlichen  Dirnen  und  ihren  Anhang  verfügte  er  Auspeitschung
  und  Ausstellung  am  Pranger  und  schrieb  vor,  daß
diejenigen,  welche  ihnen  Aufnahme  gewährten,  sie  auf  ihrem
Rücken  zum  Strafplatze  tragen  und  gleich  ihnen  gestraft
werden  sollten.

Leider  aber  gab  dieser  große  Monarch  nicht  das  beste
Beispiel.  Zwar  verzichtete  er  auf  die  Vielehe,  nicht  aber
auf  die  thatsächliche  Vielweiberet.  Er  hatte  nach  einander
vier  Gattinnen,  neben  ihnen  aber  sechs  Genossinnen,  deren
eine  in  die  Würde  der  Gattin  vorrückte.  Von  ihnen  allen
hatte  er  achtzehn  Kinder,  von  denen  fünf  in  zarter  Jugend
und  von  den  übrigen  wenigstens  alle  Söhne  bis  auf  einen
einzigen,  und  zwar  den  unfähigsten,  der  ihm  nachfolgte,
(Ludwig  der  Fromme),  in  reiferm  Alter  vor  ihm  starben.

Von  Karls  Töchtern  erbten  zwei,  Rotrud  und  Bertha,
das  Temperament  des  Vaters;  denn  beide  lebten  in  unrechtmäßigen
  Liebesbünden.  Rotrud  war  zur  Verknüpfung  des
West=  und  des  Ostreiches  bestimmt,  die  sich  aber  zerschlug,
und  hatte  später  von  dem  Grafen  Rorich  von  Maine  einen
Sohn  Ludwig,  der  drei  Abteien  erhielt  und  Karls  des  Kahlen
Reichskanzler  wurde.  Ihre  Schwester  Bertha  schenkte  dem
Geliebten  Angilbert,  späterem  Abte  von  St.  Riquier,  sogar
zwei  Sprößlinge:  Hartnid  und  den  Geschichtschreiber  Nithard.

Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn.  Sittenpolizei.  4
        <pb n="54" />
        —  50  —

Die  Sage  ließ  sich  an  diesen  Verhältnissen  nicht  genügen
und  verwandelte  sogar  des  Geschichtschreibers  Einhard  fromme
Gattin  Imma  (Emma)  in  eine  Tochter  des  Kaisers.  Zu
entschuldigen  sind  jene  illegitimen  Bünde  durch  des  Herrschers
Weigerung,  seine  schönen  Töchter,  die  er  nicht  missen  mochte,
zu  verheiraten;  gemildert  wird  ihre  Anstößigkeit  durch  die
hohe  Bildung,  welche  diese  Mädchen  erhielten  und  welche  sie
befähigte,  an  den  Arbeiten  der  berühmten  „Akademie“  Karls
teilzunehmen,  und  gedeckt  wurden  jene  Verhältnisse  durch
den  Glanz,  mit  dem  der  Monarch  seine  Familie  besonders
bei  Jagden  umgab,  wie  auch  durch  das  im  übrigen  trauliche
und  innige  Verhältnis  zwischen  ihm  und  seinen  Kindern.
Man  sagte  damals,  eine  Enkelin  des  Kaisers,  Gundrade,
sei  das  einzige  tugendhafte  Mädchen  am  Hofe  gewesen.
Zwar  begann  schon  Karl,  denselben  von  unreinen  Elementen
zu  säubern;  aber  es  blieben  deren  noch  genug,  um  seinen
Nachfolger  zu  noch  einschneidenderen  Schritten  zu  veranlassen.
Derselbe  soll  die  öffentlichen  Dirnen  verurteilt  haben,  40  Tage
lang  halbnackt,  mit  einer  Inschrift  an  der  Stirn,  welche  ihre
Schuld  kundgab,  im  Lande  umherzuirren.

Im  zehnten  Jahrhundert  wurde  eine  asketische  Richtung
auf  dem  Gebiete  der  Religion,  besonders  in  Deutschland,
vorherrschend;  aber  nicht  nur  dieser  Umstand  hatte  eine
merkliche  Besserung  des  sittlichen  Lebens  im  Gefolge,  sondern
auch  die  Trennung  Deutschlands  vom  Frankenreiche  für
ersteres  Land.  Das  schon  von  Tacitus  gerühmte  reine
Familienleben  hatte  sich  östlich  vom  Rhein  überhaupt  nie
wesentlich  zum  schlimmern  gewendet,  sondern  nur  da,  wo
die  Germanen  sich  mit  Romanen  vermischten.  Der  Hof  der
sächsischen  Könige  und  Kaiser  war  makellos  und  unterschied
sich  daher  vorteilhaft  von  demjenigen  Karls  des  Großen,  und
die  Frauen,  die  an  ihm  lebten,  waren  herrliche  Gestalten
an  Sittenreinheit.  Daher  wurden  auch  im  deutschen  Reiche
die  Frauen  so  hoch  geehrt  wie  im  ungeteilten  fränkischen
        <pb n="55" />
        —  51  —

und  im  getrennten  französichen  und  italienischen  niemals.
Auch  die  Nonnen  wurden  höher  geschätzt  als  die  Mönche.
Blieben  auch  unsittliche  Vergehen  nicht  aus,  so  hört  man
doch  vor  dem  Beginn  der  Kreuzzüge  und  dem  etwa  gleichzeitigen
  Eindringen  französischer  Sitten  in  Deutschland  hier
beinahe  nichts  von  Prostitution.

Es  war  die  Zeit  der  Troubadours  im  Süden,  der
Trouvéres  im  Westen  und  der  Minnesänger  im  Nordosten
Mitteleuropas,  als  die  gallische  Überschwenglichkeit  in  der
Liebe  sich  in  einer  eigentümlichen  Vermengung  mit  der
spätrömischen  Sittenlosigkeit  zeigte.  Die  erstere  beherrschte
zu  gutem  Teile  die  Dichter  der  Zeit,  namentlich  die  Deutschen,
die  zweite  aber  das  Leben  und  daneben  die  französischen
und  die  sie  nachahmenden  Dichter.  Nur  mit  Widerstreben
hatte  Deutschland  unter  dem  frommen  und  reinen  Heinrich  III.
die  mit  dessen  Gattin  Agnes  von  Poitou  wider  ihren  Willen
eindringenden  wälschen  Sitten  und  Anschauungen  aufgenommen;
aber  beim  Beginn  der  Kreuzzüge  hatte  es  dem  internationalen
Charakter  dieser  gegen  den  Orient  gerichteten  Unternehmungen
gemäß  sich  dem  gallisch-römischen  Einflusse,  mehr  freilich  im
Süden  und  Westen,  als  im  Norden  und  Osten,  hingegeben.
Das  aus  Frankreich  eindringende  höfische  Wesen  und  Rittertum
  beherrschte  bald  die  gesamte  höhere  Gesellschaft,  wie  mit
seinen  guten  Seiten,  der  Tapferkeit,  der  Lehenstreue  und  der
Liebe  zur  schönen  Litteratur,  so  auch  mit  seinen  schlimmen,
der  Leichtfertigkeit  im  Verhältnis  der  Geschlechter  und  dem
Luxus  in  Speise,  Trank,  Kleidung  und  Wohnung.  Zur
Ausbreitung  dieser  Schattenseiten  trug  besonders  der  Umstand
bei,  daß  die  Geistlichen  den  Weltlichen  mit  einem  schlimmen
Beispiele  vorangingen.  Sie  galten  im  elften  Jahrhundert
schon  für  besonders  sittsam,  wenn  sie  sich  mit  einer  Geliebten
begnügten,  und  dies  verlangten  sogar  ihre  Pfarrkinder,  damit
sie  deren  Frauen  und  Töchter  unbehelligt  ließen.  Dies

hinderte  aber  die  Meisten  nicht  an  letzterem  Unfuge.  Waren
47
        <pb n="56" />
        —  52  —

sie  wohlhabend,  so  überhäuften  sie  sowohl  ihre  Beihälterinnen,
als  die  mit  ihnen  sich  einlassenden  Frauen  mit  schönen
Geschenken.  Das  Land  wimmelte  von  unehelichen  Spröß—
lingen  der  „Pfaffen“  (wie  sie  auch  ohne  Schimpf  allgemein
hießen).  Bischof  Heinrich  von  Basel  (1215—1238)  hinterließ
ihrer  20;  Bischof  Heinrich  III.  von  Lüttich  (1247—1274)
wurde  abgesetzt,  weil  er  65  solche  hatte.  Zu  all  diesem
hatte  die  seit  Gregor  VII.  allgemein  vorgeschriebene  Ehelosigkeit
  der  Geistlichen  in  hohem  Grade  beigetragen,  und
die  Betroffenen  hatten  sich  umsonst  heftig  gegen  diesen  Zwang
gewehrt,  für  welchen  sich  ihre  menschliche  Natur  so  furchtbar
rächte.  Die  Bücher  jener  Zeit  sind  angefüllt  mit  Anekdoten
aus  dem  anstößigen  Leben  der  Pfarrherren,  Mönche  und
Nonnen,  was  somit,  auch  wenn  Vieles  erdichtet  wurde,  eine
Begründung  gehabt  haben  mußte,  auch  vielfach  durch  kirchliche
  Würdenträger  und  fromme  Schriftsteller,  wie  z.  B.
Cäsarius  von  Heisterbach  und  Johannes  von  Salisbury,
bezeugt  wird.  Die  nämlichen  unverwerflichen  Zeugen  weisen
auf  das  Treiben  in  vielen  Klöstern,  das  nicht  nur  diese  oft
zu  Bordellen  stempelte,  sondern,  noch  schlimmer,  an  die
Sünden  Sodoms  und  Gomorras  erinnerte.  Ja  es  galt
geradezu  als  ein  Verdachtsgrund  des  Vorhandenseins  dieses
unnatürlichen  Lasters,  wenn  Jemand  sich  des  unzüchtigen
Lebens  mit  dem  weiblichen  Geschlecht  enthielt.

Es  war  darum  nicht  zum  Verwundern,  wenn  unter  den
Weltlichen  die  Prostitution  mehr  und  mehr  überhandnahm.
In  Paris  wimmelte  es  von  öffentlichen  Dirnen,  und  es  kam
sogar  vor,  daß  Schulen  und  Bordelle  unter  einem  Dache
herbergten.  Umsonst  schritt  Ludwig  der  Heilige  gegen  dieses
Unwesen  ein,  umsonst  auch  wurde  gegen  Notzucht  in  England
Entmannung  und  Blendung,  in  Frankreich  der  Strang,  gegen
Sodomie  allgemein  der  Feuertod  angewendet.  Umsomehr
blühte  die  einfache  Unzucht,  welche  allgemein  straflos  war,
und  die  natürliche  Passivität  des  weiblichen  Geschlechtes  ver-
        <pb n="57" />
        —  53  —

wandelte  sich  durch  die  herrschende  Unsittlichkeit  sehr  oft  in
herausforderndes  und  verführerisches  Benehmen.  Noch  schlimmer
war  es,  daß  Männer  ihre  Frauen  und  Väter  ihre  Töchter
um  Geld  oder  Gunst  preisgaben.

Um  so  weniger  war  Mangel  an  Kupplern  und  Kupp
lerinnen,  welche  den  lüsternen  Männern  oder  Frauen  Gelegen—
heit  zur  Befriedigung  ihrer  Begierden  verschafften.  Gerne
gab  man  den  Gästen  in  den  Burgen  eine  Bettgenossin.
Neben  solchen  momentanen  Verbindungen  gab  es  aber  auch
andauernde.  Die  Genossen  derselben  nannte  man  amis
(ami,  Freund)  und  amie  (Freundin),  und  es  war  gleichgültig,
ob  sie  verheiratet  waren  oder  nicht,  so  daß  sie  ungescheut
wie  Mann  und  Frau  lebten  und  dies  Verhältnis  ihrem  Rufe
nicht  schadete.  Anders  war  es,  wenn  sich  der  Ehemann
einer  amie  ihr  Verhältnis  nicht  gefallen  ließ  oder  dasselbe
erst  entdeckte;  dann  durfte  er  den  Nebenbuhler  ungestraft
erschlagen  (oder  auch  entmannen),  was  oft  unter  Anwendung
arger  Grausamkeit  geschah,  —  oder  wenn  der  amis  starb
was  seiner  Geliebten  arge  Demütigungen  zuziehen  konnte.
Reiche  Ritter  und  Fürsten  hielten  sich  oft  förmliche  Harems
so  z.  B.  Kaiser  Friedrich  II.  in  Sizilien  und  Ritter  Ulrich
von  Berneke.  Allgemein  war  die  Freude  an  lüsternen  Geschichten,
von  den  schalkhaften  im  frommen  Parzifal  bis  zu  dem  völlig
auf  dem  Ehebruch  beruhenden  Meisterwerke  „Tristan  und
Isolde.“

Waren  aber  die  Gedichte  des  12.  und  13.  Jahrhunderts,
wenigstens  soweit  sie  litterarischen  Wert  hatten,  noch  mit  dem
Schimmer  der  Poesie  umkleidet,  so  wurden  die  Schwänke
der  kunstlosen  Zeit  des  14.  und  15.  Jahrhunderts  und  die
gleichzeitigen,  in  das  Gebiet  der  Prostitution  fallenden  Abbildungen
  vollends  schamlos  und  gemein.  Diese  letzteren
zeigen  uns,  daß  geradezu  alle  dem  öffentlichen  Leben  dienenden
Orte  mehr  oder  weniger  von  Unzucht  angesteckt  waren  oder
zu  solcher  leicht  Anlaß  bieten  konnten.  Dies  gilt  namentlich
        <pb n="58" />
        von  den  Wirtshäusern,  in  welchen  je  mehrere  Gäste  ein
Zimmer  bewohnten  und  sich  stets  ohne  Hemd  zu  Bette  legten,
sowie  Fluchen,  Trinken  und  Spielen  in  einem  Grade  getrieben
wurde,  der  uns  heute  unbegreiflich  erscheint.  In  Frankreich
wurden  in  diesen  Häusern  die  Gäste  durchweg  von  sehr  zu—
vorkommenden  weiblichen  Personen  bedient.  Gefährlicher
waren  die  Badestuben,  in  denen  es  oft  vorkam,  daß  Männer
und  Frauen  gemeinsam  badeten,  ja  sogar  sich  in  eine  gemein—
same  Wanne  setzten.  Auch  hatten  die  Bader  gewöhnlich  den
Ruf  von  Kupplern.  Nicht  sittiger  waren  die  Badeorte;
allgemein  bekannt  ist  die  Schilderung,  welche  1417  der
Gelehrte  Poggio  von  dem  Leben  zu  Baden  im  Aargau
lieferte,  wovon  er  die  Nutzanwendung  zog,  daß  nirgends
sonst  die  Bäder  mehr  zur  Fruchtbarkeit  der  Frauen  beitrügen.
Eine  Abbildung  des  Wildbades  beleuchtet  drastisch  diese
Schlußfolgerung  auch  für  dieses  Bad.  Noch  unanständiger
ist  die  Darstellung  des  „Jungbrunnens“,  welcher  nach  einer
Sage  alte  Weiber  jung  und  schön  machen  sollte.  Sehr  an—
stößige  Scenen  spielten  sich,  solchen  Bildern  zufolge,  auch
in  bäuerlichen  Spinnstuben  und  in  Lustgärten  der  Stadt—
bürger  ab.  Nicht  weniger  schlimme  Anlässe  boten  die  aus
religiösem  Wahn  hervorgehenden  Fahrten  der  Geiselbrüder
und  ihrer  „Schwestern“,  sowie  auch  die  Wallfahrten  dar.

Die  Hauptplätze  der  Prostitution  waren  aber  die
Frauenhäuser,  welche  erst  seit  den  Kreuzzügen  entstanden
zu  sein  scheinen.  Was  im  10.  Jahrhundert  die  dichtende
Nonne  Roswitha  (Hrotsuit)  in  einer  Legende  und  zweien
ihrer  Dramen  von  Lupanaren  weiß,  muß  sie  ihren  altrömischen
Mustern,  besonders  dem  Terenz  entnommen  haben.  Die
Frauenhäuser  waren  die  Wurzeln  der  heutigen  Bordelle;  sie
übertrafen  dieselben  an  öffentlicher  Schamlosigkeit,  kamen
ihnen  aber  an  heimlichen  Greueln  nicht  von  weitem  gleich.
Der  moderne  Name  kam  im  mittelalterlichen  Frankreich  auf
und  ist  eigentlich  ein  Diminutiv  von  „Bord“,  was,  gleichen
        <pb n="59" />
        —  55  —

Stammes  mit  „Brett“  (davon  auch  Bord  und  Borte  in  der  Bedeutung
  von  „Rand“,  und  englisch:  board,  Tisch),  ein  Bretterhaus
  bezeichnete.  Ursprünglich  hießen  so  in  nicht  anstößigem
Sinne  die  Wohnungen  der  weiblichen  Dienerschaft  eines
Hofes.  Da  aber  hier  oft  ein  loses  Leben  Platz  griff,  oder
ein  solches  Gebäude  geradezu  als  Harem  des  Herrn  diente,
wurde  der  Name  nach  und  nach  auf  ein  Haus  übertragen,
worin  dieses  Treiben  die  Hauptsache  bildete.  Entgegen  dem
Eifer,  den  die  Karolinger  gegen  die  Prostitution  entfalteten,
zogen  spätere  französische  Herrscher  das  System  der  Duldung
vor,  anerkannten  die  Dirnen  (filles  folles  de  leurs  corps)
als  Gesellschaft,  auferlegten  ihnen  Abgaben  und  setzten  ihnen
Richter  und  Statuten  vor.  Ja  dieselben  hielten  jährlich  am
Magdalenentage  eine  öffentliche  Procession.  Es  wurden  ihnen
besondere  Straßen  und  Häuser  angewiesen,  in  welchen  sie
den  Tag,  nicht  aber  die  Nacht  zubrachten.  Eigene  Dirnen
waren  zum  Dienst  am  Hofe  bestimmt  und  hatten  als  Vorgesetzten
  den  Roi  des  Ribaults.  Im  Jahre  1226  wurde
für  die  reuigen  Sünderinnen  der  Orden  der  Filles  Dienu
gestiftet.  In  London  erhielten  die  Hetären  1180  durch
Heinrich  II.  den  ersten  Freiheitbrief.  In  Hamburg  erscheinen
Frauenhäuser  1292,  in  Regensburg  1306,  in  Zürich  1314,
in  Basel  1356,  in  Avignon  1347  (mit  Erlaubnis  der  Königin
Johanna  I.  von  Neapel  durch  ein  ausführliches  Reglement),
in  Wien  1384  als  schon  längere  Zeit  bestehend,  in  Ulm
1410  (infolge  einer  Ratsverordnung,  welche  die  Versetzung
der  Dirnen  wider  ihren  Willen,  dann  aber  freilich  auch  ihre
freie  Entlassung  gestattete).  Ihre  eigentliche  Blüte  hatten  die
Frauenhäuser  im  fünfzehnten  Jahrhundert.  Sie  hießen  auch
„offene“  oder  „gemeine  Häuser“,  Töchterhäuser  oder  Jungfrauhöfe,
  und  es  gab  ihrer  in  allen  bedeutenderen,  ja  sogar
in  vielen  sehr  kleinen  Städten;  sie  waren  Eigentum  derselben
und  wurden  vom  Magistrate  gegen  gewisse  Summen  und
unter  der  Bedingung,  zu  diesem  Zwecke  erlassene  Verordnungen
        <pb n="60" />
        —  56  —

genau  zu  beobachten,  an  Wirte  und  Wirtinnen  auf  ein  bis
vier  Jahre  verpachtet.  Doch  nicht  überall  beschützte  man
sie  auf  die  vorhin  angegebene  Weise.  An  vielen  Orten
waren  die  Dirnen,  wenn  auch  „schöne  Frauen“  (doch  auch
„offene  Frauen“)  genannt,  gehalten,  besondere  Kleidungstücke
oder  Mützen  von  auffallender  Form  und  Farbe  zu  tragen.
Zu  ihren  Kennzeichen  gehörten  auch  Blumensträuße,  deren
Überreichung  einer  Herausforderung  gleich  kam.  Der  Ein—
tritt  in  die  Frauenhäuser  war  Verheirateten,  Geistlichen  und
Juden  untersagt,  an  Sonn-  und  Festtagen  jedoch  meist
Jedermann,  welche  beide  Vorschriften  nicht  immer  strenge
eingehalten  worden  sein  mögen.  Wenigstens  sah  sich  der
Rat  von  Nördlingen  1472  genötigt,  den  Geistlichen  den
Besuch  der  Frauenhäuser  bei  Nacht  zu  verbieten  und  nur
am  Tage  zu  gestatten.  Ohne  Scheu  wurde  in  solchen
Häusern  gezecht,  gespielt  und  getanzt,  und  es  kamen  darin
Schlägereien  und  Mordthaten  vor.  Der  Wirt  (in  England
tuffian)  und  sein  Weib  waren  allgemein  verachtet  und  vom
Stadtfrieden  ausgeschlossen.  In  Würzburg  mußte  der  Frauen—
wirt  jährlich  an  St.  Johanns  Tag  den  Schultheißen  und
dessen  Büttel  bewirten.  Auch  mußte  derselbe  einen  Eid
leisten,  „der  Stadt  treu  und  hold  zu  sein  und  Frauen  zu
werben.  ()“  Außer  den  privilegierten  Frauenhäusern  gab  es
auch  Winkelhäuser,  welchen  die  amtliche  Berechtigung  fehlte.
Im  Jahre  1492  beschwerten  sich  die  privilegierten  Dirnen
Nürnbergs  beim  Rate  gegen  ein  solches,  und  1508  erlaubte
ihnen  derselbe,  ein  Winkelhaus  zu  stürmen,  was  auch  richtig
geschah.

Während  man  diese  Anstalten  heutzutage  kaum  anders
als  flüsternd,  und  gewiß  nie  in  Gegenwart  von  Damen
nennen  darf,  waren  sie  damals  ein  Gegenstand  der  unge—
scheutesten  Unterhaltung  und  ihr  Besuch  für  Männer  jedes
Alters  und  Standes  etwas  sich  ganz  von  selbst  Verstehendes.
Diese  Auffassungsweise  ging  so  weit,  daß  man  ohne  Scheu
        <pb n="61" />
        —  57

den  Ertrag  dieser  Häuser  vergab  und  verlieh,  z.  B.  in
Deutschland  der  Kaiser  den  Grafen  von  Henneberg  und
Denen  von  Pappenheim,  während  ihn  der  Papst  in  Rom
sich  selbst  vorbehielt.  Der  Lordmajor  von  London  und  der
Senat  in  Venedig  hielten  es  im  fünfzehnten  Jahrhundert
nicht  unter  ihrer  Würde,  für  die  Bordelle  ihrer  Städte
Mädchen  aus  der  Fremde  zu  verschreiben  und  hierfür  Aufkäufer
  zu  bestellen,  welche  umherreisten  und  besonders
Schwäbinnen  auffingen.  Überall  befolgte  man  die  Regel,
Fremde  zu  dieser  Berufsart  herbeizuziehen,  verlieh  ihnen
aber  im  Falle  guter  (!)  Aufführung  oft  das  Bürgerrecht
steuerte  sie  aus,  wenn  sie  heirateten,  und  begünstigte  sogar
ihren  Eintritt  in  Klöster,  deren  es  eigene  für  „Büßerinnen“
oder  „Reuerinnen“  gab.  Sie  durften  mit  Blumensträußen
auf  Ratsmahlzeiten  und  öffentlichen  Bällen  erscheinen,
öffentliche  Umzüge  halten,  Zünfte  bilden  und  Vorsteherinnen
wählen,  ja  einen  Zunftzwang  ausüben.  Rekrutiert  wurden
sie  teils  aus  freiwillig  eintretenden,  teils  aus  erkauften  Fremden;
doch  scheinen  sie  gegen  Gewalthätigkeiten  und  Uberanstrengung
geschützt  und  der  Austritt  ihnen  in  der  Regel  unbenommen
gewesen  zu  sein.  Auch  war  es  ihnen  nicht  verwehrt,  vor
dem  Hause  zu  sitzen  und  durch  Anrufungen,  Geberden  u.  s.  w.
Kunden  anzulocken.  Das  merkwürdigste  aber  ist,  daß  vornehme
  Gäste  bei  ihren  Besuchen  in  Städten  nicht  nur  mit
Speise,  Trank  und  Wohnung,  sondern  auch  durch  freien
Besuch  der  Frauenhäuser  bewirtet  wurden.  So  geschah  es
1414  in  Bern  und  1434  in  Ulm  gegenüber  dem  König
(später  Kaiser)  Sigmund,  was  derselbe  rühmend  hervorhob.

Die  Kehrseite  dieser  Privilegien  war,  daß  die  Dirnen
von  ihren  Gästen  mißhandelt  werden  durften,  daß  ihnen  der
Henker  oder  Büttel  zum  Aufseher  gegeben  und  ein  ehrliches
Begräbnis  verweigert  wurde.  Von  einer  ärztlichen  Ausfsicht
und  Untersuchung  war  keine  Rede,  sondern  nur  von  polizeilicher
  Uberwachung.
        <pb n="62" />
        Außerhalb  der  „Frauenhäuser"  spielten  die  vagierenden
oder  „fahrenden"  Dirnen  keine  geringe  Rolle.  Dieselben
zogen  in  hellen  Haufen  den  Heeren  und  anderen  Zügen
nach.  Sie  folgten  den  Kreuzzügen  bis  nach  dem  heiligen
Lande,  später  vorzüglich  den  Landsknechten,  unter  welchen
zu  ihrer  Beaufsichtigung  und  zugleich  zu  jener  der  Troßbuben
ein  „Hurenwaibel“  aufgestellt  war,  dessen  Rechte  und  Pflichten
genau  bestimmt  und  aufgezeichnet  und  auf  dessen  Amt  und
Untergebene  sogar  Verse  geschmiedet  wurden.  Dem  Religionsheer
  des  Herzogs  von  Alba  nach  den  Niederlanden  folgten
400  Dirnen  zu  Pferde  und  800  zu  Fuß,  in  Compagnien
geteilt,  mit  eigenen  Fahnen  und  den  Rangstufen  ihrer  Liebhaber.
  Aber  auch  im  Frieden  geschah  ähnliches.  Den  weltlichen
  Hoflagern  der  Kaiser,  Könige  und  Fürsten,  den
Krönungs=  großen  Hochzeitsfesten,  Reichstagen,  Turnieren,
Jahrmärkten  u.  s.  w.,  wie  den  Concilien  der  geistlichen
Herren  strömten  Lustdirnen  in  Menge  zu.  Am  Concil  in
Konstanz  sollen  sich  ihrer  über  700,  ohne  die  heimlichen,
zusammen  an  1500,  eingefunden  haben,  von  denen  Eine
800  Goldgulden  „verdient“  haben  soll.

Aber  die  Berührung  zwischen  der  Kirche  und  der
Prostitution  ging  noch  weiter.  An  den  Kirchen  selbst  wurden
ohne  Scheu  die  unzüchtigsten  Bilder  ausgehauen  und  in
Kirchenbücher  gemalt.  Die  kirchlichen  Strafbücher,  welche
alle  solche  Greuel  mit  Kirchenbußen  und  Fasten  von  verschiedener
  Zeitdauer  abmachten  (ein  entsetzlicher  Tarif!),
erwähnen  Fälle,  die  unserer  Zeit,  so  weit  sie  sich  nicht  in
Bordellen  bewegt,  unverständlich  geworden  sind.  Wie  überhaupt
  in  diesem  Punkte  gedacht  wurde,  zeigen  die  schamlosen,
von  „gebildeten“"  Herren  und  Damen  erzählten  Geschichten
in  Boccaccio  Decamerone.

Wie  das  ganze  Leben  von  der  Prostitution  durchsäuert
war,  ersieht  man  aus  dem  Zusammenhange  der  Hexerei  und
Ketzerei  mit  derselben.  Die  gesamten  Hexenprozesse  bestanden
        <pb n="63" />
        im  krankhaften  Glauben  an  Unzucht  mit  dem  Teufel,  der
sowohl  als  Incubus  wie  als  Succubus  diente,  welchem
Glauben  aber  Versammlungen  zum  Zwecke  unzüchtigen  Ver—
kehrs  unter  Menschen  in  skandalöser  Form  und  Häufigkeit  zur
Grundlage  gedient  haben  mögen,  die  man  unter  dem  Namen  der
„Hexensabbate“  übertrieb  und  fantastisch  ausschmückte.“)  Thatsächlich
  haben  in  Sektenzusammenkünften  des  Mittelalters  ge—
schlechtliche  Orgien  so  wenig  gefehlt,  daß  man  solche  ungerechter
Weise  auch  jenen  Sekten  zuschrieb,  deren  Mitglieder  in  Wirk—
lichkeit  sittlicher  lebten,  als  Glieder  der  herrschenden  Kirche.
Nimmt  man  noch  Rücksicht  auf  die  sogenannten  Narren-  und
Eselsfeste,  welche  mit  Possen  und  Unflätigkeiten  zugleich  die
Kirchen  lange  genug  schändeten,  ehe  die  Kirche  dagegen  einschritt,
so  muß  man  staunen,  wie  das  Mittelalter  Romantikern  als
eine  Zeit  idealer  Zustände  und  Bestrebungen  erscheinen  konnte.

Zwar  waren  besonders  schwere  Fälle  von  Kuppelei  und
die  mit  der  Prostitution  zusammenhängenden  Verbrechen
schon  das  ganze  Mittelalter  hindurch  mit  strengen  Strafen,
meist  Ausstellung  am  Pranger,  Abschneiden  der  Ohren  und
selbst  mit  dem  Tode  bedroht,  aber  thatsächlich  nur  selten
bestraft  worden.  Seit  dem  Anfange  des  15.  Jahrhunderts
begegnet  man  jedoch  öfteren  Bestrafungen  von  Kupplerinnen,
weniger  gewiß  in  Folge  des  Erstarkens  sittlicher  Grundsätze,
als  weil  die  herrschende  Unsittlichkeit  immer  unerträglicher
geworden  war.  Doch  konnten  diese  Strafvollziehungen  von
keiner  günstigen  Wirkung  sein,  da  man  die  Schuldigen  nicht
anders  als  ganz  nackt  zur  Strafe  führen  zu  dürfen  glaubte,
was  dem  Pöbel  ein  Fest  war  und  zu  seiner  sittlichen  Verderbnis
  nur  noch  mehr  beitrug.  Was  im  15.  Jahrhundert
vorkam,  zeigt  das  Beispiel  des  Marschalls  von  Retz,  eines
Mitkämpfers  der  Jungfrau  von  Orleans,  welcher  aus  bloßem

*)  Vergl.  darüber  des  Verf.  Buch  „Der  Teufels=  und  Hexenglaube“,

Leipz.  1892  (im  gleichen  Verlage).
        <pb n="64" />
        Vergnügen  und  um  die  Kaiser  Tiberius  und  Nero  nachzu—
ahmen,  deren  Verbrechen,  von  Suetonius  beschrieben,  ihm
gefielen,  zahllose  Kinder  aufgreifen  ließ,  sie  mißbrauchte  und
ermordete;  er  wurde  1440  erdrosselt  und  verbrannt,  ohne
Reue  bezeigt  zu  haben,  aber  als  großer  Herr  —  in  Ehren
begraben!
        <pb n="65" />
        Vierter  Abschnitt.
Die  Wandlungen  der  Prostitution  in

neuerer  Zeit.

—  —  —  ——

 

ine  furchtbare  Katastrophe  in  der  Geschichte
  der  Prostitution  bewirkte  das  unerhört
  heftige  Auftreten  der  syphilibtischen
  Krankheit  in  Europa  seit  dem
Ende  des  fünfzehnten  Jahrhunderts.  Diese
Krisis  war  so  gefährlich,  daß  man  auf
die  unschuldigste  Weise  oder  wenigstens  bei  nur  geringer
Ausübung  der  Unzucht  jener  Geisel  des  Menschengeschlechtes
verfallen  konnte.  Die  zugleich  sittlichen  und  frommen
Leute  betrachteten  dieselbe  als  eine  Strafe  Gottes  für  die
herrschende  Unkeuschheit.  Jetzt  aber  unterliegt  es  keinem
Zweifel  mehr,  daß  diese  Krankheit  nicht,  wie  man  sonst
meistens  glaubte,  erst  durch  die  Entdeckung  Amerikas
nach  Europa  gekommen  ist,  sondern  schon  im  Altertum
existierte;  ja,  man  will  ihre  Spuren  an  prähistorischen
Menschenknochen  entdeckt  haben;  dagegen  nahm  sie  seit  jenem
Ereignis  einen  viel  gefährlichern  und  ansteckendern  Charakter
an,  als  sie  früher  gehabt  hatte.  Man  hat  ähnliche,  immerhin
        <pb n="66" />
        —  62  —

sehr  bedeutende  Seuchen  schon  im  klassischen  Altertum")  und
sodann  im  6.,  10.  und  13.  Jahrhundert  beobachtet,  meist
in  Verbindung  mit  dem  Aussatze.  Historisch  erwiesen  ist,
daß  die  verheerende  Gestalt,  welche  das  ÜUbel  im  16.  Jahrhundert
  annahm,  zuerst  im  Jahre  1495  von  den  Franzosen
auf  ihrem  italienischen  Feldzuge  in  Neapel  vorgefunden
wurde;  alle  europäischen  Völker  bemühten  sich,  den  Ursprung
dieser  Krankheit  ihren  Nachbarn  zur  Last  zu  legen,  —  so
sehr  war  man  im  Dunkeln  über  deren  Herkunft;  wahrscheinlich
  hat  das  unzüchtige  Treiben  namentlich  der  Landsknechte,
  welche  stets  öffentliche  Dirnen  mit  sich  führten,  in
den  häufigen  Kriegen  jener  Zeit  die  schon  von  früher  her
vorhandene  Anlage  zu  solchen  Krankheiten  auf  Neue  geweckt
und  der  verstärkte  Verkehr  zwischen  den  Völkern  das  Übel
gefährlicher  gestaltet.

Thatsächlich  hat  dieser  Umstand  in  der  nächsten  Zeit
in  fast  ganz  Europa  die  Aufhebung  der  Frauenhäuser
herbeigeführt,  die  natürlich  Hauptherde  der  Krankheit  wurden,
und  der  durch  die  bald  darauf  eintretende  kirchliche  Reformation
  genährte  moralische  Eifer  beschleunigte  und  verallgemeinerte
  jene  Maßregel  noch.  Schon  vorher  indessen
begann  eine  Opposition  gegen  die  Stätten  der  Unzucht.

In  Hamburg  vertrieb  man  1483  die  Lustdirnen  aus  den
zu  Kirchen  führenden  Gassen  und  wies  ihnen  mit  „Trommeln
und  Fahnen“  Winkelgassen  zur  Wohnung  an.  In  Ferrara
wurden  lüderliche  Frauenpersonen  mit  einer  Geldstrafe  von
fünfundzwanzig  Pfund  belegt,  zweimal  ausgepeitscht  und  auf
zwei  Monate  eingesperrt.  An  die  Stelle  der  unerhebbaren
Geldstrafe  trat  Ausstellung  am  Pranger.  Im  Rücdkkfalle
sollte  ihnen  die  Nase  abgeschnitten  und  sie  in  diesem  Zustande
aus  der  Stadt  geführt  werden.  Den  Bürgern,  welche  Häuser

 

*)  Vergleiche  hierüber  Rosenbaum,  Geschichte  der  Lustseuche  im
Altertum,  Halle  1892.
        <pb n="67" />
        der  Unzucht  besuchten,  sollte  die  Hand  abgehauen  und  ihr
Vermögen  verkauft  werden.  Jedermann  hatte  das  Recht,
Inhaber  schlechter  Häuser  mit  dem  Stocke  zu  züchtigen.  Im
Jahre  1507  wurde  dort  eine  Ehebrecherin  eingemauert  und
ihr  nur  zur  Darreichung  der  Nahrung  eine  kleine  Offnung
gelassen;  sie  blieb  da,  bis  sie  starb.  Die  Blütezeit  der
Frauenhäuser  war  daher  in  jener  Zeit,  welche  wir  behandeln,
bereits  vorüber.  Nicht  wenig  trug  dazu  die  Sittenlosigkeit
der  Klöster  bei,  so  daß  während  der  Reformation  die  Nonnen
mancher  Klöster,  z.  B.  ein  Teil  derjenigen  des  Clara-Klosters
zu  Nürnberg,  nichts  Eiligeres  zu  thun  hatten,  als  die
Frauenhäuser  zu  bevölkern.

Luther  verurteilte  die  Frauenhäuser  unbedingt  und  scharf.
In  Ulm  wurde  das  letzte  Frauenhaus  1531,  in  Basel  1534,
in  Nürnberg  1562  geschlossen,  und  in  letzterer  Stadt  ver—
ordnete  1582  der  Rat,  daß  ein  Paar,  das  sich  vor  der
Hochzeit  vergangen,  ohne  Kranz  und  Schleier  (auf  dem
Lande  mit  Strohkränzen)  erscheinen  mußte  und  keine  Lust—
barkeiten  veranstalten  durfte.  In  Frankfurt  a.  M.  wurden
seit  1566  die  gemeinen  Dirnen  „geschwemmt.“  In  England
unterdrückte  Heinrich  VIII.  die  Frauenhäuser  und  versagte
den  Bewohnerinnen  ein  christliches  Begräbnis.  In  Frankreich
  hoben  1560  die  Stände  zu  Orleans  die  Bordelle  auf.

Doch  damit  hatte  das  buhlerische  Wesen  überhaupt  noch
kein  Ende.  Die  Dirnen  zerstreuten  sich  nur,  wo  die  Frauenhäuser
  aufhörten,  und  wurden  desto  gefährlicher.  Vornehme
Herren  hielten  ihre  „Courtisanen,„,  die  oft  zierlich  gebildet
waren,  sich  fein  benahmen,  luxuriös  wohnten  und  mit  Schminken
  und  allerlei  Mitteln  ihre  Reize  zu  erhalten  suchten,  auch
wohl  ohne  Bedenken  das  Bild  der  Madonna  am  Fenster
stehen  hatten.

Manchen  Ortes  war  aber  das  lüderliche  Leben  nicht
auf  die  „lichten  Fröwlin“  oder  „guten  Dirnen",  wie  man
sie  nannte,  beschränkt.  In  Wien  z.  B.  begnügte  sich,  wie
        <pb n="68" />
        —  64  —

Piccolomini  in  der  Mitte  des  fünfzehnten  Jahrhunderts
erzählt  und  Bonstetten  an  dessen  Ende  bestätigt,  selten  eine
Frau  mit  einem  Manne,  und  wenn  die  Edeln  zu  den
Bürgern  kamen,  so  trugen  die  Letzteren  Wein  auf  und
entfernten  sich  (?).  Viele  Töchter  nahmen  Männer  ohne
Wissen  ihrer  Eltern,  und  Witwen  warteten  das  Trauerjahr
nicht  ab.  Die  alten  reichen  Kaufleute  nahmen  ihre  Mägde
zu  Frauen,  und  wenn  sie  bald  danach  starben,  heirateten  die
letzteren  ihre  jungen  Knechte,  mit  denen  sie  schon  während
der  Ehe  vertraut  gewesen,  und  so  wurden  oft  arme  Leute
plötzlich  reich,  und  die  Geschlechter  wechselten  schnell.  Ja
es  sollen  oft  Vergiftungen  alter  oder  ungeliebter  Männer
durch  ihre  Frauen  und  deren  adlige  Buhlen  vorgekommen
sein.  Doch  auch  außerhalb  der  Städte  gab  es  fahrende
Dirnen  in  Menge,  besonders  an  den  Höfen  und  in  den  Kriegslagern
  (s.  oben  S.  58).  Im  Jahre  1547  stürmten  die  spanischen
Soldaten  das  Frauenhaus  zu  Nürnberg,  worauf  der  Rat
die  Dirnen  bei  den  Bürgern  unterbringen  und  das  Frauenhaus
  sperren  ließ.  Noch  im  dreißigjährigen  Kriege  bezahlte
Wallenstein  seinem  Hurenweibel  wöchentlich  einundeinviertel
Reichsthaler.

Es  ist  indessen  merkwürdig,  daß  zur  Zeit  des  Bestehens
der  „Frauenhäuser“  das  Verbrechen  des  Kindermordes  beimahe
  unbekannt  war.  Im  fünfzehnten  Jahrhundert  kam  zu
Nürnberg  kein  Fall  dieser  Art  vor,  im  sechszehnten  schon
sechs,  im  siebzehnten  aber  dreiunddreißig.  Hand  in  Hand
mit  dieser  Erscheinung  traten  an  die  Stelle  der  Frauenhäuser
nach  und  nach  die  Findelhäuser,  welche  indessen  in  Italien
(wo  seit  787  eines  zu  Mailand  bestand)  schon  längst  bekannt
waren.  In  Nürnberg  wurde  Anfangs  des  sechszehnten
Jahrhunderts  eines  errichtet,  konnte  aber,  wie  bereits  gezeigt,
den  Kindesmord  nicht  verhindern.  Die  Findelkinder  wurden
in  „guten  Sitten  und  der  lateinischen  Sprache  unterrichtet"
und  wenn  sie  erwachsen  waren,  mit  dem  Bürgerrechte  be-
        <pb n="69" />
        —  65  —

schenkt  und  zum  Handel  oder  einem  Handwerke  angehalten
die  Mädchen  aber  zur  Heirat  ausgestattet.

Erst  gegen  das  Ende  des  sechszehnten  Jahrhunderts
konnte  die  Aufhebung  der  Frauenhäuser  als  beendet  ange—
sehen  werden.  An  die  Stelle  derselben  traten  außer  den
Findelhäusern  Spitäler  für  Syphilis  („Franzosenhäuser“).
Die  sittlichen  Zustände  wurden  nicht  besser  durch  das  Ver—
schwinden  der  Frauenhäuser;  schlechter  konnten  sie  ohnehin
nicht  werden.  Eines  aber  wurde  damals  schlechter,  nämlich
das  sittliche  Leben  der  Höfe,  namentlich  des  französischen,
welcher  zwar  schon  vorher  nicht  viel  mehr  als  ein  höheres
Bordell  war,  aber  in  den  drei  nächsten  Jahrhunderten  durch
diese  Eigenschaft  ganz  Europa  demoralisierte.  Im  sechszehnten
Jahrhundert,  als  man  in  Frankreich  die  „Ketzer“  verbrannte
und  bekriegte,  waren  alle  Gemächer  und  Geräte  des  könig—
lichen  Hofes  mit  schamlosen  Bildern  überdeckt  und  von  den
zuchtlosen  Büchern  Aretinos  und  anderer  litterarischer  Lumpen
überschwemmt.  Und  selbst  Damen  verschlangen  diese  Lektüre
voller  Gier.

Auch  die  Kleidung  nahm  im  sechszehnten  Jahrhundert
einen  so  zuchtlosen  Charakter  an,  daß  der  Wetteifer  in
moralischen  Bestrebungen  zwischen  den  Protestanten  und  den
sich  ihnen  gegenüber  teilweise  wieder  aufraffenden  Katholiken
späterhin  das  Extrem  einer  aus  lauter  Züchtigkeit  häßlichen
und  geschmacklosen  Tracht  hervorrief.  Jener  Wetteifer  hatte
das  Gute,  daß  der  Bürgerstand  den  Höfen  gegenüber  längere
Zeit  hindurch  ein  sittlich  erfreulicheres  Bild  darbot  als  früher
Mit  den  Höfen  wetteiferte  dagegen  in  Zuchtlosigkeit  ein  Teil
der  Geistlichkeit,  namentlich  in  Frankreich,  wo  man  ungescheut
Statistiken  über  das  ihren  Lüsten  dienende  Personal  ver—
öffentlichte.  Das  widernatürliche  Laster  verpflanzte  der  üppige
Heinrich  III.  auch  an  den  Hof,  wo  seine  Mignons  die  Ent—
rüstung  ganz  Frankreichs  erregten.  Es  war  die  Zeit  der
nackten  Prozessionen,  mit  Priestern  an  der  Spitze,  welche

Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn,  Sittenpolizei.  5
        <pb n="70" />
        66  —

die  Kirche  so  sehr  bloßstellten.  Statt  der  aufgehobenen
offiziellen  Frauenhäuser  entstanden  zahllose  heimliche,  in  denen
die  Syphilis  wütete,  und  durch  welche  sie  sich  schrankenlos  nach
allen  Seiten  verbreitete.  Daß  vollends  das  Theater  des
16.  und  17.  Jahrhunderts  voller  Unflätereien  war,  kann
nicht  in  Verwunderung  setzen;  namentlich  hatte  das  vorher
verpönte  Auftreten  von  Damen  auf  der  Bühne  vielerlei
Unziemlichkeiten  und  Argernis  im  Gefolge.  Auch  die  bekannte
  von  den  Jesuiten,  den  damals  einflußreichsten  Predigern,
  besonders  von  Escobar  und  Tamburini,  gelehrte
Moral  auf  der  Grundlage  des  Probabilismus  konnte  keine
guten  Früchte  tragen.)

Die  strengen  Maßregeln,  welche  man  infolge  des,  wie
erwähnt,  erwachten  moralischen  Eifers  am  Ende  des  16.  Jahrhunderts
  gegen  die  Prostitution  in  bloß  negativer  Weise
ergriff,  ohne  etwas  Positives  zu  schaffen,  hatten  natürlich
keine  Wirkung.  In  der  Verlegenheit  und  Unsicherheit  darüber,
was  geschehen  sollte,  kehrte  man  im  17.  Jahrhundert  zur
Toleranz  des  Mittelalters  zurück,  und  es  entstand  nach  und
nach  die  moderne  Reglementierung.  Die  Maitressenwirtschaften
Ludwigs  XIV.  und  XV.  und  ihrer  Nachahmer  im  übrigen
Europa,  der  von  der  berüchtigten  Pompadour  ihrem  königlichen
Liebhaber  errichtete  Hirschpark,  welcher  auf  ähnliche  Weise  rekrutiert
  wurdewieidieheutigen  Schandhäuser,  nämlich  durch  Kauf
gefallener  oder  einfache  Vergewaltigung  unschuldiger  Mädchen,
—  hatten  ihr  drastisches  Gegenbild  in  den  Günstlingswirtschaften
  der  russischen  Zarinnen  des  8.  Jahrhunderts:  Katharina
  I.,  Anna,  Elisabeth  und  in  besonders  argem  Maße
Katharina  II.  Aber  weder  diese  Greuel,  noch  die  schamlosen
Schriften  französischer  Wüstlinge  im  18.  Jahrhundert  (Crebillon
der  Jüngere,  Marquis  de  Sade  und  Louvet  de  Couvray)

*)  Vergl.  des  Verf.  Buch  „Die  Jesuiten  etc.“,  3.  Aufl.,  Leipzig
1893  (im  näml.  Verlage).
        <pb n="71" />
        —  67  —

und  ähnliche  Erscheinungen  konnten  verhindern,  daß  die
Besserung  der  Sitten  im  Bürgerstande  fortschritt.

Ein  eigentümliches  Verhältnis  im  Familienleben
bildete  sich  seit  der  uns  hier  beschäftigenden  Zeit  in  Italien
aus,  nämlich  die  „Sitte,“  daß  eine  verheiratete  Dame  nur
während  des  ersten  Jahres  nach  der  Hochzeit  öffentlich  in
Begleitung  ihres  Gatten  erschien,  seitdem  aber  niemals  anders
als  an  der  Hand  eines  ausgewählten  Hausfreundes,  welchen
die  melodische  Sprache  nach  der  flüsternden  Unterhaltung,  die
er  mit  seiner  Gebieterin  führte,  „Cicisbeo“  nannte.  Dieses
von  da  an  unentbehrliche  Glied  jeder  italienischen  Familie
stattete  der  Dame,  deren  Diensten  er  sich  gewidmet  hatte,
jeden  Morgen  bei  ihrer  Toilette  einen  Besuch  ab,  berichtete
ihr  über  alle  Stadtneuigkeiten,  begleitete  sie  zu  Wagen  und
zu  Fuß,  auf  den  Corso  und  in  die  Kirche,  in's  Theater
und  überallhin.  Nur  beim  Mittagessen  und  bei  Nacht  war
sie  die  Gefährtin  ihres  Mannes.  War  der  Cicisbeo  reich,
so  bestritt  er  alle  Vergnügungen,  zu  denen  er  seine  Dame
führte,  —  war  er  arm,  so  bezahlte  er  für  Beide  aus  ihrem
Beutel,  den  sie  ihm  anvertraute.  Er  war  zu  blindem  Gehorsam
  gegen  sie  verbunden  und  hatte  ihre  Launen  ohne
Widerspruch  zu  erdulden.  Es  begnügten  sich  jedoch  nicht
alle  Italienerinnen  mit  diesem  zarten  Verhältnisse.  Wir
erfahren  von  dem  berühmten  Massimo  d’'Azeglio,  daß  ein
Herr,  der  vor  der  französischen  Revolution  lange  Zeit  in
Rom  gelebt  hatte,  zu  ihm  sagte:  „Wir  haben  kaum  eine
Dame  in  der  Gesellschaft,  die  nicht  neben  dem  Liebhaber  in
Amt  und  Würde  noch  irgend  einen  Kutscher,  Soldaten  oder
dergl.  zu  ihrem  Vergnügen  unterhält.“  —  Ücberließ  der
italienische  Gatte  seine  Frau  in  galanter  Weise  dem  Hausfreunde,
  so  war  dagegen  der  englische  so  brutal,  die  seinige,
wenn  sie  ihm  lästig  war,  an  einem  Stricke  auf  den  Markt
zu  führen  und  zu  verkaufen.

Solchen  ehelichen  Verhältnissen  gegenüber  herrschte  da-5
        <pb n="72" />
        —  68  —

gegen  die  außereheliche  Prostitution  unumschränkt  in
Spanien.  Noch  im  fünfzehnten  Jahrhundert  war  auf  der
pyrenäischen  Halbinsel  der  bezahlte  geschlechtliche  Umgang
bei  Strafe  des  Auspeitschens  für  Männer  und  der  Einsperrung
für  Weiber  verpönt  und  die  Kuppelei  im  zweiten  Rückfalle
gar  mit  dem  Galgen  bedroht,  und  im  sechszehnten  Jahrhundert
hatten  Karl  V.  und  Philipp  II.,  welche  Bordelle  bereits
duldeten,  wenigstens  den  Kupplern  noch  schwere  Strafen  an—
gekündigt,  während  dagegen  Philipp  III.  und  IV.  nur  noch
die  Überschreitungen  der  Bordellreglemente  bestraften.  Die
amtlich  autorisierten  Bordelle  wurden  seit  ungefähr  1500
ärztlich  untersucht.  Im  Jahre  1625  dagegen  bewirkten  die
Jesuiten,  unter  Mißbilligung  anderer  Theologen,  die  Aufhebung
  der  Bordelle  in  ganz  Spanien,  was  indessen  so  wenig
gute  Folgen  hatte,  daß  1696  die  Alcalden  von  Madrid
über  Maßregeln  gegen  die  heimliche  Prostitution  ernstlich
berieten  und  1795  der  Arzt  Cabarus  dem  „Friedensfürsten“
Godoy  einen  Entwurf  zur  Regelung  der  Prostitution  überreichte.
  Man  gelangte  jedoch  niemals  zu  einem  Entschlusse
und  überließ  die  Sache  sich  selbst.

Das  Eldorado  der  Prostitution  war  indessen  Frankreich
und  ihr  Hauptsitz  das  „moderne  Babylon,“  Paris.  Bis
auf  Ludwig  XVI.,  diesen  sittenreinen  Abkömmling  einer
Reihe  der  verworfensten  Wüstlinge,  lesen  wir  nichts  von
Schritten,  welche  gegen  jenes  Übel  ergriffen  wurden.  Erst
unter  seiner  Regierung  versuchte  1778  der  Polizeilieutenant
Lenoir  ein  Verbot  der  Prostitution,  nach  welchem  vagierende
Dirnen  geschoren  und  eingesperrt,  im  Rückfalle  aber  ausgepeitscht
  werden  sollten.—  und  die  Vermietung  von  Wohnungen
an  unsittliche  Personen  bei  500  Livres  Strafe  untersagt
wurde,  —  was  aber  natürlich  nichts  nützte.  Während  der
Revolution  war  die  Prostitution  ohne  alle  Schranken  und
ganz  Paris  ein  großes  Bordell.

In  Deutschland  wurde  noch  am  Ende  des  sechszehnten
        <pb n="73" />
        —  69  —

Jahrhunderts  der  Ehebruch  mit  dem  Tode  bestraft.  Gefallene
Mädchen  sowohl  als  Witwen  mußten,  nachdem  ihnen  der
Büttel  die  Haare  geschoren,  über  dem  Kopfe  einen  Schleier
von  Leinwand  tragen.  An  die  Stelle  der  früher  mit  Strafe
noch  verbundenen  Rutenstreiche  trat  jedoch  damals  eine
Geldbuße.  Lüderliche  Dirnen  wurden  öffentlich  durch  die
Gassen  gepeitscht  und  zum  Thore  hinausgetrieben.  Doch  all
diese  Strenge  brachte  in  sittlicher  Beziehung  keine  Besserung
hervor.  Man  versuchte  es  daher  mit  der  Milde.  Das  Haar—
abschneiden  und  der  Schleier  wurden  seit  dem  Anfange  des
siebenzehnten  Jahrhunderts  aufgegeben  und  der  Ehebruch  in
Mitte  desselben  nur  noch  mit  Ausstellung  am  Pranger,  Auspeitschung
  und  Landesverweisung  bestraft.  Seit  dem  dreißigjährigem
  Kriege  trat  die  Syphilis,  die  man  bis  dahin  wenig
gekannt,  stärker  als  je  auf,  und  die  Zahl  der  feilen  Dirnen
nahm  zu,  besonders  in  Berlin,  wo  1690  der  Kurfürst
Friedrich  III.  (der  spätere  erste  König  von  Preußen)  dieselben
aufzugreifen  und  nach  dem  Zucht=  und  Spinnhause  in  Spandau
abzuliefern  befahl.  Die  „infamen  und  skandalösen“  Häuser
wurden  mit  Strenge  geleert  und  die  Beherbergung  lüderlicher
Frauenzimmer  bei  Geldstrafe  verboten.  Es  half  jedoch  nichts:
Die  Häuser  der  Unzucht  konnten  nicht  unterdrückt,  die  Dirnen,
welche  meist  Soldatenkinder  waren  und  daher  weder  Erziehung
noch  Bildung  hatten,  zu  keinem  ehrlichen  Berufe  gebracht
werden.  Schon  im  Jahre  1700  mußte,  statt  der  Unterdrückung,
ein  Bordellreglement  für  Berlin  erlassen  werden.  Man
duldete  nun  solche  Häuser,  überwachte  sie  aber  streng,  beaufsichtigte
  sie  ärztlich,  und  strafte  die  heimliche  Prostitution
scharf.  Der  siebenjährige  Krieg  trug  natürlich  nichts  zur
Verbesserung  der  Sitten  bei,  die  Bordelle  nahmen  zu,  und
1780  gab  es  deren  zu  Berlin  bereits  etwa  hundert  zu  sieben
bis  neun  Dirnen,  welche  in  drei  Klassen  geteilt  wurden,
deren  oberste  man  die  „reputierliche“  nannte.  —  In  Hamburg
wurde  während  des  siebenzehnten  Jahrhunderts  die  Prostitution
        <pb n="74" />
        —  70  —

sehr  streng  verfolgt,  und  die  Gerichtsdiener  waren  angewiesen,
verdächtige  Orte  ohne  weiteres  zu  durchsuchen  und  darin
befindliche  Personen  gefangen  zu  nehmen.  Bordellwirte
wurden  an  den  Pranger  gestellt  und  auf  ewig  aus  der
Stadt  verbannt.  Auch  im  achtzehnten  Jahrhundert  dauerte
diese  Strenge  fort  und  die  Dirnen  erlitten  Kerker,  Pranger
und  Auspeitschung.  —  In  Wien  wurde  unter  Maria  Theresia
zur  Unterdrückung  der  Prostitution  eine  sogenannte  Keuschheitskommission
  errichtet,  welche  ihre  Spione  überall  hatte
und  oft  nachts  in  die  Häuser  eindrang,  um  die  dem  Sittengesetze
  Ungehorsamen  zu  ertappen,  jedoch  nach  und  nach  der
Bestechung  unterlag  und  daher  durch  Kaiser  Josef  II.  wieder
aufgehoben  wurde.  Dagegen  dauerte  die  Strenge  gegen  die
Dirnen  fort,  deren  die  Kaiserstadt  damals  fünfzehntausend
zählte.

Wieder  nach  Italien,  der  Heimat  der  Cicisbei,  zurück  führt
uns  das  barbarische  Gegenteil  der  Prostitution  —  das
Kastratentum.  Man  verschnitt  dort  nämlich  die  Knaben
entweder  teilweise,  so  daß  sie  zuchtlosen  Frauen  ohne  Gefahr
einer  Empfängnis  genügen  konnten,  oder  ganz,  damit  sie
eine  hohe  Singstimme  behielten.  Derlei  Sänger  wurden  in
vorgerückten  Jahren  fettleibig,  blieben  bartlos  und  hochstimmig
und  boten  daher  eine  widerliche  Erscheinung  dar.  Man
machte  ihrer  im  Kirchenstaate  jährlich  durchschnittlich  viertausend
  (die  natürlich  nicht  alle  am  Leben  blieben  und  ihren
Zweck  erreichten!),  bis  Clemens  XIV.,  der  Herakles  der
Jesuitenhyder,  dem  Unfug  Einhalt  gebot.  So  wenig  als
die  jesuitische,  konnte  jedoch  der  trefflichste  der  Päpste  diese
Pest  ganz  beseitigen,  und  sie  wucherte  noch  lange  fort;  —
ja  es  schämten  sich  Charlatane  nicht,  an  den  Straßenecken
ihre  Fertigkeitim  Wegnehmen  der  männlichen  Kraft  anzupreisen!

Seit  dem  Regierungsantritte  Ludwigs  XVI.  verschwand
in  Frankreich  und  bald  darauf  auch  überall  in  Europa  das
Maitressenwesen  der  Höfe.  War  auch  während  der  Schreckens-
        <pb n="75" />
        —  71  —

tage  der  französischen  Revolution  die  Sittenlosigkeit  allgemein
und  selbst  nach  dem  Ende  jener  furchtbaren  Zeit,  unter  dem
Direktorium,  Konsulat  und  Kaiserreich  die  Frivolität  in
geschlechtlichen  Dingen  arg  genug,  so  sorgten  doch  die  un—
geheuren  Umwälzungen,  welche  zur  Zeit  jener  Regierungen
Europa  durchtobten,  hinlänglich  dafür,  daß  andere  Bestrebungen
und  andere  Sorgen  als  diejenigen  im  Gebiete  der  Sitten—
polizei,  die  Welt  beschäftigten  und  daß  die  Lüsternheit  zurück—
treten  mußte.  Seit  dem  Anbruche  des  19.  Jahrhunderts
hat  denn  auch  die  Erweiterung  des  Gesichtskreises  der  Menschheit
in  Politik,  Wissenschaft,  Kunst  und  Technik  und  die  Abnahme
religiöser  Beschränktheit  den  Erfolg  gehabt,  daß  ernste  Studien
über  die  Frage  begannen,  auf  welche  Art,  wenn  auch  nicht
die  Prostitution  selbst,  so  doch  die  mit  ihr  verbundenen  em—
pörenden  Handlungsweisen  zu  beseitigen  wären.  Diese  Be—
strebungen  werden  die  beiden  folgenden  Abschnitte,  welche
den  eigentlichen  Hauptteil  dieses  Buches  bilden,  darzustellen
versuchen.
        <pb n="76" />
        Fünfter  Abschnitt.

Die  Fünden  der  Sittenpolizei  unserer  Zeit.

–.

1.  Frankreich.

 

 

 

ankreich  ist  das  erste  Land,  in  welchem

die  Unzucht  unter  die  Aufsicht  und  unter
den  Schutz  des  Staates  gestellt  wurde.
Es  geschah  dies  am  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts,
  als,  ohne  Zweifel  in  Folge
der  Revolution  und  der  von  ihr  geschaffenen
  Zustände,  die  syphilitischen  Krankheiten  eine  erschreckende
  Ausdehnung  gewonnen  hatten,  sodaß  die  Hospitäler
  nicht  mehr  ausreichten  und  für  jene  Krankheiten  besondere
Anstalten  errichtet  werden  mußten.

Während  der  französischen  Revolution  gab  es  kein
Schranke  der  „freien  Liebe“;  ja  dieselbe  wurde  von  den
Regierungen  der  „Wohlfahrt“  sogar  gehätschelt  und  großgezogen,
  indem  man  sie  einerseits  zur  Ausspionierung  mißliebiger
  Ansichten  und  Personen,  beziehungsweise  zur  Fütterung
der  stets  hungrigen  und  durstigen  Guillotine,  andererseits  zur
Nährung  des  Bedürfnisses  nach  Gloire  benutzte.  Ahrliche
Zustände  dauerten  auch  unter  dem  Kaiserreiche  des  blutigen
        <pb n="77" />
        —  73  —

Korsen  fort.  Als  aber  die  Bourbonen  zurückkehrten,  hoben
sie  die  Freiheiten  der  Prostitution,  die  doch  unter  ihren  Vorfahren
  so  ungescheut  geherrscht  hatten,  nach  und  nach  auf;
das  Regiment  des  „Bürgerkönigs“  aber  trieb  die  Priesterinnen
der  Venus  auch  aus  dem  Palais-Royal  aus.  Seit  dieser
Zeit  hat  sich  in  Paris  die  sogenannte  legale  Prostitution
ausgebildet,  welche  hinsichtlich  der  Ordnung  und  Organisation
der  geschlechtlichen  Ausschweifung  so  viel  geleistet  hat,  als
in  einem  so  entsittlichten  Lasterpfuhl  wie  Paris  nur  möglich
ist.  Es  giebt  Angaben,  nach  welchen  die  Dirnen  von  Paris
die  Zahl  von  fünfzigtausend  erreichen.  Eine  andere  Schätzung,
welche  nur  die  polizeilich  anerkannten  Dirnen  berücksichtigt,
zählt  deren  etwa  fünfzehnhundert  „internierte“",  d.  h.  in  Bordellen
  lebende  und  etwa  fünftausend  „isolierte",  d.  h.  allein
wohnende.  Die  Bordelle  der  Seinestadt  zerfallen  nach  ihrer
Ausstattung  in  4  Klassen,  nach  der  Form  der  Gewerbebetreibung
  aber  in  maisons  fermées  oder  publiques,  in
welchen  nur  dort  wohnende  Dirnen,  und  in  maisons  de
Passe  oder  de  tolérance,  in  welchen  außer  wenigen  dort
wohnenden  auch  anderwärts  dahin  bestellte  benutzt  werden.
Die  Herschaffung  der  diesem  „Berufe“  sich  widmenden  Mädchen
besorgen  gegen  reichliche  Belohnung  eigene  Kupplerinnen,
Placecuses,  Courtièöres  oder  Entremetteuses  genannt;  dieselben
  wählen  ihre  Rekruten  aus  der  großen  Zahl  der  elternlosen
  oder  vom  Hause  geflohenen  oder  aus  Diensten  fortgeschickten
  Mädchen  oder  aus  sonstwie  Verlassenen  und  einsam
Dastehenden.  Oft  machen  auch  die  Bordellwirte,  meist  Männer
oder  Zuhälter  ehemaliger  Dirnen,  „Geschäftsreisen“  zur  Aufsuchung
  neuer  Lockvögel.

Die  Polizei  überwacht  die  Eröffnung,  Lage  und  Einrichtung
  neuer  Bordelle  genau,  ordnet  die  sorgfältige  fortdauernde
  Verschließung  ihrer  Thüren  und  Fenster  an  (so
daß  jedem  Gaste  besonders  geöffnet  werden  muß),  verpönt
das  Ausgehen  ihrer  Insassen  auf  Beute  und  sorgt  für  ihre
        <pb n="78" />
        —  74  —

öftere  ärztliche  Untersuchung.  Nicht  selten  sind  solche  Lokale
auch  der  Schauplatz  wilder  Exzesse  von  Seite  der  Gäste,
wie  nicht  minder  unter  den  Dirnen  aus  Eifersucht  oder
anderen  Gründen  Kämpfe  der  scheußlichsten  Art  vorfallen,
die  ihrer  Schönheit  oft  gefährlich  sind.

Ein  freieres  Leben  führen  die  „isolierten“  Mädchen.
Es  gab  und  giebt  ihrer  eine  große  Anzahl  von  Gattungen,
die  ihre  besonderen  Namen  führten  und  führen.  In  den
dreißiger  Jahren  waren  die  „Grisetten“  die  bekannteste  und
wohl  auch  die  harmloseste  derselben.  Ohne  viel  Eigennutz
und  im  Ganzen  nicht  gerade  schamlos,  gaben  sie  sich  meist
längere  Zeit  einem  Einzigen,  einem  Studenten,  Künstler  oder
andern  gebildeten  jungen  Manne  hin,  mit  dem  sie  oft  zusammenlebten,
  um  nach  seinem  Weggange  eine  andere  Verbindung
  einzugehen.  Nicht  selten  wirkte  ein  solches  Verhältnis
veredelnd  auf  sie  und  endete  wohl  gar  mit  einer  Heirat.
Diese  in  ihrer  Art  oft  liebenswürdige  Rasse,  welche  Eugen
Sue  in  seiner  „Rigolette“  zeichnet,  ist  jetzt  ausgestorben  und
hat,  namentlich  seit  dem  fäulnisreichen  zweiten  Kaiserreich,
geld=  und  genußsüchtigen,  aller  Herzensregungen  baren  und
schamlosen  Geschöpfen  Platz  gemacht.  Diese  Loretten,  Cocotten,
Biches  und  wie  sie  Alle  heißen,  benutzen  Liebe,  Anmut  und
Eleganz  nur  zur  Maske  der  niedrigsten  Leidenschaften  und
verraten,  bestehlen,  betrügen  und  ruinieren  in  jeder  Beziehung
den,  dem  sie  sich  hingeben.  Oft  stecken  sie  auch  in  heimlichem
Bunde  mit  den  gefährlichsten  Industrierittern,  denen  sie  ihre
Beute  ins  Garn  jagen.  Die  Rendez-vous  mit  solchen  Personen
  sind  die  erwähnten  Maisons  de  passe,  welche  in  ihren
geringeren  Abarten  oft  die  Erdgeschosse  ganzer  Straßen  einnehmen,
  in  denen  es  zuweilen  recht  gemein,  roh  und  selbst
blutig  zugeht.  Die  gemeineren  Dirnen  ergeben  sich  stark
dem  Trunke  und  sind  bis  zum  ekel  schamlos.

Wir  können  die  Einzelheiten  der  französischen  Prostitution
nicht  so  ausführlich  und  auch  nicht  mit  soviel  Esprit  zeichnen,
        <pb n="79" />
        —  75  —

wie  dies  Yves  Guyot  in  seinem  Buche  „La  Prostitution“
(Paris  1882)  gethan  hat.  Die  drastischen  Bilder,  welche  er
von  den  Zuständen  der  Pariser  Sittenpolizei  entwirft,  ge—
währen  den  Eindruck  einer  Maschine  der  Willkür  und  Roh—
heit,  wie  man  ihn  kaum  in  einer  Republik  und  noch  weniger
in  einer  auf  ihre  Freiheit,  Civilisation  und  Bildung  so  stolzen
Weltstadt  wie  Paris  suchen  würde.  Man  überzeugt  sich
daraus  beinahe  mit  Sicherheit,  daß  unsittliche,  verkommene
Subjekte  in  den  Dienst  der  „Sittenpolizei“  gezogen  werden,
sich  durch  Verhaften,  gleichviel  ob  mit  oder  ohne  Grund,
emporzuschwingen  suchen  und  sich  von  solchen  Personen,  welche
die  Verhaftung  und  Verfolgung  verdienen  würden,  bestechen
lassen.  Es  ist  nicht  zu  verwundern,  wenn  Gauner  dieses
Gebahren  der  „Sittenpolizei“  nachahmten,  im  Bois  de  Bou—
logne  harmlose,  spazierende  Liebespaare  festnahmen,  den  Liebhaber
  beraubten  und  das  Mädchen  mißbrauchten!  Eine  Bande
hat  es  in  500  Fällen  so  getrieben.  Prostituierte  Dirnen
und  Männer  dienen  der  „Sittenpolizei“  als  Spione  und
Agents  provocateurs.  Die  Details  zahlloser  Fälle  ähnlicher
Art  sind  empörend.  Eine  Frau,  welche  nachts  für  ihr  krankes
Kind  Arznei  holte,  wurde  verhaftet;  das  Kind  starb  noch  in
der  Nacht  und  die  Mutter  im  —  Frrenhause!  Reich  gewordene
  Cocotten  aber  werden  von  Niemandem  belästigt,
denn  sie  zahlen  gut!  Thatsächlich  wird  jede  nicht  als  Dirne
eingeschriebene  und  nicht  vornehme  weibliche  Person  von  der
Pariser  Polizei  als  „insoumise“,  d.  h.  unbotmaßige  Prostituierte
  betrachtek,  ohne  weiteres  verhaftet,  wenn  sie  nachts
allein  betroffen  wird,  gleichviel  welcher  Anlaß  sie  auf  die
Straße  führt,  unter  Mißhandlungen  auf  die  Polizei  geschleppt
und  „ärztlich"  untersucht.  Ja,  sogar  begleitete  Mädchen
oder  Frauen  sind  nicht  sicher;  man  verhaftet  und  mißhandelt
den  Begleiter  oder  den,  der  sie  zu  schützen  versucht,  und
sogar  harmlos  Zusehende  einfach  ebenfalls.  Im  Jahre  1883
wurde  ein  fremdes  Mädchen,  das  mit  Vater  und  Mutter
        <pb n="80" />
        —  76  —

auf  dem  Bahnhofe  St.  Lazare  einen  Nachtzug  erwartete,
zwischen  den  Eltern  herausgerissen  und  auf  die  Polizei  geschleppt!
Auch  in  die  Cafés  und  sogar  in  die  Häuser  dringen  diese
Tiger  in  Menschengestalt,  welche  nebenbei  mit  wirklichen
Prostituierten  auf  dem  vertrautesten  Fuße  stehen,  ohne  Grund
und  Anlaß,  mißhandeln  die  Frauen,  die  sie  finden  und
schleppen  sie,  sogar  aus  den  Betten,  fort.  Die  schuldlos
Aufgegriffenen  werden  willkürlich  im  Gefängnis  behalten  und
gewaltsam  untersucht,  und  wenn  sie  endlich  freigelassen  werden,
wobei  man  von  „leicht  begreiflichem  Irrtum“  spricht,  haben
sie  indessen  ihren  Verdienst  verloren!  Aber:  „Es  rast  die
Sittenpolizei  und  will  ihre  Opfer  haben!“  Wer  ein  Mädchen
verführt  hat,  zeigt  es,  um  es  los  zu  werden,  einfach  der
Polizei  als  Prostituierte  an!  Man  hat  ganze  Jagden  der
tapferen  Polizeiagenten  auf  vorübergehende  Mädchen  gesehen,
mit  den  scheußlichsten  Mißhandlungen  verbunden.  Nicht
selten  sind  solche  Unglückliche  auf  der  Flucht  vor  der  Schande
gestürzt  und  zu  Krüppeln  oder  Leichen  geworden.  Die  eingeschriebenen
  Dirnen  dagegen,  sie  mögen  sich  so  frech  betragen
wie  sie  wollen,  werden  von  denselben  Agenten  mit  der  größten
Rücksicht  behandelt.

Guyot  zeigt  weiter,  daß  der  „Handel  mit  weißen  Sklavinnen“
  in  Frankreich  gerade  so  blüht,  wie  für  Belgien
aus  den  bekannten  Brüsseler  Prozessen  hervorgeht,  und  daß
es  in  Paris  und  anderen  Städten  in  gewissen  Cafêés  und
Restaurants  förmliche  Mädchenbörsen  giebt!  Und  dieser
Handel  wird  von  der  „Sittenpolizei“  (la  nicht  zu  verwechseln
mit  der  Strafpolizei  und  den  Gerichten)  sehr  oft  unterstützt.
Es  wird  die  schamlose  Weise  beschrieben,  wie  die  unglücklichen
Gefangenen  der  schlechten  Häuser  von  deren  Besitzern  ausgebeutet,
  betrogen,  in  Schulden  gestürzt  und  durch  letztere
festgehalten  werden.

Indem  Guyot  die  näheren  Verhältnisse  der  Prostitution
in  Paris  beschreibt,  weist  er  schlagend  die  Inkonsequenz  und
        <pb n="81" />
        —  77  —

Willkür,  den  vollständigen  Mangel  an  Vernunft  und  Logik
des  herrschenden  Systems  nach.  Nur  darin  ist  es  konsequent,
daß  die  Prostituierten  überall  Sklavinnen  sind,  Sklavinnen
in  der  verwegensten  Bedeutung  des  Wortes,  ja  man  kann
Schlimmeres  sagen;  sie  sind  oft  nicht  besser  oder  gar  schlimmer
daran  als  das  liebe  Vieh,  —  sie  sind  physisch,  moralisch  und
geistig  verloren,  abgestorben  für  das  Leben,  träumende  Ma—
schinen,  die  kaum  mehr  wissen,  was  sie  thun,  sichere  Kandidatinnen
  für  das  Hospital  und  ein  frühes  Grab!  Die  Widerspenstige
  wird  durch  Hunger  und  Schläge  und  mit  Hilfe  der
gefälligen  Polizei  durch  Gefängnis  gebändigt,  bis  sie  —  eine
Sache  geworden  ist,  die  mit  sich  schalten  und  walten  läßt.
Ja,  es  ist  unglaublich,  aber  wahr:  Versuche  Einzelner  zur
Umkehr  auf  den  Weg  der  Ehrbarkeit  werden  von  der  Polizei
verhindert!]  Es  ist  beinahe  unmöglich  für  diese  Sklavinnen,
ihre  Freiheit  zu  erlangen  und  sich  der  ehrlichen  Arbeit  zuzuwenden.
  Die  Schuld  bei  der  Bordell-Hyäne  und  die  Einschreibung
  bei  den  Polizei-Tigern  hängen  wie  Bleigewichte
an  ihren  Füßen!  Selbst  als  ehrliches  Dienstmädchen,  selbst
als  Braut  und  Frau  ist  die  gewesene  Prostituierte  noch  geraume
Zeit  an  die  ärztlichen  Untersuchungen  gebunden!  Ja,  wenn
sich  Menschenfreunde  finden,  eine  reuige  Gefallene  zu  retten
und  in  ein  Asyl  aufzunehmen,  so  lassen  die  Hyänen  sie  verschwinden
  und  die  Polizei  ist  behülflich  dazu!  Und  das  Alles
im  Angesichte  von  Gesetzen,  welche  (Code  pénal  Art.  341
und  342)  Jeden,  der  Jemanden  ohne  gesetzliche  Befugnis
gefangen  hält,  mit  Zwangsarbeit  bis  auf  Lebenszeit  bedrohen.

Niemandem  noch  ist  es  eingefallen,  Maßregeln  durchzuführen,
  welche  geeignet  wären,  die  Frauen  gegen  die  Gewaltthätigkeit
  der  Polizei  zu  schützen.  Ja  nicht  nur  dies!
Man  schützt  nicht  einmal  minderjährige  Mädchen  und  Kinder
gegen  die  Prostitution.  In  Frankreich  darf  ein  Mädchen
ohne  die  Zustimmung  der  Eltern  nicht  heiraten,  bevor  es
21  Jahre  alt  ist;  aber  in  ein  Bordell  treten,  d.  h.  sich  mit
        <pb n="82" />
        —  78  —

aller  Welt  vorübergehend  verheiraten,  das  darf  sie,  —  da—
gegen  hat  die  Republik  nichts!

Mves  Guyot  geißelt  ferner  mit  bitterer  Satire  die  Art
und  Weise  der  ärztlichen  Untersuchung  der  Prostitution  in
Frankreich  und  ihre  Unzuverlässigkeit.

Es  geht  daraus  die  scheußliche  Thatsache  hervor,  daß
nicht  nur  bei  der  Eilfertigkeit  und  Oberflächlichkeit  in  Folge
der  großen  Anzahl  der  zu  Untersuchenden  die  Arzte  oft  getäuscht
  werden,  sondern  daß  in  Folge  dieses  Umstandes  durch
fortwährend  ohne  jedesmalige  Reinigung  gebrauchte  Instrumente
  die  Syphilis  nicht  selten  Gesunden  eingeimpft  wird!!!
Die  Schändung  auf  dem  natürlichen  Wege  ist  ein  Verbrechen;
  die  Schändung  und  Ansteckung  durch  die  „Arzte"
ist  erlaubt!  Nicht  minder  entsetzlich  ist  die  Schilderung,  welche
der  Verfasser  von  dem  Gefängnis-Hospital  macht,  in  welchem
die  verhafteten  Prostituierten  untergebracht  werden,  von  dem
Schmutz,  dem  Geruch,  der  Brutalität  bornierter  Nonnen,
dem  Mangel  an  hinreichender  Nahrung,  die  dort  herrschen.
In  ähnlichen  „Anstalten“  der  Provinz  soll  es  noch  weit
ärger  aussehen!

Der  hauptsächliche  Zweck  des  Systems  der  Reglementierung,
  wo  Bordelle  existieren,  ist:  Die  Prostitution  auf  diese
Häuser  zu  beschränken.  Auf  die  Mittel  kommt  es  nicht  an.
Trotzdem  macht  dieses  Streben  keine  Fortschritte.  Man
rechnet  in  Paris  40—50000  unbotmäßige  Prostituierte  gegen
2475  „mit  Karten",  d.  h.  freilebende  mit  Ermächtigung  zur
Prostitution,  und  1107  „in  Häusern“"!  Fortwährend  nimmt
die  Zahl  der  „Häuser"“  sowohl  als  ihrer  Bewohnerinnen  ab
und  dagegen  die  der  Dirnen  „mit  Karten“  zu.

Die  sittlichen  Zustände  Frankreichs  sind  durchaus  faul.
Nirgends  geschehen  solche  entsetzliche,  ungeheuerliche  Dinge
wie  hier.  In  der  Rue  Duphot  zu  Paris  hauste  ein  Weib,
Frau  Leroy,  welche  jedem  gut  zahlenden  Herrn  diejenige
Dame,  die  er  zu  besitzen  wünschte,  nachdem  sie  sich  ihrer
        <pb n="83" />
        —  79  —

durch  List  oder  Gewalt  bemächtigt,  in  einem  ihrer  luxuriös
ausgestatteten  Boudoirs  zur  Verfügung  stellte.  Es  wurde
eine  Untersuchung  gegen  sie  angehoben;  aber  der  berüchtigte
Polizeipräfekt  Louis  Andrieux,  auf  den  wir  zurückkommen
werden,  wußte  die  Sache  niederzuschlagen,  weil  gar  zu  viel
hochstehende  Herren  beteiligt  waren.  Der  zu  dieser  Anzahl
gehörende  General  Ney,  Enkel  des  Marschalls  dieses  Namens,
brachte  sich  aus  Furcht  vor  Entdeckung  selbst  ums  Leben.

Man  erinnert  sich  wohl  noch  allgemein  des  entsetzlichen
Skandals  von  Bordeaux,  wo  die  Kinder  des  Arztes  Delmont,
  ein  Mädchen  von  12  und  ein  Knabe  von  10  Jahren
einige  Zeit  hindurch  jede  Nacht  durch  das  gewissenlose  Dienstmädchen
  einer  Bande  von  Wüstlingen  überliefert  wurden,
während  die  Eltern  in  Folge  narkotischer  Stoffe,  die  ihnen
das  schändliche  Geschöpf  beigebracht,  fest  schliefen.  Kurze
Zeit  nach  der  Bestrafung  dieser  Ungeheuer  fand  in  derselben
Stadt  ein  Prozeß  gegen  eine  Bande  junger  Männer  aus
den  „besten  Familien“  statt,  welche  sich,  mit  Wissen,  aber
ohne  Einschreiten  der  Polizei,  die  scheußlichsten  Ausschreitungen,
Einbrüche  in  Häuser,  Zerstörung  von  Mobiliar,  Vergewal
tigung  von  Frauen  u.  s.  w.  hatten  zu  Schulden  kommen
lassen  und  schließlich,  als  der  Skandal  zu  arg  wurde,  —
mit  Geldbußen  bis  auf  200  Francs  davonkamen!  Und  das
in  einer  Republik,  deren  Bürger  vor  dem  Gesetze  gleich  —
sein  sollen.

Den  Skandalen  von  Bordeaux  verdienen  diejenigen  von
Lyon  an  die  Seite  gestellt  zu  werden,  wo  ein  Scheusal,  die
Frau  Maigre,  nachdem  sie  ihre  eigene  Tochter  korrumpiert
hatte,  durch  dieselbe  kleine  Mädchen  an  sich  locken  ließ  und
sie  dann  verworfenen  Wüstlingen  in  die  unreinen  Hände
lieferte.  Die  Frau  Maigre  war  zugleich  Wahrsagerin!  Aberglauben
  und  Unzucht  reichen  sich  ja  die  Händel!

Im  Jahre  1882  kam  eines  Tages  in  Paris,  zu  Fuß
und  in  zerrissenen  Kleidern,  ein  schönes  Mädchen  an,  aber
        <pb n="84" />
        —  80  —

—  es  war  wahnsinnig.  Soviel  indessen  erfuhr  man  aus
ihren  irren  Reden,  —  sie  war  einem  Hause  der  Schande
entsprungen,  in  welches  sie  wider  Willen  gesperrt  worden,
und  hatte  namenlose  Greuel  mit  ansehen  müssen!  Sie  hieß
Marie  Bader  und  kam  aus  Enrichemont  im  Departement
des  Cher.

Wir  wenden  uns  nun  zu  den  einzelnen,  uns  bekannt
gewordenen  „Heldenthaten“  der  Pariser  „Sittenpolizei“  und
zu  den  damit  in  Verbindung  stehenden  Vorfällen.

In  Paris  wollten  am  8.  November  1877  zwei  Leute,
welche  sich  als  Agenten  der  Sittenpolizei  ausgaben,  zwei
Frauen  ohne  Grund  zum  Posten  führen.  Es  sammelte  sich
ein  Haufe  Volkes  um  die  Scene,  wobei  die  Frauen  entkamen,
zwei  junge  Männer  aber,  die  sich  den  sog.  Agenten  widersetzt
  haben  sollten,  verhaftet  und  zu  Gefängnisstrafen  verurteilt
wurden.

Am  6.  Februar  1878  fiel  der  Polizeikommissär  Daudet
mit  zwei  Agenten  der  „Sittenpolizei"  und  drei  „Sicherheitswächtern“
  in  ein  Haus,  Nr.  8  Rue  Duperré  (Paris)  ein,
um  ohne  jeden  Ausweis  über  den  Grund  drei  Frauen  zu
verhaften;  mit  zweien  gelang  dies,  die  dritte  aber  entfloh
und  brach  dabei  durch  ein  Glasdach,  wodurch  sie  sich  so  verletzte,
  daß  sie  in  das  Spital  gebracht  werden  mußte,  wo  sie
starb,  ein  eben  entwöhntes  Kind  hinterlassend.

Am  28.  December  1880  entschied  sich  der  Gemeinderat
von  Paris  auf  Antrag  von  Y).  Guyot  im  Prinzip  für  Abschaffung
  des  Gesundheitsbureaus  der  Sittenpolizei,  für  Einführung
  eines  unentgeltlichen  arzneilichen  und  pharmazeutischen
Dienstes  zu  Gunsten  kranker  Frauenspersonen,  für  Aufhebung
der  „Sittenbrigade“  und  für  Einführung  von  Veranstaltungen
zu  dem  Zwecke,  die  Sicherheitswächter  mit  ÜUberwachung  der
Sitten  in  dem  Sinne  zu  beauftragen,  daß  die  Vergehen  gegen
die  Sittlichkeit  dem  herrschenden  Willkürsystem  entzogen  und
an  die  ordentliche  Gerichtsbarkeit  gewiesen  werden.
        <pb n="85" />
        —  81  —

Wie  sehr  dieser  Beschluß  der  öffentlichen  Meinung  ent—
sprach,  zeigte  die  beinahe  vollständige  Bestätigung  des  Ge—
meinderates  bei  dessen  Neuwahl  im  Januar  1881,  namentlich
cuch  diejenige  von  Yves  Guyot.

Leider  aber  war  die  Sache  ohne  Erfolg.  —  Die  „Sittenbrigade“
  wurde  allerdings  aufgehoben,  aber  in  die  Sicherheitsbrigade
  einverleibt,  d.  h.  die  letztere  setzte  nur  in  verstärktem
  Maße  fort,  was  sonst  die  erstere  besorgt  hatte.
Die  willkürlichen  Verhaftungen  und  der  Zwang  zu  ärztlichen
Untersuchungen  blieben  unverändert.  Statt  84  funktionierten
jetzt  330  Leute  im  Gebiete  der  Sittenpolizei,  d.  h.  machten
Jagd  auf  Frauen  ohne  Unterschied  zwischen  Schuld  und
Unschuld,  ließen  aber  die  Männer  ungeschoren!  Der  bereits
erwähnte  Polizeipräfekt  Andrieux  hatte  es  so  zu  drehen
und  zu  wenden  gewußt.  Die  Beschwerden  des  Gemeinderates
  gegen  diese  Entwickelung  wurden  von  der  Regierung,
die  sich  ihres  Geschöpfes  Andrieux  annahm,  niedergeschlagen.
Ja  sogar  die  Deputiertenkammer  nahm  mit  374  gegen  72
Stimmen  Partei  für  Andrieux  gegen  den  Gemeinderat!

Am  29.  März  1881,  4½  Uhr  nachmittags,  begab  sich
die  Witwe  Eyben  in  Paris  nach  der  Passage  der  Panoramas,
um  hier  ihre  zwei  Kinder  zu  erwarten,  die  aus  der  Schule
kommen  sollten.  In  der  Besorgnis,  zu  spät  zu  kommen,
schnell  gehend,  wurde  sie  von  drei  Männern  angehalten,
welche  „das  schöne  Kind“",  wie  sie  sie  nannten,  aufforderten,
ihnen  nach  dem  Posten  zu  folgen  und  sie  ungeachtet  ihres
Widerstandes  dahin  führten.  Umsonst  waren  ihre  Bitten;
sie  wurde  bis  8  Uhr  abends  festgehalten,  dann  in  ein  Gefängnis
  gesperrt  und  mitternachts  im  Zellenwagen  nach  der
Polizeipräfektur  geschleppt,  wo  sie  zwei  Tage  in  einer  Zelle
schmachtete.  Endlich  wurde  sie  verhört  und  der  Widersetzlichkeit
  gegen  die  Polizei  angeklagt.  Erst  am  dritten  Tage
wurde  sie  entlassen,  aber  schon  am  vierten  vor  den  Substituten

  des  Polizeipräfekten  gerufen  und  aufgefordert,  zu
Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn,  Sittenpolizei  6
        <pb n="86" />
        —  82  —

gestehen,  daß  sie  sich  in  unerlaubter  Absicht  nach  jener  Passage
begeben  habe.  In  der  Kammer  wurde  Andrieux  darüber
interpelliert,  gab  aber  eine  Rede  zum  besten,  in  welcher  er
sich  so  geschickt  zu  reinigen  und  Frau  Eyben  zu  beschmutzen
verstand,  daß  ihm  großer  Beifall  zu  teil  wurde!  Die  Lügen,
welche  er  ausgestoßen  hatte,  wurden  aber  durch  die  gerichtliche
Untersuchung  entlarvt.  Das  Gericht  wagte  zuerst  nicht,  gegen
den  mächtigen  Andrieux  einzuschreiten;  aber  der  Justizminister,
an  den  die  Sache  gelangte,  sprach  sich  gegen  eine  Verfolgung
der  Frau  Eyben  aus.  Diese  wandte  sich  dann  an  die  Kammer,
und  diese  setzte  einen  Ausschuß  nieder.  Ohne  den  Bericht
derselben  abzuwarten,  gab  am  16.  Juli  Andrieux  dem  Ministerium
  seine  Entlassung  ein!  Ihm  folgte  als  Polizeipräfekt
Herr  Camescasse,  welcher  aber  mehr  darauf  bedacht  war,
einen  Sitz  in  der  Kammer  zu  erlangen,  als  die  Sittenpolizei
zu  verbessern.  Während  er  auf  Wahlreisen  abwesend  war,
setzten  seine  Beamten  die  Verfolgung  und  grundlose  Einsperrung
  anständiger  Frauen  fort.  Camescasse  ordnete  auf
die  Beschwerden  der  Zeitungen  hin  telegraphisch  Untersuchungen
  an.  Er  wollte  sogar  die  schuldigen  Polizisten  absetzen,
  wurde  aber  durch  einen  einflußreichen  Polizeibeamten,
Maé,t  welcher  abzudanken  drohte,  daran  verhindert.  Bald
war  Camescasse  genau  das,  was  Andrieux  gewesen  war,  und
die  Regierung  schützte  auch  ihn,  so  verwerflich  die  Execesse
seiner  Polizistenbanden  waren,  gegen  die  Beschwerden  der
Stadtbehörde.  Der  Streit  zwischen  dieser  und  der  Polizeipräfektur
  führte  endlich  (1884)  zur  Verweigerung  des  Budgets
  derselben.  Zwar  war  schon  vorher  die  frühere  „Sittenbrigade“"
  wiederhergestellt  worden,  aber  auch  ihre  Wut  gegen
alleingehende  ehrbare  Frauen  war  wieder  nicht  nur  die  nämliche,
  sondern  die  Razzien  auf  Nichtprostituierte  (räflfes)  wurden
immer  toller.  Auch  nach  dem  Rücktritte  Camescasse's  wurde
es  nicht  besser,  und  man  darf  sagen,  daß  noch  nirgends  eine
so  empörende  Sklaverei  der  Prostituierten  und  noch  nirgends
        <pb n="87" />
        —  83  —

eine  solche  Unsicherheit  der  für  solche  (angeblich)  gehaltenen
Frauen  bestanden  hat,  wie  in  der  französischen  „Republik“!
Denn  durchaus  dasselbe  geschah  in  ganz  Frankreich  und  in
dessen  Kolonien.  In  Lyon  z.  B.  wurde  eine  Frau,  von
welcher  die  Polizei  glaubte,  sie  prostituiere  sich,  verhaftet,
zwölf  Tage  eingesperrt,  dann  entlassen,  aber  nochmals  fünf
Tage  gefangen  gehalten,  und  konnte  schließlich  ihre  volle
Unschuld  beweisen!

Vor  der  Assisen  des  Departements  der  Niederpyrenäen
erschien  am  15.  November  1886  der  gewesene  Central-Polizei—
kommissär  von  Bayonne,  Namens  Durand,  unter  der  Anklage,
daß  er  sich  an  verschiedenen  Orten  seiner  „Laufbahn“,  namentlich
in  Poitiers  und  Bayonne,  von  den  Bordellwirtinnen  durch
eine  monatliche  Abgabe  von  50  Fr.,  sowie  durch  Geschenke
an  Wein,  Liqueurs,  Cigarren,  Wäsche  und  Kleidungsstücken
für  sich  und  seine  Familie  bestechen  ließ,  so  daß  er  auf  diese
Weise  mehrere  tausend  Francs  bezog,  und  daß  er  überdies
Mädchen  von  anrüchigem  Lebenswandel  mit  ärztlicher  Untersuchung
  und  strafrechtlicher  Verfolgung  bedrohte,  wenn  sie
sich  ihm  nicht  preisgäben.  Auch  wollte  er  der  Frau  eines
wegen  Diebstahls  Angeklagten  die  Straflosigkeit  des  Letzteren
zusichern,  wenn  sie  ihm  zu  Willen  sei.  Obschon  guter  Hoffnung,
  wurde  sie  von  dem  Wüstling  durch  die  Drohung,  ihren
Mann  einzukerkern,  bewältigt.  Mehrere  andere  Frauen  klagten
den  Musterbeamten  ähnlichen  Vorgehens  an.  Der  Kerl  wurde
nur  zu  zwei  Jahren  Gefängnis  und  200  Fr.  Buße  verurteilt!


Und  so  ging  es  weiter.  Im  Gebiete  der  Sittenpolizei,
vornehmlich  in  Paris,  blieb  Alles  beim  Alten.  Am  20.  Februar
1890  wurde  eine  Madame  Monnier  in  den  Markthallen  von
sog.  Agenten  angehalten  und  vor  den  Polizeikommissär  Véron,
einem  besonders  eifrigen  Sportsman  in  der  Verfolgung  angeblich
  verdächtiger  Frauen  geführt,  acht  Tage  gefangen
gehalten  und  dann  nicht  nur  ohne  Entschuldigung,  sondern

67
        <pb n="88" />
        —  84  —

mit  der  infamen  Mahnung,  sich  zu  bessern,  entlassen!  Und
zu  derselben  Zeit  ließ  die  famose  Pariser  Sittenpolizei  vor
dem  Lyceum  Condorcet  die  öffentlichen  Dirnen  nach  Gefallen
ihr  Wesen  treiben  und  die  Schüler  anlocken!  —  Der  Chef
der  Munizipalpolizei,  Gaillot  gestand  Ende  1890  einem  sich
mit  ihm  besprechenden  Redakteur  des  „Soir“,  daß  die  Agenten
der  Sittenpolizei  nicht  im  Stande  seien,  ehrbare  Frauen  und
Dirnen  zu  unterscheiden  und  täglich  (!I)  dumme  Streiche
begehen.  Gleichzeitig  wurden  bei  einer  Schankwirtin  in
Amiens  wahre  Orgien  von  Soldaten  gefeiert,  und  in  Nancy
hinderte  die  offizielle  Reglementierung  nicht,  daß  scheußliche
Kerle  kleine  Mädchen  unter  den  grausigsten  Umständen  mißbrauchten.
  Fünf  davon  wurden  verhaftet.

In  manchen  Städten  Frankreichs  begann  indessen  die
Besserung  früher  als  in  der  Hauptstadt.  Es  ist  ein  Verdienst
des  Maires  von  Amiens,  Mr.  Petit,  seit  1884  nach  und  nach
alle  dortigen  Bordelle  aufgehoben  zu  haben.  Er  hatte  mit
Schließung  derjenigen  begonnen,  welche  gegen  die  Reglemente
verstießen,  und  dann  die  übrigen  so  lange  für  begangene
Unregelmäßigkeiten  mit  zeitweiser  Schließung  bestraft,  bis  sie
nicht  mehr  bestehen  konnten.  Seitdem  hat  sich  die  Zahl  der
Tage,  an  welchen  syphilitische  Fälle  behandelt  wurden,  welche
Zahl  1881  noch  8163  betrug  1889  auf  2930  vermindert.

In  Paris  aber  dauert  der  Skandal  immer  noch  fort,
so  daß,  hierdurch  ermutigt,  schlechte  Menschen  sich  für  Agenten
der  Sittenpolizei  ausgeben,  Frauen  anhalten,  in  gewisse
Häuser  schleppen  und  dort  zu  vergewaltigen  suchen.  Allerdings
  hat  1891  der  Polizeipräfekt  eine  Razzia  auf  diese  und
ähnliche  Subjekte  veranstaltet,  deren  in  einem  Monat  290
verhaftet  wurden.  Man  konnte  aber,  —  so  ungenügend  ist
die  bestehende  Gesetzgebung,  —  den  meisten  nichts  anhaben.
Es  wurde  daher  ein  neues  Gesetz  entworfen,  welches  Begünstiger
  der  Prostitution  und  Zuhälter  mit  schwereren  Strafen
als  bisher  bedrohte.  Hierdurch  ist  aber  nichts  besser  geworden.
        <pb n="89" />
        —  85  —

Noch  am  17.  November  1891  wurde  Fräulein  Mercedes
Fernandez,  seit  7  Jahren  erste  Angestellte  bei  Mad.  Berthier,
Modistin,  auf  dem  Heimwege  von  zwei  Agenten  so  grob
angepackt,  daß  ihre  Arme  schwarz  wurden,  mit  Du  angeredet,
  infolge  ihres  Widerstandes  geschlagen  und  in  ein  Lokal
zu  etwa  20  Dirnen  gebracht,  über  Nacht  auf  der  Polizei
behalten  und  nach  14  Stunden  der  Freiheitsberaubung  endlich
ohne  Entschuldigung  entlassen.  Allgemeine  Entrüstung  erhob
sich  und  es  wurde  dem  Polizeipräfekten  ins  Gesicht  gesagt,
daß  seine  Agenten  von  den  wirklichen  Dirnen  5  bis  10  Fr.
im  Monat  erhalten,  um  sie  mit  Razzien  zu  verschonen.  Der
hohe  Beamte  erwiderte  hierauf  —  Nichts!  Dies  erklärt
den  Umstand,  daß  die  Agenten  die  Dirnen  ungeschoren  lassen
und  ihren  Mut  an  ehrbaren  Damen  erproben.  Aber  wie  Alles
in  Frankreich,  so  verflog  auch  diese  Erregung  wieder,  und
die  Sache  geht  ihren  alten  Gang  fort.  —

Das  nämliche  Schicksal  wie  die  genannte  Dame  erfuhr
am  21.  Januar  1892  die  verheiratete  und  in  Hoffnung
stehende  Mad.  Moratille;  sie  wurde  von  einem  betrunkenen
Agenten  angekettet  und  geschlagen,  und  nur  die  Hilfe  eines
Bekannten  ihres  Mannes,  bei  dessen  Hause  sie  vorbeigeführt
wurde,  befreite  sie  aus  den  Klauen  des  Schurken.  Seitdem
lag  sie  krank.  Als  ihr  Gatte  sich  bei  dem  Polizeipräfekten
Lozé  beschwerte,  ließ  dieser  die  Märe  verbreiten,  der  Agent
sei  kein  solcher  gewesen,  sondern  habe  sich  nur  dafür  ausgegeben.
  Es  kam  aber  heraus,  daß  er  ein  wirklicher  Agent
war,  und  nun  setzte  ihn  endlich  Herr  Lozé  ab.

Noch  besser  aber  zeichnet  folgender  Vorfall  die  Zustände
der  Pariser  „Sittenpolizei.“  Die  Polizeipräfektur  ließ  seit
einiger  Zeit  zwei  öffentliche  Dirnen  suchen.  Obwohl  ihre
Wohnung  allgemein  bekannt  war  und  die  eine  derselben  sogar
einen  Weinhandel  betrieb,  wollten  die  beauftragten  Agenten
(Fouck,  Recorbet  und  Lavoi)  die  Betreffenden  nicht  finden.
Endlich  (Mitte  1892)  zeigte  es  sich,  daß  diese  Beamten  mit
        <pb n="90" />
        —  86  —

den  Gesuchten  auf  vertrautem  Fuße  lebten.  Aber  es  kam
zum  Bruch  innerhalb  der  sauberen  Gesellschaft.  Der  eine
der  Agenten  ließ  die  Maitresse  des  anderen  durch  einen
Vierten,  Fouillard,  verhaften,  und  der  Liebhaber  derselben
rächte  sich  durch  Anzeige  des  Handels.  Alle  vier  Agenten,
bis  dahin  bei  der  Polizei  sehr  beliebt,  wurden  abgesetzt.
Ohne  Zweifel  hätten  dieselben  nichtprostituierte  Frauen  sehr
bald  gefunden.

Wie  will  man  sich  aber  über  die  Zustände  in  Paris
wundern,  wenn  man  liest,  wie  heute  die  feinsten  Kreise
dieser  Hauptstadt  sich  an  den  ausschließlich  von  Dirnen  und
Zuhältern  handelnden  Jargon-Liedern  der  Sängerin  Ywvette
Guilbert  ergötzen,  welche  in  schamlosestem  Kostüm  sowohl
in  Kneipen  als  in  Salons  auftritt.  (Max  Nordau  in  „Nord
und  Süd“"  1892.)

Die  Bordelle  Frankreichs  nehmen  seit  neuester  Zeit  auffallend
  ab.  In  Paris  waren  ihrer

1843:  235  mit  1450  Dirnen,
1852:  219  „  1673  „
1861:  196  „  1823  „
1872:  142  „  1126  „
1881:  125  „  1027  „
1888:  72  „  748  „
1891:  60  „  597

Die  Bevölkerung  aber  hat  sich  in  derselben  Zeit  verdreifacht:


In  Lyon  waren  1854  solcher  Häuser  54;  1888:  23.

„  Nantes  „  1861  „  „  28;  1881:  18.
„  Bordeaux  „  früher  „  „  60;  1888:  16.
„  Havre  „  1870  „  „  34;  1890:  12.
„  Amiens  „  früher  „  „  13;  1891:  0.

„  Straßburg  (solange  es  französisch  war)  gab  es  1856  ihrer
27,  und  schon  1870  waren  nur  noch  15  (in  der  deutschen
Zeit  sanken  sie  bis  1888  auf  7  herunter).
        <pb n="91" />
        —  87  —

Im  vergangenen  September  (1892)  wettete  ein  Wüstling
der  höhern  Pariser  Gesellschaft  mit  einem  Freunde,  daß  er
an  einem  Bankett  bei  Bonvalet  hundert  leichtlebige  Frauen—
zimmer  versammeln  werde.  Es  kamen  aber  nur  80,  und
der  Wetter  mußte  20,000  Fr.  bezahlen.  Er  gab  aber  seine
Sache  nicht  verloren  und  wettete  auf  eine  Versammlung  von
200  Dirnen  in  den  Salons  Lemardelay,  Rue  Richelieu.
Mehrere  reiche  Kaufleute  schlossen  sich  dem  Unternehmer  an,
der  unter  dem  falschen  Namen  „Armand  de  Civrey“  Ein—
ladungen  folgenden  Wortlautes  erließ:

„M.  le  Comte  Armand  de  Civrey  pric  quatre  dames
Tassister  un  banquet,  qdu’il  offre  le  mardi  20  septembre
à  sept  heures  tres-précises,  dans  les  salons  Lemardelay  2c.

Wie  der  „Temps“  berichtet,  wurden  diese  Einladungen
massenhaft  in  der  Halbwelt  verbreitet.  Nicht  weniger  als
260  „Damen“  derselben  fanden  sich  ein,  erwartet  von  40
„Herren.“  Um  acht  Uhr  begann  das  Essen  nach  kostbarem
Menu  à  la  Dubarry.  Zuerst  ging  es  ziemlich  zahm  zu
als  aber  die  Köpfe  erhitzt  waren  vom  Champagner,  wurde
es  anders!  Gegen  10  Uhr  empfahlen  sich  die  „Organisatoren“
  des  Ulkes,  und  nun  bewarfen  sich  die  betrunkenen
Dirnen  mit  Flaschen  und  Gläsern,  zerrten  einander  an  den
Haaren,  zerbrachen  Stühle,  schrieen  unzüchtige  Lieder  und
verführten  einen  solchen  Lärm,  daß  sich  eine  zahllose  Menschenmenge
  vor  dem  Lokale  ansammelte,  welche  lachte,  heulte,  pfiff
und  ebenfalls  Zoten  schrie.  Und  darunter  befanden  sich
Arbeiter,  die  kaum  zu  leben  hatten,  junge  Mädchen,  Mütter
und  Kinder!  Mit  Mühe  brachte  man  die  Dirnen  aus  dem
Hause  und  Herr  Lemardelay  konnte  auf  einen  Schaden  an
zerstörtem  Eigentum  im  Betrage  von  700  Fr.  zurückblicken.
Welcher  Triumph  für  die  Feinde  der  „Bourgeoisie“!

Über  die  Zustände  der  Prostitution  in  Algier  wurde
1878  berichtet:  Es  giebt  hier  dreierlei  Prostituierte:  einheimische,
  europäische  in  Häusern  und  solche  in  Freiheit.  Die
        <pb n="92" />
        —  88  —

einheimischen  (Maurinnen)  zählen  12  bis  30  Jahre,  sind
verschleiert,  sehen  in  ihrem  Gewerbe  nichts  unrechtes  und
geben  sich  in  der  Kasbah,  dem  muslimischen  Quartier,  dem
ersten  Besten  um  den  geringsten  Preis  hin.  Sie  werden
von  den  nach  Mekka  pilgernden  Arabern,  je  eine  für  eine
Reisegesellschaft  von  2  bis  4  Köpfen,  gemietet,  wie  man  in
Europa  Dienstboten  anstellt.  Die  Dirnen  der  etwa  30  Bor—
dellwirte  sind  Europäerinnen  (Elsässerinnen,  Provenzalinnen,
Italienerinnen,  Spanierinnen  u.  s.  w.),  etwa  200  an  der
Zahl  und  durch  Kauf  in  Frankreich  in  diese  Lage  gekommen.
Jeder  Bordellwirt  zahlt  der  Polizei  jährlich  300  Fr.  Abgabe.
Die  freien  Prostituierten  zählen  5  bis  6000;  ein  Teil  von
ihnen  sowohl  als  von  den  einheimischen  ist  eingeschrieben  und
diese  zahlen  bei  jeder  ärztlichen  Untersuchung,  deren  drei
monatlich  (!)  stattsinden,  3  Francs.  Das  Betreten  öffentlicher
Lokale,  der  Theater  und  der  Promenaden  ist  ihnen  verboten,
was  aber  nicht  beobachtet  wird;  das  Reglement  steht,  wie
anderwärts  auch,  nur  auf  dem  Papier.

2.  Belgien.

Belgien,  welches  sich  die  französischen  Einrichtungen
der  Sittenpolizei  zuerst  aneignete  und  in  manchen  Beziehungen
sie  noch  überbot,  kann  als  das  eigentliche  Idealland  für  alle
Bewunderer  staatlich  organisierter  und  privilegierter  Prostitution,
  d.  h.  der  Sklaverei  armer  Mädchen  zum  Vergnügen
der  reichen  Wüstlinge  oder  als  der  Bordellstaat  par  excellence
  betrachtet  werden.  In  diesem  Eldorado  der  Unsittlichkeit
  schien  man  eine  Zeitlang  soweit  zu  sein,  diesen
Krebsschaden  der  Menschheit  zu  einer  förmlichen  Staatsanstalt
zu  erheben.  Ein  Seelenkäufer  S.  N.  in  Termonde  war  von
dem  Bürgermeister  und  den  Schöffen  der  Stadt  St.  Nicolas
(Provinz  Ost-Flandern)  mit  dem  Gesuche  um  Ermächtigung
        <pb n="93" />
        —  89  —

zur  Eröffnung  eines  „Toleranzhauses“  abgewiesen  worden
und  hatte  die  Stirn,  sich  darüber  bei  dem  Gouverneur  der
Provinz  in  Gent  zu  beschweren!  Und  was  geschah?  Der
Gouverneur  Verhaegue  de  Naeyer  erteilte  am  17.  Februar
1882  dem  Bürgermeister  und  den  Schöffen  von  St.  Nicolas
—  einen  Verweis  (1),  indem  er  sich  darauf  berief,  daß  in
dem  Städtchen  noch  kein  solches  Haus  existiere!  Er  berief
sich  auf  einen  königlichen  Erlaß  vom  17.  September  1878,
durch  welchen  ein  Beschluß  des  Gemeinderates  zu  St.  Nicolas,
der  die  Errichtung  „öffentlicher  Häuser“  verbot,  aufgehoben
wurde!  Der  Bürgermeister  van  Naemen  und  die  Schöffen
antworteten  am  23.  Februar  desselben  Jahres  dem  Gouverneur:
  Allerdings  sei  ihnen  durch  den  erwähnten  königlichen
Erlaß  das  Recht  verweigert  worden,  die  „Toleranzhäuser"
zu  schließen,  aber  er  habe  ihnen  keineswegs  die  Pflicht  auferlegt,
  künftig  neue  Ermächtigungen  zu  erteilen;  der  vom
Gonverneur  angerufene  Artikel  96  des  Gemeindegesetzes  gebe
den  Gemeindebehörden  das  Recht  einer  Inspektion  der  „öffentlichen
  Häuser“",  aber  er  befehle  ihnen  nicht,  solche  Häuser  zu
errichten.  Der  Gemeinderat  von  St.  Nicolas  weigere  sich,
den  Häusern  der  Unzucht  den  Stempel  der  offiziellen  Kontrolle
aufzudrücken;  er  ziehe  es  vor,  die  Prostitution  beharrlich  zu
verfolgen  und  werde  niemals  Häuser  zu  ihrer  Beförderung
gestatten.  —  Das  heißt  einmal  männlich  gesprochen.  Ob  der
Gouverneur  die  Errichtung  einer  solchen  Lasterhöhle  von
Staatswegen  erzwungen  habe,  ist  uns  nicht  bekannt.

Die  Gerichte  von  Lüttich  und  von  Huy  hatten  ein
Mädchen,  das  von  der  Polizei  wider  seinen  Willen  auf  die
Listen  der  Prostitution  gebracht  war,  von  der  Unterwerfung
unter  diese  Maßregel  freigesprochen;  der  belgische  Kassationshof
  aber  kassierte  diese  Urteile  und  stellte  es  der  kommunalen
Polizei  frei,  in  diesen  Dingen  nach  Belieben  zu  verfahren.

Aber  erst  die  Hauptstadt  Brüssel  ist,  wie  der  „Eclair
belge“  vom  25.  März  1877  sagt,  derjenige  Ort,  an  welchem
        <pb n="94" />
        —  90  —

die  Prostitution  die  meiste  Macht  besitzt  und  sich  mit  der
schamlosesten  Offenheit  an  das  Tageslicht  drängt.  Ungeachtet
der  polizeilich  ermächtigten  und  beschützten  Bordellwirtschaft,
ungeachtet  der  dieselbe  im  Kreise  umgebenden  Armee  ein—
geschriebener  Dirnen,  sieht  man  als  dritten,  entsetzlichsten
Kreis  uneingeschriebene  Kinder  von  14  und  15  Jahren  in
den  Hauptstraßen,  auf  den  Hauptplätzen  und  unter  den  Arkaden
  herumbummeln,  die  Vorübergehenden  anreden,  und
wenn  es  ihnen  gelingt,  sie  in  schmutzige  Lasterhöhlen  führen.
Und  das  am  hellen  Tage!  Nachts  aber  herrscht  im  Mittelpunkte
  der  Stadt,  welcher  zugleich  den  Schlupfwinkel  des
Hetärentums  bildet,  ein  Höllenspektakel.  Und  die  Polizei?
wird  der  unkundige  Leser  fragen.  Ja,  die  Polizei,  guter
Leser!  Jeder  Belgier,  an  den  Sie  sich  wenden,  wird  Ihnen
sagen,  daß  in  seinem  Lande  die  Polizei  mit  der  Prostitution
unter  einer  Decke  steckt,  weil  sie  von  ihr  gute  und  fette
Einkünfte  bezieht.  Ein  belgischer  Rechtsanwalt  hat  uns  versichert,
  die  belgische  Polizei  lebe  großenteils  von  den  Geschenken
  der  Bordellhalter.  Was  will  man  auch  sagen  von
einem  Lande,  in  welchem  die  öffentlichen  Blätter  Anzeigen
bringen,  wie  z.  B.  das  „Neue  Anzeige=  und  Varietätenblatt“
(Nouvelle  Feuille  d’annonces  et  de  variétés)  von  Verviers,
in  welchem  am  22.  Juli  1877  stand:  „Ankunft  zweier  Damen,
die  eine  aus  Toulouse,  die  andere  eine  junge  Engländerin,
bei  Fräulein  Camelia  (es  folgt  Straße  und  Nummer).  Man
ist  gebeten,  es  weiter  zu  melden.“  Do  ist  jeder  Kommentar
überflüssig!  Aber  dies  ist  noch  nichts  gegen  das  neue  Prostitutionsreglement,
  welches  der  Stadtrat  von  Brüssel  am
28.  August  1877  auf  Antrag  des  Oberpolizeikommissärs
Lengers  in  Kraft  erklärt  hat.  Es  ließ  dem  Herrn  Lenaers
keine  Ruhe,  daß  die  Brüsseler  Bordelle  wegen  des  Überhandnehmens
  der  heimlichen  Prostitution  an  Zahl  heruntergingen.
  Um  diesem  „UÜbelstand“  abzuhelfen,  hat  er  folgende
„Reformen“  durchgesetzt:  1.  Sowohl  die  „Toleranzhäuser“
        <pb n="95" />
        —  91  —

als  die  „Passierhäuser““)  sind  zu  vermehren.  2.  Minderjährige
  Mädchen  und  verheiratete  Frauen  können  sich  ohne
Einwilligung  ihrer  Eltern  oder  Männer  als  Prostituierte
einschreiben  lassen  (II!).  3.  Nicht  prostituierten  jungen  Damen
und  verheirateten  Frauen  soll  Gelegenheit  geboten  werden,
sich  mit  ihren  Liebhabern  in  voller  Sicherheit  nach  Passierhäusern
  zu  begeben  (III).  4.  Die  Prostituierten  haben  volle
Freiheit,  bis  nachts  12½⅛  Uhr  auf  öffentlichen  Straßen  (mit
Ausnahme  weniger  Hauptstraßen)  sich  zu  ergehen  (Bulletin
continental  1878  pag.  5  und  63f.)  —  Stürzt  der
Himmel  nicht  ein  über  solcher  Schmach?  Und  man
wagte  es,  dieselbe  damit  zu  begründen,  daß  auf  diese  Weise
die  Ansteckungen  sowohl  als  „Familienskandale“  verhütet
werden.  Nur  keinen  Skandal!  Lieber  Ehebruch,  Betrug,
höllentiefe  Schande!  Das  ist  das  echte  Bild  einer  heuchlerischen
  Afterbureaukratie,  welche  den  einen  Skandal  durch
einen  noch  größeren  verdecken,  den  Teufel  durch  den  Beelzebub
vertreiben  will!

Dieses  höllische  Reglement,  welches  dem  Teufel  Ehre
machen  würde,  wenn  es  einen  gäbe,  wurde  in  allen  Bordellen
und  Passierhäusern  und  in  allen  Zimmern  derselben  unter
Glas  und  Rahmen  aufgehängt.  Es  fand  seine  Bewunderer
unter  den  Bordellfreunden  aller  Länder,  welche  Leute  bekanntlich
  einen  Aktenfascikel  an  Stelle  des  Herzens  tragen.
Aber  es  fand  auch  seine  Bekämpfer.  Der  Politiker  Pierson
sagte:  Es  komme  ihm  so  vor,  als  wollten  die  Eisenbahnbehörden
  ein  Reglement  erlassen,  auf  welche  Weise  die  Entgleisungen
  stattzufinden  hätten,  um  der  Gesundheit  der  Reisenden
  nicht  zu  schaden.

Zu  jenem  Reglement  paßten  indessen  trefflich  Vorfälle
wie  die  folgenden:

–  —

*)  Häuser,  in  welchen  solchen  Paaren,  die  nicht  darin  wohnen,
Gelegenheit  zur  Unzucht  gegeben  wird.
        <pb n="96" />
        —  92  —

Im  Oktober  1878  starb  eine  Bordellhalterin  in  Brüssel,
welche  ihr  Haus  dem  Polizeikommissär  Lemoinne  vermacht
hatte,  dessen  Aufgabe  es  gewesen  war,  dasselbe  zu  überwachen.

Noch  besser  aber  ist,  daß  die  Brüder  Vanderstraeten,
von  denen  der  eine  Bürgermeister  von  Brüssel  war,  am
20.  September  1879  einem  gewissen  Coppens  um  90000  Fr.
ihr  väterliches  Haus  an  der  Hurenstraße  Saint-Laurent  unter
der  Bedingung  verkauften,  daß  der  Käufer,  welcher  bereits
Bordellbesitzer  war,  dasselbe  „komfortabel  und  schön“  aus—
statte.  Wenige  Tage  vorher  aber  hatte  das  Schöffenkollegium
gestattet,  in  diesem  selben  Hause  ein  Bordell  zu  errichten,
wobei  sich  der  Bürgermeister  der  Stimmabgabe  enthalten  hatte.

Die  Nemesis  erreichte  indessen  diese  Leute.  Lenaers,
der  Schöpfer  jenes  schamlosen  Reglements,  wurde  von  Boland,
dem  Redakteur  des  „National“  öffentlich  beschuldigt,  unter
dem  Namen  seines  Sohnes  einen  Handel  mit  Wein  zu  treiben
und  mit  diesem  Artikel  die  Bordelle  Brüssels  zu  versehen.
Lenaers  aber  kaufte  falsche  Zeugen,  welche  vor  Gericht  diese
Behauptungen  Lügen  straften,  was  Bolands  Verurteilung
herbeiführte.  Dieser  brachte  im  Juni  1881  die  Sache  nochmals
  vor  Gericht  und  verlangte  Bestrafung  der  5  falschen
Zeugen.  Da  brachten  die  dem  Gerichte  vorliegenden  Bücher
des  Hauses  Lenaers  die  Wahrheit  an  den  Tag.  Es  ging  aus
derselben  hervor,  daß  der  Polizeikommissär  selbst  die  Geschäfte
des  Weinhändlers,  seines  Sohnes,  führte  und  diejenigen  Bordelle
  schloß,  deren  Besitzer  nicht  bei  ihm  ihren  Wein  kauften
oder  sich  über  ihn  beklagten,  worin  ihn  der  genannte  Lemoinne
unterstützte.  Die  falschen  Zeugen  wurden  mit  Gefängnis
bestraft;  Lenaers  wurde  suspendiert  und  am  1.  August  vom
König  abgesetzt,  ebenso  sein  Kollege  Schröder,  welcher  gleich
ihm  die  traurigen  Zustände  in  Brüssel  aufrecht  zu  erhalten
und  die  Angriffe  gegen  selbe  als  Lügen  darzustellen  gesucht
hatte.  Was  aber  den  Ex-Bürgermeister  Vanderstraeten
betrifft,  so  lag  derselbe  mit  dem  Käufer  Coppens,  welcher
        <pb n="97" />
        —  93  —

den  oben  erwähnten  Vertrag  nicht  völlig  halten  konnte,  im
Prozesse  bis  zum  9.  December  1891,  an  welchem  Tag  das
Gericht  von  Brüssel  jenen  Kauf,  als  einen  solchen  von  un—
moralischen  Charakter  für  nichtig  erklärte.  —

Im  Jahre  1881  bildete  sich,  im  Angesichte  obiger  Skandale,
in  Brüssel  die  Gesellschaft  für  öffentliche  Sittlichkeit,  deren
erster  Präsident  der  berühmte  Gelehrte  Emile  de  Laveleye
wurde,  und  zu  deren  Mitgliedern  ehrbare  Männer  aller
Parteien  des  Landes  gehören.

Folgende  weitere  Vorfälle  sind  für  die  belgischen  Zustände
  auf  dem  Gebiete  der  Prostitution  und  der  Sittenpolizei
  charakteristisch:

Ein  Agent  der  Sittenpolizei  in  Antwerpen  machte  1883
der  von  ihrem  Manne  verlassenen  und  mit  7  Kindern  gesegneten
  armen  Frau  Christine  Bogaerts  schamlose  Anträge,
und  da  sie  dieselben  entrüstet  zurückwies,  zeigte  er  ihre  Wohnung
  als  einen  Ort  heimlicher  Prostitution  an,  worauf  sie
verhaftet,  untersucht  und  als  Prostituierte  eingeschrieben  wurde.
Nach  einigen  Tagen  wiederholte  er  seine  Anträge  auf  dem
Polizeibureau  und  versprach  ihr,  sie  aus  dem  Register  zu
streichen,  wenn  sie  ihm  zu  willen  wäre.  Herr  Harry  Peters,
an  den  sich  die  Frau  wandte,  verlangte  umsonst  von  der
Stadtbehörde  Gerechtigkeit  für  sie  und  veröffentlichte  die
Sache,  worauf  ihn  der  Agent  als  Verleumder  anklagte.  Das
Gericht,  an  welches  die  Sache  darauf  gelangte,  erklärte  die
Registrierung  der  Frau  Bogaerts  als  „irrtümlich.“  Ob  sie
darauf  Genugthuung  erhalten,  ist  nicht  bekannt.

Vier  kranke  Prostituierte,  welche  man  1885  aus  dem
Hospital  St.  Pierre  in  Brüssel  nicht  entlassen  wollte,  zerbrachen
  aus  Zorn  einiges  Geschirr  und  wurden  dafür  ins
Gefängnis  gesteckt.  Die  Gesellschaft  für  öffentliche  Sittlichkeit
nahm  sich  der  Sache  an,  und  der  Advokat  Lejeune  zeichnete
scharf  die  Willkür  der  Behörden  in  der  Behandlung  jener
Personen  und  den  Unfug  in  der  Reglementierung  dieser
        <pb n="98" />
        —  94  —

Sache,  und  stellte  die  Gefangenhaltung  der  Prostituierten  als
eine  Beraubung  der  Freiheit  und  daher  als  eine  Verletzung
der  Verfassung  hin.  Das  Gericht  erklärte  sich  aber,  gegenüber
der  allmächtigen  Reglementierung  als  —  inkompetent!

Ein  großer  mit  der  Prostitution  zusammenhängender
Skandal  in  Gent,  wo  eine  Verbindung  von  Verbrechern,  die
Bande  der  schwarzen  Halsbinde  genannt,  gräuliche  Unzucht
mit  Raubanfällen  verband,  hatte  1886  mehrere  Verurteilungen
von  Kupplerinnen  und  von  Personen,  welche  Kinder  miß—
brauchten,  sowie  sechs  Selbstmorde  hochgestellter  Personen,
die  sich  hierdurch  der  Gerechtigkeit  entzogen,  zur  Folge.  Die
übrigen  der  66  Beteiligten  wurden  nicht  „  belästigt“.

Noch  eine  weitere  schmähliche  Einrichtung  besitzt  indessen
Belgien,  nämlich  die  sogenannten  Stellenvermittelungsbureaux.
  Über  dieselben  sagt  das  „Bulletin  de  la  Société
de  Moralité  publique  de  Belgique“  (Nr.  5,  Juni  1882):
„Die  Stellenvermittelungsbureaux  sind  stets  Hotels  garnis
mit  Schankgerechtigkeit;  ihr  Salon  ist  das  Hauptquartier  der
Bordellhalter  und  der  Kuppler  beiderlei  Geschlechts;  ihre
Vorsteher  und  Vorsteherinnen  sind  Lieferanten  von  Menschenfleisch
  und  ihre  Vermittelung  versorgt  die  schändlichen  Märkte
der  Unsittlichkeit.  Nicht  allein  die  bereits  verlorenen  Mädchen
  wenden  sich  an  die  Bureaux,  um  sich  in  Verbindung
mit  den  Kupplern  von  Profession  zu  setzen,  sondern,  was
unendlich  schlimmer  ist,  junge  unerfahrene  Mädchen,  welche
vom  Auslande  oder  aus  der  Provinz  kommen,  werden  in
diesen  Instituten  fast  unfehlbar  Opfer  der  abscheulichen
Machinationen,  eine  Beute  des  Lasters.  Wir  besitzen  eine
Fülle  einschlägigen  Materials;  der  folgend  erzählte  Fall,
typisch  für  die  ganzen  Verhältnisse  mag  als  Beispiel  genügen.
Vor  ein  paar  Jahren  mußte  eine  junge  Deutsche  aus  anständiger
  Familie,  als  Bonne  in  einem  Hause  zu  L.  engagiert,
ihre  Stellung  aus  Gesundheitsrücksichten  aufgeben.  Die  Herrschaft,
  welche  sie  immer  gut  behandelt  hatte,  beging  die  Un-
        <pb n="99" />
        —
—  95  —

vorsichtigkeit,  sie  gehen  zu  lassen,  ohne  sich  darüber  zu  be—
unruhigen,  was  aus  ihr  werden  würde,  und  sie  quartierte
sich  in  einem  Stellenvermittelungs-Bureau  zu  Brüssel  ein,
um  einen  anderen  Platz  zu  suchen.  Anfangs  ging  alles  gut,
denn  sie  besaß  noch  etwas  Geld;  als  dies  jedoch  ausgegeben
war,  ohne  daß  sich  inzwischen  ein  Unterkommen  gefunden
hätte,  begann  sie  wegen  der  Zukunft  zu  fürchten.  Die  Vorsteherin
  des  Bureau  beruhigte  sie  indessen:  Sie  habe  volles
Vertrauen  zu  ihr  und  werde  ihr  Kredit  geben  2c.  Als  die
Schulden  des  Mädchens  sich  auf  einige  sechszig  Francs  gesteigert
  hatten,  änderte  die  Direktrice  den  Ton:  „Ob  denn
das  so  fortgehen  solle;  sie  sei  nicht  in  der  Lage,  derartige
sie  die  Schuldnerin  der  Polizei  als  Vagabondin  ohne  Unterhalt
  denunzieren"“.  Das  arme  Kind  war  aufs  Außerste  erschrocken.
  Des  Abends  führte  ihr  die  Vorsteherin  eine  Dame
zu:  „Was  Sie  für  Glück  haben!  Diese  Dame  aus  Gent
braucht  eine  Kammerzofe  für  ihre  Kinder!“  —  Kurz,  das
Mädchen  reist  ahnungslos  mit  der  „Dame“,  einer  Bordellwirtin,
  ab  —  der  Rest  ist  Schweigen.  Später  sah  der  Berichterstatter
  dieses  Mädchen,  körperlich  und  moralisch  durch  das
Laster  verwüstet.  Als  sie  ihre  traurige  Geschichte  erzählte,
antwortete  sie  auf  seine  Frage,  weshalb  sie  denn  nicht  von
dem  Orte,  an  den  man  sie  gebracht  habe,  zu  entkommen
versucht  habe,  als  sie  seinen  Charakter  erkannte:  „Mir  gingen
erst  am  andern  Morgen  die  Augen  auf,  als  es  zu  spät  war,
—  ich  war  der  Vermittlerin  sechszig  Francs  schuldig,  und
man  hätte  mich  ins  Gefängnis  gesteckt.“  Ein  Kommentar
ist  überflüssig,  aber  wir  sind  überzeugt,  daß  man  ohne  üÜbertreibung
  sagen  kann,  die  meisten  Vermittelungs-Bureaux  sind
in  erster  Linie  Agenturen  des  Kupplertums,  und  wenn  sie
wirklich  einmal  einem  Mädchen  eine  anständige  Stellung  verschaffen,
  so  geschieht  das  nur,  weil  sie  gerade  nichts  anderes
mit  ihr  anzufangen  wußten.“
        <pb n="100" />
        Merkwürdig  ist  die  Abnahme  der  Bordelle,  wie  in  Frank—
reich,  so  auch  in  Belgien  seit  neuester  Zeit,  wie  folgende
Zahlen  zeigen:

Brüssel:  1856  42,  1891  7.

Antwerpen:  1885  29,  1888  15,

Lüttich:  1881  33,  1887  24,

Mons:  1881  9,  1888  3,.

Charleroi:  1872  10,  1888  5,

Gent:  1872  25,  1888  9.
In  Herstall  wurden  1883,  in  Chenée  1884,  in  Grivegnée
1888  die  Bordelle  verboten  oder  geschlossen.

Im  Punkte  der  Sittenpolizei  ist  bisher  in  Belgien  noch
keine  Verbesserung,  obschon  Entwürfe  zu  einer  solchen  den
Kammern  vorlagen,  zustande  gekommen.)

Zu  Figueras  in  Spanien,  aus  welchem  Lande  wir
sonst  nichts  mitzuteilen  haben,  wurden  1892  die  Bordelle

geschlossen.
3.  Italien.

Italien  hat  seit  seiner  politischen  Einigung  (1860)  im
Gebiete  der  Sittenpolizei  nichts  eiligeres  zu  thun  gehabt,  als
die  scheußlichen  Einrichtungen  Frankreichs  und  Belgiens  nachzuahmen,
  ja  sie  wo  möglich  noch  zu  überbieten.  In  Genua
z.  B.  gelang  es  einem  Menschenfreunde,  eine  reuige  Prostituirte
aus  ihrem  Kerker  zu  befreien,  indem  er  dem  Besitzer  des
letztern  für  ihre  „Schuld“  bürgte.  In  ein  Kloster  zurückgezogen,
  erhielt  die  Unglückliche  nach  einigen  Jahren  den
Besuch  eines  Beamten  der  Quästur  (Provinzialpolizei),  welcher
ihr  mitteilte,  daß  ihr  Retter  100  Fr.  (von  500)  schuldig
geblieben  sei  und  daß  sie  entweder  diesen  Rest  bezahlen  oder
an  den  Ort  der  Schande  zurückkehren  müsse;  da  sie  ersteres

 

*)  Näheres  siehe  in  der  Einleitung  zu  dem  Roman  „Clarissa,  Aus
dunklen  Häusern  Belgiens“  (Berlin  1892,  2.  Aufl.),  S.  XXVI  ff.
        <pb n="101" />
        —  97  —

nicht  konnte,  mußte  sie  letzteres  thun.  Man  weiß  nicht,  soll
man  mehr  den  Staat  verachten,  der  sich  zum  Büttel  von
solchen  Subjekten,  wie  die  Bordellwirte  sind,  erniedrigt,  oder
das  Kloster,  das  nicht  einmal  100  Fr.  hergab,  um  eine
Seele  zu  retten!

In  Neapel  und  in  Catania  wurden  jüngsthin  schuldlos
verhaftete  Mädchen  auf  der  Polizei  selbst  von  den  Beamten
derselben  mißbraucht,  und  dies  soll  dort  sehr  häufig  sein.
Seitdem  (1870)  in  Rom  die  Reglementierung  der  Prostitution
eingeführt  wurde,  ist  die  Zahl  der  eingeschriebenen  Dirnen
schon  in  den  ersten  vier  Jahren  von  180  auf  526  und  die
der  syphilitischen  Erkrankungen  von  110  auf  1276  (0,  d.  h.
von  16  auf  270  vom  Hundert  gestiegen!  Es  soll  aber  in
Rom  über  4000  verdächtige  Dirnen  geben;  es  ist  also  nur
etwa  ein  Achtel  „eingeschrieben"“".  Ja,  in  ganz  Italien  waren
(1878)  nur  (rund)  10,000  Prostituierte  eingeschrieben;  daß
dies  nur  ein  kleiner  Teil  der  wirklichen  Zahl  sein  kann,  liegt
auf  der  Hand.  Unter  den  Eingeschriebenen  waren  2455
weniger  als  21  und  251  über  40  Jahre  alt!  Die  Dienstmädchen
  bildeten  unter  denselben  mit  2574  die  zahlreichste
Berufsklasse,  das  „Elend“  mit  3384  das  am  stärksten  vertretene
  Motiv  zu  diesem  Leben,  worauf  mit  1590  Personen
die  Verführung  kam.

Im  Jahre  1880  richteten  sämtliche  Geistliche  von  Neapel
ein  Gesuch  an  den  Quästor  (Polizeidirektor  der  Provinz),
worin  sie  ihn  auf  die  schaudervollen  Zustände  der  Prostitution
aufmerksam  machten.  Es  wurde  erhoben,  daß  die  Sittenpolizei
selbst  auf  die  Suche  nach  hübschen  Mädchen,  nicht  über  15
Jahre  alt,  gehe,  um  sie  in  die  Listen  der  privilegierten  Unzucht
  einzureihen.

Nachdem  sich  in  Italien  allgemeiner  Unwille  gegen  die
bestehende,  der  französischen  nachgeahmte  Reglementierung

½

gewählt,  welche,  unter  der  Leitung  des  Dr.  Bertani,  die

Dr.  Otto  Henne  am  Rhuyn,  Sittenpolizei.  7
        <pb n="102" />
        —  98  —

Sache  untersuchte  und  einen  Bericht  erstattete.  Man  konnte
seitdem  die  bisherige  Ordnung  (oder  Unordnung)  der  Dinge
als  grundsätzlich  aufgegeben  betrachten.  Als  Crispi  zur
Regierung  kam,  ernannte  er  eine  neue  Kommission,  welche
die  Grundsätze  der  ersteren  weiter  ausarbeitete  und  auf  ein
System  lossteuerte,  welches  die  Unzucht  ungefähr  in  gleicher
Weise  überwacht,  wie  andere  Laster,  z.  B.  Spiel  und
Trunkenheit.  Mit  einer  in  Italien  sonst  nicht  üblichen
Raschheit  wurde  das  neue  Reglement  schon  1888  angenommen.
Die  Einschreibungen  und  regelmäßigen  Untersuchungen  sind
durch  dasselbe  abgeschafft,  die  Bordelle  leider  nicht;  doch  ist
die  Freiheit  ihrer  Bewohnerinnen,  sie  zu  verlassen,  aner—
kannt,  —  auf  dem  Papier  nämlich.  In  Wirklichkeit  ist
nichts  besser  und  das  neue  Reglement  niemals  ernsthaft  in
Anwendung  gebracht  worden;  denn  seine  Einführung  wurde
in  die  Hände  seiner  eifrigsten  Gegner  gelegt!  Es  ist  wieder
alles  wie  früher!

4.  Schweiz.

Die  Schweiz  hat  infolge  ihrer  Zusammensetzung  aus
halbsouveränen  Kantonen  und  der  Unabhängigkeit  dieser
Bundesglieder  in  inneren  Angelegenheiten  keine  gemeinsamen
sittenpolizeilichen  Prinzipien  annehmen  können.  Im  Allgemeinen
  ist  das  Schweizervolk  einer  Reglementierung  der  Prostitution
  durchaus  abgeneigt,  und  eine  solche  hat  nur  im
Kanton  Genf,  der  unter  Napoleon  I.  zu  Frankreich  gehörte,
Fuß  gefaßt,  aber  auch  hier  nicht  völlig  nach  französischem
Muster.

Im  Jahre  1877  führte  der  Durchbruch  einer  neuen
Straße  durch  ein  übelberüchtigtes  Quartier  in  Genf  die
Niederlegung  von  vier  Bordellen  herbei,  die  sich  nun  andere
Schlupfwinkel  suchen  mußten.  Wo  sie  aber  anklopften,
        <pb n="103" />
        wurde  ihnen  nicht  aufgethan,  und  die  Anwohner  setzten  sich
gegen  die  saubere  Nachbarschaft  zur  Wehre.

In  derselben  Stadt  geschah  es  im  Jahre  vorher,  daß
der  „Gast“  eines  schlechten  Hauses  mit  dessen  Besitzerin
wegen  einer  Flasche  Wein  in  Streit  geriet  und  sie  mit  einem
Stockdegen  erstach;  das  Gericht  nahm  an,  daß  in  solchen
Häusern  alles  möglich  sei  und  sprach  den  Thäter  frei!

Übrigens  vermindert  sich  die  Prostitution,  (wenigstens
die  offizielle)  in  Genf.  Von  1869  bis  1876  sank  die  Zahl
der  eingeschriebenen  Dirnen  von  325  auf  115;  die  der
Bordelle,  deren  1877  13  mit  63  Bewohnerinnen  waren,
soll  ebenfalls  abgenommen  haben.  Aber  das  Kerkersystem
der  Bordelle  dauerte  fort,  obschon  die  Polizei  behauptete,
der  Austritt  stehe  den  Dirnen  frei  und  ihre  Schulden  werden
nicht  anerkannt.  Noch  im  Jahre  1888  stürzte  sich  eine  gefangen
gehaltene  junge  Deutsche  vom  dritten  Stockwerke  eines  Bordells
auf  die  Straße  und  brach  Arm  und  Bein.  Von  zwei  anderen,
welche  das  nämliche  thaten,  wurde  die  eine  verstümmelt  und
die  andere  getötet.

Indessen  wuchs  durch  öffentliche  Versammlungen  und
Eingaben  an  die  Regierung  eine  Agitation  zum  Schutze  der
persönlichen  Freiheit  und  zur  sofortigen  Schließung  der  Bordelle
  immer  stärker  an.  Die  Petition  zu  diesem  Zwecke
vom  10.  Okt.  1888  zählte  21,657  Unterschriften  (über  7000
von  Männern  und  über  14,000  von  Frauen).  Der  Staatsrat
  antwortete,  er  habe  eine  Kommission  zur  Untersuchung  der
Frage  bestellt;  aber  diese  fand  kein  besseres  Mittel,  als  die
Sache  beim  Alten  zu  lassen!

Nach  neuesten  Berichten  hat  nämlich  der  Berg,  den  die  Regierung
  von  Genf  unter  der  Gestalt  einer  „Enquêète“  über  die
Verhältnisse  der  Prostitution  aufwarf,  eine  Maus  geboren.
Diese  „Enquête“  bestand  darin,  daß  die  armen  Gefangenen  der
Bordelle  von  der  Polizei  über  ihre  Lage  einvernommen
wurden.  Daß  sie  dabei  nichts  aussagen,  was  ihren  Kerker-77
        <pb n="104" />
        —  100  —

meistern  unangenehm  gewesen  wäre,  dafür  sorgten  natürlich
diese  durch  Drohungen  und  andere  Maßregeln.  Gestützt
darauf  erließ  der  Justiz-  und  Polizeidirektor  des  Kantons
eine  Verordnung,  laut  welcher  die  gefangenen  Mädchen  das
Recht  haben  sollten,  sich  an  jene  Direktion  zu  wenden,  wenn
sie  die  „Häuser“  zu  verlassen  wünschten.  Natürlich  wußte
der  Herr  Direktor  sehr  gut,  daß  die  Bordellhyänen  ihre
Opfer  an  solchen  Gesuchen  zu  verhindern  wissen;  hätte  er
es  nicht  gewußt,  so  müßte  er  ein  Kind  von  so  rührender
Unschuld  gewesen  sein,  wie  sie  bei  den  jungen  und  älteren
Herren  von  Genf  nicht  vorkommt,  was  Jedermann  weiß,
der  die  dortigen  Verhältnisse  kennt.  Das  in  Genf  erscheinende
„Bulletin  continental“  weiß  aus  amtlicher  Quelle,  daß  die
Mädchen  mit  jenen  Verfügungen  gar  nicht  oder  nur  zum
Scheine  bekannt  gemacht  werden.  Daß  aber  die  Behörden
vollends  das  Gegenteil  von  dem  thun,  was  ihre  Pflicht
wäre,  zeigt  folgende  Geschichte:

Im  December  vorigen  Jahres  (1891)  wurde  Marie  P.  aus
dem  Kanton  Bern  von  einer  Kupplerin  in  Biel  um  280  Fr.
an  eine  Bordellhalterin  in  Genf  verkauft.  Hier  verliebte
sich  ein  junger  Mann,  der  von  Kameraden  zum  Besuche  des
Hauses  verlockt  worden,  in  das  schöne  Mädchen  und  bot  ihr
seine  Hand,  wenn  sie  das  Haus  verlassen  wolle,  worin  sie
mit  Freuden  einwilligte.  Dies  konnte  sie  aber  nicht,  ohne
der  Sklavenhalterin  ihre  „Schuld“  abzuzahlen,  und  sie  wußte
überdies,  daß  sie,  wenn  ihre  Absicht  bekannt  würde,  sicher
wäre,  sofort  heimlich  nach  einer  anderen  Stadt  verkauft  zu
werden.

Die  Liebenden  planten  eine  Flucht;  aber  das  Mädchen
wurde  krank  und  kam  in  das  Spital.  Hier  boten  ihr  edle
Damen  an,  ihr  zum  Austritte  aus  dem  Hause  zu  verhelfen;
allein  sie  fürchtete  ihre  Sachen  zu  verlieren  und  kehrte  in
den  Kerker  zurück,  woraus  sie  aber  bald  durch  die  Bemühungen
ihres  Geliebten,  der  eine  jener  Damen  zum  Handeln  bestimmt
        <pb n="105" />
        —  101  —

hatte,  frei  wurde.  Aber  die  Sklavenhalterin,  wütend  über
den  Verlust  eines  so  vorteilhaften  „Werkzeuges“  ihres  Ge—
werbes,  verweigerte  die  Herausgabe  der  Effekten  des  Mädchens,
ehe  dieses  einige  Kleidungsgegenstände  zurückgegeben  hätte,
die  sie  ihm  angeblich  geliehen,  die  das  Mädchen  aber  für  ihre
„Arbeit“  (I)  erhalten  hatte.  Die  Sache  kam  an  den  Polizeidirektor,
  und  dieser  machte  sich  zum  Büttel  der  Bordellwirtin!
  Er  sandte  einen  Polizisten  zu  Marie  mit  einem
Teile  ihrer  Effekten  und  der  Aufforderung,  die  von  der  Wirtin
verlangten  Stücke  (einen  Hut,  ein  Hemd  und  ein  Paar  alte
Schuhe)  herauszugeben!  Die  Beschützer  Mariens  verweigerten
  die  Abgabe  dieser  Gegenstände  und  verlangten  dagegen
den  Rest  der  Effekten  des  Mädchens.  Es  wurde  eine  Berechnung
  aufgestellt,  nach  welcher  Marie  in  9½  Monat,
abzüglich  zweimal  3  Wochen  Spital,  Fr.  1991  „verdient"
hatte,  während  sich  ihre  sog.  „Schuld“  bei  der  Sklavenhalterin,
  so  schamlos  diese  berechnet  war,  nur  auf  Fr.  1894
belief,  wovon  158  auf  das  Spital  und  96  auf  die  ärztlichen
Untersuchungen  kamen,  und  doch  hatte  die  Megäre  noch  die
Stirne,  Gegenstände  zurückzufordern,  die,  obschon  alt,  auf
Fr.  54  geschätzt  und  dem  Mädchen  zu  diesem  Preis  berechnet
waren.  Und  die  Polizeidirektion  unterstützte  dieses  Weib
hartnäckig  in  seiner  Forderung  und  in  Zurückhaltung  des
Restes  der  Effekten.  Der  Ausgang  dieser  Heldenthaten  der
Genfer  Polizeidirektion  ist  uns  nicht  bekannt.

Im  Jahre  1876  ließ  der  Untersuchungsrichter  von
Lausanne  zwei  junge  Damen  aus  Barcelona,  die  er  ohne
Grund  für  vagierende  Dirnen  hielt,  aufgreifen  und  ungeachtet
ihres  Jammers  und  der  Versicherungen  ihrer  Unschuld  über
die  offene  Straße  führen  und  in  getrennte  Gefängniszellen
sperren,  die  eine  zu  Diebinnen,  die  andere  zu  Prostituierten.
Hier  blieben  sie  vier  Tage  ohne  Verhör;  dann  ließ  man  sie,
ohne  auf  die  Beteuerungen  ihrer  Unschuld  zu  hören,  ärztlich
untersuchen,  wobei  ihre  gänzliche  Gesundheit  erwiesen  wurde.
        <pb n="106" />
        —  102  —

Man  entließ  sie  nun,  aber  wie?  Der  Präfekt  ließ  sie  am
hellen  Tage,  in  glühender  Sonnenhitze,  zu  Fuß,  durch
Gendarmen  an  die  Grenze  transportieren,  während  es  dort
gebräuchlich  ist,  Verbrecher  auf  der  Eisenbahn  abzuschieben.
An  der  Kantonsgrenze  bei  Nyon  sich  selbst  überlassen,  kamen
sie  erschöpft  in  Genf  an,  wo  der  spanische  Konsul  sich  ihrer
annahm  und  edle  Damen  für  ihre  Erholung  sorgten,  bis
die  einer  guten  Familie  angehörenden  Mädchen  von  ihrem
Bruder  aus  Barcelona  eine  Sendung  von  3000  Fr.  erhielten.

In  der  Bundesstadt  Bern  bestand  seit  mindestens  fünfzig
Jahren,  vielleicht  noch  länger,  ununterbrochen  auf  einer  Insel
der  Aare,  welche  mit  dem  Ufer  durch  eine  Brücke  in  Verbindung
  steht  und  in  der  Aussicht  von  der  weltberühmten
Plattform  des  Münsters  die  Mitte  des  Vordergrundes  einnimmt,
  eine  Badeanstalt  und  Gastwirtschaft,  in  welcher  die
Prostitution  die  Hauptsache  bildete.  Diese  „Anstalt“  war
in  der  ganzen  Schweiz  und  weiter  bekannt  und  nahm  den
ersten  Rang  unter  den  meist  mit  Badeanstalten  verbundenen
Prostitutionshäusern  Berns  ein.  Ihr  langes  Leben  verdankte
das  sog.  „Inseli“  ohne  Zweifel  der  eigentümlichen  Anarchie,
in  welcher  sich  die  Polizei  der  schweizerischen  Bundesstadt
früher  befand.  Eine  Duldung  der  unzüchtigen  Anstalten
hat  hier  öffentlicher  und  eingestandener  Maßen  noch  nie
Platz  gegriffen,  heimlich  aber  bestand  sie  fortwährend.  Erst
in  letzter  Zeit  wagte  es  das  die  inneren  Angelegenheiten
verwaltende  Mitglied  der  Regierung  des  Kantons  Bern
(nicht  zu  verwechseln  mit  dem  schweizerischen  Bundesrat,  der
sich  um  lokale  Angelegenheiten  nicht  zu  bekümmern  hat),  dem
Besitzer  des  „Inseli“,  einem  Ausländer,  Namens  Holder,  das
Wirtschaftsrecht  zu  entziehen,  worauf  derselbe,  als  Fremder
von  üblem  Rufe,  aus  Bern  weggewiesen  wurde.  Die  Polizei
der  Stadt  Bern  vollzog  jedoch  diesen  Befehl  nicht  in
genügendem  Maße,  und  Holder  erschien  wiederholt  ungescheut
in  Bern,  wo  er  endlich,  um  sich  sicherzustellen,  seine  „Anstalt"
        <pb n="107" />
        —  103  —

einem  gewissen  Fräulein  Spitz  aus  Mülhausen  im  Elsaß  zum
Schein  verkaufte,  in  Wirklichkeit  aber  verpachtete.  Da  nun
aber  diese  Person,  weil  ebenfalls  eine  Ausländerin,  nicht
sicher  war,  ihr  edles  Geschäft  betreiben  zu  können,  wurde
ein  ungebildeter,  mißgestalteter  und  schon  ältlicher  Berner,
Namens  Scheidegger,  durch  Geld  bewogen,  sich  mit  der
Spitz  zum  Schein  trauen  zu  lassen;  unmittelbar  nach  der  Cere—
monie  aber  kaufte  man  dem  „Gatten“  eine  Scheidungsklage  ab,
welche  auch  die  „junge  Frau“  einreichte.  Später  zog  Scheidegger
seine  Klage  zurück,  seine  „Frau“  aber  hielt  die  ihrige  aufrecht;
mochten  indeß  die  Gerichte  entscheiden  wie  sie  wollten,  so
war  „Frau  Scheidegger-Spitz“  jetzt  Bernerin  und  konnte
aus  ihrer  „Heimat“  nicht  ausgewiesen  werden,  auch  betrieb
sie  die  Inseli-Wirtschaft  nach  wie  vor  unter  dem  Schutze  der
geheimen  Sittenpolizei  der  Stadt  Bern  fort  und  brachte  in
derselben  vorzüglich  gefallene  Mädchen  aus  ihrer  ursprüng—
lichen  Heimat,  dem  Elsaß,  unter.  Den  Fortbestand  dieser
„Anstalten“  sicherten  zugleich  die  Lauheit  der  Stadtpolizei,
die  Milde  des  Strafgesetzbuches  mit  Rücksicht  auf  die  Prosti—
tution  und  die  Richtung  der  einflußreicheren  Ärzte,  welche
„die  Organisation“  der  Unzucht  für  eine  sanitäre  Not—
wendigkeit  halten.  Ja,  es  kam  soweit,  daß  die  Stadtpolizei
auf  Andringen  jener  Ärzte  fünf  Kuppler  und  Kupplerinnen
darunter  auch  „Frau  Scheidegger-Spitz“  zusammenberief
und  ihnen  zu  verstehen  gab,  sie  könnten  aller  Strafe  entgehen,
wenn  sie  sich  gewissen  Vorschriften  unterwerfen.  Die  Gerichte
ließen  sich  durch  dieses  Abkommen  allerdings  nicht  irre  machen
und  verurteilten  Frau  Scheidegger-Spitz  zu  25  Tagen
Gefängnis  wegen  Kuppelei;  aber  die  höhere  Instanz  ver—
kürzte  die  Strafe  auf  15  Tage,  und  es  ist  nicht  bekannt,  ob
sie  überhaupt  vollzogen  worden.  Bekannt  ist  nur,  daß  die
„geheime  Sittenpolizei“  in  Bern  fortbestand  bis  zum  Februar
1888,  zu  welcher  Zeit  die  Kantonsregierung  die  Aufhebung  der
Bordelle  beschloß  und  diesen  Beschluß  energisch  durchführte.  —
        <pb n="108" />
        —  104  —

In  Zürich  war  der  Damenverein  für  Hebung  der
Sittlichkeit  auf  das  Treiben  einer  Hurenwirtin  zu  Riesbach
aufmerksam  geworden,  welche  sich  „hoher“  Protektion  in  dem
demokratischen  Staatswesen  erfreute  und  in  Zeitungsinseraten
französische  Bonnen  suchte,  angeblich  für  ihr  Nachbarhaus.
Am  Tage  nach  Weihnacht  flohen  in  der  That  zwei  junge
Französinnen  von  16  und  19  Jahren  aus  dem  Käfig  der
Megäre  in  das  Marthahaus.  Das  Comité  des  Frauenvereins
erhob  (1892)  gerichtliche  Klage  gegen  das  Weib.  Es  zeigte
sich,  daß  eine  französische  Kupplerin  die  Mädchen  aufgegriffen,
korrumpiert  und  nach  Zürich  gesandt  hatte;  dies  machte  sie
so:  sie  hielt  eine  Pension  für  Mädchen,  und  so  oft  eines  derselben
  kein  Geld  hatte,  bot  sie  ihm  ihre  Hilfe  an  und  führte
es  auf  raffinierte  Weise  in  die  Arme  des  Lasters.  An  den
zwei  genannten  Mädchen  nun  hatte  die  Züricher  Megäre
in  6  Wochen  über  1000  Fr.  „verdient“,  ihnen  aber  nicht
einmal  die  notwendige  Kleidung  gewährt,  so  daß  sie  durchfroren
  im  Zufluchtshause  ankamen.  Auch  hatten  sie  keinerlei
Schriften  und  verstanden  kein  Wort  deutsch.  Vor  den  Richter
citiert,  erschien  die  Sklavenhalterin  in  prachtvollem  Schlitten,
stattlich  gekleidet  und  mit  Bedienung.  Der  Richter  empfing
sie  mit  Bücklingen,  und  sie  trat  den  Damen  vom  Verein  mit
herausfordernden  Blicken  und  spöttischer  Miene  gegenüber,  —
so  daß  man  sie  für  die  Klägerin  und  die  Damen  für  die
Angeklagten  halten  konnte.  Natürlich  wurde  die  Sache
niedergeschlagen,  die  privilegierte  Verbrecherin  entlassen,  und
die  Damen  konnten  froh  sein,  ohne  Kosten  wegzukommen!)

Als  in  Zürich  ein  berüchtigtes  Bordell,  die  „Arche
Noah“  genannt,  1887  abbrannte  und  ein  anderes  durch  den
Tod  der  Besitzerin  sein  Ende  nahm,  suchten  die  Nachbaren
um  die  Verhinderung  der  Einrichtung  einer  neuen  Lasterhöhle
  nach;  ob  es  etwas  half,  ist  unbekannt.  Zu  derselben
        <pb n="109" />
        —  105  —

2

besuchs  von  der  Schule  weggejagt,  was  großes  Aufsehen  in
der  Stadt  erregte.

5.  Deutschland.

Berlin  erhielt  im  Jahre  1792,  in  Folge  der  allseitigen
Entwickelung  seiner  Verhältnisse,  ein  neues  Bordellreglement,
und  gleichzeitig  wurde  auch  eine  „Heilungskasse“  für  Prostituierte
  gegründet,  in  welche  Jede  dieser  Unglücklichen  einen
monatlichen  Beitrag  zu  legen  hatte.  Im  Jahre  1795  hatte
die  preußische  Hauptstadt  auf  173,000  Einwohner  bereits
257  polizeilich  eingezeichnete  öffentliche  Dirnen  und  auf
6660  Häuser  54  Tempel  der  Venus.  Die  französische  Invasion
  von  1806  verschlimmerte  diese  Verhältnisse  noch  bedeutend,
  und  seit  dieser  Zeit  wurde  auch  über  Zunahme  der
Syphilis  geklagt.  Die  Franzosen,  nach  welchen  das  Volk
diese  Krankheit  stets  benennt,  und  die  ohne  Zweifel  das
Meiste  zu  ihrer  Verbreitung  beigetragen,  waren  so  naiv,
sich  bei  den  preußischen  Behörden  darüber  zu  beklagen.
Die  in  Folge  dessen  vorgenommene  Untersuchung  ergab  unter
der  auf  150,000  Seelen  herabgesunkenen  Bevölkerung  Berlins
433  eingeschriebene  und  764  nicht  eingeschriebene  Dirnen!
Nachdem  die  Invasion  aufgehört,  nahm  auch  die  Prostitution
in  Berlin  wieder  ab.  Im  Jahre  1810  waren  die  Bordelle
auf  43  vermindert;  aber  noch  wütete  die  Syphilis  arg,
besonders  in  der  preußischen  Armee.  Unter  solchen  Umständen
erhob  sich  starke  Opposition  gegen  die  Duldung  von  Bordellen,
welcher  der  König  1809  so  weit  folgte,  daß  er  diese  Anstalten
aus  allen  stark  besuchten  Straßen  verbannte,  und  die  Stadtverordneten
  erklärten  die  Bordellwirte  des  Bürgerrechtes
verlustig.  Seit  1810  wurden  denn  auch  keine  Konzessionen
mehr  zur  Errichtung  von  derlei  Anstalten  erteilt.  Hartnäckig
        <pb n="110" />
        —  106  —

aber  bestanden  die  alten  fort,  und  seit  1828  wurden  wieder
heftige  Klagen  ob  des  mit  denselben  verbundenen  Ärgernisses
laut,  welche  endlich  durch  wiederholte  Bitten  und  Eingaben
nach  und  nach  bewirkten,  daß  die  Bordelle  sich  mit  geringen
Ausnahmen  auf  die  „Königsmauer“  beschränkten,  wo  nun
eine  Kupplerstadt  im  Kleinen  bestand,  in  welcher  natürlich
kein  ehrbarer  Mensch  mehr  wohnte.  Das  polizeilich  für  den
Beruf  einer  Dirne  vorgeschriebene  vierundzwanzigste  Alters—
jahr  umging  man  durch  Fälschung  von  Taufscheinen.  Die
dem  fraglichen  Institute  bewiesene  Verachtung  erhellt  aber
schon  daraus,  daß  in  dem  polizeilichen  Vertrage  zwischen
einer  Kupplerin  und  einer  ihrer  Untergebenen  Letztere  geradezu
Hure  und  ihr  Gewerbe  Hurerei  genannt  wurde.  Häufig
genug  waren  die  Bordelle  auch  die  Schlupfwinkel  von  Dieben
und  Diebshehlern.  Seit  dem  Jahre  1842  begannen  sich
die  Nachbaren  der  „Königsmauer“  gegen  das  dortige  schänd—
liche  Leben  und  Treiben  zu  beschweren,  namentlich  da  sich
dasselbe  in  besonders  verletzender  Weise  auch  bei  Trauungen
und  Taufen  aus  dem  Kreise  der  Bordellbewohner  geltend
machte,  indem  dabei  der  Pöbel  seinem  Hohne  freien  Lauf
ließ.  Die  Regierung  wußte  diesen  Klagen  gegenüber  keinen
andern  Ausweg,  als  die  völlige  Aufhebung  der  Bordelle,
welche  denn  auch  das  Ministerium  des  Innern  1843  insofern
  anbahnte,  als  es  auf  dreimalige  Verletzung  des  Bordellreglements
  unnachsichtliche  Entziehung  der  Konzession  folgen
zu  lassen  erklärte.  Die  Erwartung,  daß  dies  ein  Todesstoß
für  jene  Anstalten  sein  würde,  wurde  jedoch  nicht  erfüllt,
und  im  Jahre  1844  war  noch  Veranlassung  zu  einem  solchen
Unwillen  gegen  die  Bordelle,  daß  eine  Kabinetsordre  dieselben
mit  Ende  des  Jahres  1845  zu  schließen  befahl.  Doch,  dieser
Maßregel  folgte  noch  bitterere  Enttäuschung  als  jener;  die
Prostitution  breitete  sich  nun  im  Geheimen,  aber  unaufhaltsam,
  über  alle  Straßen  aus,  und  mit  ihr  der  fürchterliche
Schatten,  der  ihr  überall  folgt,  die  Syphilis.  —  Diese
        <pb n="111" />
        —  107  —

Ergebnisse  waren  so  erschütternd,  daß  seitdem  die  preußische
Regierung  im  Felde  der  geschlechtlichen  Moral  den  Kompaß
verlor  und  geraume  Zeit  nicht  im  Reinen  war,  ob  Regelung
der  Prostitution  oder  Unterdrückung  derselben  das  Richtige
sei.  Der  erwähnten  Unterdrückung  folgte  1851  die  Wiedereröffnung
  und  1854  neuerdings  die  Schließung  der  Bordelle,
die  aber  erst  1856  vollendet  war.

Das  Verhalten  der  Polizei  in  Berlin  ist  seit  der
ersten  Aufhebung  der  Bordelle  im  Jahre  1846,  mit  teilweiser
Unterbrechung  der  Jahre  1850  bis  1854  (beziehungsweise
1856)  genau  mit  den  Vorschriften  des  1871  erlassenen
Reichsstrafgesetzbuches  im  Einklange  und  gegenwärtig  nicht
nur  ausdrücklich  auf  dasselbe  gegründet,  sondern  auf  das
Ergänzungsgesetz  zum  Strafgesetzbuch  ist  sogar  die  in  Berlin
geübte  Praxis  von  offenbarem  Einfluß  gewesen.  Dieselbe
beruht  auf  folgenden,  dem  Verfasser  an  Ort  und  Stelle  1876
mitgeteilten  Grundsätzen:  „Da  der  Staat  eine  Prostitution
weder  anerkennt  noch  duldet,  um  so  weniger  also  mit  derselben
  paktiert  oder  ihr  Zugeständnisse  macht,  so  stellt  er  sich
ihr  genau  so  gegenüber  wie  anderen  Ubelständen,  welche  in
den  Begierden  und  Leidenschaften  der  Menschen  begründet
sind,  natürlich  mit  dem  Unterschiede,  der  zwischen  den  geschlechtlichen
  und  anderen  Begierden  naturgemaß  besteht.  Da  durch
die  im  Verborgenen  geübte  freiwillige  Unzucht  wohl  die
Moralität,  aber  kein  Recht  Dritter  verletzt  wird,  so  bestraft
der  Staat  dieselbe  an  sich  so  wenig  wie  andere  kein  Recht
verletzende  unsittliche  Handlungen,  weil  dies  außer  seiner
Sphäre,  ja  außer  seiner  Macht  liegt.  Aber  er  muß  darüber
wachen,  daß  daraus  weder  Rechtsverletzungen,  noch  anderweitige
  Schädigungen  erwachsen.  Da  der  Staat  namentlich
auch  für  die  Erhaltung  der  öffentlichen  Gesundheit  zu  sorgen
hat,  so  muß  er  dies  auch  gegenüber  der  Unzucht  thun,  welche
bekanntlich  die  Gefahr  der  Ansteckung  mit  Krankheiten  in
sich  birgt.  Die  nämliche  Pflicht  hat  er  in  Bezug  auf  die
        <pb n="112" />
        —  108  —

öffentliche  Ordnung  und  Sicherheit  zu  beobachten.  Es  liegt
ihm  demnach  ob,  darüber  zu  wachen,  daß  die  Prostitution,
welche  er  nicht  anerkennt  und  duldet  und  mit  welcher  er
keinerlei  Verträge  schließt,  welche  aber  ungeachtet  aller  gegen
sie  unternommenen  Schritte  stets  existieren  wird,  der  öffent—
lichen  Gesundheit,  Ordnung  und  Sicherheit  nicht  schädlich
wird.“

Diesen  Grundsätzen  gemäß  sind  in  Berlin  bezüglich  der
Prostitution  keine  besonderen  Verordnungen  und  Reglemente
erlassen,  sondern  bloß  polizeiliche  Maßregeln  getroffen,  wie
gegenüber  jeder  gemeinschädlichen  Thatsache  oder  Verumständung.
  Den  Personen,  welche  so  tief  gefallen  sind,  sich
gewerbsmäßig  der  Unzucht  zu  widmen,  wird  zu  diesem  Behufe
daher  keine  Bewilligung  erteilt,  sondern  sie  werden  unter
Kontrolle  gestellt,  um  nicht  gemeinschädlich  wirken  zu
können.

Wenn  in  Berlin  eine  weibliche  Person  der  gewerbsmäßigen
  Unzucht  verdächtigt  oder  überwiesen  ist,  so  wird  sie
aufgegriffen  und  der  Sittenpolizei  vorgeführt.  Hier  wird
sie  sofort  über  alle  ihre  Verhältnisse  verhört  und  dann,  wenn
sie  nicht  zu  Protokoll  erklärt,  noch  Jungfrau  zu  sein,  oder
sonst  als  ungefährlich  erkannt  wird,  ärztlich  untersucht.  Ist
sie  krank,  so  wird  sie  nach  der  Charité  befördert.  Ist  sie
dagegen  gesund,  so  wird  ihr  ihr  Lebenswandel  eindringlich
vorgehalten;  sie  wird  davor  gewarnt,  wird  ermahnt  sich  zu
bessern  und  einen  ehrbaren  Beruf  zu  ergreifen,  und  es  wird
ihr  gedroht,  bei  abermaligem  Betretenwerden  sie  unter  amtliche
  sanitätspolizeiliche  Kontrolle  zu  stellen.  Fruchtet  dies
nichts  und  dieselbe  Person  wird  ein  zweites  Mal  vor  die
Sittenpolizei  gebracht,  so  wird  ihr  mitgeteilt,  daß  sie  nunmehr
  nach  vergeblicher  Warnung  unter  Kontrolle  gestellt
werden  müsse.  Darauf  werden  ihr,  im  Interesse  der  Sicherung
der  Gesundheit,  der  öffentlichen  Ordnung  und  des  öffentlichen
        <pb n="113" />
        —  109  —

Anstandes  folgende  polizeiliche  Vorschriften  bekannt  gemacht:
1)  Sie  hat  an  einem  bestimmten  Tage  jeder  Woche  Vor—
mittags  zwischen  10  und  12  Uhr  im  Bureau  der  Sittenpolizei
  zu  einer  ärztlichen  Untersuchung  sich  pünktlich  zu
stellen,  2)  wird  ihr  untersagt:  in  ihrer  Wohnung  vom  Fenster
oder  von  der  Thüre  aus  Mannspersonen  durch  Worte,  Winke,
Zeichen  u.  a.  Kundgebungen  anzulocken,  überhaupt  auffällig
aus  dem  Fenster  zu  sehen,  3)  auf  der  Straße,  oder  sonst
an  öffentlichen  Orten  sich  bemerkbar  zu  machen,  4)  die  Logen
in  öffentlichen  Lokalen  mit  Männern  zu  besuchen  und  sich
den  Männern  dort  ungebührlich  aufzudrängen,  5)  die
Wohnungen  von  Personen  zu  betreten,  die  der  Kuppelei
verdächtig  oder  wegen  solcher  bestraft  sind  oder  sich  in  Untersuchung
  befinden,  6)  sich  in  der  Nähe  von  Kasernen,  Militärgebäuden
  oder  von  Militär  stark  besuchten  Orten  herumzutreiben,
  7)  in  der  Nähe  von  Kirchen,  Schulen,  Kasernen
u.  a.  öffentlichen  Gebäuden  und  überhaupt  zu  ebener  Erde
zu  wohnen,  8)  Theater,  Circus,  das  Kroll'sche  Lokal  und
den  Zoologischen  Garten  zu  besuchen,  9)  mit  unerwachsenen
Zöglingen  der  Militär=  und  Civil-Lehranstalten  in  Verbindung
zu  treten,  10)  sich  durch  auffallenden  Putz  oder  solche  Tracht
in  den  Straßen  u.  a.  bemerkbar  zu  machen,  11)  abends
und  nachts  in  Straßen  und  auf  Plätzen  umher  zu  schweifen,
12)  sich  Unter  den  Linden  oder  in  der  Nähe  derselben  blicken
zu  lassen,  —  Alles  bei  Androhung  der  in  §.  361,  6  und
362  des  Reichsstrafgesetzbuches  angedrohten  Strafen.  Es
wird  ihr  ferner  anbefohlen,  bei  Vermeidung  von  Zwangsmaßregeln
  für  ihre  polizeiliche  Anmeldung  Sorge  zu  tragen
und  von  jeder  Veränderung  ihrer  Wohnung  bei  der  nächsten
Einfindung  zur  ärztlichen  Untersuchung  Anzeige  zu  machen.
Endlich  wird  ihr  eröffnet,  daß  bei  wahrgenommner  Besserung
und  dem  Nachweise  eines  ehrlichen  Broterwerbes  die  über
sie  verhängte  Kontrolle  wieder  aufgehoben  würde;  darauf
        <pb n="114" />
        —  110  —

wird  ihr  ein  Exemplar  dieser  Vorschriften  mitgeteilt  und
die  Verhandlung  geschlossen.

Jeder  Fall  einer  Zuwiderhandlung  gegen  obige  Vor—
schriften  von  Seite  der  unter  Kontrolle  gestellten  Dirnen
wird  nach  Maßgabe  des  Strafgesetzbuches  behandelt.  Besitzer
oder  Mieter  von  Häusern,  wo  nachgewiesenes  Stelldichein
von  Prostituierten  mit  Männern  stattfindet,  von  Gasthäusern,
Laden,  Konditoreien,  Tanz=  und  Konzertlokalen,  in  welchen
von  Seiten  der  Dirnen  und  ihrer  Beihälter  Argernis  gegeben
  oder  sonst  den  bestehenden  Vorschriften  zuwider  gehandelt
wird,  werden  nach  dem  Strafgesetzbuche  wegen  Kuppelei  in
Untersuchung  gezogen.  Bei  jeder  Vorstellung  oder  Belustigung
in  Konzert=  und  Tanzlokalen  sind  Polizei-Beamte  anwesend,
Um  aufälligen  Ungebührlichkeiten  entgegen  zu  treten.  Von
einer  Statistik  der  Lokale,  in  welchen  Gelegenheit  zur  Prostitution
  gegeben  wird,  kann  daher  keine  Rede  sein,  weil  solche
Lokale  in  Berlin  gar  nicht  anerkannt  werden.  Allerdings
weiß  man,  daß  es  gewisse  Quartiere  und  Straßen  giebt,  in
welchen  vorzugsweise  Prostituierte  wohnen,  d.  h.  Personen,
welche  eine  Miete  bezahlen,  die  sie  den  bestehenden  Verhältnissen
  gemäß  unmöglich  durch  ehrliche  Arbeit  erwerben  können.
Die  Polizei  untersucht  diese  Lokale  jeden  Morgen  und  schreitet
dabei  gegen  Alles  ein,  was  den  bestehenden  Ordnungen  zuwiderläuft.
  Man  weiß  ferner,  daß  es  acht  größere  Tanz-=lokale
  giebt,  welche  in  dem  bezüglichen  Rufe  stehen  und  daher
von  der  Polizei  bewacht  werden;  andere  Lokale,  bei  denen
letzteres  der  Fall  ist,  wechseln  in  ihrem  Rufe  oft,  je  nach
ihrer  Leitung  oder  nach  dem  Besuche  von  Seite  des  Publikums.
Personen,  welche,  ohne  unter  Kontrolle  zu  stehen,  der  gewerbsmäßigen
  Unzucht  überwiesen  werden,  fallen  unter  die  bezüglichen
  Paragraphen  des  Strafgesetzbuches.

Über  die  ärztliche  Untersuchung  der  unter  Kontrolle
Stehenden  wird  für  jede  ein  Buch  geführt,  das  aber  bei  der
        <pb n="115" />
        —  111  —

Polizei  bleibt.  Krank  Befundene  werden  jedes  Mal  sofort
in  die  Charité  befördert.

Es  wäre,  trotz  der  schärfsten  Kontrolle  s  schlechterdings
unmöglich,  daß  in  einer  großen  Stadt  mit  so  sehr  wechselnder
und  zu  starkem  Teile  unverehelichter  Bevölkerung  ein  Übel
abnähme,  das  auf  einer  physiologischen  Thatsache  beruht,
welche  niemals  zu  ändern  sein  wird.  Es  wäre  schon  ein
sehr  erfreuliches  Ergebnis,  wenn  nachgewiesen  werden  könnte,
daß  das  mathematische  Verhältnis  der  gesamten  Prostitution
zur  Volkszahl  nicht  gestiegen  wäre.  Wohl  kann  mit  ziemlicher
  Sicherheit  angenommen  werden,  daß  es  nicht  gestiegen
ist,  weil  das  Verhältnis  der  kontrollierten  Prostitution  in  den
letzten  Jahren  sich  ziemlich  gleich  blieb;  aber  die  Prostitution
hat  einen  weit  größern  Kreis  der  Einwirkung  als  bloß  das
Preisgeben  um  Geld.  Ihr  Reich  erstreckt  sich  über  die
verderbte  Phantasie  einer  ganzen  Bevölkerung,  und  es  ist
dies  in  den  letzten  Jahrzehnten  in  besonders  hohem  Maße
der  Fall.  In  früherer  Zeit  hatte  die  Prostitution  einen
rohern  und  dadurch  unschädlichern  Charakter;  denn  durch
ihre  Derbheit  stieß  sie  jeden  wohlerzogenen  Menschen  ab
und  blieb  auf  die  Zahl  der  eigentlichen  Wüstlinge  beschränkt.
Seit  den  letzten  zwanzig  bis  dreißig  Jahren  jedoch  hat  eine
raffiniertere  Wirksamkeit  dieses  Ubels  begonnen,  deren  Quelle
nirgends  anders  gesucht  werden  kann,  als  in  den  demoralisierten
  Zuständen  des  zweiten  französischen  Kaiserreiches.  Nach
dem  Staatsstreiche  vom  2.  December  1851  wurde  die  Verführung
  zur  Frivolität  in  ein  System  gebracht.  Es  kamen
die  Darstellungen  nackter  Figuren  in  die  Mode,  nicht  in
naiver  Unbefangenheit  und  Absichtslosigkeit  wie  im  alten
Griechenland,  sondern  mit  der  ausdrücklichen  Absicht,  die
Sinnlichkeit  zu  reizen,  die  Begierden  aufzustacheln.  Dazu
gesellten  sich  die  lüsternen  Romane  eines  Eugen  Sue,  Alex.
Dumas  Vater,  Paul  de  Kock,  Houssaye,  Roqueplan,  die
Ehebruchsdramen  von  Alex.  Dumas  Sohn  u.  A.,  die  lüder-
        <pb n="116" />
        —  112  —

lichen  Operetten  von  Offenbach,  die  Chansonetten  einer
Teresa  u.  A.  Es  läßt  sich  nachweisen,  wie  diese  verführerischen
Erscheinungen  der  Kunst  und  Litteratur  neben  dem  scheuß—
lichen  Cancan  seit  den  fünfziger  Jahren  nach  England  und
Deutschland  gedrungen  sind  und  wie  genau  seitdem  in  London,
Berlin  und  Wien  das  Raffinement  sich  mit  der  Prostitution
verbunden  hat,  um  ihr  neue  Opfer  zuzuführen.  In  dieser
Beziehung  sind  in  Berlin  und  anderen  deutschen  Städten
namentlich  die  notorischer  Weise  aus  Paris  importierten
Cafés  chantants  (Tingeltangel)  unermüdlich  thätig.  Diese
Anstalten,  in  welche  gewissenlose  Eltern  nur  allzuhäufig  ihre
Kinder  mitnehmen  und  dadurch  selbst  den  Keim  zum  Verderben
  in  dieselben  legen,  —  nehmen  beinahe  vollständig
die  Stelle  von  Bordellen  ein,  nur  mit  dem  Unterschiede,
daß  im  Lokale  selbst  nichts  stattfinden  darf,  was  in  den
Bereich  der  Sittenpolizei  gehört,  indem  vor  dem  Eingange
ein  Polizeibeamter  seinen  Posten  genommen  hat.  Hier  bleiben
die  Summen,  um  welche  die  Angestellten  ihre  Prinzipale
bestehlen,  um  der  Verlockung  zu  Vergnügen  und  Ausschweifung
zu  folgen,  und  hier  finden  Natürlichkeit  und  Unbefangenheit,
Unschuld  und  Seelenreinheit  ihr  Grab.  Und  doch  sind  das
noch  die  feineren  Anlässe.  Weit  plumper  sind  diejenigen
der  Tanzlokale,  des  Orpheum,  Odeon,  der  Villa  Nova,
Villa  Colonna  u.  a.,  welche  zwar  mit  dem  blendendsten
Luxus  und  scenhaften  Einrichtungen  ausgestattet  sind,  aber
nur  die  verworfenste  Gesellschaft  beherbergen,  und  in  die  sich
zu  mischen  für  ehrbare  Menschen  absolut  gefährlich  ist.  Die
unedelsten  Anlässe  findet  man  aber  auf  den  Straßen.  Die
Unsicherheit  der  Straßen  Berlins  durch  Dirnen  und  ihre
Verbündete,  Strolche  und  Diebe  aller  Art,  war  eine  Zeit
lang,  namentlich  in  den  sechsziger  Jahren  und  unmittelbar
nach  dem  letzten  Kriege  schlimmer  als  zehn  Jahre  später,  da
die  Polizei  wachsamer  und  thätiger  geworden  war.  Die
Prostitution  trat  schüchterner  auf,  es  konnten  nun  auch  ehr-
        <pb n="117" />
        —  1113

bare  Damen  wieder  bis  in  ziemlich  später  Stunde  ohne
Gefahr  die  besseren  Quartiere  durchwandern.  In  neuester
Zeit  soll  sich  dies  leider  wieder  verschlimmert  haben.

Dem  zeitweisen  Schwanken  Berlins  zwischen  Gestattung
und  Unterdrückung  der  Venustempel  gegenüber  finden  wir
ein  beständigeres  Verfahren  in  der  Seestadt  Hamburg.
Nachdem  dort  noch  im  vorigen  Jahrhundert  die  größte
Sittenstrenge  geherrscht  (s.  oben  S.  69  f),  brachten  zuerst
die  der  französischen  Revolution  entfliehenden  adeligen  Emigranten
  lockere  Ansichten  und  Gewohnheiten  dahin,  noch  mehr
aber  später  die  französischen  Heere  Napoleons.  Der  Prätor
Abendroth  verfaßte  1807  das  erste  Bordellreglement,  welches
den  Dirnen  eine  Taxe  von  zwei  Mark  jährlich  auferlegte.
Ein  anderes  solches  erließ  der  französische  Generalkommissär
d'Aubignose  während  der  Besetzung  Hamburgs  durch  die
Soldaten  des  Kaiserreichs.  Von  1814  bis  1825  unterblieb
die  Erhebung  jener  Taxe,  wurde  dann  aber  wieder  eingeführt.
  Im  Jahre  1812  waren  fünfundsiebzig  Dirnen  eingeschrieben,
  1824  aber  schon  fünfhundert  in  etwa  neunzig
Häusern,  und  um  1870  existierten  gar  149  Bordelle  mit  elfhundert
  deren  Bestimmung  erfüllenden  Personen,  —  was
von  dem  zunehmenden  Handels=  und  Seeverkehre  Hamburgs
herrührt,  der  stets  eine  große  Menge  kräftiger  und  während
ihrer  Seereisen  natürlich  zur  Enthaltsamkeit  gezwungener
Matrosen  in  die  belebte  Stadt  bringt.  Das  jüngste  Bordellreglement,
  das  sogenannte  Blau-Buch,  erschien  im  Jahre  1834.
Die  Hamburger  Polizei  ging  danach  von  dem  Grundsatze
aus,  daß  die  Prostitution  nicht  zu  vermeiden  sei,  überwachte
sie  aber  strenge,  und  ein  eigener  Beamter  hatte  sich  mit
diesem  wenig  beneidenswerten  Geschäftszweige  zu  befassen.
Unter  seiner  Aufsicht  vermittelten  Kupplerinnen  (1)  die  Übergabe
  geeigneter  Persönlichkeiten  an  die  geduldeten  Bordellwirte,
  und  er  besorgte  deren  ärztliche  Untersuchung  und
Einschreibung.  Wirte  und  Dirnen  zerfielen  in  drei  Klassen,

Dr.  Otto  Henne  am  Rhun,  Sittenpolizei.  8.
        <pb n="118" />
        —  114  —

welche  monatlich  drei,  zwei  und  eine  Mark  zu  entrichten
hatten,  von  welchen  Anordnungen  die  St.  Pauli-Vorstadt
abgesondert  war,  die  aber  nicht  minder  streng  beaufsichtigt
wurde.  Außerst  zahlreich  waren  die  Straßen,  in  denen  der
Venus  gehuldigt  wurde;  die  feinste  unter  denselben  war  die
Schwiegerstraße,  in  welcher  mehr  Ordnung  und  Reinlichkeit
und  mehr  Schutz  gegen  Ansteckung  herrschte.  Dann  ging
es  in  anderen  Straßen  stufenweise  abwärts  und  immer
gemeiner  zu,  bis  am  Ende  die  schmutzigsten  und  rohesten
Matrosen  aller  Nationen  die  gewöhnlichsten  Stammgäste  der
baufälligen  und  winklichten  Unzuchthäuser  waren.  Die
Polizei  gestattete  aber  überdies  auch  einzeln  wohnenden
Dirnen  die  Ausübung  ihres  „Berufes“,  dem  sie  entweder
ihre  Gäste  zu  Hause  erwartend,  oder  abends  die  Straßen
durchziehend,  nachgingen.  Es  gab  Unglückliche,  welche  ihrer
Schmach  bis  in  hohes  Alter  (1)  lebten,  und  auch  solche,
welche  dieselbe  zu  Diebereien  benützten.  Umsonst  waren  die
Streifzüge,  welche  die  Poltzei  von  Zeit  zu  Zeit  gegen  diese
Auswürflinge  der  „Civilisation“  unternahm,  um  sie  einzufangen
  und  dem  Strafarbeithause  zu  überliefern.  Inwieweit
diese  Zustände  durch  die  im  September  1876  auf  Anordnung
der  Reichsbehörden  verfügte  Schließung  der  Bordelle  in
Hamburg  und  Altona  eine  Veränderung  erlitten  haben,
darüber  fehlen  uns  Nachrichten.

Die  beiden  ersten  Städte  Sachsens,  Dresden  und
Leipzig,  befolgen  verschiedene  Systeme,  obschon  in  beiden
Bordelle  existieren  und  geduldet  werden.  In  Dresden  besteht
eine  eigentümliche  Praxis.  Es  giebt  dort  offenkundige  Bordelle,
deren  Lage  und  Beschaffenheit  in  der  ganzen  Stadt  bekannt
sind.  Die  Behörden  aber  ignoriren  sie,  d.  h.  sie  gestatten
weder  Bordelle,  noch  anerkennen,  noch  verbieten  sie  solche.
Die  Prostituierten,  ob  sie  in  Bordellen  wohnen  oder  nicht,
stehen  sämtlich  ohne  Unterschied  unter  der  gleichen  Kontrolle,
und  die  Bordelle  werden  nur  als  gemeinschaftliche  Wohnungen
        <pb n="119" />
        —  115  —

von  Dirnen  betrachtet.  Dieselben  sind  von  verschiedenem
Rang.  Als  das  feinste  gilt  allgemein  das  sozusagen  einen
europäischen  Ruf  besitzende  in  Nr.  3  am  Jüdenhof,  welches
zwei  Häuser  einnimmt,  die  von  außen  unscheinbar,  innen
aber  mit  dem  größten  Luxus  ausgestattet  sind;  an  den
Abenden,  beziehungsweise  in  den  Nächten  findet  dort  großer
Empfang  der  Besucher  unter  Musik  und  Champagnerknallen
statt.  Man  sagt,  daß  dieses  Bordell  jährlich  mehrere  Tausend
Flaschen  Champaguer  verbrauche.  Der  Mann  der  Besitzerin,
welche  letztere  den  Besuch  der  Anstalt  persönlich  beaufsichtigt,
ist  Weinhändler,  und  man  ist  verschiedener  Meinung,  ob  er
von  der  Polizei  zum  Ausschenken  von  Getränken  Bewilligung
habe  oder  nicht.  Es  wird  erzählt,  daß  dieses  Ehepaar  einst
eine  Villa  in  Pillnitz,  gegenüber  dem  königlichen  Schlosse,
gekauft  habe;  als  aber  die  Königin  Carola  dies  vernommen,
habe  sie  gedroht,  Pillnitz  nie  wieder  zu  beziehen,  wenn  der
Kauf  nicht  sofort  rückgängig  gemacht  würde,  was  denn  auch
geschah.  Außer  den  Bordellen  ist  die  freie  Prostitution  in
Dresden  auch  sehr  bedeutend  und  macht  namentlich  in  den
Sommernächten  die  Straßen  der  Stadt  unsicher.  Das  jetzige
System  besteht  seit  dem  Jahre  1870,  vor  welchem  die  Bordelle
öffentlich  gestattet  und  anerkannt  waren.

In  Leipzig  sind  seit  neuester  Zeit  die  Bordelle  die
einzig  gestattete  Art  der  Prostitution,  welche  außerhalb  der--
  mit  großer  Sttenge  unterdrückt  wird.  Man  begegnet

estentlich  Lotalen.  Eine  Ausnahme  kann  (oder  konnte
noch  vor  wenig  Jahren)  in  der  Pleißengasse  zur  Zeit  der
Messe  gemacht  werden,  wo  der  Schreiber  dieser  Zeilen,  der
von  dem  Rufe  dieser  Gasse  noch  nichts  wußte  (1872),  vor  jedem,
sage  jedem  Hause  derselben  von  Dirnen  geringern  Ranges
in  phantastischen  Kostümen  angerufen  und  zum  Eintritt
aufgefordert  wurde  und  so  gewissermaßen  Spießruten  laufen
mußte.  Die  Leipziger  Bordelle  sind  stadtbekannt;  mehrere
8*
        <pb n="120" />
        —  116  —

enge  und  abgelegene  Straßen,  wie  die  Zimmerstraße,  das
Kupfer=  und  das  Sporergäßchen  für  feinere  Ansprüche,  die
Ulrichsgasse  für  Soldaten  und  Arbeiter,  sind  reich  an  solchen
Häusern.  Anders  als  in  Dresden,  wo  dieselben  sich  äußerlich
  durch  nichts  von  anderen  Gebäuden  unterscheiden,  verhält
  es  sich  in  Leipzig,  wo  dieselben  auffallend  hell,  ja  farbig
bemalt  und  der  Eingang  in  hervorstechender  Weise  mit  einem
Bronzegitter  und  mit  in  Fresko  gemalten  Mädchenköpfen
und  andern  bezeichnenden  Verzierungen  geschmückt  ist.  Einige
Bordelle  Leipzigs  führen  komische  und  auffallende  Namen,
z.  B.  zum  blauen  Affen,  zum  grünen  Teufel  u.  s.  w.

Die  übrigen  deutschen  Städte  haben  meist  das  Berliner
System  angenommen,  welches,  in  Übereinstimmung  mit  dem
deutschen  Strafgesetzbuche,  keine  Bordelle  duldet,  aber  die
Prostituierten  beaufsichtigt  und  sie  zur  Einschreibung  und
ärztlichen  Untersuchung  anhält,  soweit  nämlich  die  Polizei
dies  im  Stande  ist.)  —  Gewiß  ein  Fortschritt  gegenüber
dem  Bordellsystem,  welches  noch  niemals  und  nirgends  den
ansteckenden  Krankheiten  Abbruch  gethan  hat  und  neben
welchem  fast  immer  und  überall  (die  einzige  bekannte  Ausnahme
  ist  Leipzig)  eine  heimliche  Prostitution  existiert.  Aber
auch  die  Berliner  Sittenpolizei  (oder  die  „Sitte“,  wie  die
Prostituierten  sagen)  genügt  höheren  Ansprüchen  noch  lange
nicht  und  verhütet  zahlreiche  Ansteckungen  keineswegs.  Warum
auch  soll  der  Staat  für  die  Gesundheit  der  Wüstlinge  so
ängstlich  besorgt  sein?  Strenge  Unterdrückung  aller  irgendwie
offen  sich  hervorwagenden  Prostitution  ist,  auch  ohne  Einschreibung
  oder  Untersuchung,  welche  oft  genug  Mißbräuche

 

*)  Dennoch  giebt  es  selbst  in  Preußen  offenkundige  Bordelle;  an
einer  vielbegangenen  Straße  nahe  dem  Badeorte  Warmbrunn  bei
Hirschberg  in  Schlesien  trägt  z.  B.  ein  solches  die  zweideutige  Aufschrift
„Galanteriewaarenhandlung“,  und  seine  Bewohnerinnen  locken  offen  die
Vorübergehenden  zum  Eintreten  an.  Auch  Elberfeld  und  Barmen
besaßen  1885  noch  polizeilich  geduldete  Bordelle.
        <pb n="121" />
        —  117  —

und  Beleidigungen  der  Unschuld  im  Gefolge  haben,“)  gewiß
das  einzig  richtige;  gegen  die  geheime  Prostitution  und  noch
lange  die  Menschen  —  Menschen  sind.  Beweis  dafür  sind
leider  allzu  zahlreiche  Vorfälle,  von  denen  wir  einige  wenige
Beispiele  anführen.

Ein  Scheusal  von  Weib  und  Mutter  hatte  sich  im
Jahre  1882  in  der  Person  der  unverehelichten  Luise  Rostert
wegen  einer  Reihe  der  empörendsten,  u.  a.  auch  mit  der
eigenen  zehnjährigen  Tochter  vorgenommenen  Kuppeleien  vor
der  6.  Strafkammer  des  Berliner  Landgerichts  I.  zu  verantworten.
  Die  Angeklagte,  welche  eines  gewissen  äußern
Schliffs  nicht  ermangelt,  hatte  es  nur  zu  gut  verstanden,
sich  in  vielen  Familien  Vertrauen  zu  erwerben,  was  sie  dahin
ausnutzte,  daß  sie  die  Töchter  dieser  Familien,  die  zum
großen  Teil  sich  sogar  noch  unter  der  Altersgrenze  von
14  Jahren  befanden,  nach  ihrer  Wohnung  zu  locken  und
dort  dem  Laster  zu  überliefern  wußte.  Unter  Verleugnung
aller  Gefühle,  welche  sonst  einer  Mutter  heilig  sind,  verschmähte
  es  das  schändliche  Weib  sogar  nicht,  das  eigene
Kind  gut  zahlenden  Wüstlingen  preiszugeben  und  es  physisch
und  moralisch  zu  Grunde  zu  richten.  Die  in  der  Verhandlung
  zu  Tage  kommenden  Thatsachen  waren  so  haarsträubender
  Natur  und  belasteten  die  Angeklagte  derart,  daß
selbst  der  Verteidiger  (Rechtsanwalt  Friedmann)  sich  nur  auf
den  Satz  „Fiat  justitial“  zu  beschränken  in  der  Lage  fand.
Der  Gerichtshof  erkannte  auf  3  Jahre  6  Monate  Zuchthaus,
5  Jahre  Ehrverlust  und  Polizeiaufsicht.  Als  das  freche
Weib,  welches  dieser  Sentenz  gegenüber  und  auch  beim

Solche  „Versehen“  der  Polizei  gegenüber  Frauen  und  Mädchen,
die  aus  irgend  einem  unschuldigen  Grunde  nachts  allein  ausgehen,  sollen
auch  schon  in  Berlin  vorgekommen  sein,  jedoch  nur  vereinzelt  und  nicht  zu
vergleichen  mit  der  oben  geschilderten  beständigen  und  unausrottbaren
Gewohnheit  der  Pariser  Polizeiagenten.
        <pb n="122" />
        —  118  —

Anblick  ihrer  Opfer  nur  ein  höhnisches  Lächeln  hatte,  abge—
führt  wurde,  folgten  ihr  die  Verwünschungen  aller  auf  dem
Korridor  anwesenden  Personen,  darunter  die  der  zahlreichen
Opfer,  welche  nun  als  Zeugen  hatten  fungieren  müssen.
Eine  von  krampfhaftem  Schluchzen  erfaßte  Mutter,  deren
einzige  Tochter  auch  von  der  Rostert  dem  Verderben  über—
antwortet  worden  war,  schrie:  „Man  müßte  an  aller
Gerechtigkeit,  verzweifeln,  wenn  die  schändlichen  Wüstlinge,
deren  Agentin  das  Weib  war,  frei  ausgehen  würden.“

In  Berlin  war  1877  ein  Zimmermaler,  Peter,  23  Jahre
alt,  der  Erpressung  angeklagt,  welche  er  an  einer  unter
seinem  „Schutze“  stehenden  Prostituierten,  Namens  Michaelis
verübte,  indem  er  sie  auf  die  scheußlichste  Weise  mißhandelte,
wenn  sie  ihm  nicht  genug  durch  ihren  „Beruf“  verdientes
Geld  brachte,  so  daß  sie  Wochen  lang  im  Spital  lag.  Er
wurde  mit  einem  Jahre  Gefängnis  bestraft.

In  einer  Residenz=  und  Garnisonsstadt,  wo  eben  in
Folge  des  Reichsstrafgesetzbuches  die  Bordelle  unterdrückt
waren  (wahrscheinlich  München),  erschien  an  einem  Balle
zur  Zeit  des  Karnevals  1878  ein  Sohn  einer  der  besten
Familien  mit  acht  gleichmäßig  in  weiß  und  blau  mit
griechischen  Borduren  gekleideten  Prostituierten,  seinen  Maitressen.


Bekannt  ist  der  durch  den  skandalösen  Fall  Heintze  in
Berlin  hervorgerufene  Erlaß  des  deutschen  Kaisers  von  1891
gegen  die  Zuhälter.  Zu  bedauern  ist  nur,  daß  der  durch
denselben  veranlaßte  Gesetzentpurf  den  Mädchenhandel  nicht
berücksichtigt;  und  daß  die  Vermietung  von  Lokalen  an  Dirnen,
die  unter  Polizeiaufsicht  stehen,  nicht  strafbar  sein  soll,  sofern
die  Reglemente  beobachtet  werden,  ist  mindestens  sehr  bedenklich.
  Merkwürdig  ist  indessen,  daß  die  ganze  bisherige
Reglementierung  solche  Zustände,  wie  jener  Fall  sie  enthüllt,
nicht  hat  verhindern  können.  Die  von  manchen  Seiten
befürwortete  Wiedergestattung  der  Bordelle  (und  damit  indirekt
        <pb n="123" />
        —  119  —

auch  des  Mädchenhandels)  wird  hoffentlich  auf  geharnischten
Widerstand  aller  Freunde  der  Freiheit  und  Sittlichkeit
stoßen.

6.  Oesterreich-Ungarn.

Durch  eine  Razzia,  welche  die  Polizei  in  Budapest  in
der  Nacht  vom  11./12.  Nov.  1884  vornahm,  wurde  erhoben,
daß  es  in  elf  Bordellen  79  Dirnen  gab,  von  welchen  nur
39  Karten  von  der  Polizei  hatten.  Sie  alle  wurden  mit
den  „Bordellmüttern“  verhaftet,  aber  am  Morgen  freigelassen.
Sechs  Mädchen  eines  dieser  Häuser  waren  alle  unter  15  Jahren!
In  einem  andern  waren  11  Mädchen  im  Keller  und  in
einem  geheimen  Gemach  verborgen.  In  einem  dritten  befand
sich  eine  Vollblutnegerin.  Zwei  Bordellmegären  besaßen  jede
drei  „Anstalten.“

In  Wien  gab  es  1886  nur  1500  eingeschriebene  Dirnen,
offenbar  ein  minimaler  Teil  der  ganzen  Bande,  deren  Glieder
heute  (1892)  des  Abends  ungeniert  in  weißen  (I)  Kleidern
und  mit  Sonnenschirmen  auf  den  Trottoirs  aller  Stadtteile
  herumwandeln  und  den  Vorübergehenden  vertraulich
zunicken,  bis  die  Gimpel  auf  den  Leim  gehen.

7.  England  und  Indien.

Im  britischen  Reiche  war  bis  zum  Jahre  1864  nichts
unternommen  worden,  die  Prostitution  zu  organisieren.  Da
brachte  der  erste  Sekretär  der  Admiralität  (Marineminister)
Lord  Clarence  Paget,  einen  „Akt  zur  Verhütung  der  ansteckenden
  Krankheiten“  ein,  welcher  in  elf  Marine=  und
Militärstationen  besondere  Anordnungen  vorschlug,  zu  dem
Zwecke,  die  Ausbreitung  der  syphilitischen  Krankheiten  im
Heere  und  in  der  Flotte  zu  verhindern.  Am  20.  Juli
        <pb n="124" />
        —  120  —

gleichen  Jahres  wurde  diese  Bill  ohne  Diskussion  und  bei
sehr  schwachem  Besuche  des  Hauses  angenommen.  Es  bildete
sich  dann  ein  Verein  zu  dem  Zwecke,  die  Ausdehnung  dieses
Gesetzes  auf  die  gesamte  Bevölkerung  zu  betreiben,  und
im  Jahre  1866  erschien  bereits  ein  neues  Gesetz,  das  aber
die  gewünschte  Ausdehnung  nicht  erhielt  und  nach  höchst
ungenügender  Prüfung  in  geheimer  Sitzung  nachts  und  vor
beinahe  leeren  Bänken  am  26.  April  angenommen  wurde.
Im  Juli  1868  wurde  dann  an  diesem  Gesetze  eine  unbedeutende
Abänderung  vorgenommen,  und  im  Juli  1869  vervollständigte
ein  neues  Gesetz  die  Verfügungen  der  bisher  genannten  und
vermehrte  die  Orte,  auf  welche  es  Anwendung  finden  sollte,
auf  achtzehn.  Zusammen  nun  bildeten  diese  Gesetze  die  verhängnisvollen
  Contagious  Discases  Aects,  gegen  welche
sich  in  neuester  Zeit  eine  energische  Agitation  gerichtet  hat.

Diese  Akte  wurden  in  folgenden  Orten  eingeführt:  a.  in
England:  in  Aldershot,  Canterbury,  Chatham,  Colchester,
Dover,  Gravesend,  Maidstone,  Plymouth  und  Devonport,
Portsmouth,  Sheerneß,  Shorncliffe,  Southampton,  Winchester,
Windsor  und  Woolwich;  b.  in  Irland:  in  Curragh,  Cork
und  Queenstown;  c.  in  Malta  und  thatsächlich  (wenn  auch
nicht  formell)  in  Gibraltar.“)

Der  Inhalt  der  Akte  ist,  kurz  zusammengefaßt,  folgender:

Wenn  ein  Polizeibeamter  in  einer  eidlichen  Erklärung
vor  dem  Richter  versichert,  gute  Gründe  zu  dem  Glauben
zu  haben,  daß  eine  von  ihm  angezeigte  Person  eine  öffentliche
  Dirne  sei,  und  wenn  dieselbe  innerhalb  der  Grenzen
der  den  Akten  unterworfenen  Orte  oder  innerhalb  eines
Umkreises  dieser  Orte  von  zehn  Meilen  wohnt  oder  keinen

–#——-—

*)  Dem  Mutterlande  ähnliche  derartige  Akte  sind  in  den  drei
indischen  Hauptstädten  Kalkutta,  Madras  und  Bombay,  in  Ceylon,
Hongkong,  Jamaika,  Barbadoes  Victoria,  Queensland,  Neu-Seeland,
Tasmanien,  Kapland,  Canada,  den  Fidschi-Inseln,  St.  Helena,  Singapore
und  Trinidad  eingeführt  worden.
        <pb n="125" />
        —  121  —

festen  Wohnsitz  hat,  aber  zum  Zwecke  der  Prostitution  inner—
halb  jener  Grenzen  gekommen  ist,  oder  sich  außerhalb  jener
Grenzen  mit  einem  innerhalb  derselben  lebenden  Manne
während  der  jener  Erklärung  vorangehenden  vierzehn  Tage
vergangen  hat,  —  so  kann  der  Richter,  wenn  er  es  ratsam
findet,  dieser  Person  durch  den  Polizei-Inspektor  eine  Citation
zusenden.  Wenn  die  Person,  an  welche  die  Citation  gerichtet
wurde,  zu  der  festgesetzten  Zeit  und  am  richtigen  Orte  persönlich
erscheint,  oder  sich  durch  einen  Dritten  vertreten  läßt,  oder
auch  nicht  erscheint,  so  kann  der  Richter  anordnen,  daß  sie
periodischen  ärztlichen  Untersuchungen  unterworfen  werde.

Jede  weibliche  Person,  welche  in  einem  der  Orte  wohnt,
auf  welche  sich  dieser  Akt  bezieht,  kann  sich  durch  schriftliche
Erklärung,  welche  sie  in  Gegenwart  des  Polizei-Inspektors
unterzeichnet  und  welche  dieser  attestiert,  freiwillig  periodischen
ärztlichen  Untersuchungen  unterwerfen,  doch  nicht  auf  eine
längere  Zeitdauer  als  ein  Jahr.  Eine  solche  freiwillige
Unterwerfung  hat  die  gleichen  Wirkungen,  wie  eine  vom
Richter  erlassene  Anordnung.  Diese  Wirkungen  schließen  in
sich,  daß  eine  den  ärztlichen  Untersuchungen  unterworfene
Person,  welche  von  denselben  wegbleibt  oder  sich  ihnen  zu
entziehen  sucht,  einer  Gefängnisstrafe  mit  oder  ohne  Zwangsarbeit
  verfällt,  welche  beim  ersten  Male  nicht  über  einen
Monat  und  im  Rückfalle  nicht  über  drei  Monate  beträgt.

Dieselbe  Strafe  trifft  eine  Person,  welche,  weil  krank
befunden,  in  ein  Spital  gebracht,  dasselbe  ohne  Ermächtigung
von  Seiten  des  Oberarztes  verläßt  oder  sich  den  für  die
Bewohner  des  Spitals  bestehenden  Verordnungen  nicht  sügt
oder,  als  nicht  völlig  geheilt  entlassen,  sich  wieder  der  Prostitution
  ergiebt.  Wenn  eine  den  periodischen  ärztlichen
Untersuchungen  unterworfene  Person,  die  nicht  im  Spitale
weilt,  von  der  Verpflichtung  zu  jenen  Untersuchungen  befreit
zu  werden  wünscht,  so  hat  sie  sich  schriftlich  an  den  Richter
zu  wenden,  welcher  sie  vor  sich  citiert  und  der  Polizei  Anzeige
        <pb n="126" />
        —  122  —

macht.  Gewinnt  bei  dem  Erscheinen  der  Person  vor  dem
Richter  dieser  die  bestimmte  Uberzeugung,  daß  die  betreffende
Person  aufgehört  hat,  eine  Prostituierte  zu  sein,  oder  beweist
dieselbe,  wenn  der  Richter  diese  Probe  für  gut  findet,  drei
Monate  hindurch  vom  Tage  des  Erscheinens  an,  daß  sie  sich
gebessert  hat,  so  kann  der  Richter  ihre  Enthebung  von  der
Pflicht  periodischer  Untersuchungen  aussprechen.

Der  Nachweis  guter  Aufführung  ist  aber  nicht  geleistet,
wenn  die  Betreffende  während  der  angegebenen  Zeit  sich  in
irgend  einem  Lokale  eines  unter  die  Bestimmungen  dieses
Aktes  fallenden  Ortes  der  Prostitution  ergiebt,  oder  sich  wie
eine  Prostituierte  benimmt.

Ein  Hauseigentümer,  Mieter  oder  Stellvertreter  eines
solchen,  welcher  Grund  hat  anzunehmen,  daß  eine  Person
eine  Prostituierte  ist  und  an  einer  ansteckenden  Krankheit
leidet,  und  der  dennoch  duldet,  daß  eine  solche  in  seinem
Hause  oder  seiner  Wohnung  sich  prostituiert,  oder  sie  gar  dazu
veranlaßt,  wird  mit  Geldbuße  bis  zu  20  Pfd.  Sterl.  oder
mit  Gefängnis  bis  zu  6  Monaten  mit  oder  ohne  Zwangsarbeit
  bestraft,  ohne  den  Strafen  Eintrag  zu  thun,  welche
er  sich  wegen  Haltung  eines  Hauses  der  Unzucht  oder
sonstigen  Unfugs  zugezogen  haben  kann.  —

Diese  Akte  nun  haben  die  unheilvollsten  Folgen  gehabt.
Die  englischen  Behörden  schienen  von  einem  wahren  Fanatismus
  für  die  Vermehrung  der  Objekte  des  geschlechtlichen
Vergnügens  ihrer  Soldaten  und  Matrosen  befallen  zu  sein.
Es  ist  so  weit  gekommen,  daß  einer  armen  und  braven  Frau,
welche  von  ihrem  lüderlichen  Manne  angesteckt  worden,  die
Aufnahme  in  das  Hospital  verweigert  wurde,  wenn  sie  sich
nicht  als  öffentliche  Prostituierte  eintragen  lasse.  Ebenso  wurde
einem  minderjährigen  Mädchen,  welches  ein  spyphilitisches
Übel  unglücklicher  Weise  ererbt  hatte,  die  Aufnahme  verweigert.
Die  meist  fälschlicher  Weise  der  Prostitution  beschuldigten  und
gewaltsam  zur  ärztlichen  Untersuchung  gebrachten  Mädchen
        <pb n="127" />
        —  123  —

aber  sind  meist  zu  arm  oder  freundlos  oder  eingeschüchtert,
um  sich  anders  zu  verteidigen,  als  durch  eine  Flut  von
Thränen  oder  heiße  Beteuerungen  ihrer  Unschuld.  Das
aber  ist  einem  Gerichtshofe  kein  Beweis;  dagegen  stehen  ja
die  Aussagen  zweier  oder  dreier  Spione,  daß  sie  „guten
Grund  haben,  zu  glauben,“  das  zitternde  Weib  sei  eine
„Prostituierte“.  Der  rohe  Charakter  der  Geheimpolizisten,
welche  zu  diesem  Zwecke  verwendet  werden,  und  die  Leicht—
fertigkeit,  mit  welcher  sie  ihre  infamen  Anklagen  anbringen,
dokumentiert  sich  in  der  Antwort  eines  derselben,  als  der
Verteidiger  eines  solchen  Mädchens,  Mr.  Tarring,  ihn  fragte:
„Wollen  Sie  den  Magistrat  glauben  machen,  daß,  weil  Sie
das  Mädchen  mit  einem  Soldaten  gehen  sehen,  sie  eine
Prostituierte  sei?“  worauf  er  kaltblütig  erwiderte:  „Es  ist  mir
gleichgiltig,  was  der  Magistrat  glaubt.“  Der  Gerichtshof  ist
nicht  gewohnt,  von  einem  Verteidiger  beunruhigt  zu  werden,
da  es  nur  dann  vorkommt,  daß  er  zugezogen  wird,  wenn
die  Polizei  zufällig  ein  Mädchen  beschuldigt  hat,  welches
Unterstützung  findet.  Gewöhnlich  genügt  eben  der  geringste
Verdacht  der  Geheimpolizei,  ein  Mädchen  dem  moralischen
Verderben  preiszugeben.

Unter  einer  großen  Menge  uns  bekannt  gewordener
Fälle  führen  wir  nur  die  folgenden  als  besonders  charakte—
ristisch  an:

Am  10.  Juli  1882  wurde  in  Dover  ein  anständig  aus—
sehendes  Mädchen,  Lizzie  Maidstone,  vor  das  Polizeigericht
citiert,  weil  sie,  nach  „Unterzeichnung  der  freiwilligen  Unterwerfung,“
  sich  nicht  zu  den  ärztlichen  Untersuchungen  stelle.
Die  Polizeispione  Whitney  und  Matthews,  welche  in  dem
neulichen  Falle  der  Eliza  Southey  eine  so  traurige  Berühmtheit
erlangt  hatten,  bemühten  sich  zu  beweisen,  daß  die  Angeklagte
eine  „freiwillige  Unterwerfung“  auf  ein  Jahr  unterzeichnet
und  nachher  ihr  Erscheinen  zur  Untersuchung  verweigert  habe.
Das  Mädchen  sagte  vor  dem  Richter  zu  Whituey:  „Sie
        <pb n="128" />
        —  124  —

trafen  mich  und  gaben  mir  ein  Papier  und  sagten  zu  mir,
wenn  ich  nicht  käme,  würden  Sie  mich  vor  Gericht  bringen.
Drei  von  Euch  führten  mich  längs  einer  Allee  hin  und
drohten  mir  mit  dem  Gerichte;  da  wollte  ich  meinen  Freunden
keine  Schwierigkeiten  bereiten  und  unterzeichnete.“  Auf
Whitney's  Behauptung,  daß  sie  sich  das  selbst  zugezogen,
antwortete  sie:  „Hätten  Sie  mich  nicht  gezwungen,  so  wäre
ich  nicht  in  dieser  Lage.  Jedesmal,  wenn  Sie  mich  auf
der  Straße  trafen,  drohten  Sie  mir,  und  es  giebt  viele
andere  Mädchen,  die  nur  durch  Ihr  Benehmen  das  geworden,
was  sie  jetzt  sind.“  Withney:  „Ich  las  Ihnen  die  Unter—
werfung  vor.“  Angeklagte:  „Es  ist  falsch,  Sie  verlangten
einfach,  daß  ich  meinen  Namen  schreibe.“  Der  Richter
bemerkte,  daß  die  Angeklagte  das  gesetzliche  Recht  habe,  ihre
Unterwerfung  jederzeit  zurückzuziehen,  und  wenn  sie  dies
thue,  so  bestehe  keine  freiwillige  Unterwerfung  mehr;  darauf
schlug  er  die  Sache  unter  dem  Beifall  der  Zuhörer  nieder.
Das  „National  League  Journal“  sagt  dazu:  „Hätte  sich
dieser  Fall  in  einem  weniger  wegen  solcher  Vorkommnisse
aufgeregten  Orte  als  Dover  ereignet,  so  wäre  das  Mädchen
einfach  ins  Gefängnis  gesteckt  worden,  bis  sie  sich  unter—
worfen  hätte!“

Ein  anderes  Mädchen,  Elisabeth  Burley,  wurde  in  Dover,
als  sie  eine  Stelle  suchte,  am  hellen  Tage,  den  15.  März
1881,  von  zwei  bürgerlich  gekleideten  Männern  angehalten
und  nach  Namen  u.  s.  w.  gefragt.  Als  sie  sich  weigerte,
Rede  zu  stehen,  wurde  sie  nach  dem  Polizeibureau  geführt,
wollte  aber  auch  hier  nichts  angeben,  wozu  sie  auch  keine
Pflicht  hatte.  Von  dort  entlassen,  wurde  sie  von  jenen
Männern  verfolgt  und  stürzte  sich  ins  Meer,  wo  sie  gerettet,
dann  des  Selbstmords  angeklagt,  aber  vom  Alderman  frei—
gesprochen  wurde.  Ein  Entrüstungsmeeting  bezeugte  der
Regierung  die  Ansicht  der  Offentlichkeit  über  solche
Vorfälle.
        <pb n="129" />
        —  125  —

In  den  Orten,  wo  die  „Akte  über  die  ansteckenden
Krankheiten“  eingeführt  wurden,  hatte  diese  Maßregel  eine
arge  Demoralisation  zur  Folge.  Das  öffentliche  Kommen
und  Gehen  der  betreffenden  Frauenzimmer  zu  und  von  der
ärztlichen  Untersuchung,  hat  die  Aufmerksamkeit  der  Jugend
erregt  und  unter  dieser  zu  den  verderblichsten  Unterhaltungen
Anlaß  geboten.  In  Plymouth  und  wohl  auch  in  anderen
der  betreffenden  Orte,  bestand  seit  Einführung  der  Akte  die
ganze  oder  fast  die  ganze  eine  Seite  einer  Straße  aus  übelberüchtigten
  Häusern,  die  von  der  Polizei  geduldet  wurden.

In  sanitärischer  Beziehung  sind  die  Folgen  der  „Akte“
geradezu  haarsträubend.  In  den  Jahren  1866—1874  hat
sich  das  Vorkommen  schwererer  geschlechtlicher  Krankheiten
(Schanker)  von  24  auf  46  vom  Tausend  vermehrt.)  Im
Jahre  1866  betrug  die  Zahl  der  kranken  Dirnen  121,  1871
aber  202  vom  Hundert,  d.  h.  jede  Dirne  war  durchschnittlich
im  Jahre  zweimal  angesteckt.  Die  Todesfälle  unter  diesen
Unglücklichen  stiegen  1865—1874  von  nicht  ganz  10  auf  23
vom  Tausend  (Bulletin  continental  1876  p.  v70).

Die  1876  durch  Sir  Harcourt  Johnstone  begonnene
Agitation  gegen  die  erwähnten  Akte,  an  deren  Spitze  sich
der  ausgezeichnete  liberale  Redner  James  Stansfeld  stellte,
hatte  mit  großen  Schwierigkeiten  zu  kämpfen.  Noch  1876
wurde  ein  Antrag  auf  Abschaffung  der  Akte  vom  Unterhause
abgelehnt  (im  vorhergehenden  Jahre  war  dies  noch  mit
größerer  Mehrheit  geschehen).  Die  Akte  fanden  ihre  Hauptstütze
  unter  den  Tories,  ihre  entschiedensten  Gegner  (Gladstone
und  John  Bright  gehörten  zu  diesen)  unter  den  Whigs.

Man  mußte  vernehmen,  daß  überall,  wo  die  Engländer
die  europäische  Kultur  verbreiteten,  auch  die  Unsittlichkeit

 

*)  Es  ist  dies  das  Verhältnis  in  der  Flotte  des  Mittelmeers;  im
Mutterlande  ist  derselbe  günstiger,  in  Asien  ungünstiger,  am  schlimmsten
in  Hongkong.
        <pb n="130" />
        —  126  —

mit  ihnen  eindrang,  so  namentlich  neulich  in  Birmanien
und  Ägypten,  zu  großem  Ärgernis  der  Eingeborenen.  In
Folge  dieser  Verhältnisse,  wuchs  auch  in  den  Kolonien  die
Agitation  gegen  die  Akte  riesenhaft  an;  sie  fielen  zuerst  in
Kalkutta  durch  den  Vicekönig  Lord  Ripon.

Im  Mutterlande  wurden  die  Akte  1886  abgeschafft;
mehrere  Kolonien  folgten  1887  und  später  nach.

In  Indien  bestanden  am  längsten  haarsträubende
Zustände,  welche  von  Mr.  Dyer  (den  wir  noch  kennen  lernen
werden)  persönlich  beobachtet  wurden  und  1888  im  britischen
Parlament  zur  Sprache  kamen.  Es  wurde  in  einem  amtlichen
Berichte  rühmend  hervorgehoben,  daß  in  Sitapur  die  „Frauenzimmer"
  „gut  gehalten“  seien.  Im  Lager  bei  Lucknow
waren  dreizehn  Zelte  für  Prostituierte  eingerichtet,  welche  die
Brigade  begleiteten  und  unter  dem  Befehle  des  Generals
standen.  Ebenso  ist  den  Kasernen  in  Lucknow  ein  Quartier
für  öffentliche  Dirnen  beigegeben,  welche  72  Wohnungen
zu  beiden  Seiten  einer  Straße  bevölkern,  die  von  den
britischen  Behörden  zu  diesem  Zwecke  aus  dem  für  das
Militär  bestimmten  Kredite  erbaut  und  weit  besser  eingerichtet
  sind,  als  die  Wohnungen  der  Eingeborenen.  Die
Bewohnerinnen  dieser  Schandgasse  waren  alle  patentiert
und  hielten  ungescheut  auch  die  Vorübergehenden  an.  Der
Befehlshaber  eines  Regiments,  das  sich  von  Bombay  nach
einem  entfernten  Lager  begeben  sollte,  requirierte  selbst  eine
Anzahl  von  Prostituierten,  um  den  Soldaten  von  einer  Etappe
zur  andern  zu  folgen,  und  sagte  dem  Feldprediger,  der  sich
darüber  beschwerte,  er  habe  höhere  Ordre  hierfür.  Bei  jeder
Etappe  wurde  über  dem  Lager  der  Dirnen  eine  Fahne  aufgepflanzt,
  damit  die  Soldaten  wissen,  wohinsie  sich  zu  wenden  haben.
Ein  britischer  Offizier  bei  Kohat  an  der  Grenze  von  Asfghanistan
  sandte  nach  einer  entfernten  Garnison  und  verlangte  die
Zusendung  einer  Anzahl  eingeschriebener  einheimischer  Dirnen.
Sie  sollten  hübsch  und  nicht  unter  22  Jahren  alt  sein.
        <pb n="131" />
        —  127  —

In  einem  amtlichen  Berichte  wurde  eine  Verordnung
verlangt,  welche  eine  größere  Anzahl  von  Prostituierten  ver—
anlassen  sollte,  in  den  Kantonnements  zu  wohnen,  und  durch
Anweisung  eigener  Häuser  und  elegante  Möblierung  ihnen
und  ihren  Besuchern  das  Leben  angenehm  machen  sollte.
Der  Oberbefehlshaber  der  britisch-indischen  Truppen,  Sir
Frederick  Roberts,  ordnete  am  17.  Juni  1886  an,  daß  in
den  Regimentsbazars  stets  genügende  und  hübsche  Frauen
vorhanden  und  mit  bequemer  Wohnung  versehen  seien.  Die
Militärärzte  in  Lucknow  erklärten  die  Zahl  der  dort  eingeschriebenen
  Dirnen  als  ungenügend,  und  der  Arzt  von
Feizabad  verlangte  Erneuerung  des  weiblichen  Personals
durch  jüngere  und  hübschere  Mädchen.  Da  in  Allahabad
die  Cholera  periodisch  herrscht,  wird  zu  dieser  Zeit  in  einiger
Entfernung  von  der  Stadt  ein  Lager  bezogen  (das  „Cholera=Lager"),
  und  die  Prostituierten  beziehen  dasselbe  mit  den
Soldaten.  Auch  in  dem  Lager  zu  Deolali,  wohin  die  aus
Europa  neu  ankommenden  Rekruten  gewiesen  werden,  fehlen
die  Priesterinnen  der  Venus  nicht.  Viele  Soldaten,  die
sonst  sehr  fromm  sind,  finden  nichts  unrechtes  darin,  gerade
von  der  Predigt  weg  zu  den  Prostituierten  zu  gehen.  Die
Eingeborenen  nennen  die  Soldatenhuren  nicht  anders  als
„Damen  der  Königin.“  Ja,  der  Ubelstand  wird  so  sehr  als
ein  spezifisch  europäischer  betrachtet,  daß  Hindu-Dirnen  sich
taufen  lassen  wollten,  weil  sie  glaubten,  dann  bessere  Geschäfte
zu  machen.  Dieses  Beispiel  der  Engländer  bringt  einen
für  die  britische  Herrschaft  höchst  unvorteilhaften  Eindruck
auf  die  Hindus  hervor.  Das  Schlimmste  dabei  ist,  daß
diese  Prostituierten  außer  den  Soldaten  auch  für  die  Civilpersonen
  und  teilweise  sogar  für  die  Eingeborenen  zu  haben
sind  und  daß  die  Behörden  Agenten  anstellen,  um  solche
Frauen  aufzusuchen,  für  deren  Jede  sie  drei  Rupien  (6  Mark)
erhalten.  Man  kann  denken,  daß  diese  Praxis  auch  in  das
weiterhin  zu  behandelnde  Kapitel  des  Sklavenhandels  ein-
        <pb n="132" />
        —  128  —

schlügt.  Ja,  das  Volk  wird  geradezu  durch  die  Agenten,
welche  Dirnen  suchen,  so  eingeschüchtert,  daß  es  seine  Töchter
zu  diesem  schändlichen  Zwecke  zitternd  hergiebt,  so  daß  diese
armen  Sklavinnen  der  Unzucht  die  Benennung  als  Prostituierte
gar  nicht  verdienen.  Es  wurde  sogar  ein  christliches  Mäd—
chen  von  nicht  viel  über  14  Jahren  durch  den  englischen
Beamten  von  Patna,  Namens  Quinn,  der  Missionärin  Miß
Abraham,  die  es  zu  sich  genommen,  um  es  zu  retten,  entrissen
und  einem  Menschen  übergeben,  der  es  der  Mutter  (!)  abgekauft
hatte,  um  es  dem  Heere  der  Unzucht  einzuverleiben!  Glück—
licher  Weise  fanden  die  Reklamationen  Dyers  Gehör,  und
der  Obergerichtshof  Indiens  kassierte  das  Urteil  Mr.  Quinns.
Wird  auch  eine  häufige  ärztliche  Untersuchung  vorgenommen,
so  steigen  doch  die  syphilitischen  Erkrankungen  bei  den  britisch—
indischen  Truppen  bis  auf  757  vom  Tausend,  also  über
drei  Viertel!!  Je  mehr  Prostituierte  zur  Verfügung  der
Truppen  sind,  um  so  höher  steigt  das  Verhältnis  der
Erkrankungen,  und  seit  Einführung  des  geschilderten  Systems
haben  sich  dieselben  verdoppelt!

Als  diese  Schmach  der  europäischen  Kultur  im  Parlamente
durch  Prof.  James  Stuart  zur  Sprache  gebracht  wurde,
antwortete  der  Unterstaatssekretär  für  Indien,  John  Gorst,
es  sei  ihm  von  der  Sache  nichts  bekannt!  Selbst  die  ihm
unter  das  Gesicht  gehaltenen  Befehle  der  Generale  wollte
er  nicht  kennen.  Trotzdem  nehmen  die  Aussichten  zu,  daß
die  Akte  auch  für  Indien  außer  Kraft  gesetzt  würden.  Schon
am  5.  Juni  1888  wurde  der  Antrag  Mac  Laren,  welcher
die  Reglementierung  in  Indien  verurteilte,  vom  Unterhause
einstimmig  angenommen.  Der  neue  Vicekönig  von  Indien,
Lord  Lansdowne,  erhielt  eine  Riesenpetition,  bedeckt  von
den  Unterschriften  der  bedeutendsten  Staatsmänner,  Geistlichen,
Juristen,  Arzte,  Offiziere,  Journalisten  u.  s.  w.,  um  Abschaffung
der  gerügten,  von  den  indisch-britischen  Soldaten  selbst  nicht
gern  gesehenen  Mißbräuche  in  dem  ihm  anvertrauten  Reiche.
        <pb n="133" />
        —  129  —

Der  indische  Nationalkongreß  bezeugte  diesen  Bestrebungen
seine  lebhafte  Sympathie.  Aber  der  Beschluß  des  Parlaments
wurde  in  Indien  umgangen  und  die  angeblich  vorgenommenen
Verbesserungen  waren  nur  Schein.  —  Leider  scheint  dagegen
noch  keine  Maßregel  getroffen  zu  sein,  um  ein  anderes,  noch
schreienderes  Übel  in  der  Wurzel  zu  zerstören,  nämlich  die
in  London  in  einem  fast  unglaublichen  Grade  grassierende
Kinderprostitution.  Ein  dortiger  Polizeibeamter,  Mr.
Howard  Vincent,  berichtet  hierüber:  „Es  giebt  in  vielen
Teilen  von  London  Häuser,  in  denen  Leute  wohnen,  welche
Kinder  zum  Zwecke  der  Prostitution  denjenigen  Wüstlingen
verschaffen,  die  solche  verlangen.“  Ja,  noch  mehr!  In
Haymarket,  Waterloo  Place  und  Piccadilly  sieht  man  jeden
Abend  vom  Dunkelwerden  an  Kinder  von  14,  15  und  16
Jahren  herumgehen  und  sich  offen  zur  Prostitution  anbieten,
und  dies  geschieht  mit  Wissen  und  Willen  der  Eltern  und
zum  „Vorteile“  der  Haushaltung.  Der  Polizeibeamte  Joseph
Dunlap  erzählte  vor  der  zu  Erkundigungen  über  diese  Dinge
aufgestellten  Kommission  des  Oberhauses,  er  habe  in  einem
Hause,  wo  er  einen  Bordellhalter  verhaften  sollte,  in  jedem
Zimmer  einen  „ältern“  Herrn  mit  zweien  (I)  solcher  Kinder
im  Bette  gefunden,  welche  den  Polizeimann  auslachten,  daß
er  ihnen  nichts  anhaben  durfte!  Er  erfuhr,  daß  der  „Herr“
jedem  Kinde  6  Shillings  und  ebensoviel  für  das  Zimmer
zahlte.  Manche  dieser  Mädchen  haben  (natürlich  nur  vorübergehend)
  „Glück“  und  „verdienen“  so  viel,  daß  sie  bald  in
besseren  Kleidern  und  endlich  in  Seide  und  Atlas  auftreten.
Dunlap  sah  ein  solches  Unglückskind  mit  zugeknöpften  Stiefelchen
bis  an  das  halbe  Bein,  kurzen  Röckchen,  einer  engen  Polonaise,
das  Haar  über  dem  Rücken  herabhängend  und  die  Finger
mit  Ringen  bedeckt,  welches  an  einer  Straßenecke  auf  den
Polizeiwagen  wartete,  um  „ihren  Mann“  zu  sehen,  wie  sie
einen  jungen  Menschen  nannte,  der  mit  der  Polizei  in  Konflikt
gekommen  war;  sie  war  nicht  über  13  Jahre  alt.  Solche

Dr.  Otito  Henne  am  Rhünn,  Sittenpolizei.  9
        <pb n="134" />
        130  —

Kinder  haben  daher  schon  oft  ihre  „Louis“,  die  von  ihnen
unterhalten  werden  und  mit  denen  sie  zusammen  leben.
Diese  entsetzlichen  Zustände  werden  dadurch  genährt,  daß  in
armen  Familien  Knaben  und  Mädchen  nebeneinander  auf
dem  Boden  schlafen.  Wir  kommen  auf  diese  Greuel  weiter
unten  zurück.  Sie  werden  dadurch  in  ihrem  Fortbestehen
unterstützt,  daß  die  Polizei  ein  noch  so  schlechtes  Haus  nur
zum  Zwecke  einer  angeordneten  Verhaftung  betreten  darf,
und  gegen  die  Straßenprostitution  nur  auf  die  Klage  bestimmter
Personen,  wozu  natürlich  anständige  Männer  sich  nicht  entschließen,
  eingeschritten  werden  kann.

Solche  Häuser,  wie  die  obengenannten,  werden  natürlich
auch  von  Dirnen  über  dem  Kindesalter  teils  mit  Männern
besucht,  teils  bewohnt.  Der  Kriminalbeamte  Morgan  kannte
eine  Dirne,  welche  an  demselben  Abend  8  bis  10  Männer
in  solche  Häuser  mit  sich  nahm.

8.  Rußland.

Sehr  bezeichnend  ist,  daß  in  Rußland,  wo  man  jetzt
die  Juden  so  eifrig  vertreibt,  jüdische  Dirnen  bleiben  dürfen.
Er  kam  in  Petersburg  vor,  daß  eine  Jüdin  nur  dadurch
ihre  Duldung  als  Studierende  erreichen  konnte,  daß  sie  sich
die  gelbe  Karte  der  Prostituierten  verschaffte,  natürlich  ohne
diesem  Laster  zu  fröhnen,  und  in  Moskau,  daß  ein  jüdisches
Mädchen,  um  seine  kranke  Mutter  pflegen  zu  können,  denselben
  Schritt  ergriff  und  dabei  unschuldig  blieb.  Während
aber  (es  war  dies  früher)  die  Studierende,  als  ihr  Motid
bekannt  wurde,  Duldung  erhielt  und  sich  später  glücklich
verheiratete,  wurde  das  arme  Mädchen,  als  die  Polizei
entdeckte,  wie  es  sich  verhielt,  dennoch  verwiesen  und  wurde
darüber  wahnsinnig.

In  Petersburg  haben  sich,  wie  in  Frankreich  und
Belgien,  die  Bordelle  vermindert.  Vor  1870  waren  ihrer
210,  jetzt  sind  nur  noch  64  vorhanden.
        <pb n="135" />
        Dagegen  besteht  im  weiten  Zarenreiche  ein  Greuel  fort,
der  alles  im  Reiche  der  Unzucht,  mit  Ausnahme  des  weiter—
hin  darzustellenden  Mädchenhandels  in  Schatten  stellt;  ja  es
dürfte  sich  fragen,  ob  er  an  Entsetzlichkeit  nicht  auch  noch
diesen  übertrifft,  weil  er  geradezu  offiziell  hervorgerufen  wird.
Bei  der  ungeheuren  Menge  der  in  Rußland  beständig  „verschickten"
  Verbrecher,  Verdächtigen  und  derer,  die  dafür
gehalten  werden,  bemächtigen  sich  während  der  Transporte
gerade  die  verworfensten  Bösewichte  einer  Art  von  Herrschaft
über  die  weniger  gefährlichen  und  noch  mehr  über  die
unschuldig  verschickten  Personen,  nehmen  ihnen  alles  weg,
was  ihnen  gefällt,  mißhandeln  sie,  töten  sie  sogar,  wenn  sie
ihnen  mißbeliebig  sind,  ohne  daß  die  Behörden  den  Thätern,
die  fest  zusammenhalten,  und  ihre  Schicksalsgenossen  durch
den  Schrecken  beherrschen,  auf  die  Spur  kommen.  Was
dabei  den  mit  den  Verbrechern  u.  s.  w.  „verschickten“  Frauen
geschieht,  läßt  sich  denken.)  Sie  werden  aber  „verschickt",
und  zwar  mit  Verbrechertransporten,  auch  wenn  sie  sich  nicht
nur  nichts  zu  schulden  kommen  ließen,  sondern  auch  nicht
einmal  verdächtig  sind,  —  nur  weil  es  einmal  so  „Sitte"
ist.  Es  kommt  z.  B.  vor,  daß  ein  Mädchen  studieren  will,
der  Vater  es  aber  nicht  gestattet.  Dieser  schreibt  an  die
Polizei  der  Universitätsstadt  und  verlangt  die  Heimsendung
der  Tochter.  Diese  wird  aufgegriffen  und  einem  Verbrechertransport
  einverleibt  und  kommt,  —  von  den  Verbrecherhäuptern
  geschändet  oder  als  Leiche  zu  Hause  an.  Ein
Soldat,  tausende  von  Meilen  versetzt,  wünscht  seine  Frau
bei  sich  zu  haben.  Die  Behörde  willfahrt  ihm,  verhaftet  die
Frau,  läßt  sie  im  Gefängnis  schmachten,  bis  ein  Verbrechertransport
  bereit  ist,  und  sendet  sie  mit  diesem  fort.  Die
Reise  dauert  Monate,  ja  Jahre  lang;  entweder  stirbt  sie
auf  dem  Wege,  oder  es  kommen  nur  die  traurigen  Reste

 

*)  E.  B.  Lanin,  Russische  Zustände  (Dresden  1892),  1.  S.  244  ff
9*
        <pb n="136" />
        einer  Geschändeten  an.  Auf  der  Grenze  zwischen  Europa
und  Asien  geht  eine  Brücke  über  den  Sakmafluß  Von
dieser  stürzen  sich  viele  „verschickte“  Frauen  in  das  Wasser,
weil  sie  ihren  Männern  so  wie  sie  zugerichtet  sind,  nicht
unter  die  Augen  zu  treten  wagen.  Selbst  Popenfrauen  geht
es  nicht  besser.  Manche  erhängen  sich  auch  in  den  Etappenkerkern,
  sobald  sie  es  nur  thun  können,  und  Viele  werden
wahnsinnig.  Selbst  verschickte  Knaben  werden  geschändet,
und  die  Wächter  der  Transporte  sind  oft  nicht  besser  als  die
Verbrecherhäupter  oder  stecken  gar  mit  ihnen  unter  einer  Deckel

9.  Der  ferne  Osten.

Noch  erübrigt  uns,  einen  Blick  auf  jene  Länder  und
Völker  zu  werfen,  deren  Knlturgeschichte  von  derjenigen
Europas  und  ihrer  orientalischen  Wurzeln  getrennt  und  außer
Zusammenhang  damit  ist;  es  sind  die  vom  Mittelländischen
Meere  abgelegenen  Länder,  die  wir  meinen,  es  sind  die
Völker,  deren  Verhältnisse  und  Zustände  für  uns  ganz  fremdartig
  und  daher  auch  für  unsere  sittlichen  Anschauungen  und
Einrichtungen  weniger  bedeutungsvoll,  als  interessant  und
belehrend  sind.  Die  betreffenden  Länder  und  Völker  besitzen
mehr  oder  weniger  Einrichtungen,  welche  das  Verhältnis  der
Geschlechter  in  einer  von  unseren  Zuständen  abweichenden
Form  bestimmen,  —  wir  meinen  die  Sklaverei,  das  Kastenwesen
  und  die  Vielweiberei,  von  welchen  Einrichtungen  die
zweite  allerdings  nur  noch  in  einem  einzigen  Lande,  aber  in
einem  großen  und  wichtigen  besteht,  in  Indien:  Eine
Unsittlichkeit  nach  europäischer  Art,  eine  eigentliche  Prostitution,
  giebt  es  in  Indien  unter  den  Eingeborenen  nicht.
Hetären  hat  es  allerdings  schon  in  älterer  Zeit  gegeben:
aber  sie  sind  weit  verschieden  von  den  „Verlorenen“  unserer
Gegenden.  Ahrlich  wie  die  höheren  Hetären  des  griechischen
Altertums,  so  umgiebt  auch  die  indischen  ein  Schimmer  der
Idealität;  doch  bezieht  er  sich,  wie  bei  den  Hellenen  mehr
        <pb n="137" />
        —  133  —

auf  Philosophie,  so  in  Indien  mehr  auf  Poesie.  In  dem
ältesten  bekannten  indischen  Drama:  Mritschakati  (Das  Thon—
wägelchen)  spielt  die  Hetäre  Vasantasena  die  Hauptrolle  und
wird  zum  guten  Ende  die  zweite  Gemahlin  des  Brahmanen
Tscharudatta;  sie  besitzt  einen  Palast  mit  weitläufigen  Höfen
und  zahllosen  Gemächern.  Das  Verbot  des  vertrauten  Ver—
kehrs  zwischen  Gliedern  verschiedener  Kasten  schiebt  einerseits
der  Prostitution  einen  mächtigen  Riegel  vor,  während  anderer—
seits  die  gestattete  Vielweiberei  in  vielen  Fällen  ein  Aus—
kunftsmittel  an  die  Hand  giebt,  das  in  Europa  fehlt.  Be—
kannt  ist  wohl  die  Stellung  der  Bajaderen,  aber  sie  sind
durchaus  keine  verworfenen  und  schamlosen  Geschöpfe.  Leider
cheint  europäischer  Einfluß  die  Zustände  in  Indien  schon
erheblich  verschlimmert  zu  haben,  (wie  wir  oben  S.  126ff.  ge—
zeigt  haben);  die  unvollkommenere  Kultur  unterliegt  stets
nicht  nur  der  vollkommeneren,  sondern  auch  den  mit  ihr
verbundenen  Schattenseiten.  Die  höhere  Kultur  aber  kann
bessere  sittliche  Zustände  von  der  weniger  hohen  Kultur
nicht  annehmen,  weil  die  Voraussetzungen  der  besseren  Sitten
für  sie  unbrauchbar,  weil  Kasten  und  Vielweiberei  in  Europa
unmöglich  sind  und  nicht  nur  keine  Besserung  herbeiführen,
sondern  sowohl  die  Moral  als  die  Geisteskultur  hinabdrücken
müßten.

Übrigens  hat  in  den  mohammedanischen  Ländern,
welche  keine  Kasten  besitzen,  auch  neben  der  Vielweiberei  und
der  mit  ihr  engverbundenen  Sklaverei  die  Prostitution  immer
bestanden.  Bis  auf  Mehemed  Ali  bildeten  die  öffentlichen
Dirnen  in  Agypten  eine  Korporation  unter  Aufsicht  eines
Scheich.  Mehemed  Ali  unterdrückte  diese  Einrichtung;  aber
darum  besteht  die  Prostitution  um  so  üppiger  im  Geheimen
fort.  Man  rechnet  in  Agypten  bei  einer  europäischen  Bevölkerung
  von  etwa  50,000  Seelen  nicht  weniger  als  16,000
europäische  Dirnen.  Dagegen  steht,  wie  uns  versichert  wird,
einer  Verheiratung  von  Dirnen,  die  sich  bessern  wollen,  im
        <pb n="138" />
        —  134  —

Orient  nichts  entgegen,  und  dieselben  werden  auch  nicht  im
mindesten  verachtet.

Ähnlich  verhält  es  sich  in  Japan,  wo  der  Begriff
der  Unsittlichkeit  so  wenig  existiert,  wie  derjenige  der  Scham—
haftigkeit.  Geschlechtliche  Verhältnisse  werden  dort  ganz  wie
andere  ruhig,  ohne  Cynismus,  noch  geheimnißvoll  besprochen,
sogar  in  Gegenwart  von  Kindern;  die  öffentlichen  Dirnen
bilden  einen  anerkannten  Stand,  der  in  dem  schönsten  Stadt—
teile  seinen  Wohnsitz  hat.  Töchter  der  besten  Stände  be—
finden  sich  oft  unter  ihnen  und  verheiraten  sich  später  glücklich,
ohne  daß  ihnen  ein  Makel  anhaftet.  Die  Theehäuser  sind
die  allgemein  anerkannten  Stätten  der  Prostitution  in  Japan;
aber  es  soll  dort  sehr  anständig  zugehen,  und  die  die  Gäste
bedienenden  Mädchen  beobachten  ein  bescheidenes  und  liebens—
würdiges  Benehmen.

Schlimmer  steht  die  Sache  in  China.  Seit  dem  Jahre
720  vor  Chr.  ist  dort  die  Prostitution  eine  staatlich  geordnete
und  dem  Staate  Einkünfte  eintragende  Anstalt.  Eltern  dürfen
ihre  Töchter  verkaufen,  Männer  ihre  Frauen  ausleihen,  um
die  Prostitution  zu  rekrutieren.  Zwar  sind  die  Besitzer
schlechter  Häuser  verachtet;  aber  die  Gewohnheiten  der  un—
geheuern  Bevölkerung  sind  so  ungemein  verdorben,  daß
Niemand  gegen  die  Prostitution  sprechen  dürfte,  ohne  sich
lächerlich  zu  machen.  Schon  in  einer  vor  zweihundert  Jahren
erschienenen  Reisebeschreibung  finden  wir  die  Mitteilung,  daß
die  Kuppler  in  China  das  ganze  Land  durchziehen,  alle
hübschen  Mädchen  durch  Geld  und  gute  Worte  den  Eltern
entführen  und  sie  dann  unterrichten,  wie  sie  in  Tanzen,
Singen  und  anderen  Sachen  sich  den  Männern  gefällig
machen  können.  Sie  verkaufen  oder  vermieten  die  Mädchen
endlich  um  hohe  Preise  an  vornehme  und  reiche  Leute,  denen
sie  dieselben,  auf  Esel  gesetzt,  öffentlich  zuführen.

In  der  britischen  Besitzung  Hongkong,  einer  Insel  im
Süden  Chinas,  wo  freilich  die  englischen  Soldaten  und  Matrosen
        <pb n="139" />
        —  185  —

das  Ihrige  dazu  beitragen,  sollen  drei  Viertel  der  erwachsenen
Chinesinnen  Prostituierte  sein;  man  rechnet  ihrer  etwa  18,000.
Sobald  (1842)  der  Ort  britisch  wurde,  war  er  rasch  mit
Bordellen  und  Dirnen  vom  chinesischen  Festlande  aus  überschwemmt,
  und  dies  wurde  noch  schlimmer  durch  die  Einführung
  der  Contagious  Discases  Ordinances  von  1857  und
1867,  welche  eigentliche  Bordell-Sklaverei  herbeiführten.  Der
Gouverneur  von  Hongkong,  Sir  J.  Pope  Hennessy,  schrieb
am  15.  Juni  1881  an  den  Minister  Earl  of  Kimberley  nach
London,  es  sei  wohl  bekannt,  daß  das  Loos  der  Prostituierten
in  den  Bordellen  von  Kanton  weniger  einer  Sklaverei  gleiche,
als  dasjenige  der  Dirnen  in  den  gestatteten  Unzucht-Häusern
auf  Hongkong,  indem  jene  unter  ihren  gewohnten  einheimischen
  Gesetzen  leben  und  keiner  gouvermentalen  Kontrolle
unterworfen  seien.  Frauen,  heißt  es  in  demselben  Briefe,
werden  in  jedem  Bordell  der  Stadt  gekauft  und  verkauft.
Von  der  Beschaffenheit  dieser  Häuser,  wie  überhaupt  derjenigen
des  ärmern  Teils  der  Bevölkerung,  in  deren  Zimmern  sogar
(j#a  unter  den  Betten)  Schweine  gehalten  werden,  machen  die
uns  vorliegenden  amtlichen  Berichte  haarsträubende  Schilderungen.
  Die  Zimmer  der  Mädchen  waren  oft  von  den
Aborten,  in  die  man  sehen  konnte,  nur  durch  dünne  Wände
getrennt.  Im  Jahre  1880  zählte  man  in  Hongkong  123
gestattete  chinesische  Bordelle  mit  1358  Dirnen.  Eine  solche,
Tai-Yau,  wurde  1876  wegen  eines  Vergehens  gegen  das
Bordell-Reglement  zu  100  Dollars  Strafe  verurteilt  und
war  genötigt,  um  diese  bezahlen  zu  können,  ihr  4  bis  5  Jahre
altes  Söhnchen  zu  verkaufen!  Sie  erhielt  für  dasselbe  nur
40  Dollars,  und  als  sie,  um  den  Rest  laufzubringen,  sich
weiter  prostituierte,  wurde  sie  und  eine  andere  (1879)  von
Polizeibeamten  verfolgt;  sie  flüchteten  sich  über  ein  Dach,
fielen  herab  und  waren  tot.)

*  *ug)  Correspondence  relating  to  the  contagious  discases  ordinnunres
of  the  Colony  of  Hongkong.  London  1881.
        <pb n="140" />
        Sechster  Abschnitt.

Der  Bandel  mit  weißen  Sklavinnen,  deren
Toos  und  Ende.

1.  Die  Voraussetzungen  dieses  Handels.

 

S  er  Mädchenhandel,  diese  ärgste  Schmach
unannsers  Jahrhunderts,  wäre  jedenfalls  nicht
möglich  geworden  ohne  die  traurigen
sozialen  Zustände,  welche  sich  mit  der
ZBBeit  entwickelt  haben  und  die  zu  bessern
die  Aufgabe  der  Zukunft  ist.  Es  sind
naturgemäß  die  Armen  und  Elenden,  welche  jenem  niederträchtigen
  Handel  zum  Opfer  fallen,  es  sind  unglückliche
Ausgestoßene,  die  unter  unverschuldetem  Mißgeschick  oder
unvernünftigen  Vorurteilen  zu  leiden  haben.  Die  Einen
sind  außerehelicher  Abkunft  und  werden  deshalb  in  keinen
anständigen  Dienst  aufgenommen,  oder  auch,  weil  ihre  Eltern
oder  Verwandten  ihnen  durch  Vergehungen  den  ehrlichen
Namen  genommen  haben.  Andere  sind  unter  widerlichen
Familienverhältnissen  aufgewachsen,  die  ihnen  das  Vaterhaus
zur  Hölle  machten  oder  sie  gar  daraus  vertrieben  und  sie  zu
Heimatlosen  stempelten.  Wieder  Andere  sind  durch  List
oder  Gewalt,  ohne  es  zu  wissen  und  zu  verstehen,  ihrer  Un-
        <pb n="141" />
        schuld  beranbt  worden,  oft  sogar  durch  Jene,  die  ihre  Beschützer
  sein  sollten  und  dies  Recht  mißbrauchten,  oder,
—  was  das  Empörendste,  durch  ihre  eigenen  Eltern  der
Schande  in  die  Arme  geführt,  oder  endlich  durch  Jene,  die
ihnen  von  Liebe  sprachen,  verführt  und  dann  schmählich
verlassen  worden.

Aber  nicht  nur  diejenigen  Mädchen,  die  von  den
genannten  Schicksalen  betroffen  wurden,  unterliegen  den
teuflischen  Seelenverkäufern  und  ihrem  infamen  Gewerbe.
Auch  solche,  die  nicht  gerade  zu  den  Elenden  gehören,  aber
doch  auf  den  Erwerb  der  Lebensbedürfnisse  durch  Arbeit
angewiesen  sind,  werden  zu  Opfern  jenes  Schachers.  Die
ihn  betreibenden  Raubtiere  in  Menschengestalt  wissen  allerorten
  die  weibliche  Unschuld  und  Anmut  aufzustöbern,  treten
mit  Schmeichelei,  Heuchelei  und  Lüge  an  sie  heran,  und
sind  freigebig  mit  Versprechungen  glänzender  oder  doch
günstiger  Stellen,  von  der  Gesellschafterin  oder  Erzieherin
in  vornehmem  Hause  bis  zur  Köchin  und  Stubenmagd  bürgerlokale
  herab.  Und  wenn  sie  das  Opfer  in  Händen  haben,  so
wird  es  auf  die  Reise  mitgenommen,  und  ist  das  vorgespiegelte
Ziel  erreicht,  so  entpuppt  sich  das  Haus,  in  welchem  der  Hafen
der  Sicherheit  winkte,  als  ein  scheußlicher  Schlupfwinkel  des
Lasters  und  der  Schande,  als  ein  Kerker,  in  welchem  Jugend
und  Unschuld,  Leib  und  Seele  rettungslos  zu  Grunde  gehen!

Man  hat  sentimentale  Romane  und  Dramen  über  die
Sklaverei  der  Neger  geschrieben:  —  hat  man  kein  Herz
und  keine  Thräne  für  europäische,  weiße  Mädchen,  oft
von  der  bestrickendsten  Unschuld  und  Anmut,  die  jeden  Mann
auf  die  Dauer  glücklich  machen  würden,  die  aber,  ohne  daß
sich  eine  Hand  für  sie  rührt,  ja  nicht  selten  mit  Duldung
oder  gar  mit  Vorwissen  der  Polizei  in  Kerker  gesteckt,  zum
Laster  gezwungen  und  in  den  Rachen  der  mit  wohlgefüllten

Beuteln  versehenen  Wüstlinge  geworfen  werden?
        <pb n="142" />
        —  138  —

In  denjenigen  Ländern,  welche  sich  in  Folge  einer
elenden  Sophistik  mit  dem  System  der  autorisierten  und
tolerierten  Unzuchtshäuser  beglückt  haben,  oder  kurz:  in  den
Bordellstaaten,  ist  es  eine  der  angelegentlichsten  Sorgen
der  Polizei  der  Haupt=  u.  a.  größeren  Städte,  die  Herren
der  reichen  und  vornehmen  Stände  mit  Futter  für  ihre
sexuellen  Gelüste  zu  versehen  und  sie  bei  Ausübung  derselben
liebevoll  vor  Ansteckung  zu  bewahren.  Es  ist  daher  kein
Wunder,  wenn  diese  verzogenen  Schoßkinder  großstädtischer
Polizeisorge  in  Belgien,  Holland  und  Frankreich  auch
ihrerseits  den  Anspruch  erheben,  daß  die  Polizei  ihretwegen
sich  jener  Sorge  zu  unterziehen  habe  und  daß  sie  die  weiblichen
Kinder  der  arbeitenden  Stände,  soweit  sie  hübsch  sind,  nur
dazu  geschaffen  glauben,  ihrem  Vergnügen  zu  dienen,  und
sie  für  gut  genug  halten,  zu  diesem  Zwecke  verraten,  betrogen,
verkauft,  mißhandelt,  entehrt,  herabgewürdigt  und  schließlich
dem  Tod  im  Spital  oder  in  der  Gosse  überliefert  zu  werden.

Die  Polizei  der  Bordellstädte  ist  für  das  Wohl  ihrer  reichen
und  vornehmen  Lieblinge  so  zärtlich  besorgt,  daß  sie  die
„Aufnahme“  in  jene  „offiziösen“  Anstalten  nur  nach  ärztlicher
Untersuchung  der  dazu  bestimmten  Mädchen  gestattet.  Aber
wie  sieht  diese  Besorgnis  in  der  Praxis  aus?  Es  genügt
thatsächlich,  daß  ein  beliebiger,  nicht  amtlicher  Arzt  (oder
ein  Menschenschinder,  der  sich  so  nennt),  oder  daß  gar  die
Megäre,  welche  die  Höhle  unter  sich  hat  und  als  Geschäft
ausbeutet,  die  Untersuchung  vornimmt.  Es  werden  dabei
die  oft  ohne  Ahnung  ihrer  Bestimmung  verkauften  Mädchen
auf  die  roheste  Weise  behandelt,  ohne  daß  sie  wissen,  was
dies  zu  bedeuten  hat.

Es  wird  angenommen,  daß  das  betreffende  Mädchen
ein  förmliches  und  freiwilliges  Gesuch  eingebe,  um  als
öffentliche  Prostituierte  zugelassen  zu  werden,  einen  Geburtschein
  vorlege  und  vor  dem  Kommissär  des  Gesundheits-Bureaus
  der  „Sittenpolizei“  ein  Verhör  bestehe.  In  der
        <pb n="143" />
        —.  139  —

Praxis  aber  sind  diese  Vorsichtsmaßregeln  bloßer  Schein;
wenigstens  war  dies  der  Fall  bei  den  in  Brüssel  eingeschriebenen
englischen  Mädchen,  deren  Schicksal  am  Ende  der  siebenziger
Jahre  die  Welt  zuerst  auf  diesen  scheußlichen  Handel  auf—
merksam  machte.  In  der  Regel  konnte  keines  derselben  bei
seiner  Ankunft  ein  Wort  französisch  sprechen;  sie  verstanden
daher  nichts  von  der  Bedeutung  jener  Vorgänge.  Das
erforderliche  Gesuch  und  der  Geburtschein,  welcher  meist  von
den  Händlern  gefälscht  war,  da  die  Einschreibung  nicht  vor
vollendetem  21.  Jahr  erfolgen  darf,  die  Verkauften  aber
dieses  meist  nicht  erreicht  hatten,  —  wurden  von  dem  Bordell-Inhaber
  oder  der  „Gouvernante“  (Aufseherin  des  Bordells)
abgeliefert,  denen  sie  zugleich  mit  der  „Ware“  vom
„Placeur“  übergeben  waren.  Eine  dieser  sauberen  Persönlichkeiten
  begleitete  die  Mädchen  zum  Bureau  und  machte  den
Dolmetscher  zwischen  der  Verkauften  und  dem  Polizeibeamten,
der  seinerseits  kein  Wort  englisch  verstand.

Ist  nun  das  Opfer  „glücklich“  in  ein  Haus  gebracht,
das  von  der  Polizei  der  betreffenden  Länder  als  ein  Ideal
geordneter  Zustände  und  zugleich  als  eine  bequeme  Falle
für  flüchtige  Diebe  und  Betrüger  betrachtet  wird,  die  es
lieben,  an  solchen  Orten  ihre  Beute  zu  verjubeln,  —  so
befindet  es  sich  so  gut  wie  in  einem  Kerker.  Manche  der
Unglücklichen  sehen  die  Sonne,  den  Himmel  und  grüne
Fluren  und  Wälder  thatsächlich  niemals;  im  besten  Falle
dürfen  sie  ausnahmsweise  ausgehen  oder  eher  ausfahren,  aber
nicht  ohne  die  Aufsicht  des  Drachen,  den  man  „Gouvernante"
nennt,  und  gewiß  nur  dann,  wenn  ihre  Botmäßigkeit  nichts
zu  wünschen  übrig  läßt.  Sie  müssen  unbedingt  den  Willen
des  „Herrn“  oder  der  „Dame“  des  Hauses  thun  und  sich
dem  ersten  Besten  hingeben,  so  vielen  Ekel  er  ihnen  einflößen
  mag.  Ungefügigkeit  wird  durch  Betäubung  mit
Alkohol  beseitigt  oder  durch  Hunger  und  Schläge  gezähmt.
In  den  meisten  Häusern  ist  die  auf  die  Straße  führende
        <pb n="144" />
        —  140  —

Thüre  so  eingerichtet,  daß  sie  von  innen  nicht  anders  geöffnet
werden  kann,  als  durch  einen  Schlüssel,  den  der  Besitzer
des  Hauses  oder  die  „Gouvernante“  verwahrt,  während  von
außen  Jedermann  bequem  eintreten  kann.  Sowohl  die
Mädchen,  als  Kunden,  welche  nicht  bezahlen,  sind  daher
thatsächlich  eingesperrt.

Die  Kleider,  welche  die  Mädchen  mitbringen,  werden
ihnen  weggenommen,  und  sie  erhalten  dafür  nur  solche,
in  welchen  sie  wegen  Mangelhaftigkeit  der  Bedeckung  oder
auffallender  Form  nicht  ausgehen  können,  welche  aber  geeignet
sind,  auf  die  Besucher  einen  gewissen  Reiz  auszuüben.  Es
wird  weiter  dafür  gesorgt,  daß  die  Mädchen  stets  in  der
Schuld  ihrer  Kerkermeister  stehen,  die  in  dieser  Beziehung
höchst  erfinderisch  sind;  die  geliehenen  Kleidungsstücke  sowohl,
als  Toilette-Gegenstände,  außerordentliche  Speisen,  Getränke
u.  s.  w.  werden  ihnen  zu  ungeheuern  Preisen  angerechnet,
so  daß  ihr  „Verdienst“  ihre  Schuld  niemals  deckt.  Wie
durch  diesen  Umstand,  werden  sie  auch  durch  die  beständige
Furcht  vor  Entdeckung  der  mit  dem  Geburtscheine  vorge—
nommenen  Fälschung  an  das  Haus  gefesselt,  und  es  wird
ihnen  für  den  Fall  der  Flucht  mit  dem  Gefängnis  gedroht.
Mädchen,  deren  Flucht  oder  Befreiung  gelang,  sind  that—
sächlich  wegen  Fälschung  in  contumaciam  verurteilt  worden.

Wir  sollten  uns  wundern,  wenn  nicht  ganz  Deutschland,
  das  in  neuester  Zeit  an  Macht  und  Ansehen  in  der
Welt  so  hoch  gestiegen  ist,  vor  edler  Entrüstung  sich  aufbäumt
  über  folgende  bisher  nur  zu  wenig  bekannte  Mitteilung,
welche  Wilhelm  Joest,  von  einer  Reise  aus  Japan  über
Sibirien  zurückgekehrt,  veröffentlicht  hat.  Danach  existiert
ein  über  fast  die  ganze  Erde  ausgebreiteter  Welthandel  mit
deutschen  Mädchen,  der  an  Scheußlichkeit  den  ehemaligen
Handel  mit  Negersklaven  und  den  noch  fortdauernden  mit
indischen  und  chinesischen  Kulis  weit  hinter  sich  läßt.  Aus
Deutschland  wie  aus  Deutsch-Osterreich  werden  Mädchen,
        <pb n="145" />
        —  141  —

natürlich  der  ärmeren  Klassen,  wie  Waren  nach  allen  Welt—
gegenden  durch  elende  und  gewissenlose  Aufkäufer  und  Ver—
käufer  verschickt  und  verhandelt.  Sie  werden  in  Hamburg,
wohin  man  sie  durch  Ausschreibungen  von  Stellen  als
Gouvernanten,  Dienstmädchen,  Verkäuferinnen  u.  s.  w.  lockt,
teils  nach  Südamerika  (Bahia,  Rio  de  Janeiro,  Montevideo,
Buenos  Ayres,  und  ein  Rest  noch  weiter  durch  die  Magellans—
straße  nach  Valparaiso),  teils  nach  Nordamerika  verschifft,
wo  indessen  die  einheimische  Konkurrenz  sie  meist  entweder
den  Mississippi  hinab  nach  New-Orleans,  oder  über  die
Prärien  und  das  Felsgebirge  nach  Kalifornien  verschlägt.
Von  hier  wird  die  Westküste  Amerikas  bis  nach  Panama
mit  dem  „Bedarf  versorgt“,  während  Westindien  und  Mexiko
sich  aus  New-Orleans  „versehen“.  Andere  deutsche  Mädchen
werden  unter  dem  Namen  von  „Böhminnen“  über  die  Alpen
nach  Italien  versandt  und  gehen  von  hier  weiter  nach
Alexandria,  Suez,  Bombay,  Kalkutta,  Singapore,  Hongkong
und  Shanghai.  Dagegen  sind  das  niederländische  Indien
und  Japan  „schlechte  Märkte“,  weil  die  holländische  Regierung
in  ihren  Kolonien  keine  weißen  Mädchen  dieser  Art  duldet,
Japan  aber  eigene  hübsche  und  „billigere  Ware“  besitzt  und
auch  aus  San  Francisco  welche  bezieht.  Rußland  versieht
sich  aus  Ostpreußen,  Pommern  und  Posen;  die  erste  Station
ist  gewöhnlich  Riga,  wo  die  Seelenverkäufer  aus  Petersburg
und  Moskau  ihre  „Einkäufe“  machen  und  sie  in  starken
„Sendungen“  über  Nischnii-Nowgorod  und  den  Ural  bis
in  das  Innere  Sibiriens  spedieren.  Joest  hat  sogar  in  Tschita
jenseits  des  Baikalsees  ein  so  verhandeltes  deutsches  Mädchen
getroffen.

2.  Der  Mädchenhandelin  verschiedenen  Ländern.
Daß  dieser  niederträchtige  Schacher  sich  übrigens  auf

alle  Länder  der  Erde  erstreckt,  mögen  folgende  einzelne
Beispiele  zeigen:  Ein  fremder  Agent,  der  sich  mehrere  Tage
        <pb n="146" />
        —  142  —

am  Bahnhofe  in  Düsseldorf  herumgetrieben  hatte,  wurde
am  3.  Juli  1883  abends  verhaftet,  als  er  eben  mit  drei
bethörten  Mädchen  nach  Afrika  abreisen  wollte.  In  einem
bei  ihm  vorgefundenen  Briefe  hieß  es,  er  solle  nur  für  gute
„Ware“  sorgen;  sie  möge  kosten,  was  sie  wolle.  Den
Mädchen  war  versprochen  worden:  freie  Überfahrt,  eine  gute
Herrschaft,  jährlich  300  Mark  Lohn  und  innerhalb  drei
Jahren  auf  Wunsch  freie  Rückfahrt;  auch  hieß  es  im  Vertrage,
es  solle  väterlich  für  sie  gesorgt  werden.  Unter  den  Mädchen
waren,  wie  der  „Düsseldorfer  Anzeiger“  meldet,  zwei,  welche
das  Alter  von  17  Jahren  noch  nicht  erreicht  hatten!

In  Buda-Pest  erließ  ein  junger  Engländer,  wie
„Egyetertes“  meldet,  folgendes  Inserat:  „Junge,  hübsche
Mädchen  werden  im  Velocipedfahren  unterrichtet  und  zur
Reise  aufgenommen.  Näheres  unter  Tabakgasse  26.“  Es
meldeten  sich  in  Folge  dieser  Annonce  nicht  wenig  junge
Mädchen  aus  dem  Bürger=  und  Handwerkerstande,  und  mit
einer  Anzahl  von  diesen  verschwand  nach  einigen  Tagen  der
moderne  Rattenfänger  aus  Pest,  ohne  daß  man  bisher  außer
seiner  nach  Frankfurt  a.  M.  führenden  Spur  etwas  von
ihm  ermittelt  hat,  obwohl  der  Telegraph  hinter  ihm  nach  allen
Richtungen  spielte.

In  Brüssel  bestand  bis  vor  Kurzem  ein  Bureau  unter
der  Bezeichnung  „Agence  de  Fenseignement“,  welches
mittels  zahlreicher,  in  kleineren  Journalen  veröffentlichter
Artikel  jungen  Mädchen  Stellen  als  Erzieherinnen,  Gesellschafterinnen,
  Reisebegleiterinnen  2c.  offerierte.  Die  sich
Meldenden  wurden,  nachdem  sie  eine  beträchtliche  Provision
an  das  Bureau  gezahlt  hatten,  in  die  öffentlichen  Häuser
gesteckt.  Als  die  Sache  ruchbar  zu  werden  begann  und  eine
gerichtliche  Untersuchung  eintrat,  verschwand  der  Inhaber
des  Bureau.  Es  ist  zu  befürchten,  daß  dieser  gefährliche
Mensch,  welcher  in  Brüssel  unter  dem  Namen  Paul  Alexander
Schlehan  auftrat,  sein  schändliches  Gewerbe  an  einem  andern
        <pb n="147" />
        —  143  —

Orte,  vielleicht  unter  anderm  Namen,  wieder  aufnehmen
werde,  und  es  kann  demnach  gar  nicht  oft  und  dringlich
genug  vor  allen  jenen  Stellenanerbietungen  gewarnt  werden,
deren  Zuverlässigkeit  nicht  anerkanntermaßen  über  jeden
Zweifel  erhaben  ist.

Die  Baseler  Polizei  signalisierte  kürzlich  den  übrigen
schweizerischen  Behörden  ein  Frauenzimmer,  welches  unter
dem  Namen  Schlitter  umherreist  und,  sich  dabei  für  eine
Angehörige  des  Kantons  Glarus  ausgebend,  stark  verdächtig
ist,  junge  Mädchen  zu  schändlichen  Zwecken  nach  Amerika
zu  verhandeln.  Sie  lockt  die  Betreffenden  nach  dem  bewährten
Rezept  an  sich,  indem  sie  ihnen  gute  Stellen  verspricht.  Im
August  1882  tauchte  die  Schlitter  in  Basel  auf,  wo  sie  ver—
schiedene  junge  Personen  zu  bereden  suchte,  und  wandte  sich
dann  mit  einem  ganzen  Gefolge  von  Mädchen  aus  verschiedenen
Gegenden  der  Schweiz  nach  Antwerpen,  um  sich  von  hier
aus  nach  Amerika  zu  begeben.

In  Genf  war  eine  Bernerin  von  21  Jahren,  unter
der  Vorgabe,  als  Köchin  angestellt  zu  werden,  in  ein  Bordell
gebracht  worden.  Umsonst  suchte  sie  durch  ihr  vergittertes
Fenster  Hilfe  bei  den  Vorübergehenden,  benutzte  aber  den
Anlaß,  als  man  sie  zur  Reinigung  des  Salons  verwendete,
zum  Fenster  hinaus  zu  springen,  wobei  sie  einen  Fuß  brach.
Ins  Hospital  gebracht  und  kaum  geheilt,  wurde  sie  aus  dem
Kanton  verwiesen  und  von  der  Presse  noch  verhöhnt.

Im  Herbst  1874  lockte  eine  Frau  Antonie  Anderlas,
genannt  Rautenpichler,  in  Wien  ein  junges  Mädchen  von
13  Jahren,  Marie  Bauer,  an  sich,  unter  der  Vorgabe,  es
in  ihren  Dienst  zu  nehmen,  führte  es  dann  mit  sich  nach
München,  wo  sie  es  im  Gasthof  Oberpollinger  betäubte  und
einem  der  sie  besuchenden  „Herren“  preisgab,  dann  nach  der
Schweiz,  Frankreich  und  Norddeutschland  und  ließ  es  nach
zwei  Jahren  krank  und  gebrochen  in  einem  Gasthause  der
Vorstadt  Wieden  in  Wien  mit  einigen  Gulden  zurück,  es
        <pb n="148" />
        —  14  —

furchtbar  bedrohend,  wenn  es  das  Geschehene  verraten
würde.

Im  Jahre  1881,  wahrscheinlich  aber  schon  lange  vor—
her,  beschäftigte  sich  in  Neapel  eine  Bande  in  der  Straße
Paradiso  alla  Salute,  an  deren  Spitze  ein  bejahrter  Hand—
schuhhändler  und  ein  Weib  standen,  damit,  die  hübschen
Damen,  welche  Handschuhe  kauften,  an  sich  zu  locken  und
nach  Alexandria  in  Ägypten  zu  bringen,  wo  die  Sklaven—
händler  „schöne,  blonde  und  kleine  Mädchen“  suchten,  die
man  dann  im  Gesicht  stempelte!  Die  Bande  wurde  entdeckt
und  eingesperrt,  als  ein  junger  Mann  seine  Schwester  ver—
mißte,  sie  aber  in  Messina,  wenn  auch  entstellt,  einholen  konnte.

Im  Jahre  1876  reiste  eine  Dame  im  Großherzogtum
Baden  und  suchte  Mädchen  zur  „Rückreise“  mit  ihr  nach
Paris  zu  gewinnen,  wo  sie  ihnen  Dienst  um  guten  Lohn
für  wenig  Arbeit  zu  verschaffen  versprach;  sie  sollten  aber
kein  Wort  französisch  verstehen  (natürlich,  um  sich  an  Ort
und  Stelle  nicht  über  ihre  Einsperrung  in  Bordellen  beschweren
und  nicht  Hilfe  zur  Rettung  finden  zu  können).  Leider  brachte
sie  auf  dieser  Reise  mehrere  Unglückliche  ins  Verderben.

In  demselben  Jahre  erzählte  eine  wegen  Unterschlagung
von  Waren  zum  Schaden  zweier  Bordellhalterinnen  in  Zürich
vor  Gericht  gestellte  Frau  Lina  L.  .  .  ..  .  ,  sie  sei  im  Alter
von  15  Jahren  in  München  zu  einer  dieser  „Damen“,  welche
angeblich  Kellnerinnen  für  die  Schweiz  suchte,  in  einen  Gasthof
  gekommen  und  von  ihr  für  ihr  „Café“  angestellt  worden.
Mit  ihr  in  Zürich  angekommen,  mißfiel  ihr  dieses  den  Namen
„Zur  Arche  Noahs“  tragende  Haus,  worauf  Frau  Glückheer,
jene  Seelenfängerin,  sie  für  285  Fr.  in  ein  Bordell  nach
Chauxdefonds  verkaufte.  Hier  verschaffte  ihr  ein  Herr  die
Mittel,  das  Haus  zu  verlassen,  und  sie  kehrte  nach  Zürich
zurück,  wo  sie  der  Glückheer  begegnete,  von  ihr  nach  Hause
eingeladen  und  an  eine  Frau  Goßauer  im  Mühlebach  verkauft
wurde.  Nach  vier  Wochen  ging  sie  für  140  Fr.  in  das
        <pb n="149" />
        „Eigentum“  einer  Frau  Peter,  einer  in  Zürich  wohlbekannten
Dirnenhalterin  über,  bei  welcher  sie  sechs  Wochen,  u.  a.
während  des  eidgen.  Schützenfestes  von  1872  blieb  und  dann
um  300  Fr.  in  ein  Bordell  nach  Mülhausen  in  Elsaß  verkauft
  wurde.  Hier  erklärte  ihr  die  Besitzerin,  daß  sie  ihr
300  Fr.  schulde;  aber  auf  ihre  Bitten  kaufte  Frau  Peter
sie  zurück,  bei  welcher  sie  dann  in  5  Monaten  über  3000
Fr.  „verdiente“.  Nachdem  sie  noch  in  vier  weiteren  Unzuchtshäusern
  in  Zürich  und  Winterthur  gelebt,  fand  sie  Gelegenheit
  sich  zu  verheiraten  und  suchte  sich  dann  für  das  Unglück,
in  das  sie  gekommen  war,  an  zwei  jener  Sklavenhändlerinnen
durch  die  genannte  Unterschlagung  zu  rächen,  für  welche  sie
mit  einem  Jahre  Gefängnis  büßte.

Es  ist  (in  den  Jahren  1878  und  1879)  vorgekommen,
daß  der  Direktor  des  Zufluchtshauses  in  Genf,  Pastor
Th.  Borel,  aus  Nimes  und  aus  Lyon  Zuschriften  erhielt,
in  welchen  er  gebeten  wurde,  Mädchen  (dort  eine  Engländerin,
hier  eine  Spanierin),  welche  Häuser  der  Unzucht  zu  verlassen
wünschten,  in  seine  Anstalt  aufzunehmen.  Als  er  aber  zusagte,
  ließ  man  an  beiden  Orten  die  Unglücklichen  verschwinden,
d.  h.  man  verkaufte  sie  weiter,  niemand,  außer  den  Bordelltigern,
  wußte  wohin.  Ja  die  Polizei  von  Lyon  bewies
ihr  Einverständnis  mit  diesen  Ungeheuern,  indem  sie  erklärte,
die  junge  Spanierin  habe  ihren  Eintritt  in  das  Zufluchtshaus
verweigert.  Man  weiß  aber,  durch  welche  Mittel  jene
verlassen,  vor  der  Polizei  zu  erzielen  wissen.  Im  letztgenannten
  Falle  wiederholte  das  spanische  Mädchen  (dessen
Versetzung  nach  Clermont  die  Polizei  fälschlich  mitgeteilt  hatte,
um  die  Nach'orschungen  irre  zu  führen)  von  St.  Etienne
aus  ihren  Ruf  um  Befreiung;  aber  man  schaffte  es  auch
von  dort  weg,  —  auf  Nimmerwiederhören!  So  führen  die
Sklavenhändler,  unterstützt  durch  die  „staatliche  Regelung
der  Prostitution“,  die  Welt  an  der  Nase  herum  und  treten  Recht,

Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn,  Sittenpolizei.  10
        <pb n="150" />
        —  146  —

Sitte,  persönliche  Freiheit  und  alles  Heilige  frech  mit  Füßen!
In  Hamburg  wohnten  1881  ein  angeblicher  Kaufmann,
Arthur  Siedeberg  aus  Memel,  und  ein  Gärtner,  Andreas
Lotze  aus  Ostpreußen,  am  holländischen  Brook  Nr.  23,  gaben
viel  aus  und  suchten  mittels  Inseraten  in  vielen  deutschen
und  österreichischen  Blättern  Mädchen  von  angenehmem
Äußern  als  Gouvernanten,  Verkäuferinnen  und  Dienst—
mädchen  nach  London,  mit  gutem  Gehalt  und  Vergütung
der  Reisekosten.  Die  sich  Meldenden  sollten  ihre  Photographie
und  Adresse  unter  einer  Chiffre  an  das  Annoncenbureau  Daube
und  Comp.  in  Berlin  senden.  Viele  Mädchen  meldeten  sich
und  die,  welche  gefielen,  wurden  nach  London  spediert,  um
im  Schmutze  unterzugehen.  Die  Behörden  aber  kamen  den
Verbrechern  auf  die  Spur  und  sie  wurden  verhaftet.

In  Montbrison  (Frankreich)  versah  1881  ein  gewesener
Schullehrer,  Louis  Demeure,  die  Bordelle  im  Loire-Gebiete
mit  Mädchen,  die  er  als  Bonnen,  Kellnerinnen  u.  s.  w.  zu
placieren  vorgab.  Ihn  unterstützte  in  diesem  infamen  Handel
seine  Frau,  für  die  er  zu  seinen  100  Fr.  Kommissionsgebühren
noch  5  Fr.  für  Toilettengegenstände  verlangte.  Sie  suchten
besonders  Minderjährige,  die  sie  dann  für  Mehrjährige  aus—
gaben,  in  ihre  Netze  zu  bekommen.  Im  Geschäftsjargon
wurden  die  unglücklichen  Verkauften  (wie  an  anderen  Orten
auch,  namentlich  in  Belgien)  als  Kollis  (Warenballen)  bezeichnet.
Demeure  hatte  seinen  Tarif  und  seine  festen  Preise.  Das
saubere  Paar  wurde  entdeckt;  aber  der  Mann  erhielt  nur  (1)
ein  Jahr  und  einen  Tag  Gefängnis  und  das  Weib,  welches
die  Verratenen  eskortierte,  sogar  nur  sechs  Monate!  Wahrscheinlich
  haben  sie  nachher  ihr  „Geschäft“  wieder  „eröffnet.“

Gegen  Ende  November  1883  kam  in  Montevideo  der
Dampfer  Bearn  mit  14  deutschen  und  schweizerischen  Mädchen
an,  deren  männliche  Begleiter  unter  sich  eine  Sprache  führten,
welche  bezüglich  des  Bestimmungsortes  ihrer  „Schutzbefohlenen“
keinen  Zweifel  gestattete.
        <pb n="151" />
        —  147  —

Nicht  nur  durch  belgische  Unterhändler,  deren  Verurteilung
in  Brüssel  1880  und  1881  so  großes  Aufsehen  erregte,)
wurden  englische  Mädchen  um  ihr  Lebensglück  gebracht,  sondern
auch  durch  Landsleute.  Die  Hurenwirtin  Mary  Jefferies,
welche  zehn  bis  zwölf  Bordelle  in  Churchstreet,  Chelsea  besaß,
„exportierte“  um  1885  englische  Mädchen  nach  Paris,  Brüssel
und  Berlin.  Sie  fuhr  in  Equipage,  hatte  hohe  Protektion,
bezog  von  einem  hochstehenden  Herrn  in  Belgien  für  die
Ware,  die  sie  ihm  lieferte,  monatlich  800  Pfd.  Sterl.  und
bezahlte  viele  Polizeibeamte,  von  denen  Einer,  der  das
Schandgeld  nicht  annahm,  durch  seine  Vorgesetzten  verhöhnt
und  zum  Rücktritte  gezwungen  wurde.  Endlich  durch  das
Comité  des  Sittlichkeitsbundes  vor  Gericht  gebracht  (2.  April
1885),  wurde  sie  von  diesem  sehr  höflich  behandelt  und  ihr
keine  Kaution  abverlangt!  Sie  wurde  vor  die  Geschworenen
von  Middlesex  verwiesen,  vor  denen  aus  Rücksicht  für  sie
gegen  englische  Sitte  das  Publikum  ferngehalten  wurde,
während  der  Richter  Edlin  den  Anwalt  der  Kläger  zu  ihren
Gunsten  gewann  und  die  Zeugenverhöre  unterließ,  ihr  Anwalt
aber,  Montagu  Williams,  sie  als  ein  Opfer  der  Bosheit  darstellte.
  Sie  wurde  nur  zu  200  Pfd.  Sterl.  Buße  verurteilt,  mußte
zwei  (1)  ihrer  Häuser  schließen  und  600  Pfd.  Sterl.  Kaution  für
künftiges  Wohlverhalten  erlegen.  Die  Entrüstung  in  England
über  dieses  milde  Urteil  war  allgemein.  Zahllose  Meetings
wurden  abgehalten,  um  denselben  Ausdruck  zu  verleihen,  und
dies  um  so  eher,  als  eben  damals  die  Enthüllungen  der
Londoner  Pall  Mall  Gazette  gerechtes  Aufsehen  erregten.

Diese  Enthüllungen  wurden  im  Juli  1884  vom  Direktor
des  genannten  Blattes,  Mr.  Stead  bekannt  gemacht,  auf
welchen  Dves  Gugot  und  der  in  der  Angelegenheit  des

 

*)  Man  lese  darüber  den  Roman  „Clarissa.  Aus  dunkeln  Häusern
Belgiens.“  2.  Aufl.  Berlin  1892.  Eine  notwendige  Ergänzung
des  vorliegenden  Buches!

107
        <pb n="152" />
        —  148  —

Mädchenhandels  nach  Belgien  beschäftigte  Benjamin  Scott,
Kämmerer  der  City,  eingewirkt  hatten.  Mr.  Stead  hatte
die  entsetzlichsten  Höhlen,  wie  die  elegantesten  Unzuchtslokale
Londons  studiert.  Zu  diesem  Studium  war  die  nächste  Veranlassung
  durch  ein  Mädchen  gegeben,  welches  Mr.  Booth,
der  General  der  Heilsarmee,  aus  den  Klauen  einer  Seelenverkäuferin
  gerettet  hatte,  woraus  wir  ersehen,  daß  die
moralische  Wirksamkeit  dieser  sonderbaren  Gesellschaft  ebenso
löblich,  wie  das  Komödiantentum  ihres  religiösen  Treibens
lächerlich  ist.  Die  Heilsarmee  war  es  dann  auch,  welche
Mr.  Stead  in  seinen  Nachforschungen  am  eifrigsten  unterstützte.
  Dies  thaten  auch  Bischöfe  der  anglikanischen  und
der  römischen  Kirche,  verschiedene  religiöse  Vereinigungen,
Direktoren  verschiedener  Anstalten  u.  s.  w.  Es  halfen  dazu
sowohl  bedeutende  Staatsmänner,  als  Bordellwirtinnen,
welche  „interviewt“  wurden  und  bereitwillige  Auskunft  gaben,
natürlich  ohne  den  Zweck  derselben  zu  kennen  (auch  die
genannte  Jefferies  war  dabei  und  besonders  eifrig,  die
Geheimnisse  ihrer  Konkurrentinnen  auszukramen).  Um  diese
Enthüllungen  zu  entkräften,  kehrten  die  durch  dieselben
Betroffenen  den  Stiel  um  und  klagten  Stead  an,  welcher,
um  die  Thatsachen,  die  er  geißelte,  besser  erhärten  zu  konnen
und  um  die  Regierung  zu  einem  entschiedenen  Vorgehen
gegen  die  Unsittlichkeit  zu  zwingen,  —  zum  Schein  die
Tochter  einer  Hurenwirtin  hatte  entführen  und  wieder  zurückbringen
  lassen,  was  allerdings  unklug  war  und  ihm  und
seinen  Helfern  Gefängnisstrafen  eintrug,  während  die  von
ihm  an  den  Pranger  gestellten  wirklichen  Verbrecher  frei
ausgingen.  Bei  seiner  Entlassung  aus  dem  Gefängnis  wurde
Mr.  Stead  eine  großartige  Huldigung  von  Seite  einer  unermeßlichen
  Menschenmenge  dargebracht,  wobei  hervorragende
Parlamentarier,  unter  ihnen  Stansfeld,  begeisterte  Reden

hielten.
Als  Stimmen  laut  wurden,  es  wäre  nun  genug  mit
        <pb n="153" />
        —  149  —

dem  Lärm  wegen  der  Enthüllungen  der  Pall  Mall  Gazette,
schrieb  ein  Geschworener,  E.  H.  Kerwin  an  die  Zeitschrift
„tue  Christian“  in  London,  er  habe  in  der  Jury  von
Middlesex  16  Fälle  von  Attentaten  auf  Kinder,  darunter
auf  12  solche  von  7  bis  11  Jahren  mit  angehört  und  der
Staatsanwalt  habe,  als  er  das  Grausen  hierüber  bemerkte,
versichert,  er  habe  bisweilen  Opfer  vor  sich,  welche  nur  2⅛
Jahr  zählten!  Ein  Gerichtsdiener  bemerkte  dazu,  wenn  Mr.
Stead  alles  gewußt  hätte,  was  vor  sich  ging,  so  wäre  er
noch  viel  energischer  aufgetreten.

Endlich  wurde  (1887)  die  Megäre  Jefferies  (62  Jahre
alt)  von  ihrem  Schicksal  erreicht.  Derselbe  Richter  Edlin,
der  sie  früher  protegiert  hatte,  verurteilte  sie  nun  zu  400
Pfd.  Sterl.  Buße  und  6  Monaten  Gefängnis.  Wenig  für
diese  Person;  aber  eine  härtere  Strafe  als  sie  würden  die
hochstehenden  Herren  verdienen,  die  sich  ihrer  zur  Befriedigung
ihrer  Lüste  und  zum  Ruine  armer  Mädchen  bedienten!

Liest  man  die  mehrerwähnten  Enthüllungen,  so  kann  man
sich  nicht  fassen  vor  Empörung  über  diese  Herren,  von  denen
viele  eine  „Spezialität“  haben,  die  so  fürcherlich  ist,  daß
man  früher  sich  so  etwas  nicht  vorstellen  konnte.  Es  ist
nämlich  offenbar  eine  Hauptquelle  der  oben  (S  129  f.)  erwähnten
Kinderprostitution  darin  enthalten,  daß  solche  Teufel  in
Menschengestalt  zur  Befriedigung  ihrer  viehischen  Gelüste
nur  jungfräuliche  Mädchen,  und  ständen  sie  auch  noch  im
Kindesalter,  verwenden.  Ein  solcher  Satan  wurde  in  der
Person  eines  älteren  Doktors  (leider  ohne  seine  Fakultät
und  seinen  Namen  mitzuteilen)  ausfindig  gemacht,  der  sich
mit  peinlicher  Regelmäßigkeit  alle  vierzehn  Tage  drei  Jungfrauen
  zur  Schändung  ausliefern  ließ.  Leider  fehlt  es  nicht
an  Kupplern  und  Kupplerinnen,  welche  ein  Gewerbe  daraus
machen,  solche  „Bestellungen“  auszuführen.  Sie  lassen  sich
für  jedes  von  ihnen  dem  Verderben  geweihte  Mädchen,  je
nach  der  Güte  der  „Ware“,  5  bis  20  Pfd.  Sterl.  bezahlen
        <pb n="154" />
        —  1560  —

wovon  sie  natürlich  den  Löwenanteil  für  sich  behalten  und
dem  armen  Opfer  nicht  nur  einen  geringen  Teil,  sondern
sogar  oft  nur  ein  Geschenk  an  Kleidern  u.  s.  w.  abgeben.
Diese  Megären  streifen  umher,  um  hübsche  Mädchen  zu
finden,  sie  nehmen  Kinder  armer  Eltern,  Köchinnen,  Kammermädchen,
  Kindsmädchen,  ja  sogar  arme  Lehrerinnen,  was
sie  eben  treffen,  spiegeln  ihnen  einen  guten  Erwerb  vor,
ohne  diesen  namhaft  zu  machen,  sagen  ihnen  zwar  oft,  sie
sollen  „verführt“  werden,  was  aber  die  armen  Dinger  nicht
verstehen,  indem  sie  sich  darunter  oft  etwas  vorstellen,  was
komisch  klänge,  wenn  die  Sache  nicht  so  traurig  wäre.  Die
Opfer  des  Molochs  werden  in  verschlossenen  Wagen  nach
einem  schlechten  Hause  oder  nach  der  Wohnung  des  Verderbers
gebracht;  um  ihre  Schreie  zu  ersticken,  sind  Fenster  und
Thüren  dicht  verhängt;  sie  werden  auch  oft  durch  chemische
Präparate  z.  B.  Chloroform  oder  Tabak  im  Bier  u.  s.  w.
betäubt  oder  von  den  Furien  während  des  Verbrechens  festgehalten,
  ja  sogar  mit  Händen  und  Füßen  an  allen  vier
Pfosten  des  Bettes  angebunden!  Esgiebt  Arzte  und  Hebammen,
welche  zum  Zwecke  dieser  Gelüste  um  Geld  die  Mädchen
untersuchen  und  ihnen  die  Jungfräulichkeit  bescheinigen,  wenn
sie  vorhanden  ist.  Haben  die  Armen  einmal  dieses  gräßliche
Schicksal  erlitten,  so  sorgen  die  Kupplerinnen  dafür,  daß  sie,
um  ihnen  weitern  Vorteil  zu  bringen,  der  Prostitution
„erhalten“  bleiben.  Das  Traurigste  ist,  daß  viele  Eltern
ihre  Kinder  selbst  verkaufen.  Ist  dies  nicht  der  Fall,  so
locken  die  Kuppler  dieselben  an  sich,  zeigen  ihnen  schöne
Läden  und  dergl.,  sorgen  dafür,  daß  es  zur  Heimkehr  zu
spät  wird  und  bringen  sie  dann  zum  „Übernachten“  in  das
Lokal,  wo  die  Entehrung  ihrer  wartet.  Oder  sie  versprechen
den  Eltern,  dem  Kinde  eine  Stelle  zu  verschaffen,  und  lügen
ihnen  später  vor,  dasselbe  sei  schlecht  geworden  und  davon
gelaufen!

Die  Enthüllungen  von  Mr.  Stead  haben  ferner  erwiesen,
        <pb n="155" />
        —  151  —

daß  in  sehr  vielen,  wenn  nicht  den  meisten  Fällen,  die  jungen
Damen  der  Modegeschäfte  Londons  den  Gelüsten  ihrer
Prinzipale  und  die  Schauspielerinnen  denen  ihrer  Direktoren
zum  Opfer  fallen,  daß  diese  Unglücklichen  also  mit  ihrer
Ehre  das  „Glück“  ihrer  Anstellung  bezahlen  und  das  Harem
des  Vorgesetzten  bilden.  Es  ist  ferner  oft  genug  der  Fall,
daß  Bordellwirtinnen,  denen  das  Handwerk  gelegt  ist,  Bureaux
zu  Stellenvermittlungen  eröffnen  und  dann  die  Mädchen,
die  von  ihnen  gute  Dienststellen  zu  erhalten  hoffen,  durch
List  der  Prostitution  zuführen,  indem  sie  dieselben  hinhalten,
bis  sie  nichts  mehr  besitzen  und  ihnen  Geld  schulden,  worauf
ihnen  der  „letzte  Weg“  die  Schuld  zu  tilgen,  eröffnet  wird.
Solche  Opfer  werden  auch  Herren  als  „Reisebegleiterinnen“
mitgegeben!  London  giebt  nicht  nur  unabsichtlich  tausende
seiner  Kinder  zu  schlechten  Zwecken  an  das  Festland  ab,
sondern  empfängt  ebensoviel,  vielleicht  mehr  solche  aus  dem
letzteren.  Es  werden  regelmäßig  deutsche,  schweizerische,
belgische  und  französische  Mädchen  nach  London  verkauft
und  dort  „verbraucht.“  Die  Hauptrolle  dabei  spielen  die
Kuppler  (maquereau)  in  der  französischen  Kolonie  Londons.
Auch  ein  Georg  N.  aus  Hamburg  lebte  von  diesem  Sklavenhandel
  und  bedrohte  eine  Dame,  Miß  Sperling,  die  ihm
zwei  Opfer  entriß,  mit  dem  Tode;  aber  umsonst  beschwerte
sich  der  Senat  von  Hamburg  1884  durch  den  deutschen
Gesandten,  Grafen  Münster,  über  dieses  Treiben  bei  den
englischen  Behörden,  welche  nicht  dagegen  einschritten.
Bezüglich  des  angedeuteten  Handels  mit  englischen

—

Mädchen  nach  dem  Festlande,  besonders  nach  Belgien,  dessen
war,  verweisen  wir  auf  den  Roman  „Clarissa,“)  welcher
auf  Thatsachen  beruht,  und  dessen  Einleitung  die  letzteren
aktenmäßig  darlegt.  Wir  vervollständigen  dieselben  hier  dahin,
daß  der  dort  (S.  XI  und  XXIV)  als  Mädchenhändler

*)  S.  oben  S.  117.
        <pb n="156" />
        genannte  und  als  solcher  verurteilte  Belgier  Jean  Sellecarts,
nach  seiner  Entlassung  aus  dem  Gefängnis  in  Brüssel,  dem
er  wegen  „guten  Verhaltens“  ein  Jahr  vor  der  Zeit  entging,
in  London  dem  Mr.  Stead  bekannte,  daß  allein  nach  Belgien
und  Nordfrankreich  monatlich  20  englische  Mädchen
verhandelt  werden,  von  denen  gut  zwei  Drittel  bis  dahin
unverdorben  gewesen  und  nur  ein  Drittel  bereits  einen
schlechten  Wandel  geführt  hatte!  Die  Zahl  der  noch  damals
(1886)  in  Belgiens  Lupanaren  befindlichen  Engländerinnen
gab  Sellecarts  auf  etwa  100  an!  Als  Sellecarts  mit  Stead
sprach,  ging  dieser  Handel  immer  noch  seinen  Gang  fort.
Der  Erstere,  welcher  behauptete,  im  ganzen  nur  elf  Mädchen
nach  Belgien  ausgeführt  zu  haben,  für  deren  jede  er  bis
auf  250  Fr.  erhielt,  wovon  er  die  Reisekosten  zu  bestreiten
hatte,  machte  noch  sieben  andere  Sklavenhändler  namhaft,
sowie  seine  Frau  (Rahel  oder  Raphael)  und  eine  gewisse  Kate,
welche  Mädchen  von  13  und  14  Jahren  exportierte.  Er
fügte  bei,  daß  auch  Kinder  von  8  und  9  Jahren  verhandelt
werden,  und  versicherte,  die  meisten  Opfer  seien  so  geistesbeschränkt,
  daß  sie  nicht  merkten,  wozu  sie  bestimmt  seien,
obschon  ihnen  dies  nach  den  Andeutungen  der  Händler  klar
werden  müßte.  Erfreulich  ist,  daß  nach  seinen  Außerungen
seit  den  in  Brüssel  gegen  seine  Kupplerbande  geführten
Prozessen  und  verhängten  Strafen  die  belgische  Polizei  auf
die  Händler  fahndet  und  sich  der  verhandelten  Mädchen
annimmt,  wenn  sie  ihre  Hilfe  anrufen,  und  daß  der  belgische
Oberstaatsanwalt  (Procureur  du  Roi)  auf  Klage  hin  gehalten
ist,  die  in  Bordellen  Gefangenen  zu  befreien,  selbst  wenn
sie  durch  Schulden  gebunden  sind.

Außer  nach  Belgien  und  Nordfrankreich  werden  auch
englische  Mädchen  nach  Bordeaux  und  von  da,  wenn  sie
nicht  hier  bleiben,  nach  Spanien  und  Südamerika  verhandelt.
In  Bordeaux  mußte  eine  verheiratete  Engländerin,  welche
sich  von  ihrem  Manne  getrennt  hatte  und  von  einem  griechischen
        <pb n="157" />
        —  153  —

Sklavenhändler  Aussicht  auf  eine  Stelle  als  Gesellschafterin
erhielt,  über  drei  Jahre  als  Gefangene  in  einem  Bordell
bleiben  und  konnte  nur  dadurch  ihre  Freiheit  erhalten,  daß
ein  Herr,  dem  sie  gefiel,  ihre  „Schuld“  bezahlte.

Die  Enthüllungen  der  Pall  Mall  Gazette  haben  bereits
einigen  Erfolg  gehabt,  indem  man,  soweit  das  Blatt  gelesen
wurde,  Mißtrauen  gegen  solche  Vorspiegelungen  faßte,  wie
sie  die  Sklavenhändler  im  Gebrauche  haben,  und  sich  besser
in  acht  nahm.  Aber  im  Ganzen  und  Großen  dauert  das
„Geschäft“  immer  noch  fort.  —

Auch  in  Rußland  blüht  der  Mädchenhandel.  Eine
gewisse  Jeanne  Leveé  hielt  in  Petersburg  (um  1883)  als
Dienstboten  mehrere  Mädchen  von  12—14  Jahren.  Als
eine  derselben  von  ihrer  Freundin  Praskovia  Tyrnoff  besucht
wurde,  hielt  die  Megäre  dieselbe  durch  Süßigkeiten,  Geldversprechungen,
  Kleider  und  Schmuck  fest  und  überlieferte
sie  ihren  Kunden,  welche  sie  unter  der  Vorgabe  eines  Ausfluges
  entehrten,  wofür  sie  der  Levé  100  Rubel  zahlten.
Als  das  Mädchen  geschändet  zurückkam,  mußte  es  weiter  sinken,
und  endlich  warf  der  Drache  es  nicht  nur  auf  die  Straße,
sondern  klagte  es  des  Diebstahls  an  den  ihm  geliehenen
Kleidern  an,  wurde  aber  vom  Richter  abgewiesen.  Um  das
arme  Opfer  kümmerte  sich  weiter  niemand.

In  Moskau  wurde  die  25  Jahre  alte  Fürstin  Tenischoff,
Tochter  eines  Adelsmarschalls,  welche  die  höhere  Hebammenschule
  besuchte,  von  einem  jungen  Manne,  der  ihr  die  Ehe
versprach,  verführt  und  dann  bei  einer  „Verwandten"“  untergebracht,
  deren  Haus  aber  ein  Bordell  war.  Die  Frau
Fokin,  so  hieß  dieselbe,  hielt  das  Mädchen  durch  die  bekannte
„Schuld“  gefangen  und  zwang  sie  zur  Unterwerfung.  Endlich
klagte  ein  Besucher  des  Schandhauses  sie  des  Diebstahls  an,
von  dem  sie  aber  freigesprochen  wurde.

Eine  Frau  Seeger,  welche  um  1884  in  Petersburg
gefangen  saß,  hatte  durch  die  Zwischenhändlerei  einer  gewissen
        <pb n="158" />
        —  154  —

Kybroth  von  Gumbinnen  ein  junges  Mädchen  von  19  Jahren,
Marie  Karoklinnes,  unter  dem  Vorgeben,  ihr  eine  Stellung
als  Näherin  auf  einem  Landgute  in  Russisch-Polen  zu  verschaffen,
  nach  Kowno  in  ein  Haus  der  Unzucht  verkauft,
wo  das  Mädchen  bei  seiner  Weigerung,  zu  thun,  was  man
von  ihm  verlangte,  gefangen  gehalten  wurde.  Als  die
Seeger  verhaftet  wurde,  beeilte  sich  der  Kuppler  von  Kowno,
Marie  nach  Warschau  zu  verkaufen,  und  zwar  für  47  Rubel,
während  sie  ihm  30  gekostet  hatte.  In  Warschau  gelang
es  ihr  und  einem  andern  Mädchen  zu  entfliehen;  aber  sie
wurden  vom  Kuppler  und  einem  „Louis“  verfolgt,  eingeholt
und  so  mißhandelt,  daß  Marie  taub  wurde.  Man  sperrte
die  beiden  Unglücklichen  in  einen  Pferdestall,  wo  Marie
so  krank  wurde,  daß  sie  in  das  Hospital  gebracht  werden
mußte.  Es  gelang  ihr  dort,  nachdem  sie  sich  etwas  erholt
hatte,  zwei  Herren,  welche  das  Hospital  besuchten,  für  sich  zu
interessieren;  dieselben  wandten  sich  an  den  deutschen  Konsul;
da  aber  dieser  ihr  nicht  mit  Geld  an  die  Hand  ging,  wurde
sie  als  mittellos  12  Tage  in  einem  Polizeigefängnis  verwahrt,
  wo  sie  in  leichter  Kleidung  grimmige  Kälte  auszustehen
hatte  und  auf  dem  bloßen  Boden  liegen  mußte.  Sie  wurde
endlich  ihren  Eltern  abgeliefert,  bei  denen  sie  in  Folge  ihrer
Leiden  am  6.  Januar  starb.  Der  Vater  der  Unglücklichen
erhielt  eine  Rechnung  von  11  Rubel  für  die  Reisekosten!

Die  Hauptniederlage  des  Mädchenhandels  für  den  Orient
befindet  sich  in  Konstantinopel.  Dort  finden  sich  die
Käufer  von  Saloniki,  Smyrna,  Alexandria,  Kairo  und
aus  Indien  ein,  um  vorzugsweise  rumänische  Mädchen
in  Empfang  zu  nehmen,  was  dadurch  erleichtert  wird,  daß
es  rumänische  Beamte  giebt,  für  welche  „das  Gold  nicht
Chimäre  ist“  (Bull.  contin.  1882  p.  42.)  Dieser  Schacher
trifft  Mädchen  bis  auf  15,  ja  bis  auf  12  Jahre  herunter,
natürlich  meist  arme,  deren  Mütter  (11)  oft  selbst  ihre  Toöchter

verkaufen.  Wenn  dies  nicht  der  Fall  ist,  so  verspricht  man
        <pb n="159" />
        —  155  —

den  Mädchen  Stellen  in  Konstantinopel  als  Bonnen,  Laden—
mädchen  u.  s.  w.  In  der  türkischen  Hauptstadt  werden
sie  dann  —  versteigert;  durchschnittlich  gelten  sie  50—60
türkische  Pfund.  Haben  sie  in  Stambul,  von  Stufe  zu
Stufe  sinkend,  ausgedient,  so  werden  sie  nach  den  genannten
weiteren  orientalischen  Stationen  befördert,  bis  nach  Kalkutta,
um  schließlich  im  Hospital  zu  enden!  Versuche  des  Widerstandes
  und  der  Flucht  werden  durch  Prügel  und  alle  Arten
von  Folter  niedergeschlagen.  Die  rumänische  Regierung
könnte  bei  etwas  mehr  Energie  diesem  Greuel  ein  Ende
machen.  —

Aber  auch  aus  Rußland  wird  solcher  Handel  nach
Konstantinopel  betrieben,  woran  sich  um  1884—85  besonders
der  Jude  Chaim  Pick  in  Odessa  beteiligte.  Er  hatte  eine
Agentin,  welche  junge  Mädchen,  denen  sie  angebliche  Freier
vorspiegelte,  unter  allerlei  Vorwänden  auf  ein  Schiff  lockte,
das  dann  mit  ihnen  nach  dem  Bosporus  abfuhr,  wo  sie  an
ein  Bordell  verkauft  und  darin  eingesperrt  wurden.  Durch
zwei  der  Unglücklichen,  von  denen  die  eine  in  das  Spital
gekommen,  wurde  die  Sache  ruchbar;  Pick  wurde  zu  zehn
Jahren  Zwangsarbeit  verurteilt,  seine  Agentin  und  die
beiden  Pseudo-Freier  nach  Sibirien  geschickt.  Ein  anderer
jüdischer  Mädchenhändler  in  Odessa  war  Chaim  Rosenblitt,
dessen  Gehilfin  Chaia  Jakuba  Mädchen  auffing,  die  Stellen
suchten,  sie  tröstete,  ihnen  zu  helfen  versprach  und  sie  dann
ihm  zuführte,  der  sie  auf  ein  nach  Konstantinopel  gehendes
Schiff  brachte.  Auch  dieses  Henkerpaar  erreichte  die  Nemesis.
Eines  ihrer  Opfer  hatte  den  russischen  Konsul  zu  benachrichtigen
  gewußt.  Der  Makler  wurde  zu  9  und  das  Weib
zu  4  Jahren  Zwangsarbeit  verurteilt.

Dieser  Strenge  gegen  die  Menschenhändler  steht  aber
auch  eine  solche  gegen  Frauen  gegenüber,  welche  der  Polizei
verdächtig  zu  sein  auch  nur  scheinen.  In  Odessa  war  es
auch,  wo  eine  junge  und  hübsche  Näherin,  Alifanoff,  1885
        <pb n="160" />
        —  156  —

von  einem  Polizei-Inspektor  früh  morgens  im  Bette  über—
fallen  wurde,  was  sie  so  aufregte  und  empörte,  daß  sie  gegen
diesen  Menschen  einen  Mordversuch  plante;  sie  wurde  dabei
ergriffen  und  vor  Gericht  gestellt.  Ihr  Schicksal  kennen
wir  nicht,  aber  das  des  Beamten,  welchem  sein  Attentat
gegen  ein  Weib  natürlich  als  „Irrtum“  gutgeschrieben  wurde.

Noch  weit  ärger  aber  ist  es,  wenn  hohe  Beamte  selbst
der  Prostitution  Vorschub  leisten.  Der  Polizeipräfekt  Goloratscheff,
  hielt  in  Kronstadt,  dem  Vorwerke  von  Petersburg,
nicht  nur  auf  den  Namen  einer  mit  ihm  verbündeten  Weibsperson
  (Ratschkowski)  gegenüber  einem  Kinderasyl  und  einer
Schule  (1)  ein  Bordell,  durch  das  er  sich  neun  Jahre  lang
(1873—  82)  bereicherte  und  mittels  dessen  er  zahllose
Erpressungen  ausübte,  sondern  verfügte  auch  durch  Einschüchterung
  der  Besitzer  über  die  anderen  Bordelle  des  Ortes,
und  zwar  unter  den  Augen  der  Behörden,  die  ihn  bis  auf
die  Schwelle  des  Kriminalgerichtes  unterstützten.  Hundert
Zeugen  überführten  ihn  endlich  im  J.  1885,  und  sein  Loos
war  die  Verbannung  nach  Sibirien  und  der  Ehrverlust.

In  Rom  wurde  1885  eine  durch  ganz  Italien  verzweigte
Bande  entdeckt,  welche  im  Lande  Mädchen  aufsuchte,  um  sie
nach  Amerika  zu  verhandeln.  Dieselben  wurden  an  Unterhändler
  in  New-York  gewiesen,  welche  1000  bis  2000  Fr.
das  „Stück“  bezahlten.  Am  17.  Aug.  wurden  zehn  Mitglieder
  dieser  Bande  in  Rom  verhaftet.  Gleichzeitig  ging
durch  Italien  ein  ausgiebiger  Handel  mit  kleinen  Knaben
und  Mädchen,  welche  von  den  eigenen  Eltern  an  Seiltänzer
und  schlimmere  Leute  verkauft  wurden,  bis  die  italienischen
und  französischen  Behörden  dagegen  einschritten.

Im  November  1885  verhaftete  man  in  Valenciennes
zwei  Weiber,  welche  seit  mehreren  Jahren  Handel  mit  Mädchen
von  12  bis  13  Jahren  trieben.  Die  eine  derselben,  Frau
Largillere,  beutete  sogar  ihre  eigene  Tochter  aus  und  verkaufte
  sie  am  Tage  ihrer  ersten  Kommunion  um  5  Fr.  (0
        <pb n="161" />
        an  einen  zufällig  vorübergehenden  Lüstling,  der  sie  in  weißem
Kleide  reizend  fand  und  durch  den  sie,  noch  nicht  16  Jahre
alt,  in  andere  Umstände  kam.  Die  andere  Megäre,  die
Witwe  Combay,  machte  mit  gewählterer  Kundschaft  sehr
vorteilhafte  Geschäfte.  Die  Untersuchung  gegen  die  Lüstlinge,
welche  diese  Gelegenheiten  benutzten,  wurde  niedergeschlagen!
Die  beiden  Weiber  kamen  mit  3  und  1  Jahr  Gefängnis
und  mit  300  und  50  Fr.  Buße  davon.

Ein  Waisenmädchen  von  18  Jahren,  das  in  der  Kaserne
von  Zürich  diente,  wurde  dort  von  einem  Weibe  an  sich
gelockt,  in  ein  schlechtes  Haus  gebracht,  dann  an  eine  Frau
Sehn  verkauft,  welches  es  nach  Paris  sandte,  wo  es  8  Tage
lang  im  Hotel  de  Bäle  eingesperrt  wurde.  Von  da  wurde
das  Mädchen  nach  Bordeaux  geführt  und  von  hier  nach
Buenos  Aires  eingeschifft.  Auf  der  Fahrt  suchte  es  bei
den  Reisenden  Hilfe,  und  diese  verschafften  ihm,  bei  der
Landung  in  Rio  de  Janeiro,  den  Schutz  des  schweizerischen

Im  Jahre  1886  zog  der  österreichische  Konsul  in  Bombay
von  neuem  die  Aufmerksamkeit  seiner  Regierung  auf  den
Mädchenhandel,  welcher  durch  galizische  Juden  (man  nannte
Abraham  Scharfmann,  Lazar  Leibowitz  und  Lazar  Hornstein)
dort  betrieben  wurde.  Dieselben  bemächtigten  sich  durch  Agenten,
die  an  verschiedenen  Orten  der  Doppelmonarchie  verteilt
waren,  österreichischer  und  ungarischer  Mädchen,  verschafften
ihnen  Pässe  und  führten  sie  über  Alexandria  nach  Bombay,
Kalkutta,  Madras  und  Singapore  aus.

Im  April  1886  bestellte  ein  sich  Neumann  nennender
Mensch  für  sich,  seine  Frau  und  zwei  Töchter  in  Bordeaux
Plätze  nach  Buenos  Aires.  Der  Agent,  an  den  er  sich
wandte,  fand,  daß  die  Pässe  der  „Töchter“  gefälscht  seien
und  machte  Anzeige.  Mann  und  Frau  wurden  verhaftet
und  die  Madchen  dem  deutschen  Konsul  zur  Heimbeförderung
übergeben.  Das  saubere  Paar  hatte  ihnen  Stellen  ver
        <pb n="162" />
        —  158  —

sprochen,  sie  nach  der  Schweiz  mitgenommen  und  ihnen  in
Genf  eröffnet,  was  ihrer  warte,  sie  aber  durch  Aussicht  auf
schöne  Kleider  und  Schmuck  zu  kirren  gesucht;  dies  bestürzte
sie,  und  sie  wären  geflohen,  wenn  sie  Mittel  zur  Heimreise
gehabt  hätten.  Es  stellte  sich  dann  heraus,  daß  die  „Frau“
Neumanns,  Josepha  Hansler,  von  ihm  verführt  und  zu  dem
infamen  Gewerbe  abgerichtet  war.  In  München  standen  sie
in  Verbindung  mit  einer  Zeitungsverkäuferin,  Namens  Thekla,
welche  ihnen  gegen  eine  Gebühr  von  30  Mark  Mädchen
lieferte.  „Neumann“  war  nicht  der  wahre  Name  des  Mannes,
er  nannte  sich  überall  anders  und  war  kein  Deutscher,  sondern
ein  Konstantinopeler  Jude.  Die  von  ihm  nach  und  nach
in  die  Neue  Welt  verkauften  Mädchen  zählten  nach  Hunderten.
Leider  konnte  er  in  Bordeuux  nicht  bestraft  werden,  da  er
auf  französischem  Gebiete  nichts  begangen  hatte.  In  München
aber  wurde  die  Unterhändlerin  Thekla  und  auf  ihre  Geständnisse
  hin  sechs  andere  Weiber  und  zwei  Männer,  welche  mit
Mädchen  nach  Zürich,  Turin,  Buenos  Aires,  Petersburg  u.  s.  w.
handelten,  verhaftet.

Im  August  1886  wurde  ein  60  Jahre  alter  Italiener,
welcher  in  Zürich  mit  zwei  dortigen  jungen  Mädchen  eben  nach
Bologna  abreisen  wollte,  verhaftet,  zu  2  Wochen  Gefängnis,
500  Fr.  Buße  und  fünf  Jahren  Verbannung  aus  der  Schweiz
verurteilt.  Sein  Gehilfe  Carlin,  Kommissionär  in  Außersihl,
erhielt  ebenso  langes  Gefängnis,  zahlte  30  Fr.  Buße  und
verlor  sein  Patent.

Man  zählte  1887,  als  auf  der  Bahnstrecke  Wien-Triest
zu  Steinbrück  in  Steiermark,  ein  älterer  Mann  in  Begleitung
eines  jungen  Mädchens  ausstieg,  um  am  Buffet  eine  Erfrischung
einzunehmen.  Sofort  floh  das  Mädchen,  nach  einem  Gendarmen
rufend,  in  die  „Toilette“  und  schloß  sich  ein.  Der  Begleiter
wollte  die  Thüre  einstoßen,  wurde  aber  durch  den  herbeieilenden
  Gendarmen  daran  verhindert  und  dann  als  ein
gewisser  Schrosl  ermittelt,  welcher  in  Agram,  Pola  und
        <pb n="163" />
        —  159  —

anderen  Orten  Bordelle  besaß  und  in  Ungarn,  Kroatien
und  Italien  herumreiste,  um  sich  mit  Ware  zu  versehen.
Das  junge  Mädchen  kam  von  Premstätten,  war  dort  gekauft,
sollte  nach  Pola  gebracht  werden  und  wurde  gerettet.

In  demselben  Jahre,  im  April,  köderte  ein  Menschen—
händler  zwei  Mädchen  in  Belgien,  19  und  20  Jahre  alt,
spiegelte  ihnen  Stellen  in  einer  benachbarten  Stadt  vor  und
sagte  nachher,  dieselben  seien  bereits  besetzt,  er  wollte  ihnen
aber  in  Mailand  welche  verschaffen,  wo  sie  wie  Königinnen
leben  würden.  Die  arglosen  Kinder  ließen  sich  wirklich
nach  Mailand  führen;  als  sie  sich  aber  in  einem  schlechten
Hause  sahen,  verlangten  sie,  fortgelassen  zu  werden.  Nun
geschah  etwas  ganz  außerordentliches,  unerhörtes!  Die
Bordellwirtin,  besser  als  ihre  Berufsgenossinnen,  öffnete  die
Thüre  und  entließ  die  Mädchen!  Aber  sie  waren  ohne  Mittel;
zum  Glücke  fanden  sie  barmherzige  Leute,  welche  die  Kosten
zu  ihrer  Heimreise  zusammensteuerten,  wodurch  sie  dem  Schicksale
  von  hunderttausenden  unglücklicher  Schwestern  entgingen.

Zwei  Mädchenhändler,  Comte  aus  Genf  und  Pfarrer
aus  Lausanne  wurden,  nachdem  ihnen  ein  Opfer  entgangen
war,  1887  vom  waadtländischen  Gerichte  zu  Gefängnisstrafen
verurteilt  und  aus  dem  Kanton  verwiesen.

Man  erfuhr  1887,  daß  ein  großartiger  Handel  mit
chinesischen  Mädchen,  die  ihren  Eltern  (ohne  diesen  den
Zweck  zu  verheimlichen)  abgekauft  worden,  nach  Singapore,
Java,  Borneo,  Manila  und  bis  nach  Australien  betrieben
wurde,  wobei  Hongkong  als  Sammelplatz  diente.  Es  besteht
aber  hier  eine  Gesellschaft,  Tung-Wah  genannt,  welche  diesem
schmutzigen  Gewerbe  auf  die  Finger  sieht  und  der  es  wiederholt
  gelungen  ist,  den  schändlichen  Menschenhändlern,  unter
welchen  eine  Frau  To  Ng  hervorragt,  welche  170—400
Dollars  das  „Stück“  bezahlt  und  ihre  Opfer  als  ihre
Sklavinnen  mit  Recht  zu  besitzen  behauptete,  ihre  Beute
wegzunehmen.
        <pb n="164" />
        —  160  —

Auch  nach  Kalifornien  werden  chinesische  Mädchen  aus—
geführt.  In  San-Francisco  kam  zu  derselben  Zeit  ein  Weib
mit  einer  Anzahl  solcher  Mädchen  an,  für  deren  jede  sie
in  China  450  Dollars  bezahlt  hatte.  Sie  wurde  verhaftet,
aber  vermöge  der  Kaution  zweier  reichen  Chinesen,  die  wahr—
scheinlich  ihre  Hauptkunden  waren,  entlassen.

Ein  bekannter  Kaufmann  in  Brüssel  verlangte  1888
durch  Inserate  in  Zeitungen  Verkäuferinnen,  Erzieherinnen
und  Gesellschafterinnen  für  eine  Stadt  in  Südfrankreich.
Ein  Mädchen  aus  guter  bürgerlicher  Familie  begab  sich
in  das  Grand-Hotel,  wo  sich  die  Persönlichkeit  befinden
sollte,  an  die  man  sich  zu  wenden  hatte,  und  wurde  hier
einem  vornehm  und  respektabel  aussehenden  alten  Herrn
vorgestellt,  welcher  sagte,  daß  seine  Frau  sich  mit  der  Sache
befasse  und  dem  Mädchen  schreiben  werde.  Nach  einigen
Tagen  erhielt  dasselbe  einen  Brief  mit  der  Nachricht,  daß
Madame  sie  angenommen  habe  und  sie  zu  einer  bestimmten
Stunde  am  Bahnhof  erwarte,  um  mit  ihr  nach  Bordeaux
zu  reisen.  Die  Reise  ging  vor  sich;  aber  in  Bordeaux
wurde  die  Bethörte  nach  Nizza  gewiesen  und  hier  in  ein
schlechtes  Haus  eingesperrt,  aus  dem  es  ihr  aber  glücklicher
Weise  gelang,  zu  entfliehen  und  den  Schutz  der  Behörden
zu  gewinnen.

In  Warschau  wurde  1888  eine  Bande  von  der  Polizei
aufgehoben,  welche  Frauen,  angeblich  als  Bonnen  u.  s.  w.
nach  Südamerika  ausführte  und  in  Hamburg  für  jede  hübsche
Person  5000  Rubel  (2)  erhielt.  In  Odessa  erfuhr  eine
Bande  von  vier  Individuen,  welche  1889  sich  eben  mit
zwölf  Mädchen  nach  der  Türkei  einschiffen  wollte,  durch  den
Polizeipräfekten  Tschebanoff  dasselbe  Schicksal.

Noch  im  Jahre  1889  bestand  in  Kawak  bei  Konstantinopel
  ein  förmlicher  Sklavenmarkt,  auf  welchem  unter
falschen  Vorwänden  über  Odessa,  Varna  oder  Saloniki  dahin
gebrachte  deutsche,  österreichische,  russische  und  italienische
        <pb n="165" />
        —  161  —

Mädchen  verkauft  wurden,  um  in  der  türkischen  Hauptstadt
die  Bordelle  zu  bevölkern.

Gegen  Ende  1889  erschienen  in  den  Blättern  von
Toronto  in  Canada  Anzeigen,  mittels  welcher  man  Mädchen
für  gute  Stellen  im  Westen  suchte.  Viele  meldeten  sich,
etwa  ein  Dutzend  wurde  angenommen,  welche  guten  Familien
angehörten.  Ein  Agent  übergab  sie  einer  Frau,  welche  sie
über  Chicago  nach  Denver  in  Colorado  brachte.  Von  hier
führte  man  sie  unter  Vorwänden  nach  einem  Lagerplatze,
gab  ihnen  dann  betäubende  Mittel  ein  und  mißbrauchte  sie
in  bewußtlosem  Zustande.  An  der  Flucht  verhinderte  man
sie  durch  Drohungen  mit  dem  Tode  und  unterwarf  sie  zwei
Monate  lang  der  unwürdigsten  Behandlung.  Endlich  konnten
Einige  fliehen  und  kamen  nach  Toronto  zurück.  Von  den
Ubrigen  —  weiß  man  nichts.  .

Noch  im  Jahre  1890  bestand  ein  lebhafter  Mädchen—
handel  zwischen  Ungarn,  Serbien  und  Rumänien.  In
Budapest  und  Belgrad  wurden  Mädchen  aus  Deutschland,
sterreich  und  Savoien,  denen  man  Stellen  angeboten,  in
Bordellen  gefangen  gehalten,  und  in  Bukarest  befand  sich
ein  geheimer  Markt  für  Prostitutionsfutter  im  Orient.  Auch
in  Genf  wurde  solcher  Handel  mit  schweizerischen  Mädchen
lebhaft  betrieben.

Am  26.  März  1890  kam  in  Hongkong  ein  japanisches
Schiff  an,  in  welchen  man,  durch  einen  pestilenzialischen  Geruch
zu  Nachforschungen  veranlaßt,  im  Kohlenraum  acht  Leichname
und  vier  noch  lebende  Japanerinnen  fand,  welche  von
Sklavenverkäufern  dort  versteckt  waren,  um  in  Hongkong
verkauft  zu  werden  und  deren  Mehrzahl  in  Folge  der  Hitze
erstickt  war.

In  Rom  wurden  in  demselben  Jahre  zwei  Schwestern
Taralli  verhaftet,  welche  einem  —  Abgeordneten  (I)  das
14  Jahr  alte  Mädchen  Elisa  Castellucci  um  1500  Lire
verkauft  hatten.

Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn,  Sittenpolizei  11
        <pb n="166" />
        —  162  —

In  Turin  war  ein  Mädchen  von  17  Jahren,  das
Seelenverkäufer  zur  Prostitution  gezwungen,  schon  nach  8
Tagen  an  den  Folgen  der  von  ihm  verlangten  „Leistungen“
gestorben.

Zu  derselben  Zeit  wurden  in  Toulon  ein  Italiener,
Vincenzo  und  sein  Weib,  Bordellwirte,  überwiesen,  minderjährige
  Mädchen  zur  Unzucht  und  zu  Urkundenfälschungen
verleitet  zu  haben.

Der  britische  Bund  überwachte  1890  den  Mädchenhandel
scharf.  Als  bekannt  wurde,  daß  ein  berüchtigter  Kuppler  drei
Mädchen  nach  Südamerika  führte,  telegraphierte  man  an  den
englischen  Konsul  des  Landungsplatzes,  der  sich  aber  unzuständig
erklärte,  weil  jene  Mädchen  keine  britischen  Angehörigen
waren!

Im  Juli  1890  wurde  der  Seelenverkäufer  Reynaud,
welcher  eine  Menge  Bordelle  in  Frankreich  versorgte,  als
sein  Versuch,  ein  Mädchen,  dem  er  eine  Stelle  in  Buenos
Aires  versprochen,  in  Bordeaux  einzusperren,  entdeckt  wurde,
vom  Gericht  in  Marseille  zu  nur  6  Monaten  Gefängnis
verurteiltt  Welche  Ermutigung  für  ihn  und  Andere,  in
diesem  Gewerbe  fortzufahren!  In  Afrika  werden  Sklavenhändler
  gehängt,  wenn  Kreuzer  sie  erwischen.

Ein  gewisser  Barthês,  welcher  in  Marseille  und  Toulon
Mädchenhandel  trieb,  wurde  am  23.  Dez.  1890  verhaftet,
nicht  wegen  seines  Gewerbes,  sondern  nur  deshalb,  weil  er
einem  Mädchen  von  15  Jahren,  das  er  nach  Toulon
„lieferte.“  Geld  und  Uhr  gestohlen  hatte;  denn  er  stand
mit  der  Sittenpolizei  auf  vertraulichem  Fuße.

In  demselben  Monat  wurde  in  Breslau  ein  Mensch
verhaftet,  welcher  in  ganz  Deutschland,  besonders  in  Schlesien
und  Sachsen,  Mädchen  aufsuchte,  um  sie  unter  falschen
Vorgaben  nach  Südamerika  zu  verhandeln;  sie  wurden  stets
in  Hamburg  nach  Buenos  Aires  eingeschifft  und  am  letzteren
Orte  in  Bordelle  eingesperrt,  oft  auch  ins  Innere,  nach
        <pb n="167" />
        —  163  —

Rosario  und  Santa-Fé  gebracht.  Etwa  20  Mädchen,
welche  eben  diesen  Weg  einschlagen  sollten,  wurden  in  Hamburg
gerettet  und  heimgesandt.

Zu  derselben  Zeit  landete  in  Buenos  Aires  eine
Mädchenhändlerin  mit  9  meist  polnischen  Mädchen  und
10  heruntergekommenen  jungen  Männern,  welche  letzteren
als  Kellner  für  „Freudenhäuser“  bestimmt  waren.  Das
Merkwürdigste  ist,  daß  der  argentinische  Geschäftsträger  in
Paris  einen  Teil  der  Reisekosten  bestritten  hatte!

In  Genf  treibt  sein  Wesen  ein  gewisser  Liebermann
(Inde),  welcher  in  der  Schweiz,  besonders  in  Zürich,  Mädchen
anlockt  und  nach  Amerika  (Buenos  Aires)  verkauft.  Eine
Katharine  Weiß  aus  Zürich,  die  er  durch  seine  Agentin
in  seine  Gewalt  bekam  und  die  er  selbst  nach  der  argentinischen
  Hauptstadt  brachte,  wo  man  sie  zwang,  in  ihren
Briefen  nach  der  Heimat  falsche  Adressen  anzugeben,  ist  dort
spurlos  verschwunden!

Japanische  Mädchen,  von  15—16  Jahren  wurden
1891  in  Masse  zu  Tokio  und  Jokohama  gekauft  und  nach
San-Francisco  gebracht,  wo  sie  versteigert  wurden.

Den  Mädchenhandel  nach  Amerika,  besonders  nach  New-York,
  verband  in  demselben  Jahre  eine  Bande  in  Paris
mit  Diebstahl  und  Falschmünzung.  Für  das  erstere  Geschäft
bestehen  dort  zwei  von  Weibern  versehene  Agenturen,  welche
die  Polizei  kennt  und  duldet!

Dies  scheint  jedoch  nicht  ausnahmelos  der  Fall  zu  sein.
Im  Oktober  1891  wurde  ein  ganzes  Nest  ausgenommen.
Man  traf,  auf  die  Klage  einer  Dame,  welcher  unter  der
Vorgabe,  ihr  eine  Stelle  zu  verschaffen,  ihre  Papiere  entzogen
  worden,  in  dem  von  dem  ihr  angegebenen  Hause  die
zwei  Sklavenhändlerinnen  Marie  Stecker  und  Martha  Talcot,
deren  Männer,  und  zwei  Mädchen  von  17  Jahren,  deren
leichte  Kostüme  über  ihre  Bestimmung  keinen  Zweifel
gestatteten,  ferner  bei  den  mit  jenen  zwei  Paaren  verbundenen

11“
        <pb n="168" />
        —  164  —

Eheleuten  Albrecht  (Kue  du  Rampon)  zwei  weitere  junge
Mädchen.  Es  erwies  sich,  daß  diese  Bande  in  3  Monaten
100  Mädchen  zu  90  bis  300  Fr.  nach  Belgien,  England
und  Amerika  verschachert  hatte.  Außer  den  Genannten  wurde
auch  die  Magd  der  Albrecht  und  eine  Frau  Alibert  als
Gehilfinnen  verhaftet.  Am  29.  Jan.  1892  erreichte  die
Hand  der  Pariser  Polizei  einen  gewissen  Carisey  und  die
Frau  Poinsignon,  welche  die  Bordelle  der  Provinz  „versorgten“
  und  für  das  Stück  60  bis  120  Fr.  erhielten.  Man
fand  bei  ihnen  zwei  junge  Mädchen,  welche  die  Aufgabe
hatten,  wenn  sie  verkauft  waren,  ihren  Käufern  auf  der
nächsten  Station  zu  entfliehen  und  zu  dem  genannten  Paare
zurückzukehren.  Das  letztere  wurde  wegen  Verleitung  zur
Unzucht  und  wegen  Betrugs  und  die  beiden  Mädchen  wegen
Betrugs  allein  zu  kurzem  Gefängnis  verurteilt.  Betrug  an
Bordellwirten,  d.  h.,  also  Anerkennung  des  Mädchenhandels
als  eines  rechtlichen  Geschäftes!  Wirklich  sehr  gut!  Die
französische  Republik  ist  also  vierhundert  Jahre  nach  der
Entdeckung  Amerikas  im  Prinzip  noch  nicht  über  den  Sklavenhandel
  (mit  Weißen)  hinausgekommen!  Was  man  in  anderen
Fällen  bestraft,  nämlich  den  Verkauf  von  Mädchen,  davon
bestraft  man  in  solchen  Fällen  die  Unterlassung,  d.  h.  die
Nichtablieferung  menschlicher  Ware!  —  Dahin  führt  die
Duldung  der  Bordelle,  d.  h.  die  Verleihung  von  Privilegien
an  verkommene  Menschen!

Dem  österreichisch-ungarischen  Konsulat  in  Konstantinopel
  gelang  es  1892,  mit  Hilfe  der  dortigen  Behörden
60  junge  Mädchen  aus  von  österreichischen  Unterthanen
gehaltenen  schlechten  Häusern  zu  befreien.  Dieselben  waren
als  Näherinnen  oder  Dienstboten  engagiert  und  wurden  nach
ihrer  Befreiung  in  die  Heimat  gesandt.

Im  August  1892  wurde  in  Düsseldorf  ein  junger  Mann
in  dem  Augenblick  verhaftet,  als  er  ein  brieflich  mit  Aussicht
auf  Stellung  dahin  beschiedenes  Mädchen  aus  Rittershausen
        <pb n="169" />
        —  165  —

in  Empfang  nehmen  wollte;  die  Polizei,  durch  den  redlichen
Bahnhofwirt  aufmerksam  gemacht,  hatte  in  ihm  einen  Seelenhändler
  erkannt.

Ein  Beispiel,  wie  die  infamen  Mädchenverkäufer  in
den  Zeitungen  annoncieren,  um  ihre  Opfer  zu  angeln,  ist
folgendes:

M##  sucht  zwei  Gesellschaftsdamen  für  das  Ausland,
M  3000  Fr.,  eine  junge  Goubernante  von  sanftem  Cha—
rakter  für  eine  russische  Familie,  2400  Fr.  Eilig!

Es  giebt  zahllose  Agenturen  für  diesen  Menschenfang,
die  einen  befassen  sich  mit  OÖsterreich-Ungarn,  Rußland  u.  s.  w.,
die  anderen  mit  dem  Orient  (Algerien,  Tunisien,  Agypten
u.  s.  w.)  Ein  Mädchen  hatte  sich  auf  ein  solches  Inserat
gemeldet  und  war  von  der  Agentur  D.  .  ..  am  11.  Febr.
1892  nach  Port-Said  in  Agypten  gesandt  worden,  um
dort  als  Vorleserin  in  einer  vornehmen  Familie  mit  monatlich
200  Fr.  Gehalt  angestellt  zu  werden.  Dort  angekommen,
wurde  sie  in  ein  Bordell  geführt  und  17  Tage  lang  zum
Schändlichsten  gezwungen,  bis  ein  Engländer  sie  aus  dieser
Hölle  rettete.

Im  September  1892  hatte  das  Schwurgericht  des
Seine-Departements  einen  gewissen  Marcey,  genannt  Francesco,
  zu  beurteilen,  einen  Abenteurer  der  schlimmsten  Sorte,
welcher  unter  falschen  Namen  und  dem  Scheine  nach  unter
den  verschiedensten  Berufsarten  von  Diebstahl,  Betrug  und
Mädchenhandel  lebte.  In  London  war  er  unter  dem  Namen
„Alexander  der  Chinese“",  als  einer  der  berüchtigsten  Zuhälter
  bekannt,  und  in  Paris  war  er  Lieferant  der  Bordelle.
Am  18.  September  1891  begegnete  ihm  auf  dem  Boulevard
Saint-Marin  in  Paris  die  15  Jahre  zählende  Näherin
Marguerite  Gibault,  die  er  anredete  und  mit  sich  in  eine
Restauration  nahm,  wo  er  mit  ihr  speiste,  ihr  dann  ein
betäubendes  Getränke  gab  und  sie  mißbrauchte,  indem  er  die
Nacht  mit  ihr  zubrachte.  Am  Morgen  zur  Erkenntnis  ihrer
        <pb n="170" />
        —  166  —

Schande  gekommen,  zerfloß  sie  in  Thränen,  worauf  er  ihr
ein  köstliches  Leben  und  Reichtümer  versprach  und  sie  mit
sich  nach  London  nahm,  wo  er  vom  Spielbetrug  lebte,  sie
aber  dazu  anhielt,  sich  um  Geld  der  Prostitution  zu  ergeben.
Als  er  dann  im  Januar  nach  Paris  kam,  wurde  er  verhaftet
und  zu  acht  Jahren  Zwangsarbeit  verurteilt,  Marguerite
aber  zu  ihren  Eltern  gebracht,  wo  sie  ein  ehrbares  Leben
begann.

Die  schon  oben  (S.  164)  genannte  Frau  Poinsignon,
welche  den  Bordellen  für  Bedarfsorgte,  erschien  am  12.0kt.  1892
zum  zweiten  Male  vor  dem  korrektionellen  Gerichte.  Ihre  Opfer
waren  18  oder  19  Jahre  alt,  wurden  aber  für  21  ausgegeben.
Sie  wurde  wegen  Verführung  zur  Unzucht  und  Fälschung  von
Geburtsscheinen  zu  6  Monaten  (1)  Gefängnis  verurteilt.  Ihr
Gehilfe  Alfred  Lallier,  welcher  die  Überführung  der  Opfer
an  ihren  Bestimmungsort  besorgt  hatte,  war  entflohen  und
wurde  in  contumaciam  zu  2  Jahren  Gefängnis  verurteilt.
Die  Beiden  hatten  den  Bordellwirten  jeweilen  Telegramme
mit  den  Worten  „Venez  cherchez  chapeaux“  gesandt,  und
eines  der  Mädchen  Eugénie  Guênot,  hatte  seine  Mutter  benachrichtigen
  können,  wodurch  die  Sache  an  den  Tag  kam.

In  Lemberg  fand  (im  Herbst  1892)  ein  zehntägiger
Prozeß  gegen  27  ifraelitische  Handelsleute  statt,  welche  einen
regelrechten  Sklavenhandel  mit  Mädchen  nach  der  Türkei
betrieben.  Die  Angeklagten  bildeten  eine  wohl  organisierte
Bande,  und  jedes  Mitglied  verrichtete  gewisse  Funktionen.
Zweiundzwanzig  wurden  des  Verbrechens  der  Entführung
schuldig  erkannt  und  zu  schweren  Kerkerstrafen  in  der  Dauer
von  drei  Monaten  bis  zu  einem  Jahre  verurteilt.  Fünf
Angeklagte  wurden  freigesprochen.

In  Straßburg  (Elsaß)  ist  am  28.  Oktober  1892  die
Verhaftung  eines  Mädchenhändlers  gelungen.  Seit  einiger
Zeit  hielt  sich  hier  ein  etwa  55  Jahre  alter  Mann  auf,
der  vorgab,  in  Paris  wohnhaft  zu  sein  und  dort  ein  größeres
        <pb n="171" />
        —  167  —

Bierlokal  zu  besitzen.  Unter  Beihilfe  anderer  hier  wohnhafter
Personen  und  reichlicher  Geldspenden  warb  er,  wie  die  Straßb.
Post  berichtet,  junge  Mädchen  an,  angeblich  um  sie  in  seinem
Geschäft  zu  verwenden.  Am  Dienstag  Abend  gedachte  er  mit
drei  Mädchen  abzureisen,  und  zwar  der  Vorsicht  halber  von
Kehl  aus.  Als  sie  dort  durchkamen,  verlangte  eine  der  Mütter
ihre  Tochter  zurück,  und  in  Folge  dessen  kam  es  zu  Lärm
und  Skandal;  die  Polizei  schritt  ein,  und  die  ganze  Gesell—
schaft  mußte  dort  bleiben.  Die  Nachforschungen  haben  ergeben,
daß  es  sich  um  Schwindel  und  Kuppelei  handelte.  Vorläufig
sind  der  „Pariser“,  sowie  zwei  weitere  Personen  von  Straß—
burg  in  Untersuchungshaft  genommen  worden.
        <pb n="172" />
        Siebenter  Abschnitt.

Wann  wird  der  Rächer  kommen  diesem

Elend  222

—

 

s  wäre  zu  empfehlen,  daß  sich  eine  Gesellschaft

  edler  Menschen  bildete,  welche  sich
einstweilen  darauf  beschränken  würde,  den
Schauplatz  des  regsten  und  am  leichtesten

Fl  .  zu  übersehenden  Betriebes  jenes  schändlichen

  Handels  zu  überwachen,  nämlich
den  Schiffsverkchr  zwischen  England  und  Belgien.

Dies  könnte  leicht  dadurch  geschehen,  daß  diese  Gesellschaft
  eine  Anzahl  zuverlässiger,  treuer  und  handfester  Männer
anstellte,  welche  beständig  mit  allen  Schiffen  auf  jener  Strecke
hin  und  her  führen,  den  Seelenverkäufern  ihre  Beute  einfach
abnähmen  und  erstere  durch  Vermittelung  der  Behörden  ins
Gefängnis,  letztere  aber  nach  ihrer  Heimat  beförderten.
Dadurch  würden  die  an  sich  feigen  Schurken  eingeschüchtert,
und  man  könnte  die  Kreise  jenes  befreienden  Unternehmens
immer  weiter  ziehen.

Eine  Gesellschaft,  welche  sich  die  Unterdrückung  der
staatlich  geduldeten  Prostitution  und  des  Mädchenhandels
zum  Ziele  gesetzt  hat,  existiert  zwar  bereits,  hat  aber  noch
zu  wenig  Anhang  und  noch  keine  durchgreifende  Organisation.
        <pb n="173" />
        —  169  —

Es  ist  dies  die  in  England  entstandene  und  bereits  in  den
meisten  Ländern  Europas,  sowie  in  vielen  überseeischen  ver—
tretene  Fédération  britannique,  continentale  et  générale
(gegründet  1875  in  London).  Dieser  von  jeder  politischen
oder  religiösen  Partei  und  von  jeder  Staatsgewalt  unabhängige
Bund  hält  regelmäßige  Kongresse  (alle  drei  Jahre)  und
Konferenzen  (jährlich)  in  verschiedenen  Hauptstädten  ab.
Derselbe  hat  in  seiner  Zeitschrift,  dem  seit  1876  (jetzt  in  Genf)
erscheinenden  „Bulletin  continental“  nachgewiesen,  daß  alle
Systeme  der  Sittenpolizei,  die  darauf  ausgehen,  die  Prostitution
  zu  regeln,  sich  als  vollständig  erfolglos  erwiesen  haben.
Er  verwirft  dieselben  und  stützt  sich  unter  anderen  Gründen
auf  die  folgenden:  Daß  die  obligatorische  ärztliche  Untersuchung
  der  Frauen  das  menschliche  Gefühl  empört;  daß
diese  Untersuchung  nur  eine  gewisse  Anzahl  Prostituierter
trifft;  —  daß  man  sich  nicht  auf  dieselbe  verlassen  kann,
um  die  schwerste  Form  konstitutioneller  Syphilis  zu  erkennen
und  deren  Fortschritten  Einhalt  zu  thun;  —  und  daß  sie
folglich  für  die  Gesundheit  der  untersuchten  Frauen  nur  eine
höchst  trügerische  Gewähr  leistet.  Der  Bund  spricht  sich
ferner  dahin  aus:

„Jedes  System,  das  die  Prostitution  organisiert,  regt
zur  Ausschweifung  an,  vermehrt  die  Zahl  unehelicher  Geburten,
entwickelt  die  heimliche  Prostitution  und  drückt  die  öffentliche
und  persönliche  Sittlichkeit  auf  eine  niedrigere  Stufe  herab."

„Die  obligatorische  ärztliche  Untersuchung  der  Prostituierten,
  auf  der  das  polizeiliche  Regulierungs-System  beruht,
ist  eine  um  so  grauenhaftere  Schmach  für  die  Frau,  als  sie
die  von  ihr  gewaltsam  unterworfenen  Unglücklichen  vollends
ins  Verderben  reißt,  indem  sie  den  Rest  von  Schamgefühl
zerstört,  der  noch  bei  den  Verworfensten  vorhanden  sein  kann."“

„Es  ist  erwiesen,  daß  die  polizeiliche  Regulierung  der
Prostitution  ein  großes  Hindernis  für  den  Erfolg  von
Rettungswerken  ist,  da  die  offizielle  Einschreibung  und  die
        <pb n="174" />
        —  170  —

ärztliche  Untersuchung  sich  allen  Gefühlen  weiblicher  Scham—
haftigkeit  entgegen  stellen.  Dadurch  wird  es  um  so  schwerer,
die  Gefallenen  wieder  auf  den  rechten  Weg  zurückzuführen,
wie  doch  von  jeder  Frau  gehofft  werden  muß  und  kann.“

„Es  steht  zu  wünschen,  daß  überall  Asyle  errichtet  werden,
jedoch  so,  daß  sie  so  wenig  als  möglich  den  Charakter  einer
Strafanstalt  annehmen,  da  herzliche  Teilnahme  und  Liebe
das  einzige  wirksame  Mittel  zur  Rettung  junger  Mädchen  ist.“

„Es  ist  zu  wünschen,  daß  zwischen  allen  Ländern  ein
systematisches  Netz  von  Verbindungen  hergestellt  werde,  um
den  Schacher  mit  „weißen  Sklavinnen“  zu  hindern  und  für
das  Wohl  der  Frauen  zu  sorgen,  die  in  den  verschiedenen
Ländern  Anstellungen  suchen.“

„Der  Staat  hat  nicht  das  Recht,  die  Prostitution  durch
Verordnungen  zu  regeln;  denn  er  darf  sich  niemals  mit  dem
Unrecht  vertragen,  noch  verfassungsmäßige  Garantien  gegen
zweifelhafte  Interessen  aufopfern.“

„Der  Staat  soll  fortfahren,  die  Aufreizung  zur  Unsitte,
wenn  sie  an  Minderjährigen  des  einen  oder  anderen  Geschlechts
verübt  wird,  ganz  besonders  aber  die  Kuppelei  zu  bestrafen.
Er  soll  die  Anwerbung  Unmündiger  zum  Zwecke  der  Unsitte
streng  bestrafen.  Er  soll  jede  kollektive  Veranstaltung  der
Prostitution  untersagen  und  daher  die  Haltung  eines  Bordells,
die  Vermietung  eines  Gebäudes  oder  Grundstückes  zu  diesem
Zwecke  verbieten.  Es  ließe  sich  hier  die  Analogie  der  Spielhöllen
  anführen,  die  von  fast  allen  Strafgesetzgebungen  unter—
sagt  sind.“  —  —  —  .-Es

  traten  der  Bewegung  bei:  1600  italienische  nichtsozia—
listische  Arbeitervereine,  der  Verein  liberaler  Studenten  in
Lüttich,  der  Großrabbiner  von  Frankreich,  die  gesamte  dänische
Geistlichkeit  ꝛc.  Im  Jahre  1886  umfaßte  der  Bund  2000
Mitglieder  in  19  Ländern,  darunter  fast  alle  enropäischen,
sowie  die  Union,  Brasilien,  Ostindien,  Cochinchina,  Australien
und  Kapland.  In  Deutschland  faßte  die  Bewegung  nur
        <pb n="175" />
        —  171  —

sehr  langsam  Fuß.  Erst  1890  wurde  ein  Bund  der  deutschen
Sittlichkeitsvereine  in  Hannover  angebahnt,  wobei  zwar  dessen
Sympathien  mit  dem  britischen  und  allgemeinen  Bunde  ausgesprochen,
  bezüglich  der  Tendenzen  desselben  aber  noch
Zurückhaltung  beobachtet  wurde.

Mit  dem  Kampfe  gegen  die  körperliche  Prostitution  ist
aber  nicht  Alles  gethan;  denn  es  giebt  auch  eine  geistige
Prostitution,  welche  öffentlich  die  sittlichen  Gefühle  sogar
der  Kinder  untergräbt  und  welcher  selbst  der  abgesagte
Feind  solchen  Treibens  schwer  entgehen  kann.  Es  ist  dies
die  Pflege  der  Obseönität,  welche  sich  in  folgenden  schreienden
Übelständen  kundgiebt:

1.  in  der  Herstellung,  dem  Verkaufe  und  der  Versendung
unzüchtiger  Karten,  Bilder,  Schriften  und  Bücher.
Namentlich  ist  die  anonyme  Zusendung  schamloser  Karten
am  Neujahrstage  ein  nicht  genug  zu  geißelnder  Unfug,  für
den  die  Verantwortlichkeit  auf  die  gewissenlosen  Zeichner
Drucker  und  Verleger  solcher  Schmutzartikel  fällt.  Es  läßt
sich  kein  ärgerer  Hohn  denken,  als  die  Zusendung  derselben
an  ahnungslose  Personen,  besonders  an  unschuldige  Mädchen,
denen  die  feierliche  Stimmung  am  Neujahrstage  auf  diese
Weise  vergällt  wird.  Aber  auch  die  Schaustellung  solchen
Schmutzes  in  Schaufenstern  geringerer  Buchhandlungen,  die
Auslage  von  Nuditäten  in  denen  sogar  größerer  und  besserer
Geschäfte,  die  Inserierung  durchsichtig  unsittlicher  Anzeigen
in  öffentlichen  Blättern  (z.  B.  betreffend  Anknüpfung  loser
Bekanntschaften,  Verkauf  unzüchtiger  Präparate  u.  s.  w.)  ist
ebenso  verwerflich  und  den  Behörden  zur  Unterdrückung  zu
empfehlen.

2.  Für  eine  der  gefährlichsten  Quellen  der  Prostitution
aber  halten  wir  das  Ballet.  Nicht  weil  es  stets  unzüchtig
wäre,  was  allerdings  vielfach  der  Fall  ist,  aber  weil  es  die
ihm  verschriebenen  Mädchen  dem  Verderben  überliefert  und
eine  Vorschule  der  Prostitution,  zunächst  freilich  mehr  der
        <pb n="176" />
        —  172  —

„höheren“  ist,  nach  deren  Durchgang  aber  die  gemeinere
folgt  und  von  Stufe  zu  Stufe  abwärts  führt.  Es  besteht
in  Berlin,  um  den  mehr  und  mehr  ins  Stocken  geratenen
Zuzug  neuer  —  besonders  weiblicher  —  Kräfte  für  das
Corps  de  Ballet  zu  sichern,  eine  von  der  General-Intendanz
der  königlichen  Schauspiele  ressortierende  und  mit  bedeutenden
Mitteln  ausgestattete  sogenannte  Balletschule.  Alljährlich
findet  eine  Musterung  der  Exspektanten  statt,  bei  deren
Schilderung  man  unwillkürlich  an  einen  „Remonte-Markt“
oder  an  „Onkel  Tom's  Hütte“  erinnert  wird.  Diejenigen
Kinder  nämlich,  deren  Angehörige  entweder  durch  gewisse
Schönheitjäger  (man  neunt  als  besonders  thätig  und  routiniert
in  der  Wahl  gqualifizierter  Subjekte  während  seiner  Sommerreisen
  einen  Offizier  a.  D.)  oder  durch  den  Erfolg  von
Aspirantinnen  aus  ihrem  Orte  auf  die  Vergünstigungen  der
Balletschule  aufmerksam  gemacht  worden  sind  und  ihrem
hübschen  Fleisch  und  Blut  gern  den  mühelosen  Eintritt  in
eine  „höhere“  soziale  Stellung  verschaffen  möchten,  werden
sämtlich  im  Beisein  der  an  der  Sache  und  für  die  Sache
Interessierten  durch  den  Theaterarzt  in  Betreff  der  Infallibilität
der  Zähne,  der  Fesselgelenke,  der  Kniee,  der  Figur,  der
Proportion  der  Hände  und  Füße,  sowie  —  falls  genügende
Auswahl  vorhanden  —  auch  selbst  des  Profils  untersucht.
Die  geeignet  Befundenen  —  etwa  gegenwärtig  ein  Drittel
der  Exspektanten  —  werden  sodann  zu  bestimmten  Familien
in  Kost  gegeben  und  unter  sich  trotz  „Schulzwang“  und
„Allgemeiner  Ministerialbestimmungen“  etwa  zwei  Stunden
täglich  aufs  Notdürftigste  im  Lesen,  Schreiben,  Rechnen  und
in  französischer  Kunstsprache,  in  der  Religion  gar  nicht,  in
gymnastischen  und  Tanzübungen  dagegen  (nach  der  Meinung
der  Kinder)  bis  zum  Überdruß  unterrichtet.  Auf  die  Frage:
„Was  wird  aus  diesen  Mädchen?"  antwortete  dem  Berichterstatter,
  dem  wir  diese  Angaben  verdanken,  der  Begleiter
einer  Schar  zu  dieser  Satans-Priesterschaft  angeworbener
        <pb n="177" />
        —  173  —

Mädchen  (von  9  bis  11  Jahrenl):  „Drei  Viertel  derselben
gehen  unter!“  Wahrscheinlich  aber  gehen  Alle  unter!  —
Auch  auf  die  große  (2)  Gefahr  hin,  allen  Rouêés  mit  und
ohne  Uniform  zu  mißfallen,  erklären  wir  diese  Balletwerbung
für  eine  bloße  Abart  des  furchtbaren  Mädchenhandels,  und
sprechen  aus  tiefster  Uberzeugung  das  Verlangen  aus:  „Das
Ballet  muß  ebenso  abgeschafft  werden,  wie  (oben  S.  17)
die  Tingeltangel--,  Konzert-  und  Tanzlokale!“  Man  sage  nicht,
dasselbe  liege  in  Interesse  der  Kunst!  Die  Tanzkunst  ist  keine
wahre  Kunst,  sondern  nur  ein  für  Kunst  ausgegebenes,  in
Wahrheit  aber  kunstloses  Vergnügen,  ein  Vergnügen  an  den
Bällen  für  die  Tanzenden  selbst,  im  Ballet  für  die  Zuschauer.
Mehr  als  neun  Zehntel  der  Letzteren  haben  nicht  die  Kunst,
sondern  lediglich  die  Reize  der  beklagenswerten  Tänzerinnen
im  Auge,  und  wegen  des  letzten  Zehntels,  das  überdies
fraglich  ist,  brauchen  nicht  Tausende  von  jungen  Mädchen
an  Leib  und  Seele  ruiniert  zu  werden!  Anständige  Leute
werden  dies  auch  nicht  verlangen!

Nahezu  denselben  Grad  der  Schädlichkeit  wie  dem
Ballet,  müssen  wir  der  Posse  und  der  Operette  zuerkennen,
allerdings  nicht  mit  Bezug  auf  den  Mädchenhandel,  aber
wegen  des  schlimmen  Einflusses,  den  beide  Gattungen,  wenn
nicht  immer,  doch  sehr  oft,  vielleicht  meist,  auf  das  Publikum
ausüben,  indem  sie  die  edleren  Gefühle  ersticken  und  die
Hinneigung  zum  Gemeinen,  Frivolen  und  Unsittlichen  unter
dem  Volke  nähren.  Der  nämliche  Vorwurf  trifft  auch  alle
Dramen,  Novellen  und  Romane,  in  welchen  Ehebruch  oder
andere  Unsittlichkeiten  die  Hauptrolle  spielen.  Und  wenn
selbst  gefeierte  Damen  solche  Erzählungen  für  beliebte  Zeitschriften
  verfassen,  so  ist  dies  umso  bedauerlicher!

Aus  den  in  diesem  Buche  angeführten  Thatsachen  geht,
denken  wir,  mit  Notwendigkeit  der  Schluß  hervor,  daß  die
„Sittenpolizei“  nicht  nur  ihrer  Aufgabe  nicht  gewachsen  ist,
sondern  daß  unter  ihrer  Herrschaft  die  Zustände,  die  zu  be-
        <pb n="178" />
        —  174  —

seitigen  ihr  obgelegen  hätte,  ärger  geworden  sind,  und  daß
im  Durchschnitte  so  ziemlich  das  Gegenteil  von  dem  einge—
treten  ist,  was  sie  anstrebte  oder  anstreben  sollte.

In  denjenigen  Ländern,  in  welchen  sie  die  Bordelle
begünstigte,  haben  dieselben  (s.  oben  S.  86  u.  96)  reißend
abgenommen,  und  die  vereinzelte  Prostitution,  welche
man  zu  unterdrücken  suchte,  hat  sich  mehr  und  mehr  aus—
gedehnt.  Das  Letztere  ist  auch  da  geschehen,  wo  Bordelle
nicht  geduldet  werden.  Gegen  den  Mädchenhandel  hat  die
Sittenpolizei  nichts  ausgerichtet,  ja  in  den  Bordellstaaten,
voran  Frankreich  und  Belgien,  ihn  oft  geradezu  begünstigt,
und  dies  kam  sogar  in  England  vor,  wo  die  Bordelle  der
„Privatthätigkeit“  überlassen  sind.  Überall  wo  Mädchen
den  Harpyien,  die  sich  auf  sie  stürzten,  entrissen  wurden,
geschah  dies  nicht  durch  die  Sittenpolizei,  sondern,  entweder
durch  edle  Privatleute,  besonders  durch  Mitglieder  und
Freunde  der  Fédération,  oder  durch  die  Kriminalpolizei.  —

Für  das  zweckmäßigste  hielten  wir  es,  die  abgewirt—
schaftete  „Sittenpolizei“  ganz  abzuschaffen  und  dagegen  der
Kriminalpolizei,  welche  danach  freie  Hand  hätte,  ein  wach—
sames  Auge  zu  empfehlen:

1.  auf  die  Inhaber  von  Bordellen,  seien  dies  nun
solche,  welche  im  Geheimen  nach  der  Art  der  in  den  Bordell—
staaten  bisher  geduldeten,  oder  solche,  die  unter  dem  Deck—
mantel  einer  „Pension“  oder  eines  Kosthauses  für  öffentliche
und  geheime  Dirnen  bestehen,

2.  auf  Kuppler  und  Kupplerinnen,  und  auf  solche
saubere  „Herren“,  welche  dieses  Gesindel  benutzen  und  ihm
„Verdienst“  geben,

3.  auf  die  Zuhälter  öffentlicher  und  geheimer  Dirnen
(die  sog.  Louis),

4.  auf  Dirnen,  welche  die  öffentlichen  Straßen  und
Plätze  unsicher  machen  oder  in  irgend  welcher  Weise  Ärger—
nis  erregen,
        <pb n="179" />
        —  175  —

5.  auf  Männer,  welche  anständige  Damen  mit  oder
Begleitung  in  unsittlicher  Absicht  belästigen.

Alle  diese  Subjekte  müssen  unnachsichtlich  verhaftet  und
nach  einem  verschärften  Strafgesetze  behandelt  werden.  Es
ist  dabei  durchaus  notwendig,  von  einem  gewissen  Humanitätsdusel
  abzusehen  und  Strafen  anzuwenden,  deren  grundsätzlicher
  Gegner  auch  der  Verfasser  sonst  ist,  nämlich:  Für
Mädchenhändler  die  Todesstrafe  durch  den  Strick,  für
Kuppler,  Zuhälter,  Louis  und  Hurenwirte  die  Prügelstrafe,
ohne  Unterschied  der  Geschlechter,  für  alle  Arten  von  Gehilfen
  dieser  Leute,  sowie  für  Verleger,  Verfasser  und  Verbreiter
unzüchtiger  Schriften  und  Abbildungen,  Vernichtung  der  letzteren,
  hohe  Geldstrafen  und  bei  Unvermögen  oder  im  Rückfalle
  verschärftes  Gefängnis  von  mindestens  einem  Jahre.  —

Das  Bitternotwendigste  aber  sind  Asyle  für  Mädchen,
welche  in  Gefahr  kommen  können,  verführt  zu  werden  (oben
S.  13)  oder  welche  zwar  verführt,  aber  noch  nicht  ganz
verdorben  sind,  und  Arbeitsanstalten,  einerseits  für
Männer  (Zuhälter)  und  anderseits  für  bereits  verdorbene
Dirnen,  die  auf  Erregung  von  Argernis  oder  anderen  Außerungen
  unsittlichen  Verhaltens  betroffen  werden  (oben  S.  12).

Die  Sozialdemokratie  giebt  mit  Vorliebe  ihren
curopäischen  Zukunftsstaat  u.  a.  auch  als  Heilmittel  gegen
die  Prostitution  aus,  während  doch  das  Programm  ihres
Dalai-Lamas)  mit  nackten  Worten  die  Frau  in  das  öffentliche
  Leben  hinausstößt  und  sie  ohne  Schutz  der  Konkurrenz
mit  dem  stärkern,  intelligentern,  raffiniertern  und  skrupellosern
Manne  preisgiebt.  Es  ist  dies  nur  eine  von  den  kolossalen
Heucheleien  dieser  Partei.  Würde  dieselbe  im  Falle  ihres
Sieges,  wie  schon  aus  dem  bisherigen  Verhalten  ihrer  Häupter
hervorgeht,  die  in  glänzenden  Einkünften  schwelgen,  während
die  Masse  der  „Genossen“  darbt,  —  lediglich  eine  neue

3  Bebel,  Die  Frau  und  der  Sozialismus,  10.  Aufl.  Stuttg.  1892
337  fl
        <pb n="180" />
        —  176  —

Aristokratie  der  Führer  darstellen  und  das  „Volk“  mehr
bedrücken,  als  dies  jemals  geschah,  so  würde  ebenso  die
Stellung,  welche  die  Partei  der  Frau  anweist,  die  in  der
Konkurrenz  mit  dem  Manne  bald  erliegen  müßte,  in  kurzer
Zeit  nichts  anderes  mehr  bedeuten  als  eine  allgemeine
Prostitution!

Hoffen  wir,  daß  das  wahre,  noch  nicht  bethörte  Volk
dies  einsehen  und  die  Ehre  seiner  Frauen  und  Töchter  nicht
unausführbaren  Träumen  aufopfern  werde.  Allerdings  hatte
das  schwächere  Geschlecht  der  unbemittelten  Klassen  bisher
das  relativ  Meiste  von  Seite  des  herzlosen  und  einseitigen
Kapitalismus  zu  fürchten,  aber  nicht  von  dieser  Seite  allein;
denn  die  Rowdies  der  Straßen,  die  verkommenen  Louis  und
zahllose  Verführer  der  Unschuld  gehören  dem  Proletariat
an.  Die  wahren  Freunde  der  bedrohten  Weiblichkeit,  die
edeln  Verfechter  seiner  Sicherheit  und  die  Vorkämpfer  besserer
Zukunft  sind  weder  Knechte  des  Mammons,  noch  Leute  des
Umsturzes.  Gebe  Gott,  daß  ihre  Zahl  zunehme  und  ihre
Energie  sich  zum  Heile  der  Menschheit  stähle!  —
        <pb n="181" />
        n
—  #  «  A  .-«».-sp-.;j.»  ,H-;Is;-  9  i*½-**'
  *m6
1  t  ——  4  —
⁊  2  s  ·

 

Wir  haben  in  diesem  Buche  keine  Rücksicht  auf  religiöse
Momente  genommen,  welche  in  mehreren  anderen  litterarischen
Arbeiten  ähnlicher  Tendenz  eine  Hauptrolle  spielen.  Diese
Unterlassung  hat  ihren  Grund  darin,  daß  wir  mit  der  Ansicht
der  angedeuteten  Schriften,  als  wäre  der  Mangel  an  konfessionellem
  oder  biblischem  Glauben  vorwiegend,  wenn  nicht
allein,  die  Quelle  der  Unsittlichkeit,  unmöglich  einig  gehen
können.  Allerdings  ist  mit  der  letzteren  oft  irreligiöse
Gesinnung  verbunden,  oft  aber  auch  (wie  wir  aus  persönlichen
Beispielen  wissen)  pietistische  oder  orthodoxe  Richtung.  Die
Menschen  können  nicht  nach  einerlei  Schablone  beurteilt
werden.  Die  Frivolität,  welcher  auch  die  Unkeuschheit  entspringt,
  ist  oft  eine  ganze,  oft  nur  eine  halbe  oder  teilweise.

Schließt  dieselbe  auch  eine  Verwerfung  der  Religion
als  solcher  ein,  so  können  wir  sie  sowenig  billigen  wie  die
Unzucht  selbst.  Von  dieser  frivolen  Frreligiosität  ist  aber
himmelweit  die  wissenschaftlich-kritische  Richtung  entfernt,
  welche  aus  wohl  erwogenen  historischen  und  philologischen
  Gründen  dem  Ganzen  der  Bibel  nur  sehr  teilweise
Glauben  schenkt  und  diese  Büchersammlung  als  reines  Menschenwerk
  betrachtet.

Dieser  Richtung  nun  müssen  wir  das  nämliche  Recht,
das  Laster  zu  bekämpfen,  zuerkennen  wie  der  Orthodoxie
und  können  ein  Monopol  der  letztern  auf  diese  Wirksamkeit

nicht  zugeben.  Der  Orthodoxie  sollte  es  vielmehr  willkommen
Dr.  Otto  Henne  am  Rhyn.  Sittenpolizei.  12
        <pb n="182" />
        —  178  —

sein,  in  ihrem  moralischen  Wirken  Mitkämpfer  zu  erhalten,
und  die  Aufklärung  wird  mit  Solchen  von  anderer  Richtung
gern  zusammen  arbeiten,  wenn  sie  auf  diesem  neutralen
Gebiete  ihre  spezielle  Anschauung  von  Bibel  und  Dogmatik
bei  Seite  lassen.  Um  dieses  Zusammenwirken  zu  erleichtern,
haben  wir  uns  in  dieser  Schrift  jeder  Stellungnahme  in
religiösen  Dingen  enthalten.  —  Wir  finden,  daß  der  Mädchenhandel,
  die  offizielle  Duldung  der  Prostitution  und  die
Greuel  der  letztern  mit  dieser  oder  jener  religiösen  Auffassung
nichts  zu  thun  haben,  sondern  nur  mit  derjenigen  Moral,
in  welcher  die  guten  Menschen  aller  Religionen,  heißen  sie
nun  Christen,  Juden,  Mohamedaner  oder  Buddhisten,  —
Katholiken  oder  Protestanten,  Aufgeklärte  oder  Orthodoxe,
übereinstimmen.  Und  diese  allgemeine  Moral  ist  ja  im
Grunde  auch  eine  religiöse,  indem  sie  der  Vollkommenheit
zustrebt,  die  von  den  Menschen  niemals  völlig  erreicht  werden
kann,  aber  in  Gott  lebt.

 

Druck  von  Max  Erhardt  in  Leipzig.
        <pb n="183" />
        Verlag  von  Nax  Spohr  in  Leipzig.

 

Die  Abwehr  der  Ubervölkerung
durch

Kleinerhaltung  der  Familie.
Von  Dr.  Heinrich  Janke.

Ladenpreis  M.  2,40.

Diese  vorliegende  Schrift  hat  sich  die  Lösung  der  Bevölkerungsfrage
  nicht  mittelst  theoretisierender  Erörterungen  sondern  durch  stete
Berücksichtigung  des  realen  Lebens  auf  praktischem  Wege  zur  Aufgabe
  gestellt.  Nach  kurzem  geschichtlichen  Uberblick  über  das
Kommen  und  Gehen  der  Völkerschaften  auf  unserer  Erde  beginnt
die  Schrift  mit  der  Lehre  des  englischen  Geistlichen  Malthus  und
reiht  daran  die  Besprechung  der  staatspolitischen  Schriftsteller,  die
in  England,  Frankreich  und  Deutschland  die  Bevölkerungsfrage  behandelt
  haben.  Zum  Schlusse  selbst  giebt  das  Buch,  im  dogmatischen
Teile  diejenigen  Wege  und  Mittel  an,  die  zur  praktischen  Lösung  der
Frage  führen  müssen.  Die  Schrift  erscheint  wohl  geeignet  durch
Neuheit  der  Auffassung  Aufschen  zu  erregen.

 

Das  Elend  des  ärztlichen  Berufs.
Zugleich  eine  Warnung  für  Alle,  die
das  medizinische  Studiun
ergreifen  wollen.

Von  Dr.  med.  Norbert  Grabowsky,  prakt.  Arzt.
Preis  —.60.

Das  ärztliche  Berufselend  wird  hier  vom  Verfasser  an  der  Hand
eigner  Erlebnisse  geschildert.  Einerseits  will  das  Werkchen  vor
Seiten  schmerzlich  empfundene  publizistische  Lücke  ausfüllen,  andrerseits
  will  es  auch  Mittel  und  Wege  angeben,  wie  den  bereits  vorhandenen
  Berufselend  abgeholfen  werden  könnte.

Die  Wissenschaft  vom  Leben  nach  dem  Tode.
Von  Dr.  med.  Norbert  Grabowsky,  prakt.  Arzt.
80  Seiten  8°9.—  Preis  M.  1,25.

Der  Verfasser  giebt  uns  in  den  3  Kapiteln,  aus  denen  sich  das
Buch  zusammensetzt:  „Was  sollen  wir  thun?  Was  können  wir  wissen?
Was  haben  wir  zu  hoffen“  einen  Wegweiser  für  die  Vorbereitung
auf  das  Leben  nach  dem  Tode.  Der  Hauptwert,  die  bleibende  Bedeutung,
  welche  das  Buch  für  die  Wissenschaft  besitzt,  liegt  vor
allem  darin,  dass  hier  zum  ersten  Male  seit  den  3000  Jahren  menschlicher
  Geistesentwicklung  die  Frage  nach  dem  Grund  des  Ubels  und
des  Bösen  gelöst  erscheint,  und  damit  das  Dass  und  das  Wie  des
Jenseitigen  Lebens  in  überraschendes  Licht  gerückt  ist.
        <pb n="184" />
        Verlag  von  Max  Spohr  in  Leipzig.

Was  ise  die  Frau.  2

ldeen  und  Paradore

 

Alexander  Dumas'’“  des  Jüngern.
über
die  Frauen,  die  Liebe  und  die  Ehe.
Von
Tonz  Kellen-Preis

  Mark  2.—.

Es  giebt  wohl  kein  Land,  in  welchem  ein  Schriftsteller  so  bedeutendes
  Aufschen  mit  seinen  Ideen  über  die  Frauen  erregt  hat,  wie
Alexander  Dumas  Sohn  in  Frankreich.  Ihm  ist  es  vergönnt,  zu  schen.
wie  viele  seiner  Ideen,  über  die  selbst  in  Frankreich  anfänglich  vier
Lärm  geführt  wurde,  derart  auf  die  Geistesrichtung  des  französischen
Volkes  eingewirkt  haben,  dass  sie  nunmehr  fast  allgemein  und  unbestritten
  anerkannt  werden.  Nachdem  Dumas  ein  so  gewichtiges
Wort  in  der  Frauenfrage  mitgeredet  hat,  dürfte  es  sich  jetzt,  nachdem
er  allem  Anschein  nach  seine  litterarische,  philosophische  und  theatralische
  Carrière  abgeschlossen  hat,  wohl  lohnen,  seine  diesbezüglichen
Ideen  zusammenzustellen  und  sie  auch  dem  deutschen  Publikum  zu
unterbreiten.  Das  vorstchend  angekündigte  Werk  bildet  die  OQuintessenz
aus  seinen  drei  bedeutendsten  Werken  über  die  Frauen:  „L'Homme-Femme“,
  „La  Question  du  Divorce“  und  „Les  Femmes  qui  tuent  et
les  Femmes  qui  votent“,  die  Quintessenz  der  Ideen  eines  Mannes,
der  als  Schriktsteller  berühmt  ist,  der  sich  eine  tiefe  Menschenkenntnis
anzueignen  wusste  und  der  nicht  bloss  immer  ein  origineller,  zum
Paradoxen  geneigter  Kopf  war,  sondern  auch  das  Zeug  zu  einem
grossen  Philosophen  in  sich  hatte.
        <pb n="185" />
        Verlag  von  Max  Spohr  in  Leipzig.

Die  Kraft  der  Uberzeugung
als  Schlüssel  uhd  Mittel  zur  Ausführung
magischer  Wunderthaten.  «
Von  Hans  Arnold.

(Preis  M.  2.80.)

Wenn  das  Urteil  der  Kritik  dahin  geht  „dass  wohl  kein  lebender
deutscher  Schriftsteller  der  Gegenwart  über  tiefere  okkultistische  (geheimwissenschaftliche)
  Probleme  in  so  gemeinverständlicher  Weise  zu
schreiben  versteht  wie  Hans  Arnold“,  so  ist  dies  wohl  auf  kein
Buch  des  Verfassers  in  so  hohem  Masse  zu  bezichen,  wie  auf  dieses.
Die  Kraft  der  Uberzeugung  zu  wecken,  den  ursprünglich  zweifelnden
Leser  zum  Glauben  zu  führen,  ihm  Thatsachen,  die  ihm  bis  dahin
ganz  unbegreifflich  schienen,  zuerst  als  möglich,  dann  als  wahrscheinlich
und  schliesslich  als  etwas  ganz  naheliegendes,  was  ihm  jeden  Tag
begegnen  könnte,  vor  Augen  zu  stellen,  in  dieser  Kunst,  den  Leser
ganz  unmerklich  für  ihn  selbst,  langsam  auf  des  Verfassers  Seite  zu
bringen,  besteht  der  eigentliche  Vorzug  dieser  Schrift,  die,  wie  alle
Arnold'schen  Produktionen,  ganz  populär  gehalten  und  für  jene  grossen
Massen  gebildeter  Leser  geschrleben  ist,  die  der  Aufklärung  in  diesen
Fragen  sehr  bedürftig  sind.  Wer  sich  schnell  und  umfassend  unterrichten
  will  über  das  Wesen  und  Zustandekommen  magischer
Phänomene,  dem  kann  wohbl  kein  besserer  Rat  gegeben  wercken,

als  dieses  hochinteressante  Buch  zu  lesen.

Die  Heilkräfte
des  Hyppnotismus,  der  Statuvolence  u.  des  Magnetismus.

Nutzbringend  verwertet  in  der  Hand  des  Laien.
Von  Hans  Arnold.
(Preis  M.  1.80.)

Der  Verfasser  bezwekt  mit  diesem  Werke,  die  überraschenden
Heilkräfte  des  Hypnorismus,  der  Statuvolence  und  des  Magnetismus
in  den  Dienst  einer  grösseren  Menge  zu  stellen.  Das  Buch  ist  mit
grosser  Liebe  und  Sachkenntnis  geschrieben.  Jeder  Leser  wird  einen
klärenden  Einblick  in  das  bislang  für  den  Laien  dunkelgehaltene
Wesen  der  oben  genannten  Gebiete  erhalten  und  erkennen  lernen,
welch  einen  unendlichen  Schatz  jene  Heilkräfte  für  denjenigen
repräsentieren,  der  sich,  zum  Nutzen  der  Anderen,  ihrer  überhaupt
nur  bedienen  will.
        <pb n="186" />
        Verlag  von  Max  Spohr  in  Leipzig.

Was  wWwird  aus  uns

nach  dem  Todet?
Eine  populär-naturphilosophische  Abhandlung.

Von  Hans  Arnold.
(Preis  M.  2.40,  eleg.  geb.  M.  3.  —)

Wer  nach  jeder  Richtung  die  denkbar  korrekteste  und  fasslichste
Antwort  auf  jene  hochinteressante  Frage  haben  will,  eine  Antwort,
die  grösstmöglichste  logische  Sicherheit  an  Stelle  traumhaft-hypothetischer
  Vermutungen  setzt,  dem  sei  dieses  Buch  so  sehr  wie  möglich
empfohlen,  mit  welchem  der  Verfasser  auf  ebenso  frappierend  einleuchtendem,
  wie  interessantem  Wege  dem  Leser  klar  macht,  dass
die  Unlösbarkeit  jener  Frage  nur  eine  scheinbare  ist,  dass  dieselbe
bei  ruhig  besonnener  Betrachtung  sich  nicht  nur  im  Allgemeinen,
sondern  sogar  im  Besonderen  nach  den  verschiedensten  Richtungen
in  überzeugendster  Weise  ergründen  lässt.  Hans  Arnold  hätte  sich
auf  dem  Gebiete  des  Ubersinnlichen  nicht  besser  einführen  können,
als  eben  mit  diesem  Buche,  das  ihm  die  Sympathieen  weitester  Kreise
mit  einem  Schlage  erworben  hat.

Wie  errichtet  und  leitet  man  spiritistische

Zirkel  in  der  Familie?
Ein  Leitfaden  für  die  selbständige  Prüfung  der

mediumistischen  Phänomene.
Von  Hans  Arnold.
(Preis  M.  2.—.)

Dr.  Hübbe-Schleiden  hat  in  der  „Sphinxz“  auch  über  dieses  kleine
Werk  ein  günstiges  Urteil  gefällt,  dem  sich  unter  Anderen  Leopold
Engel  anschliesst  mit  den  Worten:  „Die  Zahl  der  spiritistischen
Kreise  in  Deutschland  und  Osterreich  hat  sich  in  den  letzten  Jahren
erheblich  vermehrt.  Ich  kenne  grössere  Ortschaften,  in  denen  im
Winter  wenigstans  ein  Viertel  der  Erwachsenen  „Zirkel  sitzt.“  Es
ist  daher  eine  Schrift,  wie  die  vorliegende,  die  eine  genaue  Anleitung
zur  Errichtung  und  Leitung  spiritistischer  „Zirkel“  giebt,  ein  wahres
Bedürfnis  geworden,  und  man  kann  Hans  Arnold  und  seinem  Verleger
  Spohr  nur  dankbar  sein,  dass  sie  dieses  Bedürfnis  jetzt  durch
einen  gut  geschriebenen  und  ausgestatteten  „Leitfaden“  befriedigt
haben,  welcher  auch  für  deiejenigen,  die  die  spiritistische  Litteratur
gar  nicht  kennen  und  der  Beihülfe  erfahrener  Spiritisten  entbehren,
den  praktischen  Weg  für  den  Verkehr  mit  den  Abgeschiedenen  lehrt.“
        <pb n="187" />
        Verlag  von  Max  Spohr  in  Leipzig.

Schulmedizin  und  Wunderkuren.

Allen  Freunden  der  Aufklärung  und  des  Fortschritts,

  insbesondere  allen  Arzten  gewidmet.
Von  Hans  Arnold.
(Preis  M:  1.20.)

Mit  überraschender  Unerschrockenheit  und  einem  Mut  der  Uberzeugung,
  wie  er  nur  aus  der  Liebe  zur  Wahrheit  und  der  uneigennützigsten
  Hingabe  zur  Sache  erstehen  kann,  beleuchtet  Hans  Arnold
in  dieser  kleinen  Schrift,  ohne  Rücksicht  auf  irgendwelche  persönliche
oder  konventionelle  Bedenken,  die  unerhörten  Vorurteile,  welche
das  Publikum,  verleitet  von  dem  schnellfertigen  Verdammungsurteil
der  schulmedizinischen  Weisheit,  den  durch  die  Heilkräfte  des  Hypnotismus,
  der  Sympathie  und  des  Magnetismus  bewirkten  sog  enannte
„Wunderkuren“  entgegenbringt.  Kein  Leser  wird  dieses  gehaltvolle
schneidig  geschriebene,  durch  seinen  frischen,  lebenswarmen  Hauch
wohlthuende  Buch  ohne  die  grösste  Befriedigung  aus  der  Hand  legen.

Tyrienisch-dlätetischer  Tugendspiegel
für  den  modernen  Kulturmenschen.

Zeitgemässe  Betrachtungen  über

allerlei  gesundbeitsschädliche  Vorurteile  und  Verkehrtheiten.
Von  Hans  Arnold.
(Preis  M.  1.80.)

Mit  diesem  Buche  hat  Hans  Arnold  bewiesen,  dass  er  nicht
weniger  wie  auf  dem  Gebiete  der  seelischen,  auch  auf  dem  der  leiblichen
  Hygiene  zu  Hause  ist,  und  eine  günstige  leibliche  Disposition
für  die  hauptsächlichste  Grundbedingung  hält,  um  einer  schönen
Seele  als  stützende  Basis  zu  dienen.  Wer  das  treffende,  scharfsichtige
Urteil  des  Verfassers  bereits  auf  okkultem  Boden  zu  bewundern  Gelegenheit
  hatte,  der  wird  dasselbe  Talent:  Fehlerhaftes,  Schadhaftes
zu  erkennen,  auszuscheiden  und  durch  Nutzbareres  zu  ersetzen,  auch
auf  diesem  Gebiete  wiederfinden.  Aus  dem  reichhaltigen  Inhalt  seien
nur  folgende  Kapitel  besonders  hervorgehoben:  —  Vom  Trinken
während  der  Mahlzeiten.  —  Vom  Schlafen  nach  dem  Essen.  —  Von
der  künstlichen  Appetitreizung.  —  Vom  Doppeltessen  nach  überschlagener
  Mahlzeit.  —  Von  der  Nahrhaftigkeit  der  modernen  Kraft--kost.
  —  Von  der  Häufigkeit  der  Mahlzeiten.  —  Von  dem  „alles  verdauenden“

  Magen.  —  Von  der  Bekömmlichkeit  alkoholischer  und
narkotischer  Genussmittel  —  u.  s.  w.
        <pb n="188" />
        Verlag  von  Max  Spohr  in  Leipzig.

 

vom  langen  Leben

Le  un  urnmerund  Fchmlung  des  Laben

(Makrobiotik).

Nach  den  wissenschaftlichen  Prinzipien  der  Neuzeit  allgemein
  verständlich  dargestellt

Vvon

Professor  Dr.  Ludwig  Büchner,
Verfasser  von  „Kraft  und  Stoff“.

 

Preis:  Broschiert  Mark  6.—,  eleg.  geb.  Mark  7.50.

 

iese  neueste  Schrift  des  berühmten  Verfassers  von  „Kraft  und  Stofr“
kann  nicht  verfehlen,  die  weiteste  Verbfeitung  zu  finden;  dehn  sie  behahdelt
ein  Thema,  welches  jedem  Menschen,  einerlei  welcher  Nation,  welchen
Glaubens  oder  welchen  Standes  er  sei,  einerlei  ob  Mann  oder  Frau,  am  meisten
am  Herzen  liegt.  Es  betrifft  das  höchste  Gut,  welches  der  Mensch,  so  lange
er  auf  Erden  wandelt,  besitzt  —  nämlich  Leben  und  Gesundheit.  Vortreffflich
  weist  der  Verfasser  nach,  dass  die  meisten  Menschen  aus  eigner
Schuld  früher  sterben,  als  sie  nach  dem  Lauf  der  Natur  sterben  sollten,  und
dass  es  in  der  Hand  des  Einzelnen  liegt,  durch  zweckmässiges  Verhalten
unter  sonst  normalen  Umständen  sein  Dasein  auf  Erden  bis  zu  jener  naturgemässen
  Grenze  zu  verlängern,  welche  in  Wirklichkeit  nur  wenige  Bevorzugte
erreichen.  Er  zeigt,  dass  die  Kunst  der  Makrobiotik  (Langlebigkeit)  keine
Charlantanerie  ist,  sondern  dass  sie  in  der  That  existiert,  wenn  auch  nicht
an  der  Hand  von  sogenannten  Spezificis  oder  Wundermitteln,  sondern  an  derjenigen
  einer  vernünftigen  Hygiene  oder  Gesundheitspflege.  Er  steht  dabei
auf  dem  neuesten  Standpunkte  der  so  weit  vorangeschrittenen  medizinischen
Wissenschaft,  während  die  älteren  Lehrbücher  der  Makrobiotik,  insbesondere
berühmte,  in  zahlreichen  Auflagen  erschienene  und  fortwährend  erscheinende
  Hufeland'’sche,  den  heutigen  Anforderungen  der  Wissenschaft  in
keiner  Weise  mehr  genügen.  Es  ist  daher  mit  dieser  Schrift,  welche  in  keiner
Bibliotktek,  in  keinem  Haushalt  fehlen  sollte,  eine  vorhandene  Lücke  in  der
Litteratur  ausgefüllt  und  einem  wirklichen  Bedürfnis  des  Publikums  und  jedes
Menschen,  der  sein  Leben  liebt,  genügt.  Sie  wird  nicht  nur  unberechenbaren
Nutzen  stiften,  sondern  auch  jedem  Leser  durch  ihren  wunderbar  klaren  und.
Fnappen  Stil,  welcher  mit  dem  bekannten  und  anerkannten  Talent  des  Herrn
Verfassers  die  schwierigsten  Gegenstände  in  gedrängter  und  allgemein  verständlicher
  Weise  abhandelt,  einen  wahren  Genuss  gewähren.  Es  wird  kaum
eine  Schrift  geben,  welche  bei  so  geringem  Umfange  eine  solche  Fülle  des
wichtigsten  Materials  und  wissenswerter  Gegenstände  enthält,  ohne  doch
endwie  eine  Spur  von  Unprdnung  oder  Uberhäufung  wahrnehmen  zu  lassen.
er  sie  liest  und  ihre  Regeln  befolgt,  ist  dadurch  nicht  bloss  weiser,  glllekcher
  und  gesünder  geworden;  er  wird  auch  Imstande  sein,  sein  Leben  durch
eigenes  Zuthun  zu  verlüngern,  wie  es  je  nach  Individualität  und  Umständen

überhaupt  möglich  ist.
        <pb n="189" />
        Verlag  von  Max  Spôhr  in  Leipzig.

Die
Vorbeugung  der  Empfängnis

aAus  Ehenot.

Von  Dr.  H.  Schroeder.
Mit  2  Abbildungen.

 

 

 

 

Preis  M.  2.—.
Inhalts-Verzeichnis.
Vorwort.  9.  Von  beiden  Gatten  geübte  Ent-·
  «  haltung.
Allgemeiner  Teil.  Dauernde  Enthlt.  Keuschbeit
Die  Einschränkung  der  Kinderzabl.  Enthalt.  zu  bestimmt.  Zeiten
Einführung.  10.  Nur  vom  Gatten  ausgeführte
1.  Verlauf  der  Kinderzahl-Be-  Vorbeugungsmittel.
schränkung.  Künstliche  Hypospadie.
Bei  den  uncivilisiert.  Völkern.  Uberraschung.
Bei  den  Hebräern.  Ablenkung.
Bei  den  Griechen  u.  Römern.  Abbrechen.
In  den  christlichen  Ländern.  Uberzüge.

2.  Die  Vorbeugung  der  Empfäng-  11.  Von  der  Gattin  allein  ausgenis
  aus  volkswirtschaft-  führte  Massnahmen.
lichen  Motiven.  Vor  dem  Umgange.

3.  Einschränkung  der  Kinderzahl  Verschiebung  d.  Gebärmutter
aus  social.  Beweggründen.  Vaginale  Goldkugeln.

4.  Die  künstliche  Unfruchtbarkeit  Vaginalkugeln.
aus  Ehenot.  Schwämme.

5.  Der  heutige  Stand  der  Kinds-  Das  Mensinga'sche  Pessar.
zahlbeschränkungs-Frage.  Während  d.  Ehepflichtleistung.

6.  Die  schädlichen  Folgen  der  Em-  Fingerdruck.
pfängnis  Vorbengung.  Sonstige  Massnahmen.

7.  Wer  giebt  die  Anregung,  der  Nach  dem  Beiwohnen.

Mann  oder  die  Frauz  1.  unmittelbar.
scit  .s  .
Besonderer  Teil.  sesshn  Zeugungstoff

Die  Mittel  zur  Verhütung  der  2.  in  der  Folge.

Empfängnis.  Langes  Stillen.
Vorbetrachtung.  Wohlbeleibtheit.
S.  Die  Empfängnis.  Fruchtbeseitigung.

Die  einzelnen  Vorbeugungsmittel.  Schluss.

Gegen  Einsendung  des  Preises,  zuzügl.  20  Pf.  für  Porto  wird
das  Buch  durch  alle  Buchhandlungen  sowie  von  der  Verlagsbuchhand.
lung  von  Max  Spohr  in  Leipzig  franko  und  diskret  versandt.
        <pb n="190" />
        Verlag  von  Max  Spohr  in  Leipzig.
Die

Gesunderhaltung  in  der  Phe.

Von  Dr.  H.  Schroeder.
Ladenpreis:  brosch.  M.  2.40.  eleg.  geb.  M.  3.—.

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Inhalts  -  Verzeichnis.

Vorwort.
Einführung.

Erster  Teil:
Vor  der  EBhe.

Die  Ehe.

Die  Fortpflanzung.

Die  Geschlechtsreife.

Der  Monatsfluss.

Der  Geschlechtstrieb.
Keuschheit.
Selbstbefriedigung.
Ausserehelicher  Geschlechtsumgang.


Der  Brautstand.
Die  Liebe.
Blutsverwandtschaft.
Ubrige  Ehebedenklichkeiten.

Zweiter  Teil:
In  der  Ehe.
Die  Einführung  ins  Eheleben.
Die  Herbeiführung  der  Empfängnis.


 

Die  Beeinflussung  des  Geschlechts
des  künftigen  Kindes.
Schwangerschaft.
Gesunderhaltung  in  d.  Schwangerschaft.

Ob  Sohn  oder  Tochter.
Fehlgeburt.
Das  Wochenbett.
Frauenkrankheiten.
Chronische  Entzündung  der
Gebärmutter.
Geschwülste.
der  Gebärmutter.
des  Eierstocks.
Gewollte  Kinderlosigkeit.

Gesunderhaltung  bei  gewollter
Kinderlosigkeit.
Kinderlosigkeit.

Männliches  Unvermögen.
Weibliche  Unfruchtbarkeit.
Künstliche  Befruchtung.
Die  Ubergangsjahre.
Das  gereifte  Eheleben.
Schluss.

 

Wie  schon  aus  der  Inhalts-Angabe  hervorgeht,  hat  dieses  Buch

den  Zweck

Belehrung  über  das  gesamte  Geschlechtsleben

zu  erteilen.

Dem  Verfasser  ist  diese  Aufgabe  vortrefflich  gelungen,

sodass  das  ausgezeichnete,  höchst  interessant  geschriebene  Werk
jedem  Erwachsenen  wärmstens  empfohlen  werden  kann.
Gegen  Einsendung  des  Ladenpreises,  zuzügl.  20  Pf.  für  Porto

wird  das  Buch  durch  alle  Buchhandlungen  sowie  von  der  Verlagsbuchhandlung
  von  Max  Spohr  in  Leipzig  franko  und  diskret  versandt.
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        Verlag  von  Max  Spohr  in  Leipzig.
Das  Dirnentum

und

der  Dirnengeist  in  der  Gesellschaft.
Ein  Reformbuch  der  Sittlich  Keit

VOH
einem  Freunde  der  Wahrheit.
Preis  M.  1.50.

Inhaltsverzcecichnis:

Der  Dirnengeist.  Die  Eigenschaften  d.  Dirnengeistes.
Die  Verbreitung  und  Arten  der  Der  Dirnengeist  in  den  verschie-Dirnen.

  denen  Ständen,  Altern,  Ge-Stundendirnen.
  schlechtern  u.  Familiengraden.
Unmittelbare  Berührung  von  Volk  Beamtenkreise.

und  Prostitution.  Börsen-  und  Spekulantenkreise.
Ursachen  der  eigentlichen  Prosti-  Kaufleute.

tution.  Theater-  und  Künstlerkreise.

Auf  der  Grenze  der  Prostitution.  Arbeiterstand.

Mittelbare  Berührung  von  Volk  Der  Dirnengeist  in  den  Altersund
  Prostitution.  stufen  und  Geschlechtern.

Die  Verherrlichung  der  Dirnen.  Der  Kampf  gegen  den  Dirnengeist.

 

 

Ein  Reformbuch,  das  berechtigtes  Aufsehen  machen
wird  in  unserer  Zeit  der  Reformen,  psychologisch  gründlich,
  lebendig  das  Leben  erfassend,  voll  Klarheit  und
Feuer!  Von  höchstem  Interesse  ist  die  Schilderung
des  Dirnentums;  bei  gründlichster  Kenntnis  beschränkt
sie  sich  nicht  auf  äussere  Darstellung  gewöhnlicher
Bücher,  sondern  dringt  bis  ins  innerste  Wesen  ein.
Der  Verfasser,  der  bereits  grosse  Beachtung  auf  socialem
Gebiete  errang,  legt  in  einer  Weise,  wic  es  nie  geschah,
die  Gesinnungen  bloss,  er  deckt  den  Geist  auf,  der
wie  er  klar  beweist  in  allen  Klassen  haust,  und
kämpft  schonungslos,  schlagend.  voll  Uerzeugung
für  neue  wahre  Sittlichkeit.
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        Verlag  von  Anx  Spohr  in  Leipzig.

Tiebe  chne  Eider.

Ein  ärztlicher  Ratgeber
von  Dr.  A.  von  Lesser-.
Preis  M.  0,  80.

Das  Büchlein  giebt  in  allgemein  verständlicher  Weise  die  Mittel
an,  die  von  seiten  der  medizinischen  Wissenschaft  als  unschädlich
für  die  Gesundheit  betrachtet  werden,  um  die  Empfängnis  zu  verhüten.

 

 

ie  geschlechtliche  Enthaltsamkeit

als  Sittliche  Forderung

und  als  Vorbeugungsmittel  sozialen  Elends.
Von

Dr.  med.  Norbert  Grabowsky,  prakt.  Arzt.

Preis  1  Mark.

Inhaltsverzeichnis:

1.  Das  Elend  unseres  Daseins  als  Allgemeingrund  für  die  Enthaltsamkeit.

2.  Wie  ich  persönlich  zur  Enthaltsamkeit  gelangte.
3.  Wie  ich  die  Enthaltsamkeit  ertragen  kann.
4.  Die  Lösung  des  Welträtscls  vom  Grunde  unseres  Daseinselends
und  was  daraus  für  die  Enthaltsamkeit  folgt.
Die  Enthaltsamkelt  als  Pflicht  des  Menschen  gegen  sein  geistiges
Ich  selber.
6.  Die  Enthaltsamkeit  unterstützt  durch  die  Natur  und  das  natürliche
  Bewusstsein.

Ueber  die  Weltnotwendigkeit  als  bestimmendes  Princip  meiner
Enthaltsamkeit.
Die  sittliche  Wiedergeburt  und  wie  sie  zur  Enthaltsamkeit  hinführt
.  Die  Enthaltsamkeit  als  Lösung  der  S  zialen  Frage.

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