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geringste  Maß.  Die  Vorschriften  der  Unterrichtsbehörden,
behufs  Einschränkung  der  häuslichen  Arbeit,  waren  fast  wirkungslos,
  weil  sie  längst  nicht  weit  genug  gingen,  zu  unbestimmt
  waren  und  dem  Belieben  des  Lehrers  einen  zu  großen
Spielraum  ließen.  Es  müßte  der  Versuch  gemacht  werden,
alle  sogenannte  mündliche  Arbeit,  welche  bisher  dem
Hause  zugewiesen  wurde,  mag  es  sich  um  die  „Aneignung
des  Gedächtnisstoffes*  oder  um  die  „Befestigung  des  Grelernten“
  oder  um  die  „Erziehung  zu  selbständiger  geistiger
Tätigkeit“  handeln,  wenigstens  für  die  unteren  und  mittleren
Klassen  gänzlich  in  die  Schule  zu  verlegen,  die  schriftlichen
Hausarbeiten  aber  auf  solche  zu  beschränken,  die  entweder
der  „Anleitung  zur  Ordnung  und  Sauberkeit“  dienen  oder
zur  Einübung  des  in  der  Schule  Gelernten  unerläßlich  sind.
Nur  die  mündlichen  Aufgaben  sind  es  nämlich,  die  unberechenbare
  Zeit  in  Anspruch  nehmen  und  unberechenbare
Unruhe  im  Gemüt  des  Schülers  erzeugen  können.“!)  „Keine
Memorier-,  keine  anstrengende  geistige  Arbeit  dürfte  dem
Schüler  der  unteren  und  mittleren  Klassen  nach  dem  sechsoder
  siebenstündigen  Schulunterricht  zu  Hause  mehr  zugemutet
  werden,  —  dann  erst  werden  die  Klagen  über  Überbürdung
  verstummen  und  viel  Schaden  an  Leib  und  Seele
unserer  Kinder  verhütet  werden.“?)  .  Allen  Ernstes  macht
also  Dannenberg  den  Vorschlag,  die  mündlichen  Aufgaben
in  die  Schule  zu  verlegen.  „Soll  diese  Arbeit“,  so  sagt  er,
„in  der  Schule  wirklich  erledigt  werden,  so  wäre  wohl  eine
zeitweise  Unterbrechung  des  Unterrichtes  unerläßlich.  Die
Unterrichtsstunde  würde  dadurch-eine  Verkürzung  erleiden,
die  vielleicht  eine  geringe  Reduzierung  des.  Lehrstoffes  oder
eine  geringe  Erhöhung  der  Zahl  der  Unterrichtsstunden  erforderlich
  machte.  Beides  würde  mir  im  Vergleich  zu  den
oben  geschilderten  Schäden  der  häuslichen  Arbeit  als  ein
kleineres  .  Übel  erscheinen.“®),  Dannenberg  glaubt  indessen
vorläufig  nicht,  daß  eine  Änderung  der  Lehrpläne  'oder  der
Lehraufgaben  nötig  sei.  Die  Verantwortlichkeit  des  Lehrers,
das  gibt  Dannenberg  zu,  wäre  bei  dem  von  ihm  vorgeschla-4

  Ebenda  9.  165.  ®)  Ebenda  S.  165.  ®)  Ebenda  S,  166.  ..:  :