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zeugnissung  in  griechischer  Komposition,  behufs  Entlastung
  des  griechischen  Unterrichts  von  der  fortgesetzten,
  hemmenden  Rücksichtnahme  auf  den  Zweck,  den
Schülern  die  Fähigkeit  eines  korrekten  schriftlichen  Gebrauchs
  des  attischen  Dialekts  beizubringen  bezw.  zu
erhalten;

b)  das  Verbot  des  Vorheransagens  von  Explorationen  zur
Ermittelung  des  in  einzelnen  Fächern  erreichten  Kenntnisstandes;


c)  die  Anordnung,  daß  alle  nicht  regelmäßig  jede  Woche
sich  wiederholenden  Hausaufgaben,  wie  z.  B.  Hausaufsätze,
  nur  über  solche  Tage  gegeben  werden,  an  denen
eine  regelmäßige  schriftliche  Hausarbeit  etwa  infolge
einer  Klassenarbeit  ausfällt.

Die  Thesen  Dr.  Mayers  lauteten:

ı.  In  den  Überbürdungsklagen  der  Gegenwart  ist  ein
berechtigter  Kern.

2.  Die  Organisation  unserer  Schulen  hat  große  Schwierigkeiten,
  aus  denen  nur  zu  leicht  Überbürdungen  der
Schüler  im  Unterricht  und  mit  Hausaufgaben  erwachsen.

3.  Diese  Schwierigkeiten  können  zum  Teil  durch  Verbesserung
  der  Methode  überwunden  werden.

4.  Zum  Teil  erfordern  sie  Änderungen  in  den  Organisationen:


a)  Die  griechische  Komposition  möge  als  Prüfungsfach  in
Klasse  VII  (Obersekunda)  und  als  Hausaufgabenfach
in  Klasse  VO—IX  (Obersekunda  bis  Oberprima)  wegfallen.


b)  Geboten  erscheint  die  Wiederentfernung  der  Mathematik
aus  IV  und  V  (Unter-  und  Obertertia).

c)  Wünschenswert  wäre  eine  Ermäßigung  der  Ansprüche
im  obligatorischen  Mathematikunterricht  unter  Einrichtung
  eines  weitergehenden  fakultativen  Unterrichts  in
der  Mathematik.

5.  Prinzipiell  festzuhalten  sind  Hausaufgaben.

6.  Prinzipiell  festzuhalten  sind  Hausaufgaben  in  den
bisher  üblichen  Formen,  insbesondere  auch  schriftliche
Hausaufgaben.