2.  Abschnitt.
Die  Berechtigung  der  Hausaufgaben.

L
Einleitung.

Vergegenwärtigen  wir  uns  zunächst  noch  einmal  hier  die
Nachteile  der  Hausaufgaben.  Dannenberg  bezeichnete  sie,
wie  oben  erwähnt  wurde,  als  das  Grundübel,  das  eine  Quelle
von  Leiden  nicht  nur  für  die  Schüler,  sondern  auch  für  die
Eltern  und  Lehrer  ist.!)  Es  ist  keine  Frage,  daß  der  Schüler
die  Hausaufgaben  im  großen  und  ganzen  in  den  meisten
Fällen  als  eine  unleidliche,  ihn  in  seiner  freien  Bewegung
außerhalb  der  Schule  hindernde  Arbeit  empfindet.  Die  Selbstüberwindung
  eines  Schulkindes,  sich  unbeaufsichtigt,  aus
freien  Stücken  an  eine  Arbeit  zu  machen,  die  meistenteils
nicht  in  jeder  Hinsicht  nach  seinem  Geschmacke  ist,  ist  gewiß
  auch  eine  nicht  gering  anzuschlagende  Leistung  seiner
Willenskraft,  eine  Leistung,  die  bei  den  so  verschiedenartigen
häuslichen  Erziehungsmomenten,  den  Zerstreuungen,  die  das
Elternhaus  bietet,  der  Umgebung,  in  der  die  Kinder  sich
außerhalb  der  Schule  bewegen,  den  Charakteranlagen  und
dem  jugendlichen  Alter  der  Kinder  gar  nicht  so  selbstverständlich
  vorausgesetzt  werden  darf.  Die  Vielheit  der  Unterrichtsgegenstände
  stellt  an  die  Kinder  eine  vielseitige  Inanspruchnahme
  des  Interesses,  da  aber  nun  eine  Gleichheit  des
letzteren  für  alle  Fächer,  zumal  bei  der  Ungleichmäßigkeit
der  Begabung  tür  das  eine  oder  andere  dieser,  eben  nicht
verlangt  werden  kann,  so  wird  für  das  eine  Fach  lieber,  für
ein  anderes  weniger  gern  gearbeitet;  bis  zu  welcher  Einseitigkeit
  zuweilen  diese  Vorliebe  ausgeprägt  sein  kann,  weiß
jeder  Schulmann  aus  Erfahrung.

ı)  Vergl.  diese  Arbeit  S.  2.