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sagt,  weil  sie  diesen  ergänzt  und  unterstützt,  sondern  vor
allem,  weil  es  die  Aufgabe  der  Hausarbeiten  ist,  wenn  sie
richtig  gestellt  werden,  den  Schüler  zu  selbstäandigem  Arbeiten
  und  Denken  mitzuerziehen.  Hält  man  diesen  letzeren
Gesichtspunkt  fest,  so  werden  eine  Menge  unnützer,  noch
immer  herkömmlich  festgehaltener  Arbeiten  in  Wegfall  kommen
  und  durch  bessere  und  zweckmäßigere  ersetzt  werden
können.  Vor  allem  darf  nichts  aufgegeben  werden,  wofür
dem  Schüler  nicht  bereits  durch  den  Schulunterricht  das  Verständnis
  geweckt  ist;  sodann  muß  eine  Beschränkung  oder
am  besten  der  Wegfall  der  meist  sinnlosen  Strafarbeiten  eintreten,
  die  nicht  erfüllen,  was  von  jeder  Schulstrafe  gefordert
werden  muß,  daß  sie  das  Vergehen  nicht  bloß  ahnde,  sondern
  auch  den  Fehlenden  selbst  bessere  und  fördere.!)

D.
Die  oberste  Schulbehörde  und  die  Hausaufgabenfrage.

Auch  die  Behörden  haben  die  Hausarbeiten  der  Schüler
  als  integrierenden  Bestandteil  des  Unterrichts  erkannt  und
demgemäß  Bestimmungen  getroffen.  Ich  habe  mich,  um  ein
möglichst  vollständiges  Bild  über  die  Stellung  der  Behörden
zur  Hausaufgabenfrage  zu  erlangen,  an  die  Regierungen
sämtlicher  deutschen  Bundesstaaten  in  einer  Eingabe  um
Auskunft  über  etwaige  in  dieser  Frage  erlassenen  Verfügungen
allgemeiner  Art  gewandt.  Durch  das  liebenswürdige  Entgegenkommen
  sämtlicher  deutschen  Regierungen  ist  es  mir
möglich  geworden,  das  amtliche  Material  in  ziemlicher  Vollständigkeit
  zu  bieten,  wenn  mir  auch  bei  Beschaffung  der
mir  von  einigen  Behörden  mitgeteilten  Literatur  manche
Schwierigkeiten  erwuchsen.  Im  folgenden  gebe  ich  die  mir
gewordenen  Mitteilungen  wieder.  Um  das  Nachschlagen  zu
erleichtern,  habe  ich  die  einzelnen  Staaten  in  alphabetischer
Reihenfolge  geordnet.

Altenburg.

Die  Schulordnung  für  die  höheren  Schulen  des  Herzogtums

  enthält  über  Hausarbeiten  der  Schüler  folgende  Bestim-1)

  Ebenda  S.  45.