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mung:  „Die  Schüler  müssen  täglich  gewisse  Stunden  der  Arbeit,
andere  der  Erholung  widmen.  Schülern,  welche  durch  ihr
Verhalten  dazu  Veranlassung  geben,  kann  von  der  Schule
eine  bestimmte  Tagesordnung  vorgeschrieben  werden.“  Weitere
  allgemeine  Bestimmungen  sind  über  diesen  Gregenstand
nicht  vorhanden.!)

Anhalt.

Die  für  die  herzoglich  anhaltischen  höheren  Lehranstalten
gültigen  Bestimmungen  bezüglich  der  häuslichen  Schularbeiten
sind  in  der  von  Geh.  Schulrat  Dr.  Krüger  herausgegebenen
Sammlung  „Verordnungen  und  Gesetze  für  die  Gymnasien
  und  Realanstalten  des  Herzogtums  Anhalt“
(Druck  und  Verlag  der  Hofbuchdruckerei  C.  Dünnhaupt,  Dessau
1902)  enthalten.  Im  allgemeinen  schließt  man  sich  an  die
„Preußischen  Lehrpläne  und  Lehraufgaben“  vom  Jahre  ıg01
an.  Die  älteren  anhaltischen  Lehrpläne  vom  Jahre  1892  enthalten
  bezüglich  der  Hausaufgaben  für  die  einzelnen  Fächer
einige  Angaben,  die  wohl  auch  heute  noch  gültig  sind,  und
die  wir  hier  wiedergeben:

Deutsch  (sämtliche  höheren  Anstalten).  Schriftliche  Arbeiten,
  bezw.  häusliche  Korrekturen,  in  Klasse  IV—JIa:

ı.  Klasse  IV—IIb  häusliche  deutsche  Aufsätze  allgemein

nur  alle  4  Wochen.?)

2.  Klasse  Ha—Ia  8  Aufsätze  im  Schuljahre  (6  zu  Hause

und  2  in  der  Klasse).  Daneben  —  und  zwar  meist
in  der  Klasse  —  kleine  Ausarbeitungen  in  anderen
Fächern.?)

Um  den  erwachsenen  Schülern  Gelegenheit  zur  Entfaltung
  ihrer  geistigen  Individualität  bezw.  zur  Betätigung  und
Förderung  ihres  persönlichen  wissenschaftlichen  Interesses  zu
bieten,  ist  die  Anordnung  getroffen,  daß  in  den  Klassen  Ib
und  Ia  im  Laufe  eines  jeden  Semesters  für  die  Anfertigung

3)  Antwort  des  Herzogl.  sächsischen  Ministeriums,  Abteilung  für  Kultusangelegenheiten,
  auf  meine  Eingabe.

%)  Prof.  Dr.  Gustav  Krüger,  Geh.  Schulrat:  Verordnungen  und  Gesetze
für  die  Gymnasien  und  Realanstalten  des  Herzogtums  Anhalt.  Dessau  1902.
Dünnhayupt  S.  18,

3)  Krüger  S.  18.