5  —

ten  Lehrerkollegien  wiederholt  zur  Pflicht  gemacht  ist,  so
haben  wir  eine  möglichst  gleichmäßige  Verteilung  der  häuslichen
  Aufgaben  auf  die  einzelnen  Wochentage  (selbstverständlich
  exklusive  Sonntag)  angebahnt  durch  bestimmte  für
Aufstellung  des  Lektionsplans  eines  jeden  Semesters  gegebene
Direktiven,  deren  Einhaltung  zugleich  bewirken  wird,  daß
nicht  zu  viele  und  zu  verschiedenartige  Lehrgegenstände  die
geistige  Tätigkeit  der  Schüler  an  einem  und  demselben  Tage
in  Anspruch  nehmen.  Kommt  nun  dazu  noch,  behufs  einer
möglichst  gleichmäßigen  Verteilung  der  häuslichen  Aufgaben
auf  alle  Schultage,  innerhalb  eines  jeden  Lehrerkollegiums
die  Vereinbarung  und  schriftliche  Fixierung  eines  auch  die
zweckmäßig  voneinander  getrennt  gelegenen  Ablieferungstermine
  der  größeren  häuslichen  Arbeiten  enthaltenden  „Arbeitsplanes“
  für  alle  Klassen  zu  Beginn  eines  jeden  Semesters,
so  ist  die  Gefahr  einer  „Überbürdung“  an  einzelnen  Wochentagen
  von  vornherein  ausgeschlossen.!)

Die  vorstehenden  Ausführungen  wollen  nicht  in  Abrede
stellen,  daß  gleichwohl  gelegentlich  auch  ...  Fälle  von  „Überbürdung“
  zutage  getreten  sind.  Es  ist  die  besondere  Pflicht
der  Direktoren  und  Klassenordinarien,  für  solche  Fälle  rechtzeitig
  in  geeigneter  Weise  Remedur  zu  schaffen  und  vor
allem  auf  eine  zweckmäßige  Abmessung  und  Verteilung  der
häuslichen  Aufgaben  allwöchentlich  ein  wachsames  Auge  zu
richten.  Mögen  aber  immerhin  in  einzelnen  derartigen  Fällen
Mißgriffe  dieser  oder  jener  Lehrer  —  etwa  infolge  einer
mangelhaften  pädagogisch-didaktischenVorbildung  derselben  —
die  nachweisbare  Ursache  der  „Überbürdung“  bilden,  so  ist
es  doch  völlig  ungerechtfertigt,  bei  laut  werdenden  Klagen
über  „Überbürdung“  ohne  weiteres  der  Schule  die  Schuld
beimessen  zu  wollen,  da  sehr  häufig  die  sogenannte  „Überbürdung“
  in  Dingen  ihre  Erklärung  findet,  für  welche  nicht
die  Schule,  sondern  das  Elternhaus  die  Verantwortung  trägt.
Wir  weisen  beispielshalber  nur  darauf  hin,  in  welchem  Umfange
  leider  nicht  selten  —  auch  bezüglichen  Abmachungen
der  Schule  gegenüber  —  die  Arbeitskraft  der  Schüler  durch

nn,

1)  Krüger  S.  179/180.