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allerlei  neben  dem  Schulunterricht  herlaufenden  Privatunterricht
  (Musik  usw.)  geschädigt  wird,  und  wie  oft  das  Elternhaus
  unterläßt,  der  Genußsucht  der  Jugend  und  allen  ihren
gefährlichen  Folgen  durch  eine  früh  beginnende  Greewöhnung
an  eine  planmäßige  Zeiteinteilung  und  an  selbständiges  Arbeiten
  entgegenzuwirken.

Andererseits  darf  nicht  unerwähnt  bleiben,  daß  auf  den
diesseitigen  Gymnasien  und  Realgymnasien  ein  nicht  geringer
Prozentsatz  solcher  Schüler  sich  findet,  die  durch  unzureichende
  Begabung,  oft  auch  zugleich  durch  in  beschränkten
häuslichen  Verhältnissen  liegende  Hindernisse  in  ihren  Fortschritten
  gehemmt  werden,  Schüler,  denen  es  auch  bei  unverkennbarem
  Fleiße  nur  mühsam  gelingt  —  oft  erst  durch
zweijährigen  Aufenthalt  in  der  Klasse  —  von  Stufe  zu  Stufe
sich  hinaufzuarbeiten,  ohne  doch  jemals  das  oberste  Ziel  der
Schule  und  hiermit  eine  wirklich  gründliche  und  abgerundete
‘  Vorbildung  zu  erreichen.')

Baden.

Der  Lehrplan  für  die  Gelehrtenschulen  vom  2.  Oktober
ı869  bestimmt  in  $  3,  daß  „der  für  die  obligatorischen  Hausaufgaben
  erforderliche  durchschnittliche  tägliche  Zeitaufwand
in  den  drei  unteren  Klassen  das  Maß  von  ı?/,  bis  2,  in  der
Tertia  von  2  bis  2!/,,  in  den  beiden  oberen  Klassen  von  2')j;
bis  3  Stunden  nicht  überschreiten  darf“.  Diese  Bestimmungen
wurden  als  maßgebend  auch  für  dieRealgymnasien  und  Oberrealschulen
  angesehen,  doch  sind  im  Laufe  der  Zeit  auch  Erlasse
  des  Öberschulrates  an  die  höheren  Lehranstalten  ergangen,
  um  das  richtige  Maß  der  häuslichen  Schülerarbeiten
sicher  zu  stellen.  Diese  Erlasse  sind  jedoch  nicht  veröffentlicht
  worden.  ?)

Um  die  Übersicht  der  häuslichen  Arbeiten  zu  erleichtern,
ist  überall  dafür  zu  sorgen,  daß  sie  peinlich  in  die
Klassentagebücher  und  zwar  in  der  Art  eingetragen  werden,

1)  Krüger  S.  180,

®)  Mitteilung  des  Großh.  Badischen  Oberschulrates  auf  meine  Eingabe;
vergl.  hierzu  auch:  August  Joos,  die  Mittelschulen  im  Großherzogtum
Baden.  Karlsruhe  u.  Tauberbischofsheim,  J.  Lang  1898,  S.  81  u,  82.