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Die  ausführlichen  Bestimmungen  über  häusliche  Beschäftigung
  der  Schüler  sind  in  den  zu  den  Schulordnungen  ergangenen
  Instruktionen  erlassen  worden.  Diese  Instruktionen
sind  jedoch  nur  für  den  Gebrauch  der  Lehrer  und  nicht  zur
Veröffentlichung  bestimmt.?)

Von  großem  Vorteile  scheint  mir  für  die  Gymnasien  die
verhältnismäßig  geringe  Anzahl  der  wöchentlichen  Pflichtstunden;
  in  der  untersten  Klasse  (Sexta)  beläuft  sie  sich  auf
25,  in  der  obersten  (OÖberprima)  auf  2g.°)

Braunschweig.  |

Die  Bestimmungen  über  die  Art  und  das  Maß  der  von
den  Schülern  der  höheren  Lehranstalten  zu  fordernden  Hausarbeit
  finden  sich  auf  S.  79  ff.  der  Lehrpläne  und  Lehraufgaben
  für  die  höheren  Schulen  in  Braunschweig  von  1903.°)
Sie  schließen  sich  wörtlich  an  die  preußischen  Bestimmungen
von  1901  an.  Vergl.  diese  Arbeit  Seite  66  fl.

Bremen.

Für  Bremen  bestehen  keine  ausdrücklichen  allgemeinen
Vorschriften  über  das  Maß  der  Hausaufgaben  an  den  höheren
Schulen.*)

Coburg-Gotha.

Das  Herzogliche  Staatsministerium  hat  noch  nicht  Veranlassung
  gehabt,  besondere  Verfügungen  über  die  Hausaufgaben
  der  Schüler  höherer  Lehranstalten  zu  erlassen.  Im
allgemeinen  schließen  sich  die  Direktoren  den  in  Preußen
“darüber  getroffenen  Bestimmungen  an.  In  Einzelfällen  sind
sie  angewiesen  worden,  in  Verbindung  mit  den  Klassenlehrern
der  Überwachung  der  Hausaufgaben  ihre  unausgesetzte  Fürsorge
  zuzuwenden,  unnötige  oder  unzweckmäßige  Aufgaben
abzustellen  und  eine  Überbürdung  der  Schüler  zu  verhüten.)

1)  Laut  der  mir  auf  meine  Eingabe  erteilten  Antwort.

®)  Ministerialblatt  für  Kirchen-  und  Schulangelegenheiten  im  Königreich
Bayern  1891,  No.  20,  S.  241.

®)  Verlag  von  H.  Meyer,  Braunschweig.  Antwort  der  Herzogl.  Schulkommission
  auf  meine  Eingabe.

4)  Antwort  der  Senatskommission  für  das  Unterrichtswesen  der  Freien
Reichsstadt  Bremen  auf  meine  Eingabe.

6)  Antwort  des  Herzoglich  Sächsischen  Staatsministeriums  auf  meine
Eingabe.