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ein  möglichst  ausgedehntes  Klassenlehrersystem  wesentlich
in  Betracht.  Mit  Bezug  hierauf  sagt  das  Regulativ  vom
20.  Juni  1883  folgendes:  Bei  Verwendung  der  Lehrkräfte  ist
Sorge  zu  tragen,  daß  in  den:  unteren  und  mittleren  Klassen
der  Gymnasien  und  in  allen  Klassen  der  Realschulen  der
Hauptlehrer  (Ordinarius)  einen  möglichst  großen  Teil  des
Unterrichts  in  seiner  Hand  vereinigt  und  der  übrige  Unterricht
  unter  eine  möglichst  kleine  Zahl  von  Lehrern  verteilt
wird.  In  den  oberen  Klassen  der  Gymnasien  darf  der  Unterricht
  zwar  unter  eine  größere  Zahl  von  Lehrern  verteilt  werden,
  doch  ist  auch  hier  die  Zersplitterung  des  Unterrichts
tunlichst  zu  vermeiden.?)

Die  Lehraufgaben  schreiben  in  sämtlichen  Sprachen
ein  gewisses  Maß  häuslicher  schriftlicher  und  gedächtnismäßiger
Arbeit  vor  und  zwar  in  allen  Schulgattungen.?)  In  der  Geschichte
  soll  die  Einprägung  von  Geschichtszahlen  auf  das
Notwendigste  beschränkt  werden.?)

Gotha,  siehe  Coburg-Gotha,  S.  30  dieser  Arbeit.

Hamburg.

Der  Klassenlehrer  ist  amtlich  verpflichtet,  zu  Anfang  jedes
Halbjahres  mit  den  in  seiner  Klasse  unterrichtenden  Lehrern
das  Maß  der  Aufgaben  und  die  Verteilung  der  Arbeiten  der
Schüler  zu  beraten  und  so  festzustellen,  daß  Überbürdung
und  Ungleichmäßigkeit  vermieden  wird.*)  Seitens  der
Behörde  ist  in  Hamburg  keine  Normalzeit  für  die  häusliche
Arbeit  festgesetzt.  Die  einzelnen  höheren  Lehranstalten  Hamburgs
  haben  durch  Konferenzbeschlüsse  diese  Zeit  festgestellt
und  sind  im  wesentlichen  zu  denselben  Zeiten  gekommen,  wie
sie  für  Preußen,  Elsaß-Lothringen  und  Hessen  angesetzt  sind.

1)  Ebenda  S.  9.

2)  Vergl.  Zentral-  und  Bezirks-Amtsblatt  für  Elsaß-Lothringen  1905
No.  5,  S.  ıoff.

®)  Ebenda  S.  14  vergl.  ferner  hierüber:  Schlesinger:  Der  Stand  der
Schulhygiene  in  Els.-Lothr.  Archiv  f.  öffentl.  Gesundheitspflege  in  Els.-Lothr.
Straßburg  1902,  Bd.  XXI,  Heft  ı0,  S.  299  ff.  und  Griesbach:  Der  Stand
der  Schulhygiene  u.  d,  Schulpflege  in  Els.-Lothr.  Archiv  f,  öffentl,  Gesundheitspflege
  in  Els.-Lothr.  1902,  Bd.  XXII,  Heft  6,  S.  166  ff.

4)  Antwort  der  Oberschulbehörde  Hamburg,  Sektion  II,  auf  meine  Eingabe