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Fertigung  der  häuslichen  Arbeiten  festgesetzten  Zeit  um  so
notwendiger,  als  erfahrungsgemäß  nur  bei  einer  geringen  An-.
zahl  von  Schülern  zu  erreichen  ist,  daß  sie  die  ihnen  an
einem  Schultag  etwa  frei  bleibende  Zeit  zur  Fertigung  von
Arbeiten  für  spätere  Tage  verwenden.

2.  Durch  eingehende,  unter  Leitung  des  Direktors  oder  des
betreffenden  Kiassenführers  stattfindende  Verhandlungen,
haben  sich  die  an  einer  Klasse  wirkenden  Lehrer  unter  sorgfältiger
  Beachtung  der  vorstehend  getroffenen  Bestimmungen
über  die  Zahl  der  häuslichen  Arbeiten  in  den  einzelnen  Lehrgegenständen
  und  die  gleichmäßige  Verteilung  derselben  auf
die  einzelnen  Schultage  zu  verständigen.  Über  diese  Verhandlungen
  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen  und  dem  Klassentagebuch
  beizulegen,  so  daß  es  jederzeit  von  dem  Direktor
oder  bei  Inspektionen  von  dem  betreffenden  Inspizienten  eingesehen
  werden  kann.

Bei  diesen  Verhandlungen  und  Beschlußfassungen  über
die  Zahl  und  die  Verteilung  der  häuslichen  Arbeiten  sind
insbesondere  folgende  Punkte  zu  beachten:

a)  Nur  solche  häusliche  Aufgaben  dürfen  gestellt  werden,
  welche  in  dem  Klassenunterricht  hinreichend
  vorbereitet  sind,  so  daß  die  Schüler  dieselben
  nach  der  im  Unterricht  gegebenen  Anleitung  ohne
fremde  Hilfe  lösen  können.  |

b)  Als  häusliche  Aufgaben  sind  nur  solche  schriftliche
Arbeiten  zulässig,  die  von  dem  l.ehrer  durchgesehen
  und  korrigiert  werden.

c)  Das  Auswendiglernen  von  einzelnen  Datenund  Zahlen,
die  häusliche  Anfertigung  von  Rechnungen,  die  Fertigstellung
  von  Abschriften  ist  auf  das  Notwendigste
zu  beschränken.

Strafärbeiten  —  soweit  sie  sich  nicht  auf  die  nochmalige
  Fertigung  bezw.  Reinschrift  einer  ungenügend  geleisteten
  Aufgabe  beschränken  —  sind  unzulässig.

3.  Jede  häusliche  Aufgabe  ist  von  dem  betreffenden  Lehrer
selbst  in  das  während  der  Unterrichtsstunden  offen  zu  legende
Klassentagebuch  unter  einer  besonderen  Rubrik  und  unter
dem  Datum  desjenigen  Tages,  für  welche  sie  gestellt  wird,