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Aus  einem  ministeriellen  Ausschreiben  vom  27.  Mai  1881,
betreffend  die  Feststellung  des  bei  den  höheren  Lehranstalten
tür  die  häuslichen  Arbeiten  einzuhaltenden  Maßes,  führen  wir
folgendes  an.

Wir  glauben  den  Lehrern  und  insbesondere  den  Ordinaren
  wiederholt  als  eine  ernste  Pflicht  ans  Herz  legen  zu
sollen,  daß  sie  genau  feststellen,  wie  viel  Zeit  bei  den  einzelnen
Schülern  durch  die  häuslichen  Arbeiten  in  Anspruch  genommen
wird,  und  daß  sie,  wenn  dabei  das  vorgeschriebene  Maß  überschritten
  wird,  Abhülfe  schaffen.  Wir  haben  hierbei  insbesondere
  die  fleißigen  und  gewissenhaften  Schüler  im  Auge.
Bei  solchen  und  beziehungsweise  bei  deren  Eltern  und  Angehörigen
  kann  der  Ordinarius  mit  leichter  Mühe  und  in  der
Regel  mit  Zuverlässigkeit  feststellen,  ob  das  richtige  Maß
eingehalten  wird;  und  wo  es  überschritten  wird,  ist  er  verpflichtet,
  im  Einverständnis  mit  den  Eltern,  dahin  zu  wirken,
daß  der  Schüler  nicht  aus  übertriebenem  Eifer  und  Ehrgeiz
seine  Gesundheit  schädige..  Es  mag  zwar  immerhin  nicht
selten  vorkommen,  daß  träge  und  unwahrhafte  Schüler,  oder
schwache  und  gegen  ihre  Kinder  allzu  nachsichtige  Eltern  den
Versuch  machen,  den  Lehrer  in  Beziehung  auf  den  häuslichen
Fleiß  zu  täuschen,  und  bei  solchen  ist  ein  Mißtrauen  des
Lehrers  gerechtfertigt;  aber  den  fleißigen  und  gewissenhaften
und  dabei  begabten  Schülern  gegenüber  und  der  nicht  geringen
  Zahl  von  Eltern  und  Angehörigen,  denen  die  sittliche
und  geistige  Bildung  ihrer  Kinder  am  Herzen  liegt,  und  die
darum  die  Schule  getreulich  in  ihrer  Arbeit  zu  fördern  bedacht
  sind,  denen  gegenüber  ist  ein  solches  Mißtrauen  nicht
gerechtfertigt?).

Die  Überlastung  der  Schüler  wird  nicht  selten  dadurch
veranlaßt,  daß  den  Schülern  in  denjenigen  Lehrgegenständen,
welchen  durch  den  Lehrplan  nur  eine  beschränkte  Stundenzahl
  und  auf  Seiten  der  Schüler  ein  geringerer  Kraftaufwand
zugewiesen  ist,  unverhältnismäßig  viel  aufgegeben  wird.  Wir
empfehlen  Ihnen  daher  dringend,  zu  bewirken,  daß  hierin  das
richtige  Maß  eingehalten  werde,  daß  insbesondere  das  Aus-I)

  Zu  No.  M.  J.  11812,  am  27.  Mai  1881;  abgedruckt  (vergl.  vorige  Anmerkung)
  ebenda  S.  23  ff.