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Wissenschaftliche  Deputation  für  dasMedizinalwesen,
indem  es  ihr  oblag,  den  Einrichtungen  der  Schule  gegenüber
die  Forderungen  der  Gresundheitspflege  geltend  zu  machen
und  jede  Gefahr  der  Überbürdung  abzuwehren,  die  häusliche
Arbeit  der  Schüler  als  ein  notwendiges  und  wesentliches  Glied
in  dem  Organismus  der  höheren  Schulen  anerkannt  hat.
Bedrückend  und  überbürdend  wirken  die  Aufgaben  für
häusliche  Beschäftigung  nicht  ausschließlich,  wohl  nicht  einmal
  hauptsächlich  durch  die  Zeitdauer,  welche  sie  in  Anspruch
  nehmen,  Bei  einer  Arbeit,  welche  mit  Interesse  an
der  Sache  begonnen,  mit  dem  Bewußtsein  der  eigenen  Kraft
und  mit  steigender  Sicherheit  ausgeführt  wird,  macht  die
Zeitdauer  sich  wenig  bemerklich,  vielleicht  weniger,  als  die
Rücksicht  auf  die  körperliche  Entwicklung  und  die  geistige
Erholung  unbedingt  erfordert;  wird  dagegen  eine  Arbeit  mit
Gleichgiltigkeit  unternommen,  im  vergeblichen  Ringen  mit
unbesiegbaren  Hindernissen  und  mit  dem  Gefühle  des  Mißlingens
  fortgesetzt,  so  wird  selbst  eine  mäßige  Zeitdauer  zu
einer  drückenden  abspannenden  Last.  Der  entschiedenste
Schutz  gegen  eine  Belastung  der  Schüler  durch  die  Ansprüche
an  ihre  häusliche  Arbeit  liegt  daher  zunächst  darin,  daß
durch  den  Unterricht  das  Interesse  an  der  Sache  geweckt  und
die  häusliche  Arbeit  vorbereitet  sei.  Es  wird  als  zweifellose
Forderung  an  das  Unterrichtsverfahren  anerkannt,  daß  beispielsweise
  im  sprachlichen  Unterricht  die  Einprägung  der
Formen  und  des  Wortschatzes  einer  zu  erlernenden  fremden
Sprache  im  wesentlichen  durch  die  Lehrstunden  selbst  herbeizuführen
  ist  und  der  häuslichen  Beschäftigung  nur  der
Abschluß  der  sicheren  Aneignung  zuzufallen  hat,  daß  zur
Präparation  auf  die  fremdsprachliche  Lektüre,  wo  sie  zuerst
eintritt,  bestimmte  Anleitung  zu  geben  ist,  daß  die  häuslichen
Aufgaben  zu  schriftlicher  Übersetzung  in  eine  fremde  Sprache
durch  die  mündlichen  Übungen  in  den  Lektionen  vollständig
vorbereitet  sein  müssen,  ebenso  ist  auf  dem  mathematischen
Gebiete  zu  verlangen,  daß  die  zu  häuslicher  Bearbeitung  gestellten
  Aufgaben,  durch  die  Lehrstunden  vollständig  vorbereitet,
  in  keiner  Weise  das  durch  den  Unterricht  entwickelte
Können  der  Schüler  überschreiten;  überhaupt  ist  zu  erfor-