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Auch  vor  dem  Jahre  1884  hat  die  Hausaufgabenfrage
verschiedentlich  die  Behörde  beschäftigt  und  diese  zu
Verfügungen  veranlaßt,  die  zum  teil  durch  die  von  1884  aufgehoben
  wurden.  So  wird  schon  in  einer  Ministerialverfügung
  vom  29.  März  ı829  die  Frage  der  für  die  Hausarbeit
  zu  verwendenden  Zeit  ventiliert.  Wenn  der  Inhalt  dieser
Verordnung  auch  nicht  mehr  den  jetzigen  Anschauungen  der
Behörden  entspricht,  sei  es  mir  doch  gestattet,  der  Kuriosität
halber  zwei  Punkte  daraus  hervorzuheben,  die  immerhin  geeignet
  sind,  Einblick  in  die  damaligen  Ansichten  über  die
Arbeit  eines  Gymnasiasten  zu  gewähren.  Da  heißt  es:
»  Während  das  Ministerium  im  allgemeinen  für  notwendig  erachtet,
  daß  den  die  Gymnasien  besuchenden  jungen  Leuten,
welche  sich  den  gelehrten  Studien  und  demnächst  einem  Beruf
  widmen  wollen,  welcher  Universitätsstudien  erfordert,  ihr
Vorhaben  nicht  zu  leicht  gemacht,  daß  ihnen  vielmehr  schon
ig  der  Schule  und  mittels  derselben  die  Beschwerden,  Mühseligkeiten
  und  Aufopferungen,  welche  die  unvermeidlichen
Bedingungen  eines  erfolgreichen  dem  Dienst  der  Wissenschaft,
  des  Staats  und  der  Kirche  gewidmeten  Lebens  sind,
vergegenwaärtigt,  und  sie  früh  an  den  Ernst  ihres  Berufs  gewöhnt
  und  zur  Ertragung  der  mit  demselben  verbundenen
Arbeiten  gestählt  werden“  usw.  usw....!)  An  anderer  Stelle
heißt  es:  „Unbemerkt  kann  das  Ministerium  nicht  lassen,  daß
den  Schülern  der  oberen  Klassen  wohl  zugemutet  werden
kann,  sich  täglich  5  Stunden  hindurch  außer  der  Schulzeit
sei  es  mit  Lösung  Her  ihnen  in  der  Klasse  gestellten  Aufgaben
  oder  mit  gewählten  Arbeiten  zu  beschäftigen,  während
für  die  Schüler  der  unteren  Klassen  täglich  3  häusliche  Arbeitsstunden
  genügen  mögen.“  ?)

Wichtige  Bestimmungen  für  die  Hausaufgaben  enthält
das  Zirkular-Reskript  vom  24.  Oktober  1837,  „Die
häuslichen  Arbeiten  bilden  ein  notwendiges  Glied  in  dem.  Organismus
  des  Grymnasialunterrichts.  Es  reicht  nicht  aus,  daß
der  Schüler  in  der  Lehrstunde  den  ihm  dargebotenen  Stoff
in  sich  aufnehme,  sich  aneigne  und  dem  Lehrer  gegenüber
in  der  Schule  auf  geeignete  Weise  Zeugnis  ablege,  ob  und

1)  Wiese-Kübler,  Bd.  I,  S.  253.  ®)  Ebenda  S.  254.  °)  Ebenda  S.  53  fl.