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den  übrigen  Lehrern  in  Anspruch  genommen  ist,  und  damit
dem  Direktor  bei  der  Revision  der  Klassen  die  Übersicht
der  häuslichen,  besonders  schriftlichen  Arbeiten  erleichtert,
und  er  in  den  Stand  gesetzt  werde,  zu  beurteilen,  ob,  wie
weit  und  von  wem  etwa  gegen  den  Konferenzbeschluß  gefehlt
  ist.....  Eine  vorzügliche  Aufmerksamkeit  ist  den
Direktoren  in  Hinsicht  der  Aufgaben  zu  den  freien  deutschen
und  lateinischen  Aufsätzen  umsomehr  zu  empfehlen,  je  größere
Mißgriffe  bei  ihrer  Wahl  noch  immer  gemacht  werden.
Themata,  bei  welchen  der  Schüler  über  ganz  abstrakte  oder
ihm  unbekannte  Gegenstände  sogenannte  Gedanken  produzieren”
  soll,  überschreiten  die  Grenzen  des  Grymnasialunterrıchts,
  sind  folglich  unzweckmäßig  und  gereichen  dem  Lehrer,
der  sie  stellt,  mit  Recht  zum  Vorwurfe  und  dem  Schüler,  der
sie  bearbeiten  soll,  zur  Qual.  Vielmehr  müssen  diese  Aufgaben
  stets  so  gewählt  sein,  daß  die  Schüler  den  Stoff,  den
sie  in  ihren  Aufsätzen  zu  bearbeiten  haben,  bereits  kennen
und  einigermaßen  beherrschen;  überdies  muß  ihnen  der  Lehrer
bei  jeder  nach  der  Verschiedenheit  der  Klassen  zu  stellenden
Aufgabe  den  Gesichtpunkt,  unter  und  nach  welchem  sie  den
bekannten  ihnen  gegebenen  Stoff  behandeln  sollen,  aufs  Bestimmteste
  bezeichnen  und  entwickeln.  Wenn  obige  Bemerkungen
  gehörig  beachtet,  wenn  in  allen  Klassen  und  in  allen
Disziplinen  der  Vorschrift  gemäß  zweckmäßige  Lehrbücher
zugrunde  gelegt  und  dadurch  die  häuslichen  Arbeiten  vermindert
  werden,  wenn  endlich  eine  ernste  häusliche  Zucht
die  Schüler  anhält,  stets  zur  rechten  Zeit  zu  arbeiten,  und
sie  ebenso  sehr  vor  unnötigem  Privatunterrichte,  als  vor  zerstreuender
  Gesellschaft  und  unzeitigen  Vergnügungen  bewahrt,
  so  ist  von  den  häuslichen  Arbeiten,  welche  das  Gymnasium
  von  seinen  Schülern  verlangen  muß,  kein  Nachteil
für  ihre  körperliche  Entwicklung  zu  besorgen,  und  die  Schüler
werden  überall  zu  ihrer  Erholung,  wie  zu  ihrer  freien  Privatbeschäftigung,
  hinreichende  Muße  übrig  behalten  usw.“  ?)

Zirkular-Verfügung  vom  20.  Mai  1854°):  Es  wird  von
vielen  Seiten  über  unverhältnismäßige  Belastung  der

1)  Wiese-Kübler,  Bd.  I,  S.  58  u.  59.  ?)  Ebenda  S.  254.