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Schüler  mit  häuslichen  Schularbeiten  Klage  geführt,  die  sich
nach  verschiedenen  Wahrnehmungen  in  bezug  auf  einen  Teil
der  Gymnasien  als  begründet  erweist.  Die  Zirkular-Verfügung
  vom  24.  Oktober  1837)  enthält  allgemeine  Bestimmungen,
  deren  gewissenhafte  Befolgung  geeignet  ist,  Mißgriffe
  und  Vernachlässigungen  in  der  gedachten  Beziehung
zu  verhüten;  dieselbe  wird  den  Direktoren  der  höheren  Lehranstalten
  wiederholt  in  Erinnerung  gebracht.  Die  Lehrerkollegien
  sind  insbesondere  darauf  aufmerksam  zu  machen,
daß  es  für  den  Zweck  des  Schulunterrichts  hauptsächlich  auf
den  geistigen  Verkehr  mit  den  Schülern  in  der  Lehrstunde
selbst  ankommt,  so  daß  diese  in  derselben  ebenso  zur  Freude
an  der  Selbsttätigkeit  angeregt,  wie  andererseits  angeleitet
werden,  in  zweckmäßiger  Weise  zu  Hause  zu  arbeiten,  soweit
es  zur  Ergänzung  des  Schulunterrichts  erforderlich  ist.  Sehr
zu  Unrecht  werden  die  schriftlichen  häuslichen  Arbeiten  vielfach
  für  das  Wichtigste  beim  Schulunterricht  gehalten  und
dabei  ein  äußerliches  und  mechanisches  Verfahren  befolgt,
welches  in  leiblicher  und  geistiger  Beziehung  abstumpfend
wirkt.  Weder  das  zulässige  Maß  noch  die  Art  der  Arbeit
wird  überall  sorgfältig  erwogen  und  den  Kräften  der  Schule
angepaßt,  besonders  wenn  bei  dem  Mangel  an  wahrer  Kollegialität
  und  hinlänglicher  Aufmerksamkeit  des  Ordinarius
die  verschiedenen  Lehrer  derselben  Klasse  ihre  Anforderungen
an  die  Schüler  nicht  ausgleichen.  Die  Zahl  der  von  den
Schülern  zu  haltenden  Hefte  hat  an  mehreren  Anstalten  zugenommen;
  es  werden  nicht  bloß  neben  den  eingeführten
Lehrbüchern  hin  und  wieder  noch  besondere  Regelhefte  angelegt,
  unnötige  Ausarbeitungen,  Abschriften,  Reinschriften
schon  gefertigter  Arbeiten  u.  dgl  mehr  verlangt,  sondern
auch  dasjenige,  was  lediglich  eine  Sache  mannigfaltiger
mündlicher  Übung  sein  sollte,  wie  in  den  unteren  und
mittleren  Klassen  das  lateinische  und  griechische  Deklinieren
und  Konjugieren,  in  zu  ausgedehntem  Maße  zu  schriftlichen
Hausarbeiten  benutzt.

Die  unverhältnismäßige  Zunahme  häuslicher  Arbeiten
wird  in  der  Regel  für  ein  Zeichen  angesehen  werden  können,

I)  Vergl.  diese  Arbeit  S.  ST.