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daß  es  den  betreffenden  Lehrern  an  Sinn  und  Geschick  fehlt,
die  Lehrstunde  ihrer  Bestimmung  gemäß  zu  benutzen,  und  in
vielen  Fällen  wird  darin  die  Ursache  ungenügender  Fortschritte
  der  Schüler  zu  suchen  sein.  Die  Zahl  der  von  den
Schülern  zu  liefernden  Schularbeiten  ist  nicht  selten  so  groß,
daß  die  Lehrer  außer  stande  sind,  sie  durchzusehen  und  genau
  zu  kontrollieren,  während  dies  selbstverständlich  die  erste
Bedingung  einer  erfolgreichen  häuslichen  Tätigkeit  des  Schülers
  ist.  Die  Direktoren  sind  anzuweisen,  diesem  wichtigen
Gregenstande  ihre  besondere  Aufmerksamkeit  zu  widmen.
Derselbe  ist  baldigst  in  Konferenzen  mit  den  Lehrern  zu
beraten,  die  Zahl  der  schriftlichen  und  anderen  häuslichen
Arbeiten  und  der  von  den  Schülern  zu  haltenden  Hefte  ist
festzusetzen  und  event.  zu  ermäßigen.  Die  Direktoren  haben
die  Ausführung  dieser  Festsetzung  genau  zu  kontrollieren,
von  der  Zweckmäßigkeit  der  häuslichen  Aufgaben  und  der
Sorgfalt  der  Korrektur  sich  durch  wiederholte  Revision  zu  überzeugen,
  auch  zu  kontrollieren,  ob  nicht  mit  den  sogenannten
Strafarbeiten  (und  ebenso  mit  den  Ferienarbeiten)  sowohl
an  sich  als  auch  rücksichtlich  des  dabei  zu  beobachtenden  Maßes
Mißbrauch  getrieben  wird.  Das  Königl.  Provinzialschulkollegium
  wolle  die  Direktoren  darauf  aufmerksam  machen,  daß
die  genaue  Beaufsichtigung  dieses  Gegenstandes  zu  den  wichtigsten
  Aufgaben  und  Pflichten  ihres  Amtes  gehört.!)

Auch  das  Zirkular-Reskript  vom  7.  Januar  ı856
berücksichtigt  die  Hausaufgaben,  dort  heißt  es  u.  a.:  Der
Direktor  und  die  Ordinarien  haben  gemeinschaftlich  dafür
Sorge  zu  tragen,  daß  hinsichtlich  der  häuslichen,  insbesondere
  der  schriftlichen  Arbeiten  das  rechte  Maß  und  eine  angemessene
  Verteilung  stattfindet.  Ich  sehe  mich  veranlaßt,
die  Königl.  Provinzialschulkollegien  darauf  aufmerksam  zu
machen,  daß  die  Zirkular-Verfügung  vom  2o.  Mai  1854°)  im
allgemeinen  noch  keineswegs  diejenige  Beachtung  gefunden
hat,  deren  es  bedarf,  um  mehr  als  bisher  didaktische  Mißgriffe
und  ein  mechanisches  Verfahren  zu  verhindern  und  bei  der
Jugend  die  Lust  am  Lernen  zu  erhalten.  Es  ist  den  Direk-1)

  Wiese-Kübler,  Bd.  I,  S.  255.
N)  Vergl.  diese  Arbeit  S.  53.