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rektion  allen  derartigen  Mißgriffen,  wenn  sie  vorkommen
möchten,  nachdrücklich  zu  steuern  wissen  wird.?)

Eine  weitere  Verfügung  erläßt  das  Königl.  Provinzialschulkollegium
  zu  Koblenz,  im  Anschluß  an  die
S.  56  ff.  dieser  Arbeit  zitierte  Zirkular-Verfügung  vom  14.  Oktober
  1875,  am  25.  Oktober  ı875:  Indem  wir  den  Leitern
der  uns  unterstellten  höheren  Lehranstalten  die  strengste
Nachachtung  des  vorstehenden  Reskriptes  (v.  ı4.  Okt.  1875)
des  Herrn  Ministers  der  geistlichen  Angelegenheiten  zur  Pflicht
machen,  finden  wir  uns  noch  zu  folgenden  Bemerkungen  veranlaßt.


Den  Direktoren  (Rektoren)  und  den  Klassenordinarien
liegt  die  Kontrolle  darüber  ob,  daß  die  von  dem  Herrn  Minister
  unter  ı.  (S.  56  dieser  Arbeit)  in  Erinnerung  gebrachten
Einrichtungen  nicht  bloß  im  Anfange  jedes  Semesters  getroffen,
  sondern  auch  ununterbrochen  aufrecht  erhalten  werden.
  Zu  diesem  Zwecke  empfiehlt  es  sich,  wie  an  nicht
wenigen  Anstalten  unseres  Ressorts  bereits  geschieht,  die
Klassenbücher,  deren  Bestimmung  es  überhaupt  ist,  ein
Referat  über  Leben  und  Wirken  der  Schule  in  knappester
Form  darzustellen,  zugleich  als  Aufgabenbücher  dienen  zu
lassen.  Werden  hierbei  die  Aufgaben  unter  dem  Datum,  für
welches  sie  gestellt  sind,  notiert,  so  wird  damit  ein  bequemer
Überblick  über  die  von  den  Schülern  geforderte  häusliche
Arbeit  gewonnen.  Falls  ein  solcher  ein  unbegründetes  Abgehen
  von  der  festgesetzten  Ordnung  oder  eine  unangemessene
Steigerung  der  Forderungen  ergäbe,  würden  die  Ordinarien
und  event.  die  Direktoren  (Rektoren)  auf  die  nötige  Remedur
hinzuwirken  haben.

Wenn  in  den  Klassenbüchern,  wie  die  Strafen  überhaupt,
auch  die  sogenannten  häuslichen  Strafarbeiten  notiert  werden,
  dürfte  es  nicht  schwierig  sein,  der  hier  und  da  auch  in
unserem  Verwaltungsbezirke  bemerkten  unpädagogischen  Anwendung
  dieses  Strafmittels  zu  steuern.

In  nicht  wenigen  Fällen  haben  unsere  Departementsräte
bereits  darauf  hingewiesen,  daß  in  dem  fremdsprachlichen

1)  Wiese-Kübler,  Bd.  I,  S.  255.