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Übelstände  wahrgenommen  werden,  so  ist  für  deren  Beseitigung
  in  geeigneter  Weise  Sorge  zu  tragen.!)

Eine  Zirkular-Verfügung  des  Königl  Provinzialschulkollegiums
  zu  Schleswig  vom  ı3.  Juni  1889°)  bestimmt
  folgendes:  Indem  wir  die  Herren  Direktoren  und  Rektoren
  auffordern,  einer  zweckentsprechenden  Anordnung  der
schriftlichen  Haus-  und  Klassenarbeiten  für  die  einzelnen
  Unterrichtsstufen  und  Lehrgegenstände  ihre  besondere
Fürsorge  zuzuwenden,  und  es  uns  vorbehalten,  die  speziellen
darauf  bezüglichen  Vorschläge  bei  Grelegenheit  der  Feststellung
  der  jährlichen  Lehrpläne  einer  Prüfung  zu  unterziehen,
beschränken  wir  uns  darauf,  im  folgenden  einige  Punkte  hervorzuheben,
  in  bezug  auf  welche  in  Zukunft  ein  möglichst
gleichmäßiges  Verfahren  zu  beobachten  sein  wird.

ı.  Um  eine  ausreichende  Übung  der  Primaner  in  schriftlicher
  Darstellung  zu  sichern,  sind  von  diesen  an  Aufsätzen,
sowohl  deutschen  als  auch  lateinischen  bezw.  französischen,
im  Laufe  des  Schuljahres  in  der  Regel  je  neun  zur  Korrektur
einzufordern;  davon  ist  in  jedem  Semester  je  einer  nach  Art
der  Arbeiten  bei  der  Entlassungsprüfung  in  der  Klausur  an-.
zufertigen,  die  übrigen  sieben  fallen  der  häuslichen“Arbeit  zu
und  sind  nach  Maßgabe  der  verschiedenen  Länge  der  beiden
Semester  auf  letztere  zu  verteilen.

2.  Bei  den  wöchentlich  zu  liefernden  Arbeiten  ist  der
Wechsel  zwischen  Extemporalien  und  Exerzitien  in  der  Regel,
so  anzuordnen,  daß  in  den  unteren  Klassen  auf  zwei  Extemporalien
  ein  Exerzitium  kommt,  in  den  mittleren  Klassen
beide  Arten  der  schriftlichen  Übung  abwechseln,  in  den
oberen  Klassen  auf  je  zwei  Exerzitien  eine  Extemporale  folgt.
Dabei  empfiehlt  es  sich,  in  den  oberen  Klassen,  um  die  Zahl
der  häuslichen  Arbeiten  mit  Rücksicht  auf  die  Aufsätze  in
geeigneter  Weise  zu  beschränken,  gelegentlich  an  Stelle  der
häuslichen  auch  sogenannte  Klassenexerzitien  schreiben  zu
lassen.

3.  Bei  den  vierzehntägigen  Arbeiten  im  fremdsprach-1)

  Wiese-Kübler,  Bd.  II,  S.  480.
®)  Derselbe,  Bd,  I,  S.  311.