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den  Gredächtnisstoffes.  An  Zahlenmaterial  nur  wenige  stark
abgerundete  Vergleichziffern.  Das  Lehrbuch  dient  nur  als
Führer  bei  der  häuslichen  Wiederholung.  Häusliche  Zeichnungen
  sind  im  allgemeinen  nicht  zu  verlangen?).

Mathematik  (alle  Anstalten):

In  den  oberen  Klassen  sind  neben  den  regelmäßigen
Klassenübungen  in  der  Regel  alle  4  Wochen  selbständigere
häusliche  Ausarbeitungen  zu  fordern.?)

Naturwissenschaften:

Jede  Überlastung  mit  gedächtnismäßig  anzueignendem
Lehrstoff  muß  vermieden  werden.  Größere  häusliche  Ausarbeitungen
  sind  nur  in  den  oberen  Klassen  der  Realanstalten
höchstens  alle  4  Wochen  zu  fordern.?)

Aus  den  Allgemeinen  Bemerkungen‘)  zu  den  preußischen
  Lehrplänen  von  ı901  sei  bezüglich  der  Hausaufgaben
noch  folgendes  erwähnt:

No.  4  der  Bemerkungen:  Um  an  den  Gymnasien  eine
Überbürdung  der  Schüler  mit  Unterrichtsstunden  zu  verhüten,
ist  daran  festzuhalten,  daß  derselbe  Schüler  in  der  Regel
nur  an  dem  wahlfreien  neusprachlichen  oder  an  dem  hebräischen
Unterrichte  teilnehmen  darf,  und  daß  eine  Beteiligung  an
beiden  Fächern  von  dem  Direktor  nur  ausnahmsweise  gestattet
  werden  kann.°)

No.  5  der  Bemerkungen:  Für  die  Art  und  das  Maß  der
von  den  Schülern  zu  fordernden  Hausarbeit  sind  folgende
Gesichtspunkte  maßgebend:

a)  Alle  Hausarbeiten  dienen  lediglich  entweder  der  Anleitung
  zu  Ordnung  und  Sauberkeit  (Reinschriften)  oder
der  Aneignung  des  unentbehrlichen  Gedächtnisstoffes
und  der  Befestigung  des  Gelernten  oder  der  Erziehung
zur  selbständigen  geistigen  Tätigkeit.

b)  Demgemäß  sind  die  Hausarbeiten  als  eine  wesentliche
Ergänzung  des  Schulunterrichts  besonders  für  mittlere

1)  Ebenda  S.  5ı.  ®)  Ebenda  S.  57.  ®)  Ebenda  S.  68.
4)  Ebenda  S.  72  ff.  ®)  Ebenda  S.  73.