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und  obere  Klassen  anzusehen,  aber  unter  dessen  steter
Berücksichtigung  und  unter  Beachtung  der  körperlichen
  und  geistigen  Entwicklung  sowie  der  Leistungsfähigkeit
  der  betreffenden  Altersstufen  zu  bemessen.

c)  Ein  nicht  unerheblicher  Teil  dessen,  was  früher  der
schriftlichen  Hausarbeit  zufiel,  kann  bei  richtiger
methodischer  Behandlung  des  Unterrichts  in  die  Schule
verlegt  werden.

d)  Die  nicht  schriftliche  Hausarbeit,  soweit  sie  die  Aneignung
  des  unentbehrlichen  Gredächtnisstoffes  und
die  Befestigung  des  Greelernten  betrifft,  vereinfacht  sich
in  demselben  Maße,  in  welchem  der  gedächtnismäßige
Lernstoff  auf  allen  Gebieten  durch  sorgfältige  Sichtung
gemindert  und  durch  umsichtig  geregelte  Wiederholung
  dauernd  gesichert  wird.  Diese  Gesichtspunkte
sind  unausgesetzt  im  Auge  zu  behalten.

e)  Ein  wirksames  Mittel  zur  Verminderung  der  Hausarbeit
  ist  die  methodische  innere  Verknüpfung  verwandter
  Lehrfächer  untereinander  und  die  entsprechende
Gruppierung  des  Lehrstoffes.  Diese  sind  am  sichersten
zu  erreichen,  wenn  wenigstens  auf  den  unteren  und
mittleren  Stufen  in  jeder  Klasse  die  sprachlich-ge-'schichtlichen
  Fächer  einerseits  und  die  mathematischnaturwissenschaftlichen
  andererseits  möglichst  in  eine
Hand  gelegt  werden.

Auf  Grund  dieser  Gesichtspunkte  und  unter  Berücksichtigung
  der  von  den  Provinzial-Schulkollegien  vor  Beginn
des  Schuljahres  festgestellten  besonderen  Lehraufgaben  für
jede  Anstalt  werden  die  Lehrerkollegien  auch  fernerhin  jedesmal
  einen  Arbeitsplan  für  die  betreffenden  Klassen  bezüglich
der  Verteilung  der  Hausarbeiten  zu  entwerfen  haben.  Bei
dieser  wird  darauf  Bedacht  zu  nehmen  sein,  daß  normale
mittlere  Leistungsfähigkeit  der  Schüler  vorausgesetzt,  eine
Überbürdung  nicht  stattfindet  und  an  jedem  Tage  ausreichend
Zeit  zur  Erholung  bleibt.  Eine  Übersicht  über  die  für  jeden
einzelnen  Tag  geforderten  häuslichen  Arbeiten  und  damit
eine  wirksame  Überwachung  der  Einhaltung  des  gebotenen