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Schüler,  mit  Ausschluß  der  Sonn-  und  Festtage,
täglich  ı  bis  2  Stunden  beschäftigt  wird.

2)  Für  alle  übrigen  Ferien  fallen  die  Ferienaufgaben
weg.  Die  Schüler  sind  aber  zu  angemessener  Selbstbeschäftigung
  anzuleiten  und  anzuhalten.

3)  Der  Ordinarius  der  Klasse  hat  vor  Beginn  der  Sommerferien
  sämtliche  Aufgaben  für  die  Klasse  der  Genehmigung
  des  Direktors  zu  unterbreiten.

4)  Schülern,  welche  in  der  Ferienzeit  längere  Reisen
unternehmen  oder  einer  Kur  sich  unterziehen,  ist  in
betreff  dieser  Aufgaben  Nachsicht  zu  erteilen.')

Schriftliche  Hausarbeiten  (Lehr-  und  Prüfungsordnung
  für  die  Gymnasien  ı893,  $  46).  Zur  Erreichung  der  in
den  Sprachen  und  in  der  Mathematik  gesteckten  Ziele  ist  es
unerläßlich,  daß  zu  den  schriftlichen  Übungen,  welche  in  der
Schule  selbst  vorgenommen  werden,  nach  einer  festen  Ordnung
schriftliche  Hausarbeiten  treten.

Im  Interesse  der  körperlichen  und  geistigen  Gesundheit
der  Jugend  ist  die  Zahl  der  letzteren  auf  das  geringste  zuläassige
  Maß  zu  beschränken.  Besondere  diesbezügliche  Bestimmungen
  bleiben  vorbehalten;  bis  zum  Erlaß  derselben
hat  es  bei  dem  bisher  Üblichen  zu  bewenden.

Damit  störende  Häufungen  der  Hausarbeiten,  insbesondere
der  größeren,  vermieden  werden,  hat  jede  Schule  vor  Beginn
eines  Halbjahrs  die  Zahl  der  in  demselben  für  die  einzelnen
Fächer  zu  liefernden  Arbeiten  genau  festzustellen,  desgleichen
die  Abgabetage.  Die  letzteren  sind  sodann  für  jede  Klasse
in  einem  Arbeitsplane  zu  vermerken,  der  im  Klassenzimmer
auszuhängen  hat.  Das  Aufgeben  kleinerer  schriftlicher
Arbeiten  neben  den  planmäßig  zu  liefernden  ist  zu  beschränken.
  Rein  mechanische  Schreibarbeit  (Paradigmenschreiben,
  Liefern  vollständiger  Emendata  usw.)  ist  den
Schülern  so  viel  als  möglich  zu  ersparen  *  (vergl.  diese  Arbeit
S.  74,  Absatz  2).

Auf  die  pünktliche,  sorgfältige  und  umsichtige  Korrektur
der  von  den  Schülern  geschriebenen  Arbeiten  ist  die  größte
Sorgfalt  zu  verwenden.  Den  Rektoren  wird  die  Verpflichtung
5  !)  Kretzschmar  S.  123.