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namentlich  ausgedehnte  Rechnungen  und  :sehr  verwickelte
Ansätze,  sowie  Anwendungen  von  Lehrsätzen  auf  Konstruktionen,
  die  ein  völlig  stelbständiges  ünd  kompliziertes
Auffinden  erfordern.  Besondere  Anwendung  werden  die  der
Trigonometrie  und  Stereometrie  entnommenen  Aufgaben
finden,  da  sich  hier  Rechnen  und  Geometrie  am  besten  in
Verbindung  setzen  lassen  und  zugleich  eine  Anlehnung  an:  die
Unterrichtsstoffe  der  Physik  und  mathematischen  Geographie
stattfinden  kann.!)  Für  die  zeichnenden  Aufgaben  ist  die
größte  Sorgfalt  und  Sauberkeit  zu  verlangen’?).

Was  speziell  das  Rechnen  anlangt,  so  hat  man
vielfach  den  Wert  der  Hausaufgaben  gerade  in  diesem
Fache  angezweifelt  und  zwar  sind  diese  Zweifel  auf  Grund
exakter  Experimente  erhoben  worden.  Schmidt  bezeichnet
(in  seinen  experimentellen  Untersuchungen  über  die  Hausaufgaben
  des  Schulkindes,  Leipzig,  Engelmann  1904)  die  häuslichen
  Rechenarbeiten  bezüglich  ihrer  materiellen  Qualität  als
tiefstehend  und  empfiehlt  ihre  Entfernung  aus  den  Schulplänen.
In  ähnlicher  Weise  spricht  sich  Schanze  auf  dem  I.  internationalen
  Kongreß  für  Schulhygiene  zu  Nürnberg  aus.

Auf  die  eigentlich  außerhalb  der  Hausaufgaben  stehenden
schriftlichen  Nebenarbeiten  in  allen  Fächern,  ich  meine  hier
insbesondere  die  Strafarbeiten,  braucht  hier  nicht  weiter
eingegangen  zu  werden,  sie  sind  pädagogisch  nicht  gerechtfertigt
  und  deshalb  unzulässig:  und  sind  auch  von  den  meisten
Behörden  verboten.

Daß  die  schriftlichen  Hausaufgaben  mehr.  wie  alle  andern
geeignet  sind,  zur  „Ordnung  und  Sauberkeit“  anzuleiten,
und  deshalb  auf  allen  Stufen  und  insbesondere  den  unteren
als  wichtiges  Erziehungsmittel  nicht  außer  acht  zu  lassen  sind,
sei  hier  der  Vollständigkeit  halber  auch  noch  bemerkt;  und
ich  möchte  im  Anschluß  an  diese  Tatsache  nicht  so  weit
gehen,  eine  Art  der  Strafarbeit,  nämlich  Abschriften,  .  zu
verurteilen,  die  dem  Schüler  aufgegeben  wurden,  weil  er  seine
Aufgabe  äußerlich  unvorschriftsmäßig,  unordentlich,  unsauber

1)  Schiller,  Handbuch  der  praktischen  Pädagogik,  Leipzig,  Reisland
1904,  S.  697.
®)  Ebenda.
Roller,  Hausaufgaben  und  höhere  Schulen.  7