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die  Gresamtheit  der  Maßnahmen,  die  zur  Bewältigung  einer
Aufgabe  nötig  sind)  Eine  gute  Arbeitstechnik  erzieht  die
Kinder  zur  Selbständigkeit  und  Selbsttätigkeit.  Die  Kinder
werden  in  die  Lage  gebracht,  sich  auf  sich  selbst  zu  stellen,
und  machen  so  zugleich  eine  bedeutsame  Schule  im  Wollen
durch.  Die  Lehre  von  der  Technik  der  geistigen  Arbeit
kann  sich  aber  nur  auf  der  Kenntnis  der  Psychologie  dieser
Arbeit  aufbauen.)  Aber  mit  der  Kenntnis  der  psychologischen
  Grundlagen  und  der  Normen  einer  Technik  der
geistigen  Arbeit  ist  es  noch  nicht  getan.  Es  gilt  vor
allem,  die  Kinder  zu  einer  Arbeit  nach  diesen  Normen  und
Forderungen  einzuschulen  und  zwar  so,  daß  sie  auch  ohne
das  regelnde  Eingreifen  des  Lehrers  nach  diesen  Normen  frei
tätig  zu  sein  vermögen.  Diese  Einschulung  ist  teils  Sache
technischer  Einübung,  dem  besseren  Teile  nach  aber  Psychologie,
  die  bemüht  ist,  den  Geist  der  Schulkinder  so  zu  disponieren,
  daß  er  auch  außerhalb  der  Schule,  im  Hause  und
nach  dem  Austritt  aus  der  Schule,  im  Leben,  nicht  nur  Lust
und  Kraft,  sondern  auch  die  intellektuelle  Geschicklichkeit
zur  geistigen  Arbeit  besitzt.  Sollen  die  häuslichen  Arbeiten
aber  wirklich  freie  Arbeiten  werden,  so  müssen  eben  alle:
Arbeitsformen  in  der  Schule  so  eingeübt  werden,  daß  die
fremde  Hilfe  entbehrt  werden  kann  und  das  Ehrgefühl  der
Schüler  gegen  jede  ihnen  angebotene  Beihilfe  erregt  werden
darf.  Werden  die  Hausarbeiten  so  durch  die  Schule  methodisch
vorbereitet,  so  können  sie  dem  höchsten  Bildungsziel,  Entwicklung
  freitätiger  Geisteskraft,  dienstbar  gemacht  werden,
und  zwar  ohne  daß  die  Klage  wegen  Überbürdung  Berechtigung
  gewinnt.  Nur  daß  keine  Arbeitsform  in  der  häuslichen
  Arbeit  verlangt  werde,  die  nicht  vorher  gründlich  in
der  Schule  eingeübt  worden  ist.!)  Soweit  die  Ausführungen
Gaudigs.

I)  Gaudig,  Prof.Dr.,  Die  häusliche  Arbeit  unserer  Schülerinnen.  Siehe
Anmerk.  wie  vor.  S.
2)  Ebenda  S.  5.  3)  Ebenda  S.  5.