3.  Abschnitt.

Die  Hygiene  der  Hausaufgaben.

I.

Rückblick.

Wir  haben  in  dem  vorigen  Abschnitte  einige  hygienische
Erfordernisse  gestreift,  die  bei  der  Anfertigung  der  Hausarbeiten
  unter  allen  Umständen  zur  Anwendung  kommen
müssen.  Es  war  dies  in  erster  Linie  die  Notwendigkeit,  daß
nichts  aufgegeben  werde,  was  nicht  in  der  Schule  gründlich
durchgearbeitet  und  vorbereitet  wurde,  daß  die  Hausaufgabe
also  gleichsam  aus  dem  Unterricht  herauswachse  und  sich
ihm  eng  anschließe.  Wir  haben  ferner  gesehen,  daß  die
Hausaufgaben  auf  das  Minimum  beschränkt  werden  müssen,
das  eben  notwendig  ist,  um  die  für  den  Unterricht  notwendige
  Ergänzung  zu  schaffen,  daß  sie  aber  in  keiner  Weise
als  Ersatz  der  Schularbeit  aufzufassen  seien.  Weiter  waren
wir  dann  zur  Ansicht  gelangt,  daß  behufs  der  Einschränkung
der  Hausarbeit  es  sich  empfehle,  für  die  unteren  und  mittleren
  Klassen  wenigstens  einerseits  die  sprachlich-historischen
  und  andererseits  die  mathematisch-naturwissenschaftlichen
  Fächer  möglichst  in  eine  Hand  zu  legen  (Klassenlehrersystem).


I.

Möglichkeit  der  Freiluftbewegung  und  Nachmittagsunterricht.


Die  Hygiene  begnügt  sich  mit  den  eben  ausgesprochenen
Forderungen  indessen  noch  nicht,  sie  verlangt,  daß  neben
der  Schularbeit  auch  noch  genügende  Zeit  zur  Freiluftbewegung
  bleibe.  Bei  uns  in  Hessen,  wo  in  verschiedenen  Städten