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richt  gehen  viele  auswärtige  Schüler,  die  nicht  gerade  in  der
unmittelbaren  Nachbarschaft  des  Schulortes  wohnen,  gar  nicht
nach  Hause,  sie  kommen  dadurch  schon  überhaupt  nicht  zum
Vollgenuß  der  zwischen  Vormittags-  und  Nachmittagsunterricht
liegenden  Pause  und  leben  nicht  selten  unter  hygienisch  ungünstigen
  Bedingungen,  dazu  sind  die  Zugverbindungen  mitunter
  so  schlechte,  daß  die  Kinder  oft  erst  spät  abends  im
Elternhause  ankommen.  Ich  hatte  vor  Jahren  einen  Schüler,
der  jeden  Vormittag  um  6  Uhr  das  Elternhaus  verließ  und
an  den  Tagen  mit  schulfreiem  Nachmittag  um  1/,5  Uhr  und
an  solchen  mit  besetztem  Nachmittag  erst  abends  !/,9g  Uhr
nach  Hause  kam.  Solche  Fälle  gehören  durchaus  nicht  zu
den  Seltenheiten.

Fragen  wir  nun,  können  wir  nach  beendeter  Schulzeit
am  Nachmittag  um  5  Uhr  oder  noch  später,  bei  all  den  eben
erwähnten  Eventualitäten,  noch  verlangen,  daß  ein  Schüler
überhaupt  imstande  ist,  ein  Aufgabenpensum  mit  geistiger
Frische  derart  zu  erledigen,  daß  es  den  eigentlichen  Zweck
der  Hausaufgabe  erfülle  und  auch  die  auf  die  Charakterbildung
möglichen  üblen  Versuchungen  fernhalte?  Können  wir  weiter
erwarten,  daß  an  einem  solchen  Schultage,  nach  Erledigung
der  Hausaufgaben,  noch  die  Freiluftbewegung  auch  nur
einigermaßen  zu  ihrem  Rechte  kommt?  Ohne  Zweifel,  nein!
Es  wäre  die  Frage  aufzuwerfen,  ob  es  sich  dann  nicht  empfehle,
  an  solchen  Tagen  die  Aufgabe  für  den  folgenden  Tag
zu  erlassen.!)  Allerdings  wird  sich  die  Lehrerschaft  nicht  so
ohne  weiteres  damit  einverstanden  erklären,  daß  möglicherweise
  nur  für  4  bezw.  2  Tage  also  für  höchstens  20  bezw.
„ı2  Stunden  wöchentlich  Aufgaben  gestellt  werden  sollen.
“Unseres  Erachtens  ließen  sich  alle  hygienischen  Bedenken
leicht  dadurch  beseitigen,  daß  man  die  wöchentliche  Stundenzahl
  einschließlich  der  Turn-,  Sing-  und  Zeichenstunden  auf
30  reduzierte  und  für  jeden  Vormittag  5  Unterrichtsstunden
festsetzte.  Der  Nachmittag  wäre  dann  frei  zur  Erledigung
der  Hausaufgabe,  zum  Spiel  oder  zur  Freiluftbewegung  aller

1)  Fr.  Schmidt  (Experimentelle  Untersuchungen  über  die  Hausaufgaben
des  Schulkindes,  Leipzig,  Engelmann)  erbebt  diese  Forderung  für  die  Volksschule.
