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Art;  dabei  käme  der  Anspruch,  den  die  Eltern  auf  ihre
Kinder  haben,  auch  zu  seinem  Rechte.

Die  Forderung  des  ungeteilten  Unterrichts  ist  schon
wiederholt  nachdrücklich  gestellt  und  überzeugend  von  Medizinern
  und  Pädagogen  begründet  worden.!)  Allerdings  müßten
dadurch  einige  Stunden  wegfallen,  welche  dies  sind,  muß  von
den  Behörden  im  Verein  mit  den  Fachlehrern  entschieden
werden.  .  Wir  haben  die  feste  Überzeugung,  daß  in  manchen
Lehrgegenständen  auch  bei  einer  Stunde  weniger  wöchentlich,
  selbstverständlich  in  übersehbaren  Klassen,  der  Unterricht
  in  keiner  Weise  eine  Einbuße  erleiden  würde.

II.
Die  Hilfeleistungen  der  Kinder  für  das  Elternhaus.

Es  genügt  nun  aber  nicht  nur,  daß  die  Schule  den  Kindern
  die  Zeit  zur  Anfertigung  der  Hausaufgaben  ermöglicht;
die  Eltern  haben  auch  dafür  zu  sorgen,  daß  diese
freie  Zeit  nachmittags  in  richtiger  Weise  zur  Erledigung
  derselben  benützt  wird.  Sie  dürfen  vor  allem
ihre  Kinder  nicht  selbst  in  der  freien  Zeit  übermäßig  zu
allerlei  Hilfeleistungen  in  Anspruch  nehmen.  Daß  in  dieser
Beziehung  grobe  Mißstände  bestehen  und  zwar  auch  in  den
höheren  Lehranstalten,  wurde  in  einem  andern  Zusammen-1)

  Vergl.  in  den  Verhandlungen  der  IV.  Jahresversammlung  des  Aligemeinen
  Deutschen  Vereins  für  Schulgesundheitspflege  in  Bonn,  1903,  Ergänzungsheft
  zu  Gesunde  Jugend,  1903,  den  Vortrag  von  Dr.  med.  Rensburg
über  Stundenverteilung  und  Nachmittagsunterricht  (S.  ıo  ff.)  und  in  der  sich
daran  anschließenden  Diskussion  die  Bemerkungen  von  Hintzmann,  Griesbach,
Roller;  vergl.  ferner  Roller:  Die  IV.  Jahresversammlung  des  Allg.  Deutschen
Vereins  für  Schulgesundheitspflege  (Südwestdeutsche  Schulblätter  1903,  No.  7
u.  8,  S.  236;  vergl.  ferner  Hintzmann:  Die  Vorzüge  des  ungeteilten  Unterrichts
  (Bericht  über  den  I.  Internat.  Kongreß  für  Schulhygiene,  II.  Bd.,
S.  177  ff,  Nürnberg,  Schrag,  1904);  vergl.  außerdem  Hintzmann:  Der  ungeteilte
  Unterricht  (Verhandl.  der  VI.  Jahresversammlung  des  Allg.  Deutschen
Vereins  für  Schulgesundheitspflege,  S.  58  ff.,  Leipzig  1905,  Teubner).