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hange!)  von  mir  ausgeführt.  Insbesondere  sind  es  die  Kinder
von  Gastwirten,  die  oft  über  alle  Gebühr  in  den  väterlichen
Beruf  hineingezogen  werden,  und  es  bestehen  dort  mitunter
die  gröbsten  Mißstände,  gegen  die  wir  leider  ohnmächtig  sind.?)
Auch  andere  elterliche  Berufsarten  stellen  oft  übertriebene
Anforderungen  an  die  Mitarbeit  der  Kinder.?)

Wir  müssen  es  selbstverständlich  für  recht  und  billig  erachten,
  daß  den  Kindern  gewisse  Arbeiten  und  Hilfeleistungen
für  das  Elternhaus  zugemutet  werden  dürfen,  sei  es  für  den
elterlichen  Beruf,  sei  es  für  die  Familie,  aber  eine  Ausnützung
der  Kinderkraft,  wie  sie  in  den  Anmerkungen  2  und  3  dieser  Seite
angedeutet  wurde,  geht  über  das  erlaubte  Maß.  Solche  übermäßig
  in  Anspruch  genommenen  Kinder  können  in  keiner
Weise,  auch  bei  dem  besten  Willen  nicht,  den  Pflichten,  die
ihnen  die  Schule  auferlegt,  gerecht  werden,  und  seien  dieselben
  noch  so  gering.

IV.

Die  Zeit  für  die  Anfertigung  der  Hausaufgaben.

Die  Hausaufgaben  müssen  möglichst  bei  Tagesbeleuchtung
  hergestellt  werden,  im  Winter  wird  das  natürlich  nicht
immer  möglich  sein.  Auch  empfiehlt  es  sich,  die  Aufgaben
möglichst  im  Zusammenhange  zu  erledigen,  denn  dann  wird
das  Kind  auch  eher  zum  Genusse  zusammenhängender  freier
Zeit  kommen.  Grewöhnen  sich:  die  Kinder  dagegen  daran,

ı)  Vergl.  Roller:  Die  Beschäftigungen  der  Schüler  der  höheren  Lehranstalten
  außerhalb  der  Schule,  vom  gesundheitlichen  Standpunkte  aus  betrachtet.
  (Bericht  über  den  I.  Internat.  Kongreß  für  Schulhygiene,  Bd.  IV,
S.  279  u.  280,  Nürnberg,  Schrag.)

%)  Ich  :  habe  u.  a.  einen  ııjährigen  Quartaner  erwähnt;  der  Vater  des
Kindes  ist  Kantinenwirt  und  beschäftigt  seinen  Sohn  jeden  Tag  von  4  Uhr
nachmittags  bis  ıı  Uhr  abends  in  der  Kantine  (vergl.  ebenda  S.  279  u.  280).

8)  Hier  denke  ich  an  einen  andern  ııjährigen  Jungen,  den  Sohn  eines
Landwirtes,  der  im  Frühjahr,  Sommer  und  Herbst  jeden  Tag  von  2—7  Uhr
im  Felde  arbeiten  muß;  zwischen  7  und  8  Uhr  abends  trägt  er  Milch,  dann
wird  das  Abendbrot  eingenommen,  und  dann  erst  kommt  die  Arbeit  für  die
Schule  (vergl.  ebenda  S.  280).