Erläuterungen

Haste  flicht  des  Staates,  der  Gemeinden,  Provinzen,  Kreise,  Amts-F
  Woi  den  Beamten  inn  d7  der  ben  au  anvertranten
entlichen  Gewa  en  aden  *  ni
alls  aber  in  Bayern  (  Augesichen,  urzeit  nech
*  202—204),  Baden  8.  Art-  .  8  Sbörtt  ist  die  #a  ung

des  Stetes  5  -  eim  früheren  Re  bestimmt.

v7  l.  —
Fiskus,  8  ——  anderen  4365  chen  d  isie-  des  entli  —  chton  gegen
.——  —W  9#  (Allgemeines  über  den

Sach-—
  Einteilun  dere  bew
—  u  m  teilpn  achen  —  es-8

  rlW  Anhang  1  zu  *#7  90  unter  I.
Geld,  birenschmige  Wertpapiere,  Getreide,  ier,  Kohlen,
Papier  *  Gegensa  „nicht  W—  Sthen  #er  aeern  in
ein  Kunstwerk,  ein  oec  Pferd  enn  ver  ufer  icht  ohn
weiteres  ein  anderes  lieterng.  Der  „vertretbare  E  *
wertet  z.  B.  607,  700,  7  vusn  Er  rn  F  entscheidend  nach  der  ZPO.
diel  Zuläffigkeit  des  M  rozesses,  der  Ausstellung

8  91

og.  vollstreckbarer  Urkunden  g  *  lins  enn  arteien  wollen.

ind  „vertretbare“  Sachen  im  einge  alle  „nicht  vertr  z.  B.  ein.

utel  Zehnmarkstückek=  mit  dem  B  Plue  „Kaiser  acht  vertren  An  „vertretbare
  Sachen“  finden  de  Vorlchriften  über  Thnur  der  Gattung  nach  bestimmte

Sachen"“  Anwendu  B.  88  243,  279,  480,  491,  2155,  2182,  womit  rg  nicht

gesagt  sein  soll  *1  die  rfek  ,vertretbar“  und  „Gattungssache'  si  stets

decken.  Ein  Autographensam  t  beim  Händler  irgend  ein  Autograph
von  Bismarck  verlangl,  bestellt  eine  —mW  keine  vertretbare  Sache.
*  92  ¾v  vgl.  Anhang  2  zu  §8  92.
vgl.  Anhang  1  zu  §  90  unter  1  (Sachinbegriff).
rrns  unterscheiden  von.  Bestandteil  einer  Sache“  ist  „Zubehör“

2  einer  (6%  896  den  Bestandteilen  unterscheidet  man:

a)  wesentl  chr  deren  Begriff  sich  aus
dem  Gegensatze  zu  EPlr  ergib

¾  I.  Anhang  6  zu  8

können  all  ar  Scegenstand  besonderer  t  sein.  §  93.

s)  ferner  z.  B.  Zäune,  Baum=  und  Weinberz  epfähl  Laternen.  Das
Rohr=  usw.  Leitungsne  einer  Gasan  stalt,  eines  E  izitätswerkes  ist  auch
insoweit  „wesentli  tandteil“  des  E—.  usw.  Grundstücks,  als  es  si
über  die  Erenzen  des  des  Grundstücks  hinaus,  z.  B.  über  das  ganze  Stadtgebiet.
erstreckt.  vgl.  jedoch  die  Autaneb##n  95  Abs.  1.  Man  braucht  also  beim
Erwerb  eines  Grundstücks  nur  das  Eigentumsrecht  des  Veräußerers  an  dem
Grund  und  Boden  durch  Einsicht  des  Frndbuchs  zu  prüfen  und  ist  dann  der
Regel  nach  gegen  die  Ansprüche  Dritter  aus  EimFe  Sonderrechten  an
einzelnen  tandteilen  des  Grundstücks  chützt.  946  ff.

St  )  val.  *  9  zu  §  94  (über  Früchte  auf  3—  Huliue  —  Holz  auf  dem
amm)

10  Baumaterialien,  Fenster,  Türen,  Schlösser  blobe  Vorlegeschösser
  in  S-  rsnl  Keensterläden,  Wandschränke,  ausglocken.  in
einem  „  *  stlichen“  Hause  auch  die  Badeeinrichtung,  in  einem  esselhause

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die  Dampfkessel,  ferner  die  in  einem  Gebäude,  -  zu  einem  bestimmten  Fabrikbetriebe
  be  ers  senet  tet  ist  ½#  .  zur  Holzbearbeitung),  fest
eing  fügten  Maschinen  vgl  gen  §  981.  —  „Wer  ein  Haus  kauft.
hat  s—ie  Balken  und  Nagel  umsonst“  (C).
14.5  die  aus  ee  Volksfestes,  einer  Auestellung  errichteten
Gebände)  ribünen  usw.,  die  Bauhütten  bei  Neubauten,  die  zum
stimmten  Bäume  einer  Baumschule  usw.;  serner:  die  vom  Mieter  oder  frrr
eines  Grundstücks  zu  Jeinem  zule  uinb  chen  Erbrauch  8  o  vorübere
  hend!)  mit  dem  Grundstücke  verbundenen  Sa  iese  können  „Gegenhiond
  besonderer  Rechte  sein“".  Wer  ein  Grundstück  kauft  und  ausgela  en

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