8  112

8  1183

8  114

3  116

8  117

Erläuterungen

:5)  Die  (nachträgliche)  „Genehmigung“  des  gesetzlichen  Vertreters  macht
das  ohne  seine  nach  —  107  erforderliche  (vorherige)  „Einwilli  ung“  l.
Note  11)  vom  Minderjährigen  vorgenommene  „einseitige“  Flchct  n  ##
wirksom,  kann  aber.  unter  Unssäünden  als  neue,  wirksame  Vornahme  des
x“  selbst  durch  den  Vertreter  gelten.  —  Anders  bei  Verträgen.
108.

20)  Wenn  ein  Minderjähriger  mit  ihm  vorher  erteilter  „Einwilligung“

:7)  Auch  mündliche  Kenntnisgabe  genügt.
seine  aters,  Vormunds  usw.  ein  Darlehen,  eine  Wohnung  kündigt,  so  kann

ie  Gegenpartei  sofortige  Vorlegung  der  Einwilligung  in  schriftlicher
Form  fordern  und,  wenn  das  nicht  geschieht,  die  Kündigung  „unverzüglich“
8  121)  zurückweisen.

28)  Nicht  bloß  der  Vormund,  sondern  auch  der  Vater  (die  Mutter)  bedürfen
  im  Gegensatze  zu  §  113  der  „vormundschaftsrichterlichen  Genehmigung“.
Eine  Ersetzung  der  vom  gesetzlichen  Vertreter  verweiperten  Ermächtigung
durch  das  Vormundschaftsgericht  ist  nicht  zulässig.  Anders  §  113  Abs.  3.

20)  Selbständiges  Erwerbsgeschäft“  ist  jede  elmäßige,  auf  selbstständigen
  Erwerb  grict  *  2  H  I.  Industrie,  —n  Eiblwirtschaft,
  Kunst,  Wissenschaft  usw.,  im  Gegensatz  z.  B.  zum  Erwerb  in  einem
„Dienstrerhältnis“,  z.  B.  als  Hauslehrer,  Handlungs-,  Gewerbegehilfe  usw.,
wovon  §  113  handelt.

30)  also  auch  selbständig  prozeß  fähig,  §  52  3#.

31)  §§.  1643,  1686,  1814—1825,  1915.

r  wozu  er  nicht  der  vormundschaftsrichterlichen  Genehmigung  bedarf.
  Anders  §  112.

3)  Note  30.  —  8  113  ist  eine  für  das  tägliche  Leben  besonders  wichtige
Vorschrift.  Es  fallen  darunter  Gesellen,  Gehilfen  und  lonstige  werblie
WMbeiitert  Handlungsgehilfen,  Gesinde  usw.  (E.  95).  Über  „Dienstverträge“
.  1  ff.

4)  z.  B.  Annahme,  Erlaß  des  Dienstlohns,  Vergleich  darüber.  Ob  ein
Minderjähriger  auch  eine  „Vertragsstrafe“  (88  339  ff.)  nach  §  113  gültig  vereinbaren
  kann,  ist  ftreitig.

2  Note  31.
"  8  zwar  ohne  Genehmigung  des  Vormundschaftsgerichts.  Anders
112  .  2.

37)  oder  Pfleger  (§  1915).  —  Wenn  dagegen  Vater  oder  Mutter
(als  Leietzlich-  Vertreter)  die  Genehmigung  verweigern,  so  bleibt  es  dabei;
das  Vormundschaftsgericht  kann  nicht  eingreifen.

35)  „Wer  einmal  dienen  darf,  darf  (im  Zweifel)  immer  dienen“  (C).
ab)  §  6.  —  Der  Entmündigungsbeschluß  tritt  mit  der  Zustellung  an
den  Entmündigten  in  Wirksamkeit  (§8  661,  683  3P0.).  ·

10)  §§  106—113.  Ein  Testament  kann  er  nicht  errichten  (8  2229).
—  E.  156  (Übergangsvorschrift).  —  Die  wegen  „körperlicher  Gebrechen“  unter
„Pflegschaft“  Gestellten  sind  unbeschränkt  geschäftsfähig.  8  1910.

11)  „War  die  Entmündigung  zu  Unrecht  geschehen,  so  bleiben  die  Geschäfte
  bestehen“"  (C).  Das  fordert  die  Verkehrssich  r*•*t•t•  —  8§  115  betrifft
die  Aufhebung  der  Entmündigung  sowohl  wegen  isteskrankheit  (§  104)
wie  in  den  Fällen  des  §  114.

12)  SS  1906,  1908.

1)  vgl.  Anhang  1  zu  §  116  (Empfangsbedürftige  —  nicht  empfangsbedürftige
  Willenserklärungen).

)  *#  Anhang  2  zu  §  116  (Allgemeines  über  die  in  88  116—124  behandelten
  Willensmängel).

3)  Der  8  handelt  von  der  sogen.  reservatio  mentalis.  Über  „Nichtistet
  139ä  ff.  4"

"  8  Anhang  4  zu  §  117  (über  Scheingeschäfte).

l  enn  z.  B.  die  Parteien  unter  dem  Scheine  eines  Kaufvertrages
einen  Schenkungsvertrag  verdecken  wollen,  so  ist  der  Kaufvertag  nichtig,

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