2
2

8  138

8  135

Erlauternugen

"§F  er  Zur  ahme  „unssn-
  -  ist  man  in  der  Regel  7  Lanss  Wird  pie  nnahme
eines  solchen  n  verweigert,  so  wird  er  als  „nicht  zugegangen“  zu  er  n  sein.
—  Die  Form  des  „Einschreibebriefes“,  an  sich  eine  erhöhte  Sicherheit  des  Zuehens

  Ke#d.  ist  jür  den  Absender  des  Brieses,  der  mit  der  darin  enthaltenen

berechtigten  on  solche  Briesc  nie  n  n  Türbriefkasten
elegt)  n.  We  der  neveen  A(niche  boden  tbrkesto  e
s-  eines  Briefes  verhindert,  so  wird  er  nach  der  Rechtsprechung  mit  dem
B  des  „verspäteten“  Zugehens  nicht  gehört  irele  n  Treu  und
162,  815  Auch  bei  bloßer  Bahlchigteitn.  28  Adressat

und  m—mstt  vwenn  er  aus  „seinem  Verschulden“  (des  verspäteten

Sugetene)  zum  zeee  der  anderen  Partei  einen  Sben  herbeileiten  will;
wand  der  Verspätung  ist  also  zu  verwerfen.  —  In  Fällen  der  Unicherheit.
  empfiehlt  sich  von  §  132  Gebrauch  zu  m
3.  B.  durch  ein  den  Brief  überholendes  Dezramm.
und  bevor  sie  dem  anderen  zugeht.

val.  Anhang  1  zu  8  116.

1
ote  und  Anhang  12  zu  §  107.

ö#l.  Anhang  10  zu  §  107.
7  Note  11.  An#nz  12  zu  8  107,  Anhang  16  zu  8  108.

ote  50.
Durch  §  132  ist  ein  unbedingt  sicherer,  er  alle  Fälle  gangbarer  Weg
r  n  illensertlãrun  scherer.  “m5P5  9  ündigungen
vn  wenn  die  Genvarteisat  hwelend  wenn  ai#he  über  se  e  Perlenllich  eit
bestehen.  wenn  man  o  die  Erben  des  Verm  sind,
denen  Fetündig  berd  e#r  Ei  Zuftßn  *  8  4  231.  2).

as  —  Siet  vgl.  Note  60.
3  2  i  3PO.  Die  he  Alärn  gilt  danach  als  an  dem
zugega  7  an  #en-  leit  der  leßten  Einrückung  in  die

.

228
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22
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Tage
[“wW  ¼  4  t.  )2

—  ein.
ie  Auslegung  von  Bertrür  auch  noch  8  157;  serne
8  346  .N  “  E„[en  uten  ist  Pshhh  der  *sm  deutun  en
Wirkung  on  Handlun  lungen  und  hrlesa  7  die  im  f  ei
e

o2)  Das  sgeschäft  „als  Ganzes“  muß  gegen  das  „  iche  Verbot“
verstohen,  nicht  W  et  dabei  vorgekommener  ebenumstand  der  Verkauf
von  ren  in  einem  Laden  während  der  Sonntagsruhe  ##  wegen  dieses
nN————————  !
nichti  egli  rbote  von  tsgeschaften  e  ten  .  traf-Fren.
  die  ——  usw.  *  as  BGB  bahireien  Sieuel
n  es  bestim  eb  gEin  0  chãft  3  ist,  *  rl-  248,  310,  nicht
vorgenommen  t  Üüer  „geletzlu  ch

ver  otene  Wßs*nß  W#v  #
%)  vgl.  Anhang  1  zu  g  8  s“*  7  asaein  der  „Berfügung").