Vertrag  8  148—156

148.  Hat  der  Antragende  für  die  Annahme  des  Antrags  eine
Frist  bestimmt,  so  kann  die  Annahme  nur  innerhalb  der  Frist  erfolgen.?
§  149.  Ist  eine  dem  Antragenden  verspätet)  zugegangene  Annahmeerklärung
  dergestalt  obgesendet  worden,  daß  sie  bei  regelmäßiger
  Beförderung'")  ihm  rechtzeitig  zugegangen  sein
würde,  und  mußte  der  Antragende  dies  erkennen
so  hat  er  die  Verspätung  dem  Annehmenden  unverzüglichz#)
nach  dem  Empfange  der  Erklärung  anzuzeigen,g)y  sofern  es  nicht
schon  vorher  geschehen  ist.  Verzögert  er  die  Absendung  der  Anzeige,
  so  gilt  die  Annahme  als  nicht  verspätet.“)
§  150.  Die  verspätete  Annahme  eines  Antrags  gilt  als  neuer
Antrag.  «
Eine  Annahme  unter  Erweiterungen,  Einschränkungen  oder
sonstigen  Anderungen  gilt  als  Ablehnung  verbunden  mit  einem  neuen
Antrage.“)
§  151.  Der  Vertrag  kommt  durch  die  Annahme  des  Antrags
zustande,  ohne  daß  die  Annahme  dem  Antragenden  gegenüber  erklärt  zu
werden  braucht,  wenn  eine  solche  Erklärung  nach  der  Verkehrssitte
nicht  zu  erwarten  ist  oder  der  Antragende  auf  sie  verzichtet  hat.“)
Der  Zeitpunkt,  in  welchem  der  Antrag  erlischt,  bestimmt  sich  nach
dem  aus  dem  Antrag  oder  den  Umständen  zu  entnehmenden  Willen  des
Antragenden.:)
§  152.  Wird  ein  Vertrag  gerichtlich  oder  notariell  beurkundet,
ohne  daß  beide  Teile  gleichzeitig  anwesend  sind,  so  kommt  der  Vertrag
mit  der  nach  §  128  erfolgten  Beurkundung  der  Annahme  zustande⅜o)
wenn  nicht  ein  anderes  bestimmt  ist.  Die  Vorschrift  des  §  151  Satz  2
findet  Anwendung.
§  153.  Das  Zustandekommen  des  Vertrags  wird  nicht  dadurch  gehindert,
  daß  der  Antragende  vor  der  Annahme  stirbt  oder  geschäftsunfähig
  wird.  17)  es  sei  denn,  daß  ein  anderer  Wille  des  Antragenden
anzunehmen  ist.6)  ,
§  154.  Solange  nicht  die  Parteien  sich  über  alle  Punkte  eines
Vertrags  geeinigt  haben,  über  die  nach  der  Erklärung  auch  nur  einer
Partei  eine  Vereinbarung  getroffen  werden  soll1o%)  ist  im  Zweifel
der  Vertrag  nicht  geschlossen.  Die  Verständigung  über  einzelne  Punkte
ist  auch  dann  nicht  bindend,  wenn  eine  Aufzeichnung  stattgefunden  hat.:0)
Ist  eine  Beurkundung  des  beabsichtigten  :)  Vertrags  verabredet
worden,  so  ist  im  Zweifel  der  Vertrag  nicht  geschlossen,  bis  die
Beurkundung  erfolgt  ist.-)
§  155.  Haben  sich  die  Parteien  bei  einem  Vertrage,  den
sie  als  geschlossen  ansehen,  über  einen  Punkt,  über  den  eine
Vereinbarung  getroffen  werden  sollte,  in  Wirklichkeit  nicht  geeinigt,  so
gilt  das  Vereinbarte,  sofern  anzunehmen  ist,  daß  der  Vertrag  auch
ohne  eine  Bestimmung  über  diesen  Punkt  geschlossen  sein  würde.-)
8§  156.  Bei  einer  Versteigerung  kommt  der  Vertrag  erst  durch  den
Zuschlag  zustande.  Ein  Gebot  erlischt,  wenn  ein  übergebot  abgegeben
oder  die  Versteigerung  ohne  Erteilung  des  Zuschlags  geschlossen  wird.-")

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