Erläuterungen

73)  §  271.  Mahnung  vor  der  Fäuigreit  it  unwirksam.  Eine  Mahnung
wegen  1000  Mk.,  obgleich  man  nur  900  Mk.  zu  fordern  hat,  enthält  jedenfalls
eine  wirksame  Mahnung  wegen  der  900  Mk.

7“)  Eine  Mahnun  ist  zur  Begründung  des  „Verzugs“  des  Schuldners
nicht  nötig,  wenn  der  Schul  ner  schon  vor  der  Fälligkeit  bestimmt  erklärt  hat,
er  werde  (wolle)  nicht  erfüllen.  Im  Falle  des  §  298  muß  der  GEläubiger,
um  den  Schuldner  in  Gerzug  u  setzen,  zugleich  mit  der  Mahnung  die  dem
Schuldner  gebührende  Gegen  ebtung  anbieten.

75)  zahlbar  am  1.  Oktober,  —  in  3  Monaten  von  heute,  usw.  88  186
bis  193.  „Kalendertag  mahnt“  (C).

70)  z.  B.  wenn  bestimmt  ist:  „zahlbar  nach  dreimonatiger  Kündigung“

und  die  Kündigung  am  13.  Juni  erfolgt  ist,  so  ist  Schuldner  ohne  weitere
Mahnung  im  Verzuge,  wenn  er  am  14.  September  nicht  gezahlt  hat.
*  285  77)  was  Sh##erS  beweisen  muß.  Zu  „vertreten“  hat  Schuldner

  die  Nicht-Leistung  insbesondere  in  den  Fällen  der  §8§  276,  278,  279.  —
„Schuldner  kommt  nur  verschuldet  in  Verzug,  beim  Gläubiger
ist  Sicon  die  bloße)  Nicht-Annahme  genug“  58  293  ff.  —  Der  Hypothekenschuldner
  kommt  z.  B.  mit  der  ingzah  ung  nicht  in  Verzug,  wenn  der
Gläubiger  verzogen  ist,  ohne  seine  neue  Adresse  mitzuteilen.  —  ogl.  Note  84.
*286  78)  vgl.  Anhang  78  zu  §  286  (Wirkungen  des  Verzugs  des  Schuldners).
*  287  -  selbst  wenn  vor  **r  des  Verzugs  der  Schuldner  nur  W.
grobe  Fahrlässigkeit  oder  nur  gemäß  §  277  hestet,  vgl.  Note  60.
S50)  vgl.  das  Beispiel  in  Note  58  von  dem  verbrannten  Rubens-Bilde.
§  288  81)  ohne  daß  der  Släubiger  beweisen  muß,  dah  ihm  ein  Schaden
entstanden  ist.  —  Bei  „beiderseitigen  Handelsgeschäften“  betragen  die  Verzugszinsen
  505.  —  vgl.  88  246,  248.
82)  z.  B.  wenn  in  dem  betr.  Vertrage  6  %0  Zinsen  festgesetzt  find.
l291  83)  z.  B.  durch  Zustellung  der  Klage,  des  Zahlungs  ls,  Vortrag
eines  Widerklageantrags  im  Verhandlungstermin.
84)  z.  B.  wer  am  18.  Mai  eine  Darlehnsschuld  zurückzuzahlen  hat,  gerät
nicht  in  Verzug,  wenn  er  am  16.  Mai  in  ein  schweres,  mehrere  Wochen  antendes
  Fieber  verfällt,  das  ihn  an  der  Besorgung  seiner  Geschäfte  völlig
indert  (8  285),  vorausgesetzt,  daß  er  nicht  son  vorher  einen  Vertreter  zur
sorgung  seiner  Geschäfte  bestellt  hatte.  nn  aber  der  GEläubiger  am
19.  Mai  ihm  einen  Zahlungsbefehl,  eine  Klage  wegen  des  Darlehns  zustellen
läßt,  muß  er  (auch  o
8  291  zahlen.
85)  Für  die  Verzinsung  einer  Kaufgeldschuld  gilt  außerdem
8  452  stemand  darf  die  verkaufte  Sache  und  das  Kaufgeld  zu  gleicher  Zeit
nutzen,  falls  nicht  ein  anderes  vereinbart  ist)z  die  entsprechende  Vorschrift  gilt
bei  erkverträgen  für  die  vom  steller  zu  leistende  Vergütung
(§  641  Abs.  2).  «
M)Egkönnenalio,wenn3inien(z.B.Hypothekenzinieneingeklagt
werden,  von  diesen  keine  Zinsen,  auch  nicht  von  Zustellung  der
Klage  an,  gefordert  werden.  Ist  aber  der  Schuldner  im  Verzuge,  so
ilt  289  Satz  2,  d.  h.  der  Gläubiger  kann,  wenn  er  beweisen  kann,  daß
hm  durch  das  Ausbleiben  der  Zinsen  ein  Schaden  entstanden  ist  (z.  B.  er  hat,
um  seine  Verbindlichkeiten  zu  tilgen,  anderwärts  Geld  zu  hohen  Zinsen  aufnehmen
  müssen),  Schadensersatz  fordern.
#  292  S'7)  vgl.  Note  83.
sS)  §  989.

5  SB.  8  848.
v0)  §  100,  987.
*  5  ff

I

)  Es  Genügt  also  die  bloße  Tatsache  der  Nicht-Annahme,  gleichviel
ob  sie  vom  Gläubiger  verschuldet  oder  unverschuldet  ist.  vgl.  dagegen
  beim  „Verzug  des  Schuldners“  §  285.  —  Den  Käufer  einer  Sache,

t  sie  „nicht  abnimmt“,  können  sowohl  die  Folgen  des  Gläubiger-Verne

  Verzug)  vom  19.  Mai  an  Prozeßzinsen  gemäß

8  293

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