Erläuterungen

z  ass  269  i
17)  Für  den  Handelskauf  sind  die  Rechte  des  Verkäufers,  wenn  der
Käufer  mit  der  Annahme  der  Ware  im  Verzuge  ist,  durch  §  373
5  #.  s“s“  in  Anhang  1  zu  §  433)  besonders  41  (Selbsthilfeverlau

3  6.  Notar.
8  384  s  gelten  88  130—132.
ogl.  Note  5
8  387  z9  Die  88  387  ff.  handeln  von  der  kraft  Gesetzes  stattfindenden  Aufrechnung
  (Kompensation)  im  Gegensatze  #u  der  von  den  Parteien  „verein
  barten“.  Eine  solche  Verchnbarung  (  ufrechnungs-  Verkrag)
unterliegt  den  allgemeinen  Vorschriften  über  „Verträge“,  und  es  kommt
nicht  darauf  an,  ob  die  Voraussetzungen  des  §  387  vorliegen;  die  Parteien
können  also  z.  B.  vereinbaren  daß  eine  Forderung  auf  Liefern  eines
„Slchersbinden.  mit  einer  Forderung  auf  Lieferung  von  „Kohlen“  aufgerechnet
  werde  Mangel  der  „GEleichartigkeit“).  —  über  #esercchnung.  im  Konkurse
  88  KO.  —  über  die  beim  ltnisse  mit  einem
Kaufmanne  vorkommende  „Aufrechnung“  —  Uber  die  Behandlung
  der  Aufrechnung  im  nung  88  *  ur  Verhütung  von
rozeßverschlep  ungen)  88  145,  302,  322  3  4#  O.  —  vgl.  erner
chregi  ister  unter  „Aufrechnung“.
2)  e  Anhe#  u  zu  §  387  (Voraussetzungen  der  Aufrechnung)
*  W  uS  116  und  130—132.  Die  Fees-  erfolgt
also  nicht  von  selb  Vlichtet  ipso  jure)  durch  das  bloße  tatsächliche  Gegenerstehen
  der  zur  Aufrechnung  eigneten  orderungen,  sondern  es  ist
ene  u  f  rechnungserklärung  e  ordren  ie  jedoch  die  in  §  389  bezeichnete
rückwirkende  Kraft  hat.  —  Die  Erklärung  kann  Lauberhalb  eines  Prozesses  oder
im  Prozesse  über  die  Forderungen,  erfolgen.  Die  Prozeßvollmacht  ermächtigt
  z#ur.  siebeer  und  zur  „Empfangnahme“  der  Aufrechnungserklärung.
-  entrahenseennene  im  Prozesse  (  küagter  erklärt:  ich
bestrehcht  —  eingekla  Forderung  zeventue  ll.  ad.  wenn  das  GEericht
  annehmen  sollte,  e  schukte  bin  —  Kelle  ich  1—  Gegenorderung
  zur  Aufr  4#  gist  ulässig;  denn  sie  ist  keine  „bedingte",  nach
388  unwirksame,  da  aach  s  Gegenüberstehen  rechtsverb  bindicher
  Forderungen  nach  nnr-.er  Voraussetzung  der  Aufrechnung,
nicht  eine  „Bedingung“  im  Portt  inne  ist  (8  158).
*  3890  2.)  „Tällaufrschnng"  ist  also  zulässig,  nicht  aber  Teilleistung

*)  Die  Aufrechnungserklärung  hat  rückwirkende  Kraft.  vgl.  Note
Die  „Verzinsung“  der  aufgerechneten  Forderungen  96  rt  atft  auf  ah
erst  im  Augenblicke  der  Aufrechnungserklärung,  sondern,  falls  die  Aufrechnung
  erklärt  wird,  Fückwärts  zin  dem  Au  enbkic,  in  dem  die  Fordrrungen
ich  ausirechnun  sfã  h.  unter  orliegen  der  in  Anhang  2  zu
38  besprochenen  Voraus  nsn  h.  unter=  Vorlien  unter  Umständen  müssen

also  bereits  gechlte  Zinsen-  als  nicht  geschuldete,  zurückgezahlt  werden.

z  390  zal  chregister  „  Einrede“.

t388

d.  h.  „mit“  einer  Forderung  der  eine  begründete  Einrede  (nicht
bloß  eine  „behauptete“)  entgegensteht,  kann  nicht  auf  Her  ehmet  werden.
Beispiele:  A  ist  dem  B  aus  einem  Darlehen  600  Mk.  schu  t  demnächst
an  B  ein  Pferd  für  600  Mk.  verkauft,  aber  noch  nicht  übergeben.  enn  A,  auf
Rückzahlung  des  Derlefene  belangt,  erklären  wollte:  ich  zahle  nicht,  sondern
rechne  mit  meiner  Kaufgeldforderun  auf  o  wäre  dies  unwirksam;  denn  der

ausgeldforderung  des  A  steht  die  „Einrede"  des  B  entgegen,  daß  A  das  P  F
*  nicht  dem  B  übergeben“  habe,  daß  also  B  die  6¾0r37  des  Kaufge
bis  zur  Übergabe  verweigern  könne  („Einrede  des  nicht  erfüllten  Verkragse
§  3200.  vorausgesetzt,  daß  nicht  etwa  vereinbart  ist,  B  solle  zur  Vor  lleistung
des  Kaufgeldes  verpflichtet  sein.  —  Die  A  ufrechnung  i  ferner  unzulässig,
  wenn  der  Forderung  des  die  Aufrechnung  Erklären  den  ent-—

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