Kauf  (Gewährleistung  wegen  Mängel  der  Sache)  8  468—475

8  468.  Sichert  der  Verkäufer  eines  Grundstücks  dem  Käufer  eine
bestimmte  Größe  des  Grundstücks  zu,  so  haftet  er  für  die  Größe  wie  für
eine  zugesicherte  Eigenschaft.-“)  Der  Käufer  kann  jedoch
wegen  Mangels  der  zugesicherten  Größe  Wandelung  nur  verlangen,
  wenn  der  Mangel  so  erheblich  ist,  daß  die  Erfüllung  des
Vertrags  für  den  Käufer  kein  Interesse  hat.)

§  469.  Sind  von  mehreren  verkauften  Sachen  nur  einzelne
mangelhaft,  so  kann  nur  in  Ansehung  dieser  Wandelung  verlangt
werden,  auch  wenn  ein  Gesamtpreis  für  alle  Sachen  festgesetzt  ist.  Sind
jedoch  die  Sachen  als  zusammengehörend  verkauft,““)  so  kann
jeder  Teil  verlangen,  daß  die  Wandelung  auf  alle  Sachen  erstreckt
wird,  wenn  die  mangelhaften  Sachen  nicht  ohne  Nachteil  für  ihn  von
den  übrigen  getrennt  werden  können.

§  470.  Die  Wandelung  wegen  eines  Mangels  de:  Hauptsache  erstreckt
  sich  auch  auf  die  Nebensache.:')  Ist  die  Nebensache  mangelhaft,
so  kann  nur  in  Ansehung  dieser  Wandelung  verlangt  werden.

§  471.  Findet  im  Falle  des  Verkaufs  mehrerer  Sachen  für  einen
Gesamtpreis  die  Wandelung  nur  in  Ansehung  einzelner  Sachen  statt,
so  ist  der  Gesamtpreis  in  dem  Verhältnisse  herabzusetzen,
in  welchem  zur  Zeit  des  Verkaufs  der  Gesamtwert  der  Sachen  in
mangelfreiem  Zustande  zu  dem  Werte  der  von  der  Wandelung
nicht  betroffenen  Sachen  gestanden  haben  würde.s)

§  472.  Bei  der  Minderung  ist  der  Kaufpreis  in  dem  Verhältnisse
  herabzusetzen,  in  welchem  zur  Zeit  des  Verkaufs  der  Wert  der  Sache
in  mangelfreiem  Zustande  zu  dem  wirklichen  Werte  gestanden
  haben  würde.?)

Findet  im  Falle  des  Verkaufs  mehrerer  Sachen  für  einen  Gesamtpreis
  die  Minderung  nur  wegen  einzelner  Sachen  statt,  so  ist  bei  der
Herabsetzung  des  Preises  der  Gesamtwert  aller  Sachen  zu  Grunde  zu
legen.50)

§  473.  Sind  neben  dem  in  Geld  festgesetzten  Kaufpreise  Leistungen
bedungen,  die  nicht  vertretbare  Sachen  31)  zum  Gegenstande  haben,  so
find  diese  Leistungen  in  den  Fällen  der  §§  471,  472  nach  dem  Werte  zur
Zeit  des  Verkaufs  in  Geld  zu  veranschlagen.  Die  Herabsetzung
  der  Gegenleistung  des  Käufers  erfolgt  an  dem  in  Geld  festgesetzten
  Preise;:)  ist  dieser  geringer  als  der  abzusetzende  Betrag,
so  hat  der  Verkäufer  den  überschießenden  Betrag  dem  Käufer  zu
vergüten.“)

8  474.  Sind  auf  der  einen  oder  der  anderen  Seite  mehrere  beteiligt,
  so  kann  von  jedem  und  gegen  jeden  Minderung  verlangt  werden.

Mit  der  Vollziehungs")  der  von  einem  der  Käufer  verlangten
  Minderung  ist  die  Wandelung  ausgeschlossen.

§  475.  Durch  die  wegen  eines  Mangels  erfolgte  Minderung

  wird  das  Recht  des  Käufers,  wegen  eines  anderen  Mangels
Wandelung  oder  von  neuem  Minderung  zu  verlangen,  nicht  ausgeschlossen.“)



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