Werkvertrag  8  640  645

Unterzieht  sich  der  Unternehmer  im  Einverständnisse
mit  dem  Besteller  der  Prüfung  des  Vorhandenseins  des  Mangels
oder  der  Beseitigung  des  Mangels,  so  ist  die  Verjährung  so  lange
gehemmt.“")  bis  der  Unternehmer  das  Ergebnis  der  Prüfung  dem  Besteller
  mitteilt  oder  ihm  gegenüber  den  Mangel  für  beseitigt  erklärt  oder
die  Fortsetzung  der  Beseitigung  verweigert.

§#4°0.D  Der  Besteller  ist  verpflichtet,  das  vertragsmäßig  hergestellte
Werk  abzunehmen,:')  sofern  nicht  nach  der  Beschaffenheit  des
Werkes  die  Abnahme  ausgeschlossen  ist.-s)

Nimmt  der  Besteller  ein  mangelhaftes  Werk  ab,  obschon  er  den
Mangel  kennt,  so  stehen  ihm  die  in  den  88  633,  634  bestimmten
Ansprüche  nur  zu,  wenn  er  sich  seine  Rechte  wegen  des  Mangels  bei  der
Abnahme  vorbehält.)  ·

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  für  die  einzelnen  Teile  bestimmt,  so  ist  die  Vergütung  für  jeden
Teil  bei  dessen  Abnahme  zu  entrichten.)

Eine  in  Geld  festgesetzte  Vergütung  hat  der  Besteller  von  der
Abnahme  des  Werkes  an  zu  verzinsen,":)  sofern  nicht  die  Vergütung
  gestundett  ist.

§  642.  Itt  bei  der  Herstellung  des  Werkes  eine  Haudlung  des
Bestellers  erforderlich,)  so  kann  der  Unternehmer,  wenn  der  Besteller
durch  das  Unterlassen  der  Handlung  in  Verzug  der  Annahme  kommt,
eine  angemessene  Entschädigung  verlangen.")

Die  Höhe  der  Entschädigung  bestimmt  sich  einerseits  nach  der
Dauer  des  Verzugs  und  der  Höhe  der  vereinbarten  Vergütung,
  andererseits  nach  demjenigen,  was  der  Unternehmer  infolge
des  Verzugs  an  Aufwendungen  erspart  oder  durch  anderweitige  Verwendung
  seiner  Arbeitskraft  erwerben  kann.s)

#643Der  Unternehmer  ist  im  Falle  des  §  642  berechtigt,  dem
Besteller  zur  Nachholung  der  Handlung  39)  eine  angemessene  Frist  mit
der  Erklärung  zu  beftimmen,  daß  er  den  Vertrag  kündige,  wenn  die
Handlung  nicht  bis  zum  Ablaufe  der  Frist  vorgenommen  werde.  Der
Vertrag  giltals  aufgehoben,  wenn  nicht  die  Nachholung
bis  zum  Ablaufe  der  Frist  erfolgt.7)

8  644.  Der  Unternehmer  trägt  die  Gefahr  bis  zur  Abnahme  des
Werkes.ss)  Kommt  der  Besteller  in  Verzug  der  Annahme,)  so  geht
die  Gefahr  auf  ihn  über.  Für  den  zufälligen  Untergang  und  eine
äufällige  Verschlechterung  des  von  dem  Besteller  gelieferten  Stoffes
ist  der  Unternehmer  nicht  verantwortlich.)

Versendet  der  Unternehmer  das  Werk  auf  Verlangen  des  Bestellers
nach  einem  anderen  Orte  als  dem  Erfüllungsorte,½)  so
finden  die  für  den  Kauf  geltenden  Vorschriften  des  §  447  entsprechende
Anwendung.

§  645.  Ist  das  Werk  vor  der  Abnahme  “-)  infolge  eines  Mangels
des  von  dem  Besteller  gelieferten  Stoffes  oder  infolge  einer  von  dem
Besteller  für  die  Ausführung  erteilten  Anweisung  untergegangen,  ver-—

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