Werkvertrag  *646—651

schlechtert  oder  unausführbar  geworden,  ohne  daß  ein  Umstand  mitgewirkt
  hat,  den  der  Unternehmer  zu  vertreten  hat,“s)  so  kann
der  Unternehmer  einen  der  geleisteten  Arbeit  entsprechenden  Teil
der  Vergütung  und  Ersatz  der  in  der  Vergütung  nicht  inbegriffenen
  Auslagen  verlangen.“))  Das  gleiche  gilt,  wenn  der  Vertrag  in
Gemäßheit  des  8  643  aufgehoben  wird.

Eine  weitergehende  Haftung  des  Bestellers  wegen  Verschuldens
  bleibt  unberührt.“")

§5  646.  Ist  nach  der  Beschaffenheit  des  Werkes  die  Abnahme
  ausgeschlossen,  so  tritt  in  den  Fällen  der  88  638,  641,
644,  645  an  die  Stelle  der  Abnahme  die  Vollendung  des  Werkes.“)

§  647.  Der  Unternehmer  hat  für  seine  Forderungen  aus  dem
Vertrag  ein  Pfandrecht  an  den  von  ihm  hergestellten  oder  ausgebesserten
beweglichen  Sachen  des  Bestellers,  wenn  fie  bei  der  Herstellung  oder
zum  Zwecke  der  Ausbesserung  in  seinen  Besitz  gelangt  sind.)

5#4  Der  Unternehmer  eines,  Bauwerkes  oder  eines  einzelnen
Teiles  eines  Bauwerkes  kann  für  seine  Forderungen  aus  dem  Vertrage
  die  Einräumung  einer  Sicherungshypothek  an  dem  Baugrundstücke
des  Bestellers  verlangen.  Ist  das  Werk  noch  nicht  vollendet,  so
kann  er  die  Einräumung  der  Sicherungshypothek  für  einen  der  geleisteten
Arbeit  entsprechenden  Teil  der  Vergütung  und  für  die  in  der
Vergütung  nicht  inbegriffenen  Auslagen  verlangen.“,)

§  649.  Der  Besteller““)  kann  bis  zur  Vollendung  des  Werkes
jederzeit  den  Vertrag  kündigen.5o)  Kündigt  der  Besteller,  so  ist  der
Unternehmer  berechtigt,  die  verein  barte  Vergütung
zu  verlangen;  er  muß  sich  jedoch  dasjenige  anrechnen  lassen,  was  er
infolge  der  Aufhebung  des  Vertrags  an  Aufwendungen  erspart  oder
durch  anderweitige  Verwendung  seiner  Arbeitskraft  erwirbt
oder  zu  erwerben  böswillig  unterläßt.—)

§  650.  Ist  dem  Vertrag  ein  Kostenanschlag  zu  Grunde  gelegt
worden,  ohne  daß  der  Unternehmer  die  Gewährf  für  die  Richtigkeit
  des  Anschlags  übernommen  hat,  und  ergibt  sich,  daß  das  Werk
nicht  ohne  eine  wesentliche  Überschreitung  des  Anschlags  ausführbar
ist,  so  steht  dem  Unternehmer,  wenn  der  Besteller  den  Vertrag  aus  diesem
Grunde  kündigt,  nur  der  in  §  645  Abs.  1  bestimmte  Anspruch  zu.“2)

Ist  eine  solche  üUberschreitung  des  Anschlags  zuerwarten,
so  hat  der  Unternehmer  dem  Besteller  unverzüglich  Anzeige
zu  machen.s)

651.  Verpflichtet  sich  der  Unternehmer,  das  Werk  aus  einem
von  zu  beschaffenden  Stoffe  herzustellen,““)  so  hat  er  dem  Besteller
die  hergestellte  Sache  zu  übergeben  und  das  Eigentum  an
der  Sache  zu  verschaffen.  Auf  einen  solchen  Vertrag  finden  die
Vorschriften  über  den  Kauf  ?5)  Anwendungz  ist  eine  nicht  vertretbare
Sache  )  herzustellen,  so  treten  an  die  Stelle  des  §  433,  des  §  446
Abs.  1  Satz  1  und  der  88  447,  459,  460,  462  bis  464,  477  bis  479  die
Vorschriften  über  den  Werkvertrag  mit  Ausnahme  der
8§§  647,  648.57)

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