Erläuterungen

*)  Bei  Vermeidung  der  Schadensersatzpflicht.  Der  „nicht  abgelehnte
Auftra  «  tltnttetwaals,,angenommen«denFaendeg§151bedarf
  je  #die  kacsächlich!  Blsll-  „Annahme“  vreiner  „Erklärung“  gegenüber
  Austraggebe  H##.  be  bestimmt:  e  t  einem  Kaufmanne,
dessen  Gewer  rieb  5  4  von  Gel  r  anudere  mit  sich
kesen,  ein  Antrag  über  esorgung  sol  chäfte  von  jemand  zu,  mit
dem  er  in  Ensee  strr  die  drrleraung.  steht  so  ist  er  verpflichtet,  unverzüglich
  zu  antworten;  sein  Schweigen  gilt  als  inen  des  Antrags.
Das  gleiche  gilt,  wenn  einem  Kaufmann  ein  Antrag  über  die  Velorgung  von
6ç“„½  von  jemand  zugeht,  dem  gegenüber  er  sich  zur  Besorgung
22  (eschäfte  fte  erboten  hat.  Auch  wenn  der  Kaufmann  den  Antrag  abt.

  er  die  mitgesendeten  Waren  auf  Kosten  des  Antrag-5

  er  für  diese  Kosten  gedeckt  ist  und  soweit  es  ohne  Nachteil  für

n  *½½½  kann,  einstweilen  vor  Schaden  zu  bewahren.“  —  Über  „unver-58


g  664  h  dat  2  9  zu  §  613.  In  manchen  Fällenc  ge  chon  das  Gesetz
die  WlN's's  ubstitution),  z  krozeß  ollmächtigten
die  „3  iehung  von

5513  O.  Zu  unterscheiden  von  der  „Uel-  ung“  i
23  die  e  ist  geitattet.  wenn  nicht  ein  an  rres  Eou
idu

erme  nerrst  pflicht
z.  ve  bei  der,  uswahl  des  Dritten,  .  mangelhafter  Instruktionsertellan.


ür  „eigenes“  Verschulden  baftet  er  rt–i3-n  8  276.

lso  auch  ni  äudbar,  BGB.
8  665  Denn  der  ustragte  ist  #  me  8  Illeeent.  er  soll
seinen?  sand  wa  walten  la  ,  242.

Im  übrigen
10a

5  1666  11)  9rul  ohne  daß  es  einer  Aufforderung  des  Auftraggebers  bedarf.
  Über  die  Pflichten  des  Fommiissioär.  V
259,  260.  Die  Pflicht  zur  .  384  besteht  nicht  nur
nach  i  ständig  ausgeführtem  Auftrage,  sondern  auch  schon  nach
—  wenn  auch  vo  x!prnhe  z.  B.  infolge  Konkurs  des  Filaggebers  §  23  KO.
—  eingetretener  Beendigun  8  s  Auftragsverhältn  isses
8g  668  13)  Wenn  nichts  anderes  bestimmt  ist,  mit  4  Prozent  (8  28  Außer-A
  er  zum  Ersatz  des  etwaigen  weiteren  Schadens  verpf  Tiste  und
bei  Vorliegen  der  gesetzlichen  Toraueses  ngen  strafbar  wegen  „Unterschlagun
  "dder  2  FUntreus  5#.  2  trafgesetzbuch).
8  670  4  “s  ———  §  396  HE.
8  671  *—  un  keck  läuft  man  nicht  vom  Karren  weg“  (C).  —  über
Kunmieruse  Note  65  zu  564
3.  B.  Krank  vgl.  88  626,  1358  (Kündigungsrecht  des  Ehemannes
  einer  obeauftra  n  Frau
5672  17)  u  ufluß  des  Trdes  *  Fartei  beim  „Auftrage“
  Z  nN  §  623  82  a#un  nhang  zu  —  Betreffend
den  Einfluß  des  Konkurses  88  23  27  5  5#K—  vom  Gemeinschuldner
erteilten  Aufträge  erlöschen  danach  in  *  Regel,  dagegen  die  dem  emeinschuldner
  erteilten  nicht  ohne  weiteres).

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