Erläuterungen

8  700  18  91.
14)  Aus  Abs.  46%  e  ibt  sich,  daß  diese  Vereinbarun  zruns  zausdrücklich"
  oder  „still  *  e  n  kann  und  nur
(Depets)  eine  mausdr  u  ckl  ich  um  uß.  Nach  8  2  u-r  vom  5.  #  urt
über  die  Pflichten  der  ig  Aufbewahrung  fremder  Wertpapiere  muß

sie  sogar  F  sein  unter  der  dort  bezeichneten  Voraussetzung.

ch  der  Preußischen  „Hinterlegungsordnung“"  geht

hinte  J7.  *  Geld  in  das  Eigentum  des  Staates  über.

16)  "0  607  ff.  (sogen.  Funspernschierr  Verwahrungsvertrag“).

8  701  8  A.  Bei  diesem  dem  R  ewidmeten  Titel  sei  darauf  Aahin=Hieten

  daß  die  ng  der  Eei  —  en  für  zur  Seroungeen.  senhe
durch  §  465  S5GB.,  r-  Haftung  der  Schiffer  für  Reis  durch

8  iu  ff.  HG  B.  und  77,  26  ff.  Binnen  izissahrtege  tz  in  der
*  7  geordnet  ist.  —  1  701  ff.  regeln  nur  .  Rech  228

E  des  Wirtes  kosten  —  Pfandrecht  des  Wirtes  darank  W—  son  *  i  *
mit  der  üblichen  Wie  1  rt  wird,  *  den.  ronn-  über

g,
n  e  vhl  ob  mit  oder  ohne  —  WWbrbrrsnt
die  "  Ekwerbebeigun  Perlorderle  2  Fremde  zur  „Beherbergun  r7
aufnehmen  lauch  die  sogen.  ur  emdenalso
  nicht  bloße  Restaurateure,  In  *  von  Caf  sés  usw.  ##  n  solche  n  muß
der  Gast  gegen  Paletotmarder"“  selbst  st  hützen  es  sei  denn,  ß
besondere  Garderobe  eingeri  st,  in  welchem  e  der  Wirt  für
die  daselbst  abgelegten  Sachen  als  „  erwahrer“  gemäß  §§  688  ff.  haftet
und  zwar  in  der  Regel  o  ne  die  Einschränkung  des  Z  690,  da,  au
wenn  für  die  Gerderde  „nicht  besonders“  u  zahlen  ist,  die  „  rgütung“  für
die  mlwahrung  als  in  den  Preisen  des  3  taurants  enthalten  zu  erachten  ist.
88  701  e  unterliegen  ferner  nicht  bloße  Stallwirte,  Ausspannungen  hinr*
  der  bei  ihnen  eingestellten  Tiere  usw.  Wenn  aber  mit  einer
astmir  #chagt,  eine  „  usspannung“  verbunden  ist,  so  haftet,
K  der  Sast  22  er  erge  enommen  hat,  der  Wirt  auch  für  die  eingetellten
  Pferde  und  en.  —  die  Schlafwagen-Gesellf  ften  als  Gastwirte
(rollendes  Hotel)  anzu  ’#“  gu  ist  dtrreitig;  die  Frage  ürfte  zu  verneinen.
und  nur  1.2  aus  dem  „  förd  erungs-Vertrage“  anzunehmen  sein.
s  ist  nicht  gerode  achtauartier-  nötig  e5  genügt  auch  die  kür  6
tffächlohe  rwrr  Wer  bloß  an  einem  *  an  ersammlu
in  einem  Gasthause  teilnimmt,  ist  nicht  zur  iBederdergung  aufgenommen.
Dazu  gehören  au  die  Sachen,  die  der  Gast  am  Leibe  trägt.
Der  bi  haftet  also  auch  der  acen,  —  im  Gasthause.  vgl.  ferner

§  70
4)  .  Wirt  haftet  für  Verlust  oder  Beschädigung  ale  ein  drachten
Sachen,  gleichviel  wer  den  Schaden  verursacht  hat  oder  ##
entstanden  ist,  sofern  er  nicht  beweist,  daß  ein  Ausnahmefall  des  8  701  9  1
Satz  2  oder  ein  Fall  des  §  254  (mitwirkendes  Verschulden  des  Gastes)  vorliegt.
m  letzteren  Falle  wird  besonders  zu  prüfen  sein,  welche  Sorgfalt“  des
stes  „im  Verkehr  erforderrlich  O  (§  276).  O  senkassen  von  arterresensternund
  Türen,  wenn  dem  Ga  ste  700  aus  seinem  fenlalsen  vonP  Reisekorbe  gestohlen
  find,  begründet  ier  ohne  weiteres  ein  zie  schulden.
des  Gastes“.  —  Die  vorstehend  gekennzeichnete  str  stung  des  Enstwirtkann
  nach  Maßgabe  der  allgemeinen  Grundsätze  C  8  —
Vereinbarung  ermäßigt  oder  erlassen  werden,  insbesondere  in  der
fine  hierauf  gerichtet  Erklärung  des  Gastwirts  vom  Gaste  N
schweigend  angenommen  r—i-  Jedoch  soll,  wie  das  Gesetz  zur  Be-—

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