Schuldversprechen.  Schuldauerkenntnis  —  Anweisung  §  780—787

Erunde  gelegter)  Sachverhalt  der  Wirklichkeit  nicht
entspricht  und  der  Streit  oder  die  Ungewißheit  bei
Kenntnis  der  Sachlage  nicht  entstanden  sein  würde.)

Der  Ungewißheit  über  ein  Rechtsverhältnis  steht  es  gleich,  wenn
die  Verwirklichung  eines  Anspruchs  unsicher  ist.)

Swanzigster  Titel.  Schuldversprechen.  Schuldanerkenutnis.  #

§  780.  Zur  Gültigkeit  eines  Vertrags,  durch  den  eine
Leistung  2)  in  der  Weise  versprochen  wird,  daß  das  Versprechen  die  Verpflichtung
  selbständig  ?)  begründen  soll  (Schulpversprechen),  ist,  soweit
nicht  eine  andere  Form  vorgeschrieben  ist,“)  schriftliche  Erteilung  des
Versprechens  erforderlich.5)

§  781.  Zur  Eültigkeit  eines  Vertrags,  durch  den  das  Bestehen
  eines  Schuldverhältnisses  anerkannt  wird  (Schuldanerkenntnis)““)
ist  schriftliche  Erteilung  der  Anerkennungserklärung  erforderlich.')  Ist
für  die  Begründung  des  Schuldverhältnisses,  dessen  Bestehen  anerkannt
  wird,  eine  andere  Form  vorgeschrieben,  so  bedarf  der  Anerkennungsvertrag
  dieser  Form.“)

§  782.  Wird  ein  Schuldversprechen  oder  ein  Schuldanerkenntnis
auf  Grund  einer  Abrechnung  oder  im  Wege  des  Vergleichs  erteilt,  so  ist
die  Beobachtung  der  in  den  8§8  780,  781  vorgeschriebenen  schriftlichen
Form  nicht  erforderlich.")

Einundzwanzigster  Titel.  Auweisung.

§  783.  Händigt  jemond1)  eine  Urkunde,  in  der  er  einen
anderen  :)  anweist,  Geld,  Wertpapiere  oder  andere  vertretbare  Sachen?)
an  einen  Dritten)  zu  leisten,  dem  Dritten  aus,  so  ist  dieser  ermächtigt,)
die  Leistung  bei  dem  Angewiesenen  im  eigenen  Nameng)  zu  erheben;
  der  Angewiesene  ist  ermächtigt,')  für  Rechnung  des  Anweisenden
  an  den  Anweisungsempfänger  zu  leisten.)

8  784.  Nimmt  der  Angewiesene  die  Anweisung  an,  so  ist  er  dem
Anweisungsempfänger  gegenüber  zur  Leistung  verpflichtet;?)  er  kann  ihm
nur  solche  Einwen  dungen  entgegensetzen,  welche  die  Gültigkeit
der  Annahme  betreffen  10)  oder  sich  aus  dem  Inhalte  der  Anweisung
oder  dem  Inhalte  der  Annahme  ergeben  oder  dem  Angewiesenen
unmittelbar  gegen  den  Anweisungsempfänger  zustehen.

Die  Annahme  erfolgt  durch  einen  schriftlichen  Vermerk  auf  der  Anweisung.
  Ist  der  Vermerk  auf  die  Anweisung  vor  der  Aushändigung
an  den  Anweisungsempfänger  gesetzt  worden,  so  wird  die  Annahme
diesem  gegenüber  erst  mit  der  Aushändigung  wirksam.

§  785.  Der  Angewiesene  ist  nur  gegen  Aushändigung  der  Anweisung
  zur  Leistung  verpflichtet.1)

786.  Der  Anspruch  des  Anweisungsempfängers  gegen  den  Angewiesenen
  aus  der  Annahme  verjährt  in  drei  Jahren.

§787.  Im  Falle  einer  Anweisung  auf  Schuld  wird  der  Angewiesene
  durch  die  Leistung  in  deren  Höhe  von  der  Schuld  befreit.:)

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