Schuldverschreibung  auf  den  Inhaber  5*788—793

Zur  Annahme  der  Anweisung  oder  zur  Leistung  an  den  Anweisungsempfänger
  ist  der  Angewiesene  dem  Anweisenden  gegenüber
nicht  schon  deshalb  verpflichtet,  weil  er  Schuldner  des  Anweisenden
  ist.:6)

§  788.  Erteilt  der  Anweisende  die  Anweisung  zu  dem  Zwecke,  um
seinerseits  eine  Leistung  an  den  Anweisungsempfänger  zu  bewirken,  so
wird  die  Leistung,  auch  wenn  der  Angewiesene  die  Anweisung  annimmt,
erst  mit  der  Leistung  des  Angewiesenen  an  den  Anweisungsempfänger
bewirkt.)

8  789.  BVerweigert  der  Angewiesene  vor  dem  Eintritte  der
Leistungszeit  die  Annahme  der  Anweisung  oder  verweigert  er  die
Leistung,  so  hat  der  Anweisungsempfänger  dem  Anweisenden  unverzüglich
  Anzeige  zu  machen.15)  Das  gleiche  gilt,  wenn  der  Anweisungsempfänger
  die  Anweisung  nicht  geltend  machen  kann  oder
will.516)

790  Der  Anweisende  kann  die  Anweisung  dem  Angewiesenen
gegenüber  widerrufen,  17)  solange  nicht  der  Angewiesene  sie  dem  Anweisungsempfänger
  gegenüber  angenommen  oder  die  Leistung  bewirkt
hat.  Dies  gilt  auch  dann,  wenn  der  Anweisende  durch  den  Widerruf  einer
ihm  gegen  den  Anweisungsempfänger  obliegenden  Verpflichtung  zuwiderhandelt.


8  791.  Die  Anweisung  erlischt  nicht  durch  den  Tod  oder  den  Eintritt
  der  Geschäftsnunfähigkeit  eines  der  Beteiligten.:)

§  792.  Der  Anweisungsempfänger  kann  die  Anweisung  durch
Vertrag  mit  einem  Dritten  auf  diesen  übertragen,  auch  wenn  sie  noch
nicht  angenommen  worden  ist.1)  Die  übertragungserklärung  bedarf
der  schriftlichen  Form.  Zur  Übertragung  ist  die  Aushändigung  der  Anweisung
  an  den  Dritten  erforderlich.

Der  Anweisende  kann  die  Übertragung  ausschließen.  Die  Ausschließung
  ist  dem  Angewiesenen  gegenüber  nur  wirksam,  wenn  sie  aus
der  Anweisung  zu  entnehmen  ist  oder  wenn  sie  von  dem  Anweisenden
dem  Angewiesenen  mitgeteilt  wird,  bevor  dieser  die  Anweisung  annimmt
  oder  die  Leistung  bewirkt.

Nimmt  der  Angewiesene  die  Anweisung  dem  Erwerber
gegenüber  an  „  )  so  kann  er  aus  einem  zwischen  ihm  und  dem  Anweisungsempfänger
  bestehenden  Rechtsverhältnis  Einwendungen
nicht  herleiten.  Im  übrigen  ½)  finden  auf  die  Übertragung  der  Anweisung
  die  für  die  Abtretung  einer  Forderung  geltenden
Vorschriften  entsprechende  Anwendung.-)

Sweiundzwanzigster  Titel.  Schuldverschreihung  auf  den  Inhaber.#)

§  793.  Hat  jemand  eine  Urkunde  ausgestellt,.:)  in  der  er  dem
Inhaber  der  Urkunde  2)  eine  Leistung“")  verspricht  (Schuldverschreibung
auf  den  Inhaber),  so  kann  der  Inhaber  von  ihm  die  Leistung  nach  Maßgabe
  des  Versprechens  verlangen,?)  es  sei  denn,  daß  er  zur  Verfügung
über  die  Urkunde  nicht  berechtigt  ist.)  Der  Aussteller  wird  jedoch

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