Erläuterungen

8  790  §  130—

5  791  104.  —  1  Einfluß  des  Konkurses  über  das  Vermögen  eines  der
Veteili  en  bestimmt  sich  nach  dem  zwischen  ihnen  im  einzelnen  Falle  bestehenden
  in  Rechtsverhältnisse.

5  792  19)  vgl.  Note  21.

20)  d.  h.  demjenigen  gegenüber,  der  die  Anweisung,  sei  es  vom  „ersten“
Anweisungsempfänger,  es  von  einem  „späteren“  Erwerber,  erworben  hat.

21)  insbesondere  uch  Ftreshe  die  Übertragung  einer  „bereits  angenommenen
  i  setzestext  bei  Note  19.

8  793  1  v  register  erschreibung  auf  den  sataer  und  Inhaberie
  ber  den  er  ider  8.  griffe  vg  te  4.  Betreffend

die  wichtigsten  Arten  von  uldverschreibungn  auf  ·  Inhaber,  nämlich
die  Staatspa  Züme  die  Schuldverschreibungen  der  Kommunalverbände  (Provin-=n,
  Krei  WB  Rentenbriefe  der  Prenßischen  Rentenbanken,  Wenpbriese
t  Landschaften  2  ten  in  wichtigen  Punkten  besondere,  von  den  88  793  ff.
8  abwmeichende  Vorschriften;  vgl.  Reichsschuldenordnung  vom  19.  März
erner  97,  98,  100—102,  sowie  die  dort  angeführten  Landesgesetze.
m  nd  Banknolen  ugl.  Bankgesetz  vom  14.  März  1875.  —  Betreffend  die
vor  dem  1.  Januar  1900  ausgestellten  Schuldvers  E  auf  den  Inhaber
und  sog.  Legitimationspapiere  des  8  808  vgl.  die  esvorchristen  E.  174
bis  179  und  die  dort  angesl  rten  Landesgesetze.  —  8  rs—½  das  Reichsgesetz
betr.  die  gemeinsamen  e  der  Besi  von  verschreibungen  vom
4.  Dezember  1899  und  Hypothekenbankgesetz  vom  13.  Juli  1899.

2)  Hiernach  und  na  4  genügt  die  bloße  dnr-  des
Snhaberp  piers,  um  die  flichtun  9  des  Inhabers  zu  begründen;
etztere  ist  nickt.  davon  abhäng  g,  it  der  Aussteller  das  Papier  auch  be-#

  ben“  BGB.  hat  also  im  wesentlichen  die  sogen.  Kreationstheorie,
m  Gege  zur  sogen.  Emissionstheorie  angenommen.
3)  also  nicht  einem.  namhaft  kemachten  Gläubiger  ti  8  808).
keht  ngen  jeder  Art  (Geld,  andere  vertretba  achen  8  n  auch
icht  rotLee  are  Sachen,  Handlungen).  Die  wichtigsten  Arten  der  „,
auf  den  Inhaber“  sind  die  Note  1  erwähnten  Stspchunde
us  w.,  Banknoten,  Lotterielose  usw.  —  Über  s  für  Herberungen  aus
uldverschreibun  en  auf  den  Inhaber  §§  1187  Über  greunn  ae
auf  den  Inhaber  8  1195.  —  Inhaber-Lagerscheine  eines  Spediteurs  über  bei
ihm  gelagerte  Waren,  in  denen  er  sich  ve  weflichtet,  5  Waren  „ausschließlich
  an  den  jedesmalige  n  Inhaber  dieses  Lagerscheins  n  Rückgabe  desr-
  heraus  “7  2  WG  nach  5  zuläsige  levess  Schreitunges  auf  den
Eine  „Leistung“  muß  versprochen  sein.  Darau=  Lalge  daß  z.  B
het  *—  „Schuldverschreibun  en  auf  den  In  "  find;  E
find  kochVrg  Inhaberpay  piere“  bezüglich  eines  Teilnahmere  "
an  dem  Vermögen  der  Aktiengesellschaft;  für  sie  gelten  §8  178,  179  ff.  HSB
„Inhaberpapier“  ist  also  der  weitere  Begriff;  eine  Unterart  davon  find
ie  „Schuld-  verschreibungen  auf  den  In  ber!.  —  Über  Inhaber-Korten.
*  38  Über  die  rechtliche  Natur  zet  Skarkassenbücher,  Depoischeine,
  P  and  cheine,  wersiheenge  olizen  usw.  8

5)  Die  Ausstellung  einer  Pulu  ldver  Wus  auf  den  In  aber“  ist  ein
„abstraktes  Rechtsgeschüäft“;  v  ote  1  zu  §  780  ie  Verpflichtung
  aus  einer  Schuldverschreibung  au  len  Inhaber  ist  immer  eine  „Holsch
  uld  (vgl.  Noten  zu  88  269,  2

z.  B.  der  bloße  —“Deei  des  Papiers,  der  Dieb,  der  Finder.
  -  der  Fassung  des  §  793  („es  sei  denn“)  ergibt  sich  aber,  daß  der
haber  lau  der  Dieb,  Finder  usw.)  die  beistung  verlangen  kann,  is  i
der  Aussteller  der  Schuldverschreibung  den  Beweis  führt,  daß  er
zur  Verf  fügung.  über  die  Urkunde  nicht  erechtigt  ist;  er  selbst  braucht
nicht  den  Beweis  der  zBerechtigung.  zu  führen,  londern  die  „I  nnehabung“
wapiers  begründet  die  Vermutung  der  Rechtmäßigkeit.  —

chutze  des  zur  Verfügung  übens  die  Urkunde  Berechtigten

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