Schuldverschreibung  auf  den  Inhaber  8  794—799

auch  durch  die  Leistung  an  einen  nicht  zur  Verfigung  berechtigten
  Inhaber  befreit.)

Die  Gültigkeit  der  Unterzeichnung  kann  durch  eine  in  die  Urkunde
aufgenommene  Bestimmung  von  der  Beobachtung  einer  besonderen
Form  abhängig  gemacht  werden.  Zur  Unterzeichnung  genügt  eine  im
Wege  der  mechanischen  Vervielfältigung  hergestellte
Namensunterschrift.)

§  794.  Der  Aussteller  wird  aus  einer  Schuldverschreibung  auf  den
Inhaber  auch  dann  verpflichtet,  wenn  sie  ihm  gestohlen  worden  oder
verloren  gegangen  oder  wenn  fie  sonst  ohne  seinen  Willen  in  den  Verlehr
  gelangt  ist.“)

Auf  die  Wirksamkeit  einer  Schuldverschreibung  auf  den  Inhaber
ist  es  ohne  Einfluß,  wenn  die  Urkunde  ausgegeben  wird,  nachdem
  der  Aussteller  gestorben  oder  geschäftsun  fähig  geworden
  ist.

§  795.  Im  Inland  ausgestellte  Schuldverschreibungen  auf  den
Inhaber,  in  denen  die  Zahlung  einer  bestimmten  Geldsumme  versprochen
wird,  dürfen  nur  mit  staatlicher  Genehmigung  in  den  Verkehr  gebracht
werden.0)

Die  Genehmigung  wird  durch  die  Zentralbehörde  des  Bundesstaats
erteilt,  in  dessen  Gebiete  der  Aussteller  seinen  Wohnsitz  oder  seine  gewerbliche
  Niederlassung  hat.  Die  Erteilung  der  Genehmigung  und  die
Bestimmungen,  unter  denen  sie  erfolgt,  sollen  durch  den  Deutschen  Reichsanzeiger
  bekannt  gemacht  werden.  "

Eine  ohne  staatliche  Genehmigung  in  den  Verkehr  gelangte  Schuldverschreibung
  ist  nichtig;  der  Aussteller  hat  dem  Inhaber  den  durch  die
Ausgabe  verursachten  Schaden  zu  ersetzen.

Diese  Vorschriften  finden  keine  Anwendung  auf  Schuldverschreibungen,
  die  von  dem  Reiche  oder  einem  Bundesstaat  ausgegeben  werden.

§  796.  Der  Aussteller  kann  dem  Inhaber  der  Schuldverschreibung
nur  solche  Einwendungen  entgegensetzen,  welche  die  Gültigkeit  der
Ausstellung  betreffen  ½)  oder  sich  aus  der  Urkunde  ergeben  oder
dem  Aussteller  Uunmittelbar  gegen  den  Inhaber  zustehen.2)

§  797.  Der  Aussteller  ist  nur  gegen  Aushändigung  der  Schuldverschreibung
  zur  Leistung  verpflichtet.  Mit  der  Aushändigung  erwirbt
  er  das  Eigentum  an  der  Urkunde,  auch  wenn  der  Inhaber
zur  Verfügung  über  sie  nicht  berechtigt  ist.

8§798.  Ist  eine  Schuldverschreibung  auf  den  Inhaber  infolge
einer  Beschädigung  oder  einer  Verunstaltung  zum  Umlaufe  nicht  mehr
geeignet,  so  kann  der  Inhaber,  sofern  ihr  wesentlicher  Inhalt  und  ihre
Unterscheidungsmerkmale  noch  mit  Sicherheit  erkennbar  sind,  von  dem
Aussteller  die  Erteilung  einer  neuen  Schuldverschreibung  auf  den  Inhaber
  gegen  Aushändigung  der  beschädigten  oder  verunstalteten  verlangen.
  Die  Kosten  hat  er  zu  tragen  und  vorzuschießen.
799.  Eine  abhanden  gekommene  oder  vernichtete  Schuldverschreibung
  auf  den  Inhaber  kann,  wenn  nicht  in  der  Urkunde  das
Gegenteil  bestimmt  ist,  im  Wege  des.  Aufgebotsverfahrens  für

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